133. Bundesgesetz: Zivildienstgesetz-Novelle 2001
Gesetzestext (3 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Das Zivildienstgesetz 1986, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 28/2000, wird wie folgt geändert
1. In § 3 Abs. 2 wird nach dem Wort „Straßenverkehr“ das Wort „sowie“ durch einen Beistrich ersetzt und
nach dem Wort „Landesverteidigung“ die Wortfolge „und Dienst in den Bereichen Umweltschutz und
Jugendarbeit“ eingefügt.
2. Dem § 5 Abs. 2 werden folgende Sätze angefügt
„Ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Zivildiensterklärung kann ein Wunsch auf Zuweisung zu einer
bestimmten gemäß § 4 anerkannten Einrichtung geäußert werden. Dieser Wunsch ist nach Maßgabe der
Erfordernisse des Zivildienstes zu berücksichtigen.“
3. Dem § 8 Abs. 3 werden folgende Sätze angefügt
„Der Rechtsträger kann einen Wunsch auf Zuweisung bestimmter Zivildienstpflichtiger äußern. Dieser
Wunsch ist nach Maßgabe der Erfordernisse des Zivildienstes zu berücksichtigen. Teilt ein Rechtsträger
dem Bundesminister für Inneres mit, dass er bis auf weiteres während des gesamten Jahres mindestens
zwei Drittel der vom Landeshauptmann zugelassenen Zivildienstplätze besetzt haben möchte, so hat der
Bundesminister für Inneres entsprechende Zuweisungen vorzunehmen, so weit nicht Erfordernisse des
Zivildienstes entgegenstehen. Während der Geltungsdauer dieser Mitteilung bedarf es keiner weiteren
Bedarfsanmeldung durch den Rechtsträger.“
4. Nach § 8 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt
„(3a) Auf Antrag eines Rechtsträgers kann der Bundesminister für Inneres über die Zahl der zuletzt
tatsächlich zugewiesenen Zivildienstpflichtigen hinaus Zuweisungen zu diesem Rechtsträger bis zum
Ausmaß einer Besetzung aller Plätze vornehmen. Die hiefür zu entrichtende Vergütung richtet sich nach
§ 28 Abs. 2.“
5. In § 8 Abs. 6 Z 2 entfällt die Wortfolge „die § 9 Abs. 3 und“.
6. § 9 Abs. 2 lautet
„(2) Der Zivildienstpflichtige darf keiner Einrichtung zugewiesen werden, bei der er im Zeitpunkt
der Zuweisung erwerbstätig ist oder bei der er die Erwerbstätigkeit vor weniger als einem Jahr vor der
Zuweisung beendet hat.“
7. § 9 Abs. 3 entfällt.
8. § 12b Abs. 8 lautet
„(8) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, namens des Bundes einen gemeinnützigen, nicht
auf Gewinn gerichteten Verein zu gründen und zu unterstützen. Ziel dieses Vereins ist es, die Auslandsdienste
insbesondere finanziell zu fördern. Mitglieder können ausschließlich Gebietskörperschaften,
gesetzliche Interessenvertretungen sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften
werden.“
9. Dem § 12b Abs. 8 werden folgende Abs. 9 bis 12 angefügt
„(9) Zur Durchführung seiner Aufgaben verfügt der Verein insbesondere über
1. Zuwendungen, die nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes vom Bund zu gewähren
sind,
2. Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften und von gesetzlichen Interessensvertretungen nach
Maßgabe der Beschlüsse ihrer zuständigen Organe und
3. sonstige Zuwendungen.
(10) Zuwendungen gemäß Abs. 9 Z 1 und 2 an den Verein sind mit der Auflage verbunden, dass
Zuwendungen des Vereines an Träger von Auslandsdiensten ihrerseits mit der Auflage verbunden
werden, dem Verein Rechenschaftsberichte vorzulegen.
(11) Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland haben ihre Wahrnehmungen über den
Auslandsdienst dem Verein mitzuteilen. Ebenso haben ihn die Auslandsdiener über ihre Tätigkeiten zu
informieren.
(12) Der Verein hat dem Bundesminister für Inneres über seine Gebarung, seine Tätigkeiten und
seine Wahrnehmungen jährlich zu berichten und entsprechende Vorschläge, insbesondere auch im
Zusammenhang mit § 12b Abs. 7 zu erstatten.“
10. In § 21 Abs. 2 entfällt der Klammerausdruck „(ausgenommen Abs. 3)“.
11. In § 25 Abs. 1 wird in Z 5 das Wort „und“ durch einen Punkt ersetzt und entfällt Z 6.
12. Nach § 25 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt
„(1a) Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf Verpflegung (§ 28 Abs. 1).“
13. In § 25 Abs. 2 Z 3 und 4 entfällt jeweils der Klammerausdruck.
14. In § 25a wird die Zahl „14,73“ durch die Zahl „9,52“ ersetzt.
15. In § 27 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „Bund oder der“.
16. § 28 lautet
„§ 28. (1) Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden
angemessen verpflegt werden, sie die für die Leistung des Zivildienstes erforderliche Ausbildung,
Bekleidung samt deren Reinigung erhalten, die Beiträge für Kranken- und Unfallversicherung im
Umfang der nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, vorgesehenen
Leistungen entrichtet werden und ihnen die Pauschalvergütung gemäß § 25a geleistet wird.
(2) Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dem Bund eine monatliche Vergütung von 3000 S je
Zivildienstleistendem zu leisten.
(3) Rechtsträger von Einrichtungen, die Dienstleistungen im Rettungswesen, in der Katastrophenhilfe,
in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Altenbetreuung, in der Krankenbetreuung, in der
Betreuung von Drogenabhängigen, Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von Menschen in
Schubhaft erbringen, sind von der Vergütungsleistung nach Abs. 2 ausgenommen, es sei denn, es handelt
sich um eine Einrichtung einer Gebietskörperschaft oder eines Rechtsträgers, den eine Gebietskörperschaft
durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen beherrscht. Als
solche Beherrschung gilt nicht, wenn der Rechtsträger die Dienstleistung – ohne sonst an die
Gebietskörperschaft gebunden zu sein – für diese auf Grund eines Vertrages erbringt.
(4) Der Bund hat den nach Abs. 3 begünstigten Rechtsträgern ein Zivildienstgeld auszuzahlen.
Dieses beträgt je Zivildienstleistendem und Monat für Dienst
1. im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe 6000 S und
2. in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Altenbetreuung, in der Krankenbetreuung, in der
Betreuung von Drogenabhängigen, von Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von
Menschen in Schubhaft 3000 S.
(5) Wird der Zivildienst nur während Bruchteilen eines Monats geleistet, so gebührt für jeden
Kalendertag ein Dreißigstel der in Abs. 2 und 4 genannten Beträge. Keine Verpflichtungen bestehen für
Zeiten, die in den Zivildienst nicht eingerechnet werden. Vom Bund gemäß Abs. 4 geleistete Beträge sind
entsprechend zurückzuzahlen.“
17. Dem § 28 wird folgender § 28a angefügt
„§ 28. (1) Auf Antrag eines Rechtsträgers hat der Landeshauptmann über die Zugehörigkeit einer
Einrichtung zu einem der in § 28 Abs. 2 bis 4 genannten Gebiete mit Bescheid zu erkennen. Bei der
Anerkennung neuer Einrichtungen ist hierüber im Anerkennungsbescheid (§ 4 Abs. 1) abzusprechen.
(2) Kommt ein Rechtsträger seiner Verpflichtung nach § 28 Abs. 1 nicht nach, so ist der Bund
ermächtigt, betroffenen Zivildienstleistenden eine Aushilfe bis zur Höhe der Pauschalvergütung zu
gewähren. Ansprüche von Zivildienstleistenden gegenüber dem Rechtsträger gehen in derselben Höhe auf
den Bund über.“
18. § 29 entfällt.
19. § 30 entfällt.
20. In § 32 Abs. 1 und Abs. 4 entfällt die Wortfolge „§ 25a, 27 und“.
21. In § 32a Abs. 1 entfällt die Wortfolge „nach den §§ 25a und 27 (BGBl. Nr. 187/1994, Art. II Z 30)
und“.
22. § 34 Abs. 2 Z 4 lautet
„4. Der Zustellung des Einberufungsbefehls in den §§ 30 Abs. 1 und 2, 31 Abs. 1 und 3 sowie 33
Abs. 1 Z 1 HGG 1992 die Genehmigung des Zuweisungsbescheides.“
23. § 34 Abs. 3 dritter, vierter und fünfter Satz lauten
„Die Auszahlung des Familienunterhalts und der Wohnkostenbeihilfe erfolgt durch das Bundesministerium
für Inneres. Die Bescheide über deren Zuerkennung oder Änderung sind auch dem Bundesministerium
für Inneres zuzustellen. Die dem Zivildienstleistenden gebührenden Geldleistungen sind so rechtzeitig
zu überweisen, dass ihm diese an dem im § 32 Abs. 2 angeführten Auszahlungstermin zur
Verfügung stehen.“
24. In § 37b Abs. 1 Z 1 wird die Zahl „drei“ durch die Zahl „fünf“ ersetzt.
25. § 37d Abs. 1 zweiter Satz lautet
„Das Wahlrecht kann auch durch Abgabe der Stimme im Wege der Post (Briefwahl) ausgeübt werden.“
26. § 41 entfällt.
