133. Bundesgesetz: Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes
Gesetzestext (2 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes
Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz, BGBl. Nr. 141/1955, zuletzt geändert durch Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 144/2001, wird wie folgt geändert
1. Im § 15 Abs. 1 Z 19 wird der Ausdruck „1. Juli 2002“ durch „1. Jänner 2003“ und der Ausdruck
„30. Juni 2002“ durch „31. Dezember 2002“ ersetzt.
2. Im § 34 wird in Abs. 1 nach der Z 8 folgende Z 9 eingefügt
„9. § 15 Abs. 1 Z 19 in der Fassung des BGBl. I Nr. 133/2002 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.“
Der Nationalrat hat beschlossen
1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen Artikel 10 Abs. 2 dritter Satz, Artikel 14
Abs. 1 und 2, Artikel 16 Abs. 2 und Artikel 18 verfassungsändernd sind, samt Anhängen und Schlussakte,
wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass das Abkommen
samt Anhängen und Schlussakte, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der
Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde
wurde am 11. Juli 2000 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt.
Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Das Abkommen ist in allen authentischen Sprachfassungen im Amtsblatt der EG L 114/6 vom 30. April 2002 veröffentlicht.