27. In § 42 wird das Zitat „§ 41“ durch das Zitat „§ 28“ ersetzt.
28. In § 43 Abs. 2 Z 1 entfällt die Wortfolge „§ 29 Abs. 2 und nach“.
29. Nach § 54 wird folgender Abschnitt VIIa samt Überschrift eingefügt
„ABSCHNITT VIIa
Beauftragung eines Unternehmens
§ 54a. (1) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, mit der Durchführung von ihm übertragenen
Aufgaben der Zivildienstverwaltung gemäß den Abschnitten III, V und VI, ausgenommen die
Erlassung von Verordnungen, ein im Hinblick auf die zu übertragenden Befugnisse und die Gewährleistung
der Aufgabenerfüllung geeignetes Unternehmen nach Durchführung eines Vergabeverfahrens
vertraglich zu beauftragen. Bei der Prüfung der Eignung ist darauf Bedacht zu nehmen, ob das Unternehmen
der sozialen Zielsetzung des Einsatzes von Zivildienstleistenden gerecht wird und die Gleichbehandlung
der Einrichtungen gesichert scheint.
(2) In dem Umfang, in dem vom Unternehmen Bescheide nach diesem Bundesgesetz zu erlassen
sind, ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG anzuwenden.
(3) Die Übertragung der Aufgaben an das ausgewählte Unternehmen sowie der Widerruf einer Übertragung
von Aufgaben ist vom Bundesminister für Inneres mittels Verordnung kundzumachen. Zusammen
mit einer Übertragung hat der Bundesminister für Inneres auch festzulegen, welche der in § 57a genannten
Datenarten dem Unternehmen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu übermitteln sind.
(4) Der Bundesminister für Inneres kann den mit dem Unternehmen geschlossenen Vertrag mit
sofortiger Wirkung auflösen und die damit erteilten Befugnisse widerrufen, wenn das Unternehmen eine
wichtige Vertragsbedingung nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist nicht erfüllt.
(5) Das Unternehmen unterliegt bei seiner Tätigkeit im Rahmen der ihm gemäß Abs. 1 übertragenen
Aufgaben der Aufsicht des Bundesministers für Inneres, dem von der Geschäftsführung alle erforderlichen
Auskünfte zu erteilen und alle entsprechenden Unterlagen vorzulegen sind. Der Bundesminister für
Inneres kann dem Unternehmen in Ausübung seines Aufsichtsrechtes allgemeine Weisungen oder
Weisungen im Einzelfall erteilen. Dies gilt insbesondere für die Wahrung öffentlicher Interessen nach
§§ 8a Abs. 6, 13 Abs. 1 Z 1 und 16.
(6) Gegen Bescheide des Unternehmens ist eine Berufung an den Bundesminister für Inneres
zulässig.
(7) Die Dienstnehmer des Unternehmens sind bei Erfüllung der in Vollziehung des Zivildienstgesetzes
übertragenen Aufgaben zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit
bekannt gewordenen Tatsachen auch nach dem Ende des Dienstverhältnisses verpflichtet.
(8) Das beauftragte Unternehmen haftet dem Bund für Schadenersatzleistungen, die dieser nach
Maßgabe des Amtshaftungsgesetzes, BGBl. Nr. 20/1949, für den Schaden am Vermögen oder an der
Person, den ein Dienstnehmer oder ein Organ des beauftragten Unternehmens in Vollziehung dieses
Bundesgesetzes durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt hat, geleistet hat,
sofern der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
(9) Soweit das Unternehmen in Vollziehung der Gesetze tätig ist, ist seine Tätigkeit dem öffentlichen
Bereich gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, zuzurechnen.“
30. Dem § 55 Abs. 1 wird folgender zweiter Satz angefügt
„Der Bundesminister für Inneres hat für ein einheitliches Vorgehen der Überwachungsbehörden Sorge zu
tragen.“
31. In § 55 Abs. 3 wird der erste Beistrich durch einen Punkt ersetzt und entfällt der Nebensatz.
32. In § 56 Abs. 2 erster Satz wird nach der Wortfolge „Bundesministerium für Inneres“ die Wortfolge
„und der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde“ eingefügt.
33. In § 57 Abs. 2 wird das Wort „zwei“ jeweils durch das Wort „drei“ ersetzt.
34. In § 57a Abs. 2 wird nach dem Wort „Geburtsdatum“ ein Beistrich und das Wort „ , Sozialversicherungsnummer“
eingefügt.
35. In § 65 entfällt die Wortfolge „sowie 29 Abs. 4“.
36. In § 67 wird nach der Wortfolge „§§ 8a Abs. 3“ die Wortfolge „ , 28 Abs. 1“ eingefügt.
37. Dem § 76b wird folgender Abs. 6 angefügt
„(6) Die mit Rechtsträgern gemäß § 41 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes, BGBl. I
Nr. 133/2000, geschlossenen Verträge verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2000 ihre Gültigkeit.“
37a. Dem § 76b Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt
„(7) Sofern der Dienst gemäß § 12b vor dem 1. Jänner 2001 angetreten wurde, ist der Bundesminister
für Inneres ermächtigt, anerkannten Trägern die Kosten, die ihnen daraus entstanden sind, bis zum zuletzt
mit Verordnung gemäß § 12b Abs. 8 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. 133/2000 festgesetzten Betrag zu ersetzen.“
38. Dem § 76c werden folgende Abs. 15 bis 17 angefügt
„(15) Die §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 8 Abs. 3 und 3a, 8 Abs. 6 Z 2, 9 Abs. 2, 12b Abs. 8 bis 12, 21
Abs. 2, 25 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 2 Z 3 und 4, 25a, 27 Abs. 1, 28, 28a, 32 Abs. 1 und 4, 32a Abs. 1, 34
Abs. 2 Z 4, 34 Abs. 3, 37b Abs. 1 Z 1, 37d Abs. 1, 42, 43 Abs. 2 Z 1, 54a, 55 Abs. 1 und 3, 56 Abs. 2, 57
Abs. 2, 57a Abs. 2, 65, 67 sowie 76b Abs. 6 und Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I
Nr. 133/2000 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(16) Die §§ 9 Abs. 3, 29, 30 und 41 treten mit 31. Dezember 2000 außer Kraft. Mit Ablauf des
31. Dezember 2004 treten der Abschnitt VIIa sowie in § 3 Abs. 2 die Worte „und Dienst in den Bereichen
Umweltschutz und Jugendarbeit“ außer Kraft und wird der Beistrich durch einen Punkt ersetzt.
(17) Mit Ablauf des 31. Dezember 2004 tritt § 12b Abs. 8 bis 12 außer Kraft und tritt § 12b Abs. 8 in
der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/2000 wieder in Kraft.“
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6 und 39, des § 29 des Minderheiten-
Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 137/1998, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden
höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II
Nr. 61/1998, wird wie folgt geändert
1. Artikel II lautet
„Artikel II
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999, werden die Unterrichtsgegenstände der in den
Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfasst sind, in die
in den Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener
Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst
sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.“
2. Im Artikel III wird dem § 2 folgender Abs. 6 angefügt
„(6) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Anlagen zu dieser
Verordnung treten wie folgt in Kraft
1. Artikel II sowie jeweils der erste bis dritte Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m², A/m³,
A/sp, A/sl, A/lF, A/me, B, B/m1, B/m², B/sp, C, D und D/m treten mit 1. September 2000 in
Kraft,
2. Anlage A vierter und sechster Teil Abschnitt A bis E sowie Anlage A/sl vierter und sechster Teil
treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September
2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit
1. September 2003 in Kraft.“
3. Der erste bis dritte Teil der Anlage A lautet
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
1. Funktion und Gliederung des Lehrplans
Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des
Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am
Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für
– die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,
– die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,
– die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,
– Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,
– das standortbezogene Bildungsangebot,
–die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der
Schülerinnen und Schüler.
Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze,
den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen
Unterrichtsgegenstände.
Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen
und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei
der Umsetzung des Lehrplans.
Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände
an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den
zeitlichen Umfang des Kernbereiches.
In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die „Bildungs- und Lehraufgabe“
festgelegt, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem
werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen
angeführt. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts
gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte für den Kernbereich
festgelegt.
2. Gesetzlicher Auftrag
Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende
und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen
(§ 34 des Schulorganisationsgesetzes).
Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes an der
Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung
von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen
Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem
Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.
3. Leitvorstellungen
Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen
insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht.
Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran,
zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung. In diesem Zusammenhang kommt der
Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der
Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige
Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens. Wenn Schülerinnen und Schüler
mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen – gemeinsam
unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der
Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen.
Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen
Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen
Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in
hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu
fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen
Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und
Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten.
Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten
erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung
kommunikativer und kooperativer Aufgaben.
Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft
hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung
mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen
Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der
Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.
Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, der Frauen
und der Männer, sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte
und Erziehungsziele der Schule.
Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen
immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren
für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts
ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien
bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen
in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.
Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden
für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung
zu stellen.
Der Unterricht hat sich entsprechend § 17 des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen
Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus
ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.
Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die
fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende
und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen
Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von
Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.
4. Aufgabenbereiche der Schule
Wissensvermittlung
Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Schülerinnen und
Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu
einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, in altersadäquater Form Problemstellungen zu definieren,
zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren.
Kompetenzen
Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst-
und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das
Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen
immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule
wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative
zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken
(„dynamische Fähigkeiten“).
Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen
vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen,
sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.
Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit
anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz
und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.
Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension
Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach
einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten
Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung
an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und
Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge
Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr
Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von
Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial
verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen,
soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und
vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und
Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.
5. Bildungsbereiche
Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben
werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen
näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen
und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die
fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam
mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen
für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten
schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.
In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien
vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und
Männern, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung,
Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung,
Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.
Bildungsbereich Sprache und Kommunikation
Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der
Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und
über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen
und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen
Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer
Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.
Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle
Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit
und gegenseitige Achtung gelegt.
Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.
Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft
Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale,
ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben
und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und
mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie
sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden,
zu erkennen und kritisch zu prüfen.
Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen;
Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen
Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.
Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen
geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv
Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen
sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.
Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen.
Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind
für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und
Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom
Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist.
Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein
handlungsleitende Werte.
Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt)
hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter
gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und
Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen.
Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen
über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der
Schule.
Bildungsbereich Natur und Technik
Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter
Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung
für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.
Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft
und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien
geprägten Gesellschaft.
Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz
zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen
Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als
für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung,
Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.
Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung
Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform
der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen
zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden.
Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit
den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das
Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen
Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-
gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als
individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.
Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung
Unter Bewusstmachung der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und
soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten
und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im
Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden
Lebensgestaltung zu leisten.
Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei
den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch
im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die
Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist
sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu
beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst
einzusetzen und zu entsorgen.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und
Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer
– die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele
vorzunehmen,
– im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen,
– vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten,
– Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und
Eindrücke zu gewinnen.
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu
beachten
1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler
Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der
Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Kontinuierliche Kontakte mit vorgelagerten und weiterführenden
Schulen sind zweckmäßig.
2. Interkulturelles Lernen
Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen.
Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller
Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht
nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende
Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in
ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.),
sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.
Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen
Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.
Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei-
oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden,
Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.
3. Integration
Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist gemäß § 34 des Schulorganisationsgesetzes
Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Unterstufe einer allgemein
bildenden höheren Schule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende
Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und
Schüler die Unterrichtsziele der allgemein bildenden höheren Schule anzustreben sind.
Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur
Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in
Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.
4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung
Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren
Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher
Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen
Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere
Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.
Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-
didaktische Konsequenzen
– Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder
neue Einstiege und Anreize bieten,
–Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen,
Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld,
– Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,
– Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen
und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,
–Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr
individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten,
– Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.
Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse
der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung
verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen
Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten
für die Schülerinnen und Schüler.
5. Förderunterricht
Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes
(„Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von
einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt
der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemein bildende höhere
Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein
zusätzliches Lernangebot dar. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um leistungsfähige und leistungswillige
Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder
bedroht sind. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache,
die nicht die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler ist, gleichzusetzen.
Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden
oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen
Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts
im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden
in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.
Der Förderunterricht kann in der 1. bis 4. Klasse als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs
geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen
in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert
durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden
und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.
6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung
Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben
erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre – nicht
zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten – die selbsttätige und selbstständige
Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen
an.
Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem
Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen
bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.
Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie
gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit
finden.
Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten
von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden
selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für
die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.
7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt
Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch
deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden,
die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die
Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu
sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die
in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die
Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen
dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.
8. Bewusste Koedukation
Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern.
Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist
wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht
so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt,
ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen
der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.
Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums
von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen
Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der im § 8a des Schulorganisationsgesetzes sowie
der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung festgelegten Voraussetzungen den Unterricht
nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.
9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung
Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen
und Übungen vorzusehen, sodass im Regelfall eine außerschulische Lernunterstützung nicht
nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem
und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und
Strukturen eingeordnet wird.
Hausübungen sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen,
Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Dabei ist auf
die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes).
Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der
Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien
sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der
Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.
Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben
jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der
Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.
Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung)
sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen,
wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer
Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise
Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen
Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und
Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden.
Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.
Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf
– Konkretisierung der Kernbereiche durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
– Gestaltung der Erweiterungsbereiche durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,
– fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen,
– Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch den einzelnen Lehrer als
Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen,
– Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen,
– Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,
– schulautonome Lehrplanbestimmungen.
Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle
Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von
Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement,
Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität
wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.
1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster
und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen
zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der
Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe § 17 und § 57a des Schulunterrichtsgesetzes).
Die Vorgaben im Abschnitt „Kernbereich“ der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind
verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der
einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den
Kernbereich zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele
erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele
im Erweiterungsbereich behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.
Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche bietet im Sinne der anzustrebenden
gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen
Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen
und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen
durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden.
Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte.
Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele
angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in
mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des
Schuljahres.
2. Kern- und Erweiterungsbereich (gilt nur für die 5. bis 8. Schulstufe)
Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem
Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären
Stundentafel (siehe Z 2 im vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen.
Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.
Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs-
und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen
Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt „Lehrstoff“ legt zur Gewährleistung
der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp
und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer.
Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegt den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.
Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen
Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.
Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen
regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen
und Schüler; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte
der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; autonome Lehrplanbestimmungen.
Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt.
Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem
anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl
Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche.
3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen
Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome
Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen
in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen
der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch
auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich
fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind,
unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen
sicherzustellen.
Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können zB folgende Schwerpunkte gesetzt
werden
– Fremdsprachenschwerpunkt,
– künstlerisch-kreativer Schwerpunkt,
– naturkundlich-technischer Schwerpunkt,
– ökologischer Schwerpunkt,
– Informatikschwerpunkt,
– gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt,
– interkultureller Schwerpunkt,
– bewegungsorientierter Schwerpunkt,
– Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung.
Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht
enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch
Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten. Wenn Unterrichtsgegenstände mit
fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden –
erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände
zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen
auszuweisen.
Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können
Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.
Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes
bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich.
Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände ist
möglich.
Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten
– Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben
des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein
bildenden höheren Schule,
– Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und
Interessen berücksichtigt,
–Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf
bestimmte Schul- und Berufslaufbahnen,
– Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten,
– Vermeidung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen
Bereichen,
– Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 64 des Schulunterrichtsgesetzes).
Bezüglich spezieller Vorgaben für autonome Beschlussfassungen siehe auch die Abschnitte „Förderunterricht“,
„Kern- und Erweiterungsbereich“, „fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht“,
„Betreuungsplan für ganztägige Schulformen“ sowie die Stundentafeln.
4. Leistungsfeststellung
Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung
den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.
In der 1. bis 4. Klasse beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im sechsten Teil Schularbeiten
vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf
Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache
stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.
Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome
Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.
5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht
Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung.
Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand
zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu
bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden
Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem
speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in
größeren Zusammenhängen (siehe den ersten Teil „Allgemeines Bildungsziel“) selbstständig anzueignen.
Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich
sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.
Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts
mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des
nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.
Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes
Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im
integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag
zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des
Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend
erfolgen.
6. Gestaltung der Nahtstellen
Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung
zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss-
und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.
Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen
und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes).
Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen
Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen
und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und
dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten
individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung
soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.
Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und
gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.
7. Öffnung der Schule
Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die
Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden
Lernchancen zu nutzen.
Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung
des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der
Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als
Unterrichts- bzw. Lernorte.
Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre
Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.
8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen
Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit,
individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– durch gezielte individuelle Förderung, durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung
von Lerntechniken in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation gefördert werden,
– mehr Gelegenheit für soziales Lernen erhalten und die Kontakte untereinander intensivieren
können – über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg,
– zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Kreativität erhalten,
– ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und
sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) geführt werden,
– ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung auch bei
geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten erfüllen können. Dies setzt allerdings ein
Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für
Aufenthalt im Freien gesorgt werden.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten
Die individuelle Betreuung wird am besten durch innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in
kleinen Gruppen erreicht, vor allem dann, wenn die Gruppe aus Schülerinnen und Schülern verschiedener
Klassen besteht. Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist so
einzugehen, dass sowohl Lernschwache als auch überdurchschnittlich Lernbefähigte möglichst wirkungsvoll
gefördert werden. Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten
zu berücksichtigen.
Der Zusammenarbeit der für den Betreuungsteil Zuständigen mit den Erziehungsberechtigten und
den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt besondere Bedeutung zu.
Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere
Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Sie ist jeweils
einem bestimmten Pflichtgegenstand, in der Regel einem, für den schriftliche Arbeiten vorgesehen sind,
zuzuordnen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und
durch entsprechende Übungen zu festigen. Neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Bei
schriftlichen Arbeiten ist der vollständigen sowie möglichst richtigen und eigenständigen Ausarbeitung
Augenmerk zu schenken. Die Unterstützung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer darf nur so weit gehen,
dass die Erledigung der gestellten Aufgabe selbstständige Leistung der Schülerin bzw. des Schülers bleibt.
Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus schulautonomen Regelungen
nicht anderes ergibt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische
Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des
Lehrstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.).
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit
unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten mit zwei oder
vier Wochenstunden festgesetzt werden. Das Ausmaß der individuellen Lernzeit ist in diesen Fällen
entsprechend auf sechs Wochenstunden zu erhöhen bzw. auf zwei Wochenstunden zu reduzieren.“
4. Anlage A vierter Teil (Stundentafeln) Abschnitt 1 (Unterstufe) lautet
„1. Unterstufe
Unterstufe des Gymnasiums
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände
und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen
der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
Förderunterricht
Wie in Ziffer 2.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl
insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen
und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu
nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte,
interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden
Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Unterstufe des Realgymnasiums
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände
und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen
der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
Förderunterricht
Wie in Ziffer 2.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl
insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen
und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu
nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte,
interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden
Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände
und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen
der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
Förderunterricht
Wie in Ziffer 2.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl
insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen
und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu
nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte,
interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden
Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Förderunterricht
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im zweiten
Teil.
5. Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände)
Z 1 lautet
„1. UNTERSTUFE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen
und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,
– mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen
wahrzunehmen;
– Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen
auseinander zu setzen;
– Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche
Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der
mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und
Schreibrichtigkeit sein.
Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er
soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen,
über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können.
Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit-(Dritt- oder Viert-)
Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation
so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche
Integration geschaffen wird.
Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache.
Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe
von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religion, Weltanschauung
und Tradition die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur
Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven,
emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die
konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in
der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.
Mensch und Gesellschaft
Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen
weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares
Menschen- und Weltbild fördern.
Natur und Technik
Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen,
Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.
Kreativität und Gestaltung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche
Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.
Didaktische Grundsätze
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von
Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht
sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden
Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft
bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen
sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.
Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der
individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.
Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige
Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen
zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch …) und
Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler
die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.
Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen
ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu
achten.
Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu
beschreiben und damit bewusst zu machen.
Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.
Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen,
unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft
– das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die
Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,
– das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,
– das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,
– das spielerische und das schöpferische Schreiben.
Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis
zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und
Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um
diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden
schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und
zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder
veröffentlicht werden.
Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit
müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit
werden.
Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden,
soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere
die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen
und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher
notwendig.
Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.
Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art
sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum
Lesen gelangen.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge
des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll
nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.
Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch
zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten.
Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache
gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und
Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.
Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes
Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesell-
schaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt
werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung
mit Sprache eingesetzt werden.
Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen,
bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten.
Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher,
heranzuziehen.
Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung
erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend
Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig,
wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist.
Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und
Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach
dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu
entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.
Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist
Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den Förderunterricht
für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.
Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer
anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher
Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als
Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme
von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.
Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden
produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem
Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.
Hörverstehen
Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche
Kommunikation dar. Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die
allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll
dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den
Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.
Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und
Lesen) erfolgen.
Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden.
Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.
Sprechen
Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und
Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.
Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler
befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.
Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben
der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton
anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.
Lesen und Leseverstehen
Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu
– Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten
automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen.
– Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der
Wortschatzerweiterung dienen.
Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.
Schreiben
Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion.
Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit
führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.
Rechtschreiben
Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen
wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/
Merken/Aufschreiben).
Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus
Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei
– Laut-Buchstaben-Entsprechungen,
– Abgrenzung von Wörtern,
– Wortzusammensetzungen,
– Groß- und Kleinschreibung,
– Satzzeichen.
Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und
Fehlschreibungen verhindern.
Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten,
die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete
Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.
Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken
erlernt werden.
Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung
und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.
Sprachbetrachtung
Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht und Erzeugungsgrammatik
für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden
Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das
bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach
kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen
Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.
Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können
diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer
Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und
Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels).
Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu
berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt
in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem
individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen
Wörterbüchern ist zu ermöglichen.
Lehrstoff
Kernbereich
1. Klasse
Sprache als Grundlage von Beziehungen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich
und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen
lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen
anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen
ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken;
entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen
Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel
sichern.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und
Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von
Themen nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln
und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und
anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus
Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich
und schriftlich Stellung nehmen lernen.
Sprache als Gestaltungsmittel
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen
Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen
und als Anregung für eigene Texte nützen.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen,
wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes
Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen;
erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten,
Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse
2. Klasse
Sprache als Grundlage von Beziehungen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich
und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten
Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden.
In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich
sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung
kennen lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen
mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten
und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien
bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln
und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und
anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das
Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder
schriftlich wiedergeben.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich
und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.
Sprache als Gestaltungsmittel
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen
Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen
und als Anregung für eigene Texte nützen.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen,
wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes
Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische
Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,
Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse
3. Klasse
Sprache als Grundlage von Beziehungen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich
und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf
bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen
Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu
können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich
sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung
kennen lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben;
Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten
nützen.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende
sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut
werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln
und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und
anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das
Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung
von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen
Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.
Sprache als Gestaltungsmittel
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau
im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der
Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten
gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und
Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische
Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,
Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse
4. Klasse
Sprache als Grundlage von Beziehungen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich
und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten
in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in
verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen
Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte
verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen
lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend
reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen
und institutionellen Bereich vertraut werden.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von
Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen
vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen
nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln
und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und
anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und
gezielt Merkhilfen einsetzen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das
Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und
schriftlich präsentieren und erklären.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten)
Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen
zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.
Sprache als Gestaltungsmittel
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau
im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der
Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten
gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und
Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische
Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,
Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse
1. bis 4. Klasse
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche)
Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden
Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch
notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den
Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die
Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der
Schülerinnen und Schüler.
Rechtschreiben
Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch
sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und
verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen
Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige
Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig
verwenden.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
LEBENDE FREMDSPRACHE
(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch,
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch)
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der
Fremdsprache in altersgemäßer, situationsadäquater und der jeweiligen Leistungsstufe entsprechender
Form zu informieren und auszudrücken.
Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit
interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten
Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler führen und ihr Verständnis für andere Kulturen und
Lebensweisen vertiefen.
Dabei ist der Vergleich mit den eigenen Erfahrungen und den österreichischen Gegebenheiten
anzustreben.
Der Fremdsprachenunterricht soll Grundlage für den weiteren selbstständigen Spracherwerb sein;
darüber hinaus soll er auch einen Beitrag zur Entwicklung adäquaten Sozialverhaltens der Schülerinnen
und Schüler leisten.
Das Erlernen der vier Fertigkeiten (Hörverstehen, mündliche Kommunikation, Leseverstehen,
schriftliche Kommunikation) soll unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit die Bewältigung von
Alltags- und Unterrichtssituationen ermöglichen.
Allgemeine Fachziele sind
– Das Verstehen von gesprochener Sprache in direktem Kontakt oder über Medien als Ergebnis der
Erarbeitung von vorgeschlagenen Themen und Sprachmitteln ausgehend von Standardaus-
sprachen sowie einer durchschnittlichen Sprechgeschwindigkeit.
– Der aktive Einsatz der erworbenen Redemittel in für die Schülerinnen und Schüler relevanten
Situationen.
– Das selbstständige Erfassen schriftlicher, fremdsprachlicher Texte verschiedener Art unter
Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel.
– Die schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenbewusster und mediengerechter
Form (der Textsorte entsprechend) auch unter Einbeziehung neuer Technologien
(Textverarbeitung, E-Mail).
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Eine Fremdsprache ist Ausdruck von teilweise anderen und fremden Kultur- und Lebensformen
sowie Wertsystemen. Der Erwerb einer Fremdsprache soll auch dem Kennenlernen dieses Fremden, der
bewussten Auseinandersetzung, dem Abbau von Vorurteilen und der Entfaltung des Wertbewusstseins
dienen. In der Anwendung der Fremdsprache soll wertorientiertes Handeln im politischen, gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld umgesetzt werden.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches
beitragen.
Mensch und Gesellschaft
Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Wertorientiertes Handeln im politischen,
gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld wird durch Sprache umgesetzt.
Der Erwerb einer Fremdsprache soll auch dem Kennenlernen von Fremdem und der bewussten Auseinandersetzung
damit dienen. Dadurch sollen auch Vorurteile abgebaut werden. Sofern es sich bei der
Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten
und friedlichen Zusammenleben beitragen.
Natur und Technik
Eine Internationalisierung der Fachsprachen hat bereits stattgefunden, Fremdsprachenkenntnisse
erleichtern den Zugang. Themen aus diesem Bereich sollen auch im Fremdsprachenunterricht bearbeitet
werden.
Kreativität und Gestaltung
Anregung kreativer Aktivitäten durch Fremdsprachenunterricht wie zB: fremdsprachliche Theateraufführungen,
Rollenspiele, Verstehen und Verfassen fremdsprachlicher Liedtexte, kreatives Schreiben in
den Fremdsprachen.
Gesundheit und Bewegung
Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem
gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sollen auch im Fremdsprachenunterricht genutzt
bzw. hergestellt werden.
Sportspezifisches Vokabular soll im Fremdsprachenunterricht vermittelt werden. Auseinandersetzung
(auch) mit landestypischen Sportarten (zB Baseball, Cricket usw.) und gegebenenfalls auch deren
Ausübung soll angeregt werden.
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich, so wenig Unterrichtssprache wie nötig einzusetzen.
Die Techniken der mündlichen und schriftlichen Übersetzung und Übertragung sind lediglich
punktuell, und nur wenn sie dem besseren Verständnis dienen, einzusetzen.
Der Wortschatzvermittlung in vielfältiger und vernetzter Form (Vokabular im Kontext, Kollokationen,
Vokabular mit impliziter Grammatik, fixe Redewendungen, halbfixe Redewendungen) ist
größtes Gewicht beizumessen.
Die vier Fertigkeiten sind regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Als Ziel ist die Fähigkeit zur
erfolgreichen Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist, anzustreben.
Die jeweiligen kommunikativen Anliegen sind beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu
stellen. Neue Technologien (Textverarbeitung, E-Mail, Internet) sind einzubeziehen.
Regelmäßige Hörübungen sind durchzuführen, und den Schülerinnen und Schülern sind möglichst
viele Sprechanlässe für den Gebrauch der Fremdsprache anzubieten.
Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Das Erarbeiten
und Einüben von grammatischen Strukturen hat möglichst im kommunikativen Zusammenhang zu
geschehen und darf nicht zum Selbstzweck werden.
Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw.
Muttersprache) ist zu fördern. Dabei sind komparative und kontrastive Methoden in der 1. und 2. Klasse
eher zu vermeiden, in der 3. und 4. Klasse vor allem dort einzusetzen, wo es sinnvoll erscheint und zu
einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führt.
Der Einsatz von spielerischen und musisch-kreativen Elementen ist erforderlich, da sich dies
einerseits sehr positiv auf die Motivation auswirkt und andererseits auch lernpsychologisch sinnvoll ist.
Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen
sinnvoll zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen.
Um möglichst große Authentizität zu gewährleisten sind direkte persönliche Begegnungen (Einsatz
von „native speakers“, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) und Einsatz und Nutzung von audiovisuellen
Medien, neuen Technologien (zB E-Mail, Internet) empfehlenswert.
Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden
Situationen ist anzustreben.
Die Vermittlung und Anwendung von Lerntechniken, insbesondere im Hinblick auf autonomes
Lernen und als Grundlage für das Erlernen weiterer Fremdsprachen, soll zentrales Anliegen sein.
In Englisch und Französisch ist das rezeptive Beherrschen der Lautschrift als Hilfsmittel bezüglich
der Aussprache und Intonation anzustreben (Förderung des selbstständigen Erarbeitens von unbekanntem
Wortmaterial). Standardisierte Akzentzeichen sind als Lernhilfen zu verwenden.
Für den Lernerfolg sind alle vier Fertigkeiten im gleichen Ausmaß (im Anfangsunterricht überwiegend
mündliche Kommunikation) ausschlaggebend. Übersetzungen von Texten kommt keine eigen-
ständige Bedeutung zu. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Kriterien und können
nicht alleine ausschlaggebend sein.
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen achten. Der
individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu
beachten.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu
entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung
– zu ermöglichen.
Übungsphasen sind in mündlicher und schriftlicher Form zu integrieren.
Fertigkeitsorientierung steht im Vordergrund des Fremdsprachenunterrichts. Dies ist bei der
Festlegung des Erweiterungsbereichs zu berücksichtigen. Bei Vertiefung der Fertigkeiten ist es nahe
liegend, die Ziele des Kernbereichs weiter zu führen.
Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo,
Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) müssen durch verschiedene
methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung und entsprechend individualisierte
Arbeits- und Betreuungsformen Berücksichtigung finden.
Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache
als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse
und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Eine solche Konstellation stellt meist eine natürliche
Chance dar, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen, direkte Informationen
über die kulturellen Hintergründe zu erhalten und ermöglicht eine positive Hervorhebung von Mehrsprachigkeit.
Lehrstoff
Kernbereich
Fertigkeiten
1. Klasse
Rezeptive Fertigkeiten
Regelmäßige Lese- und Hörübungen haben als Ziel
– das Erschließen der Textintention;
– das Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen);
– das Erfassen bestimmter Einzelheiten (Detailverstehen);
– das Erschließen von unbekanntem Sprachmaterial aus dem Zusammenhang.
Hörverstehen
Hörtexte müssen sich am rezeptiven Wortschatz der Schülerinnen und Schüler orientieren. Es sind
vor allem Texte heranzuziehen, die von kommunikativem Wert sind und authentischen Sprechtexten
zumindest nahe kommen.
Zielsetzung ist das Verstehen von
– Einfachen Äußerungen und dem Klassengespräch (wie zB Anweisungen, Fragen und Auskünfte
der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler);
– kurzen Texten, die aus bekannten Elementen bestehen;
– themenbezogenen Texten, die einige unbekannte Elemente enthalten;
– Liedern.
Leseverstehen
Ziel ist die Grundlegung für das stille, sinnerfassende Lesen. Bei der Auswahl der Texte ist einerseits
auf Handlungsrelevanz für den Alltag zu achten, andererseits darauf, dass ein vielfältiges Bild der
Gesellschaft in den Ländern der Zielsprache vermittelt wird. Das Verständnis verschiedener Textsorten
(im Russischen/Serbischen in cyrillischer Schrift) ist anzustreben. Zielsetzung ist das Verstehen von
– kurzen Sachtexten und Mitteilungen;
– einfachen Briefe persönlichen Inhalts;
– Dialogen als Basis für die Entwicklung des Sprechens;
– einfachen fiktionalen Texten;
– Gedichten und Liedern.
Produktive Fertigkeiten
Im Vordergrund steht die Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit, wobei der Schulung des
mündlichen Ausdrucks Vorrang zu geben ist. Das Prinzip der Handlungsorientiertheit, Adressatenbewusstheit
und Mediengerechtheit ist zu beachten. Ein korrekter Sprachgebrauch ist anzustreben, jedoch
steht die kommunikative Leistung im Vordergrund.
Mündliche Kommunikation
Die Fremdsprache ist als Kommunikationsmittel im Unterricht zu verwenden.
Zielsetzung dabei ist
– Gesprächsführung über Themen und Texte, die vom Erfahrungs- und Interessenshorizont der
Schülerinnen und Schüler ausgehen und ihn erweitern; sich dabei über ihre Meinungen, Wünsche
und Entscheidungen verständigen;
– die Sprachmittel und damit verbundene kulturspezifische Verhaltenskonventionen für relevante
Alltagssituationen erwerben;
– Schulung der Aussprache und Intonation, wobei die Lautschrift als Unterstützung einbezogen
werden soll, wenn die jeweilige Fremdsprache es erfordert.
Schriftliche Kommunikation
Das Schreiben hat im Anfangsunterricht vorwiegend lernmethodische Funktion. Im Zuge des
Lernfortschritts ist es zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln, wobei die kommunikative
Leistung vorrangig ist. Sprach- und Schreibrichtigkeit sind ebenfalls anzustreben. Zielsetzung dabei ist
– Umgestaltung von erarbeiteten Texten;
– Verfassen von Beschreibungen und einfachsten kreativen Texten;
– Schreiben von einfachen Briefen und Mitteilungen.
2. Klasse
Hörverstehen
Bei der Schulung des Hörverstehens sollen die Texte nicht wesentlich über den rezeptiven Wortschatz
der Schülerinnen und Schüler hinausgehen. Sie sollen auch längere fiktionale Texte im Wesentlichen
erfassen.
Leseverstehen
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch längere fiktionale Texte im Wesentlichen erfassen.
Mündliche Kommunikation
Über die Zielsetzungen der 1. Klasse hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler in gelenkter Form
kurze, zusammenhängende Äußerungen über Erlebtes, Beobachtetes, Gelesenes und Gehörtes machen.
Schriftliche Kommunikation
Über die Zielsetzungen der 1. Klasse hinaus ist auch das Schreiben einfacher Zusammenfassungen zu
erarbeiten und zu üben.
3. Klasse
Rezeptive Fertigkeiten
An den generellen Zielsetzungen der 1. und 2. Klasse ist weiterzuarbeiten. Zusätzlich ist die
Einführung in die Arbeit mit dem Wörterbuch vorgesehen. Reflektiert werden soll auch der Unterschied
zwischen gesprochener und geschriebener Sprache. Die Kommentierung von Texten soll angeregt
werden.
Hörverstehen
Es sind vor allem Texte heranzuziehen, die von kommunikativem Wert sind. In zunehmendem
Ausmaß sollen authentische Texte herangezogen werden. Dabei sind unterschiedliche Textsorten zu
bearbeiten.
Zielsetzung ist das Verstehen von
– Klassengesprächen (wie zB Anweisungen, Fragen und Auskünfte der Lehrerinnen und Lehrer
sowie der Schülerinnen und Schüler);
– längeren und komplexeren Texten aus verschiedenen Bereichen des Alltags;
– kurzen fiktionalen Texten;
– Liedern.
Hörtexte sollen über den rezeptiven Wortschatz der Schülerinnen und Schüler in angemessener
Weise hinausgehen.
Leseverstehen
Ziel ist der Ausbau der grundgelegten Lesefertigkeit und die Förderung der Lust am Lesen. Das
Verständnis verschiedener und von der Thematik her anspruchsvollerer Textsorten (im Russischen/
Serbischen in cyrillischer Schrift) mit komplexeren Aufgabenstellungen ist anzustreben. Auswahlkriterien
für Texte: siehe 1. und 2. Klasse. Zielsetzung ist das Verstehen von
– alltagsbezogenen Sachtexten;
– persönlichen Mitteilungen (Notizen, Briefe usw.) auch handschriftlicher Art;
– kurzen Artikeln aus Zeitungen, Magazinen unter Einbeziehung der neuen Technologien (Internet,
E-Mail);
– fiktionalen Texten;
– Liedern und Gedichten.
Neue Technologien sind einzubeziehen.
Produktive Fertigkeiten
Es wird auf die generellen Zielsetzungen der 1. und 2. Klasse verwiesen. Zusätzlich ist die Einführung
in die Arbeit mit dem Wörterbuch vorgesehen. Reflektiert werden soll auch der Unterschied
zwischen gesprochener und geschriebener Sprache. Die Kommentierung von Texten soll angeregt
werden. Ein korrekter Sprachgebrauch ist anzustreben, jedoch steht die kommunikative Leistung im
Vordergrund.
Mündliche Kommunikation
Die Vorkenntnisse sind zu festigen und zu erweitern und die zunehmend selbstständige Anwendung
ist zu fördern. Folgende Ziele sind über die der 1. und 2. Klasse hinausgehend zu verfolgen
– Vorbereitung auf Realsituationen durch Schaffung und Nutzung von Sprechanlässen im Unterricht,
ausgehend von den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler;
– selbstständige Anwendung von erlernten Redemitteln und damit verbundene kulturspezifische
Verhaltenskonventionen für relevante Alltagssituationen;
– Erzählen von Erlebtem, Beobachtetem, Erfundenem usw.;
– kreative Gestaltung von Spielszenen.
Schriftliche Kommunikation
Die Vorkenntnisse sind zu festigen und zu erweitern und zunehmend selbstständig anzuwenden. Da
der Zweck des Schreibens im Vordergrund steht, ist die kommunikative Leistung gegenüber der Schreibrichtigkeit
vorrangig. Neue Technologien sind einzubeziehen. Als Textsorten sind zu erarbeiten
– einfache Beschreibungen und Berichte;
– Notizen und Mitteilungen;
– Briefe und Texte persönlicher Art (zB Lebenslauf);
– einfache Stellungnahmen und Zusammenfassungen;
– kreative Texte und einfache Gebrauchstexte;
– Umgestaltung von Texten.
4. Klasse
Hörverstehen
Über die Zielsetzungen der 3. Klasse hinaus sollen auch längere Texte verwendet werden. Die
Schülerinnen und Schüler sollen auch verschiedene standardsprachliche Varianten der Zielsprache verstehen
lernen.
Leseverstehen
Über die Zielsetzungen der 3. Klasse hinaus sollen die Anforderungen durch die Zunahme der Länge
und des Schwierigkeitsgrades der Texte steigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden,
sich auch außerhalb der Unterrichtszeit mit fremdsprachlichen Texten auseinander zu setzen.
Mündliche und schriftliche Kommunikation
Die Zielsetzungen der 3. Klasse für die mündliche und schriftliche Kommunikation gelten auch für
die 4. Klasse, jedoch steht eine zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Fertigkeiten im
Mittelpunkt. Auch die sprachliche Qualität von mündlichen und schriftlichen Äußerungen soll durch den
Lernzuwachs steigen.
Sprachfunktionen, Themen und Wortschatz
1. bis 4. Klasse
Sprachfunktionen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit konkreten mündlichen und
schriftlichen Kommunikationssituationen stehen, die sich aus der Erarbeitung von Themen ergeben. Die
genannten Themenbereiche sind zu erarbeiten und sollen an Erfahrungen, Interessen und Verständigungsbedürfnissen
der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. Diese Themen sollen den Einblick in die Lebensweisen
und -bedingungen (Vorstellungen, Wünsche, Werte und Normen) von Menschen verschiedener
sozialer Gruppen zum Ziel haben. Landesspezifische Sprach- und Verhaltenskonventionen und die
Alltagskultur der Länder der Zielsprache sind anwendungsorientiert zu vermitteln.
Anzustreben ist ein Basiswortschatz, der sich aus den behandelten Themen und Situationen nach den
Kriterien der Verwendbarkeit, Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der Erlernbarkeit ergibt. Es ist
zwischen produktivem, rezeptivem und potenziellem (aus dem Kontext erschließbarem) Wortschatz zu
unterscheiden. Bei der Erarbeitung des Wortschatzes sind nicht nur einzelne Wörter wichtig, sondern vor
allem Kollokationen und fixe Redewendungen, die als lexikalische Einheiten zu erlernen sind.
1. Klasse
Themenbereiche
1. Klasse
Familie und Freunde;
Wohnen und Umgebung;
Schule;
Einstellungen und Werte;
Erlebnisse und Fantasiewelt (einfache fiktionale Texte);
Hobbys und Interessen.
2. Klasse
Die angeführten Sprachfunktionen sind auch in der 2. Klasse dieselben, jedoch sollen der zur Verfügung
stehende Wortschatz, die Geläufigkeit, die raschere Verfügbarkeit und die Komplexität der
sprachlichen Äußerungen zunehmen.
Die Themenbereiche der 1. Klasse sind auch in der 2. Klasse in vertiefender Form zu bearbeiten.
3. Klasse
Für den Bereich der Sprachfunktionen gelten dieselben Vorgaben wie für die 1. und 2. Klasse. Die
Themen und die Qualität der sprachlichen Äußerungen verändern sich auf Grund des Prinzips der
Altersgemäßheit und der zunehmenden sprachlichen Anforderungen.
Themenbereiche
Umwelt und Gesellschaft;
Interkulturelle und landeskundliche Aspekte;
Schule und Arbeitswelt;
Einstellungen und Werte;
Erlebnisse und Fantasiewelt;
Kultur und Medien;
Freizeit- und Konsumverhalten.
4. Klasse
Die angeführten Sprachfunktionen sind auch in der 4. Klasse dieselben, jedoch sollen der zur
Verfügung stehende Wortschatz, die Geläufigkeit, die raschere Verfügbarkeit und die Komplexität der
sprachlichen Äußerungen zunehmen.
Die Themenbereiche der 3. Klasse sind auch in der 4. Klasse, allerdings in vertiefender Form, zu
bearbeiten.
Grammatik – alle Fremdsprachen
Im Sinne der Zirkularität des Sprachenlernens soll die Mehrzahl der anschließend aufgelisteten
Strukturen zwar in den ersten beiden Lernjahren eingeführt, in den Folgejahren aber wiederholt und
erweitert werden. Im Zuge der Erarbeitung der Grammatik ist auf kommunikative Zusammenhänge im
mündlichen und schriftlichen Bereich besonders Bedacht zu nehmen. Grammatische Teilsysteme dürfen
sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen
Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sollen grammatische Strukturen besser
ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten vermittelt werden. Generell ist die situative Einführung
und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus Textbeispielen anzustreben. Die
anschließenden Aufstellungen enthalten die Basisgrammatik der einzelnen Sprachen, und benennen die
grammatischen Elemente, die im Laufe von vier Lernjahren produktiv beherrscht werden sollen. Das
Vorkommen grammatischer Strukturen im rezeptiven Bereich kann darüber hinausgehen.
Englisch
Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen Einheiten zu den Funktionen ist
exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden zum Teil auch in anderen Zusammenhängen
auftreten.
1. und 2. Klasse
Die mit * markierten grammatischen Elemente, die über das Niveau der produktiv beherrschten
Strukturen hinausgehen, können in der 1. Klasse gelegentlich im rezeptiven Bereich vorkommen, wenn es
für die Schülerinnen und Schüler möglich ist, die jeweilige Bedeutung der Strukturen aus dem Kontext zu
erschließen. Diese sollten in der 2. Klasse aber im wesentlichen auch produktiv angewendet werden
können.
3. und 4. Klasse
Die aufgelisteten Bereiche sind als Ergänzung zu den in der 1. und 2. Klasse erlernten Teilbereichen
zu sehen. Die bereits erlernten Formen sind immer wieder zu verwenden und zu festigen. Im Vordergrund
steht die Funktion der grammatischen Struktur.
Die mit * angeführten grammatischen Elemente, die über das Niveau der produktiv beherrschten
Strukturen hinausgehen, können in der 3. Klasse gelegentlich im rezeptiven Bereich vorkommen, wenn es
für die Schülerinnen und Schüler möglich ist, die jeweilige Bedeutung der Strukturen aus dem Kontext zu
erschließen. Diese sollten in der 4. Klasse im wesentlichen auch produktiv angewendet werden können.
Den mit ** gekennzeichneten Elementen sollen die Schülerinnen und Schüler zwar begegnen, sie
sollen aber nicht Gegenstand von Überprüfungen sein.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Französisch
1. Klasse
2. Klasse
Die grammatischen Elemente der 1. Klasse sind wieder aufzunehmen, weiterzuführen und zu ergänzen.
3. Klasse
Die grammatischen Elemente der 2. Klasse sind wieder aufzunehmen, weiterzuführen und zu ergänzen.
4. Klasse
Die grammatischen Elemente der 3. Klasse sind wieder aufzunehmen, weiterzuführen und zu ergänzen.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Italienisch
1. und 2. Klasse
Die mit * angeführten grammatischen Elemente sollen in der 1. Klasse nur im rezeptiven Bereich
vorkommen, in der 2. Klasse jedoch auch produktiv angewendet werden können.
3. und 4. Klasse
Die mit * angeführten grammatischen Elemente sollen in der 3. Klasse nur im rezeptiven Bereich
vorkommen, in der 4. Klasse jedoch auch produktiv angewendet werden können.
Den mit ** gekennzeichneten Elementen sollen die Schülerinnen und Schüler zwar begegnen, sie müssen
sie aber nicht aktiv beherrschen.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Russisch
1. Klasse
2. Klasse
Der Lehrstoff der 1. Klasse soll wiederholt, gefestigt und weitergeführt werden. Für die Weiterführung
kommen in erster Linie die im Lehrstoff der 1. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und
Beispiele in Frage.
Dabei gilt wiederum, dass darüber hinausgehende Strukturen lexikalisch geboten werden können.
3. Klasse
4. Klasse
Der Lehrstoff der 3. Klasse soll wiederholt, gefestigt und weitergeführt werden. Für die Weiterführung
kommen in erster Linie die im Lehrstoff der 3. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und
Beispiele in Frage.
Darüber hinausgehende Strukturen können lexikalisch geboten werden.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Spanisch
1. und 2. Klasse
Die mit * angeführten grammatischen Elemente sollen in der 1. Klasse vorwiegend im rezeptiven Bereich
vorkommen, in der 2. Klasse jedoch auch produktiv angewendet werden können. Den mit ** gekennzeichneten
Elementen sollen die Schülerinnen und Schüler zwar begegnen, sie sollten aber nicht
Gegenstand von Überprüfungen sein.
3. und 4. Klasse
Die mit * angeführten grammatischen Elemente sollen in der 3. Klasse vorwiegend im rezeptiven Bereich
vorkommen, in der 4. Klasse jedoch auch produktiv angewendet werden können. Den mit ** gekennzeichneten
Elementen sollen die Schülerinnen und Schüler zwar begegnen, sie sollten aber nicht
Gegenstand von Überprüfungen sein.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Tschechisch
1. Klasse
2. Klasse
Der Lehrstoff der 1. Klasse wird wiederholt, gefestigt und weitergeführt. Für die Weiterführung
kommen in erster Linie die im Lehrstoff der 1. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und Beispiele in
Frage.
Dabei gilt wiederum, dass darüber hinausgehende Strukturen lexikalisch geboten werden können.
3. Klasse
4. Klasse
Der Lehrstoff der 3. Klasse soll wiederholt, gefestigt und weitergeführt werden. Für die Weiterführung
kommen in erster Linie die im Lehrstoff der 3. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und
Beispiele in Frage.
Dabei gilt wiederum, dass darüber hinausgehende Strukturen lexikalisch geboten werden können.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Slowenisch
Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen Einheiten zu den Funktionen ist
exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden zum Teil auch in anderen Zusammenhängen
auftreten. Darüber hinaus gehende Formen und Strukturen können auf lexikalischer Ebene
geboten bzw. erarbeitet werden.
1. und 2. Klasse
3. und 4. Klasse
Die aufgelisteten Bereiche sind als Ergänzung zu den in der 1. und 2. Klasse erlernten Teilbereichen
zu sehen. Die bereits erlernten Formen sind immer wieder zu verwenden und zu festigen. Im Vordergrund
steht die Funktion der grammatischen Struktur.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Die Unterschiede zwischen Bosnisch, Kroatisch und Serbisch sollen im Rahmen von einzelnen
grammatischen Kategorien und Strukturen geboten werden. Ebenso soll in den lexikalisch gebotenen
Strukturen darauf hingewiesen werden. In den im Lehrplan angeführten Beispielen werden Unterschiede
mit // gekennzeichnet.
1. und 2. Klasse
2. Klasse
Der Lehrstoff der 1. Klasse soll wiederholt und gefestigt werden. Die mit * gekennzeichneten
Strukturen und Beispiele kommen für die Weiterführung in Frage. Darüber hinausgehende Strukturen
können lexikalisch geboten werden.
3. und 4. Klasse
4. Klasse
Der Lehrstoff der 3. Klasse soll wiederholt, gefestigt und weitergeführt werden. Die im Lehrstoff der
3. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und Beispiele sollen durch die Weiterführung erfasst
werden. Alle darüber hinausgehenden Strukturen können im Rahmen der Sprechhandlungen lexikalisch
geboten werden.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Ungarisch
Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen Einheiten zu den Funktionen ist
exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden auch in anderen Zusammenhängen auftreten
(auch für 3. und 4. Klasse). Darüber hinaus gehende Formen und Strukturen können auf lexikalischer
Ebene geboten bzw. erarbeitet werden.
1. und 2. Klasse
Die mit * angeführten grammatischen Elemente können in der 1. Klasse im rezeptiven Bereich
vorkommen, sollen aber erst in der 2. Klasse produktiv angewendet werden.
3. und 4. Klasse
Die aufgelisteten Bereiche sind als Ergänzung zu den in der 1. und 2. Klasse erlernten Teilbereichen
zu sehen. Die bereits erlernten Formen sind zu vertiefen und zu festigen. Im Vordergrund steht die
Funktion der grammatischen Struktur. Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen
Einheiten zu den Funktionen ist wiederum exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden
zum Teil auch in anderen Zusammenhängen auftreten.
Die mit * angeführten grammatischen Elemente können in der 3. Klasse im rezeptiven Bereich
vorkommen, sollen aber erst in der 4. Klasse produktiv angewendet werden.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
Kroatisch
Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen Einheiten zu den Funktionen ist
exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden auch in anderen Zusammenhängen
auftreten. Darüber hinaus gehende Formen und Strukturen können auf lexikalischer Ebene geboten bzw.
erarbeitet werden.
1. und 2. Klasse
3. und 4. Klasse
Die aufgelisteten Bereiche sind als Ergänzung zu den in der 1. und 2. Klasse erlernten Teilbereichen
zu sehen. Die bereits erlernten Formen sind immer wieder zu verwenden und zu festigen. Im Vordergrund
steht die Funktion der grammatischen Struktur.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
LATEIN (am Gymnasium)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Lateinunterricht soll zwei Aufgabenschwerpunkte integrieren
– Vermittlung von Inhalten, die Europa auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und
Geisteswelt geprägt haben. Die Auseinandersetzung mit ihnen soll ein rezeptiv-reflektorischer,
identitätsstiftender Prozess sein.
– Spracherwerb und sprachbezogene Aspekte: Sachgemäßes Umgehen mit (Original-) Texten, ihre
Übersetzung in gutes (zu den verschiedenen Textsorten passendes) Deutsch und ihre Interpretation
(dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend) sollen
produktiven Charakter haben.
Dabei sollen das allgemeine Sprachverständnis und die individuelle Sprachkompetenz in der Muttersprache
gefördert und positive Auswirkungen beim Erlernen weiterer Fremdsprachen erzielt werden.
Schließlich soll durch die Reflexion über sprachliche Phänomene die Entwicklung des logischen und
abstrakten Denkens positiv beeinflusst werden.
Die Vermittlung eines Grund- und Kulturwortschatzes, eines wesentlichen Grammatikwissens und
eines kulturkundlichen Hintergrundwissens, das den Kenntnisstand und das Interesse der Schülerinnen
und Schüler berücksichtigt, soll zu einer tragfähigen Basis sprachlich-inhaltlicher Natur als Grundlage für
die Originallektüre führen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die Eigenart der Fremdsprache Latein ermöglicht Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung durch die
Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen, durch Erschließen und Analyse von antiken Normen,
Wertbegriffen und Antworten auf grundlegende gesellschaftliche, politische und weltanschauliche
Fragen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Erweiterung und Festigung der aktiven und passiven Sprachkompetenz. Besondere Förderung des
Sprachbewusstseins in der Muttersprache, vor allem durch die kontrastive Wirkung des Übersetzens.
Erkennen, wie stark Latein den modernen europäischen Sprachen in Struktur, Wortschatz, Idiomatik und
Begriffen zugrunde liegt, und wie es dadurch die europäische Gedankenwelt geprägt hat und prägend
fortlebt.
Mensch und Gesellschaft
Ermöglichen von Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung in der Auseinandersetzung mit modellhaften
Textsequenzen durch Analyse von tradierten Wertbegriffen und Normen unserer Gesellschaft.
Natur und Technik
Kennenlernen der grundlegenden Modelle der Auseinandersetzung mit erkenntnistheoretischen und
ethischen Fragen im Kontext rationaler Welterklärung. Beiträge zur fachsprachlichen Begrifflichkeit
Erklärung der Entstehung (unter Einbeziehung des Griechischen) und die präzise Anwendung von
Fachtermini. Verstehen von Neologismen. Schulung des abstrakten Denkens und der Kombinationsfähigkeit.
Kreativität und Gestaltung
Begegnung mit den Prototypen in Literatur und Kunst mit ihrer ungebrochenen Rezeption und Inspirationswirkung
sowie Anregung zur eigenen Kreativität in verschiedenen Bereichen von künstlerischen
Gestaltungsmöglichkeiten.
Gesundheit und Bewegung
Kennenlernen der antiken Wurzeln des Sports; Sprachelemente und Termini der Medizin und
Biologie.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll ökonomisch und effizient dargeboten werden. Dabei soll das jeweilige Lernziel
einerseits durch Aneignung eines auf den Beginn der Originallektüre ausgerichteten Grundwortschatzes,
andererseits durch das Erfassen und Beherrschen der häufigsten Grammatikstrukturen eines lateinischen
Textes erreicht werden.
Es sollen möglichst Originaltexte herangezogen werden bzw. solche, die diesen nahe kommen. Auf
die altersadäquate und den individuellen Lernfortschritt berücksichtigende Vermittlung ist zu achten. Das
sichere Erkennen von Formen sowie das schnelle Erfassen einfacher Satzstrukturen soll unter
Einbeziehung verschiedener Methoden und Techniken entsprechend geübt werden, wie
– Textrekonstruktionen,
– Einsetzübungen,
– Zuordnen von zusammengehörigen Formen,
– einfache lateinische Fragen und Antworten zu einem Text.
Der Einsatz verschiedener Lernformen (offenes, soziales, selbsttätiges Lernen) und Unterrichtsmethoden
soll zu einer Steigerung des Unterrichtsertrages führen. Die Motivation soll durch Hinweise auf
Fremdwörter, Redewendungen und Lehnübersetzungen aus dem Lateinischen, die den Schülerinnen und
Schülern bekannt sind und ihrer Interessenslage entsprechen, erhöht werden.
Dazu soll auch ein Unterricht beitragen, der andere Fächer integriert, historische und aktuelle Bezüge
herstellt und – auch in ganzheitlich-kreativer Form – kulturelle und künstlerische Aspekte nahe bringt.
Selbstevaluation im Lateinunterricht (eigene Fehler erkennen, sie analysieren und vermeiden lernen)
ist auf Grund der stark ausgeprägten grammatikalischen Struktur der lateinischen Sprache leicht zu
erreichen und soll ebenfalls motivationsfördernd wirken.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu
entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zulässig.
Lehrstoff
Kernbereich
3. Klasse 4. Klasse
Fertigkeiten
Rezeptive Fertigkeiten
– Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen);
– Erfassen von schon bekannten Einzelheiten (Detailverstehen).
Produktive Fertigkeiten
– Entwicklung der Fähigkeit, alle Textsorten in gutes, angemessenes Deutsch zu übersetzen;
– Fähigkeit, einen Text sachkundig – je nach Alter – zu interpretieren;
– Fähigkeit zur Reflexion über sprachliche Phänomene durch den bewussten Umgang mit einem
Text.
Themen
– Antike Mythologie: Götter, Heroen, Menschen,
– Römische Kultur, Kunst und Alltagsleben,
– Der römische Staat und seine wichtigsten Gremien,
– Griechisch-römische Geschichte: bedeutende Persönlichkeiten aus Philosophie, Staatswesen und
Kunst,
– Basissprache Latein und ihr Fortleben: Romanische Sprachen, Englisch, Deutsch,
– Rezeption: Prototypen der europäischen Literatur,
– Austria Romana: Inschriften (vor allem lokal-regionale).
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde versteht sich als Begegnung mit der Vergangenheit
des eigenen und anderer Kulturkreise. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der
Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten
Gesellschaft. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlicher Existenz in der Vergangenheit soll
zu Verständnis und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.
Grundbereiche und Dimensionen
Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte beschäftigen: Politik/Herrschaft,
Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und
Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen, mit Alltags-, Mentalitäts- und Geschlechtergeschichte
als gleichberechtigte Zugänge.
Zeit und Themen
Erst die Dimension der Zeit eröffnet den Zugang zum Verständnis von Geschichte. Das lässt eine
genetisch-chronologische Betrachtungsweise sinnvoll erscheinen. Die Auswahl des Lehrstoffes sollte
thematisch in Längs- und Querschnitten erfolgen, unter Berücksichtigung der Interessen und des Alters
der Schülerinnen und Schüler.
Universal – national – regional – lokal
Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte Europas und der Welt sowie unter Berücksichtigung
regionaler Entwicklungen in die Geschichte Österreichs geben, um die Herausbildung einer reflektierten
Identität zu ermöglichen.
Gegenwartsbezug und politische Bildung
Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern und Institutionen vermitteln.
Durch die Konfrontation mit Spannungsfeldern wie Ordnung – Freiheit, Herrschaft – Mitbestimmung
und Krieg – Frieden soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind
wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.
Einsichten und Haltungen
Verstehen historischer Handlungsweisen aus der Zeit heraus und Aufbau eines historischen Bewusstseins.
Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich und zeitlich
Anderen.
Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene
aus der historischen Entwicklung.
Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer Ereignisse und der verschiedenen Möglichkeiten
ihrer Deutung.
Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen politischen
Bewusstseins.
Fertigkeiten und Techniken
Orientierung in Zeit und Umwelt als Produkt menschlichen Wirkens – Zuordnen können (vorher –
nachher) – Entwicklung eines Zeitbegriffs.
Erwerben eines Begriffsinstrumentariums, um historische Informationen aufnehmen und beurteilen
zu können.
Selbstständiges Beschaffen, Aufnehmen und Bewerten von Informationen.
Begründung und Vertretung eigener und Respektierung anderer Positionen als Basis von Dialogfähigkeit.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen unterstützt die Begründung von
Toleranz und gegenseitiger Achtung und die Orientierung des eigenen Lebens an dauerhaften Werten und
Normen. Beiträge zur Entwicklung der Religionen verstärken die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung
von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen. Die ethischen Normen in ihrer historischen
und zeitgebundenen Ausprägung machen die Notwendigkeit persönlicher Auseinandersetzung deutlich.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Arbeit mit (Quellen- und Autoren-)Texten, Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und
Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.
Natur und Technik
Historische Beispiele zu Naturwissenschaft und Technik; gesellschaftliche Folgen von technischen
Innovationen; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-
technischen Fortschritts.
Kreativität und Gestaltung
Rollenspiele zu historischen Themen; künstlerische Gestaltungsmöglichkeiten zu historischen
Themen (Grafik, Collage, Plastik); kultur- und kunstgeschichtliche Einblicke.
Gesundheit und Bewegung
Bewegungskultur in historischen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards;
gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.
Mensch und Gesellschaft
Die Ziele und Aufgaben des Geschichte- und Sozialkunde-Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu
diesem Bildungsbereich bei.
Didaktische Grundsätze
Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der
exemplarische Charakter, der Beitrag zur politischen Bildung, der regionale Aspekt und fächerübergreifende
Bezüge zu berücksichtigen.
Die Gliederung der Themen ist nach systematischen, längsschnittförmigen und chronologischen
Gesichtspunkten möglich. Auf die chronologische und räumliche Verankerung der behandelten
Phänomene ist zu achten.
Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart
entstammen. Historische Sachverhalte dürfen aber nicht mit gegenwartsorientierten Kriterien beurteilt
werden, sondern müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.
Ein wichtiges Hilfsmittel ist der Vergleich. Die Ähnlichkeit zwischen zwei Phänomenen verführt oft
zur Gleichsetzung, und es ist notwendig, die Unterschiede differenziert herauszuarbeiten. Auf diese Weise
soll ein kritisches historisches Bewusstsein entwickelt werden.
Im Unterricht dienen die fachwissenschaftlichen Begriffe zur Erfassung von historischen und
sozialkundlichen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung dieser Begriffe ist dabei besondere
Aufmerksamkeit zu schenken.
Es soll ein wichtiges Anliegen des Unterrichts sein, Eigenständigkeit in der Analyse und Interpretation
von Textquellen, Bildern, Karten, Statistiken und Diagrammen zu entwickeln. Diese methodischen
Fähigkeiten stellen eine wichtige Voraussetzung für politisch bewusstes Handeln dar. Dabei ist der
Einsatz der neuen Technologien empfehlenswert.
Historisches Lernen schließt immer eine multiperspektivische Betrachtungsweise ein. Unterschiedliche
Positionen können methodisch ua. durch historische Rollenspiele nachvollzogen werden. Einfühlungsvermögen
und kritische Distanz sind für ein demokratisches Engagement wertvoll. Der Einsatz
verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu
gewinnen. Die kommunikative Kompetenz soll durch das Unterrichtsgespräch in seinen vielfältigen
Formen gefördert werden. Die Entwicklung einer Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen
respektiert wird, ist anzustreben.
Historische Sachverhalte können auch vor Ort im Rahmen von Lehrausgängen und durch Museums-
und Ausstellungsbesuche vermittelt werden. Der Einsatz von Medien und die Befragung von Zeitzeugen
sind wichtige Möglichkeiten, um Geschichte zu veranschaulichen. Das dafür notwendige methodische
Instrumentarium muss im Unterricht zugrunde gelegt werden. Es sollen Möglichkeiten eröffnet werden,
durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen“ und in Projekten forschendes und
entdeckendes Lernen praktizieren können.
Lehrstoff
Kernbereich
Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen
und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig. Die Analyse der einzelnen
Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkung sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts.
An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Men-
schen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und wie unterschiedlich oder ähnlich
sie diese gelöst haben.
2. Klasse
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der
Menschen bis zum Ende des Mittelalters.
Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln
– Die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation
des menschlichen Zusammenlebens.
– Das Leben des Menschen in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten unter Berücksichtigung
des Alltags und der Geschlechterverhältnisse (Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches
Leben und höfische Kultur).
– Arbeitswelt, Entwicklung der Arbeitsteilung und Formen des Wirtschaftens (Naturalwirtschaft,
Tauschwirtschaft, Sklavenwirtschaft, mittelalterliche Grundherrschaft, Entstehung des Marktes,
Technikgeschichte).
– Entwicklung verschiedener politischer Herrschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung von
verschiedenen Modellen politischer Mitbestimmung (athenische Demokratie, römische Republik,
städtische Autonomie, Ständeversammlung im Mittelalter).
– Soziale und militärische Konflikte, ihre Ursachen und Lösungsversuche an ausgewählten Beispielen.
– Charakteristika früher Hochkulturen und der griechischen und römischen Antike.
– Die Entwicklung von Weltbildern unter Einbeziehung von magischen, mythischen und religiösen
Vorstellungen (Entwicklung des Christentums in Spätantike und Mittelalter, Islam).
– Grenzen und Räume – Besiedlung und Integration des österreichischen Raumes bis zur Entwicklung
einer politischen Einheit unter den Babenbergern und Habsburgern.
– Kunst und Kultur als Ausdrucksform einer Epoche.
3. Klasse
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des
Ersten Weltkrieges.
Folgende Themenbereiche sind zu behandeln
– Neue Perspektiven am Beginn der Neuzeit – ein neues Welt- und Menschenbild (Humanismus
und Renaissance).
– Begegnung und Konfrontation – Europa und die Welt von den Entdeckungen bis zur
europäischen Expansion im Zeitalter des Imperialismus.
– Reform und Revolution als Antwort auf Defizite in Kirche und Staat – von der Reformation über
die Reformen Maria Theresias und Josefs II. bis zur Französischen Revolution.
– Wirtschaft und Gesellschaft – verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen
auf die Arbeitswelt, Freizeit, Familie und die Stellung der Frau (vom Frühkapitalismus bis zur
Industriellen Revolution).
– Entwicklung des modernen Staates – Absolutismus, Verfassungsstaat und früher Parlamentarismus.
– Macht und Hegemonie: Die napoleonische Zeit und das europäische Ordnungssystem am Wiener
Kongress.
– Menschenrechte und das Problem ihrer Durchsetzung.
– Geschichte und Gesellschaft im Vergleich: Amerika und Asien.
– Herausbildung verschiedener politischer Ordnungskonzeptionen – Liberalismus, Nationalismus,
Sozialismus.
– Die Habsburgermonarchie als supranationales Gebilde – die Probleme des Zusammenlebens
verschiedener Völker in einem Staat.
– Staaten und Völker im Krieg – Kriegsursachen und Friedensbemühungen in der Neuzeit bis zum
Ersten Weltkrieg.
– Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche – von der Renaissance über das
Barock bis zum Jugendstil unter Berücksichtigung der Alltagskultur.
4. Klasse
Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur
Gegenwart.
Folgende Themenbereiche sind zu behandeln
– Wirtschaft und Gesellschaft im 20. Jahrhundert – Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit,
Wirtschaftskrisen, Familie im Wandel, neues Selbstverständnis der Frau.
– Demokratie und Diktatur in Europa – Krise der Demokratie, Entstehung und Bedingungen
diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus,
Kommunismus.
–Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems – Ideologie, Propaganda,
Mobilisierung der Jugend, rassische Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand.
– Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände,
autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit.
– Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 – Kalter Krieg, Blockbildung und
Entspannung, das Ende der bipolaren Welt, die UNO.
– Die USA und die Sowjetunion – ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher
Systeme.
– Die Auflösung der Kolonialreiche und das Ende der europäischen Hegemonie; Nord-Süd-
Konflikte.
– Österreich – die Zweite Republik: politisches System, wirtschaftliche Entwicklung, außenpolitische
Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel, Möglichkeiten politischer
Mitbestimmung und Mitverantwortung.
– Europa und seine Integration.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und
Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen.
Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts.
Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine
Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben
der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen
und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll
Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst
und tolerant zu handeln.
Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt
– Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und
Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können.
– Bewusstes Wahrnehmen der räumlichen Strukturiertheit der Umwelt.
– Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und
Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen.
– Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit
aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und
tolerant handeln zu können.
– Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse
und Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber
Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen;
Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur.
Mensch und Gesellschaft
Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung
von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von
Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen
unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines
Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums.
Natur und Technik
Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt; Beschreibung
der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller
Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten;
Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.
Kreativität und Gestaltung
Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung
der Umwelt.
Gesundheit und Bewegung
Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit
und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen der
kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten.
Didaktische Grundsätze
In der 1. und 2. Klasse soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand
einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt
menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden.
In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen
grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite
Fragestellungen angebahnt werden.
Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend
getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente
unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.
Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen
näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren
Festlegung den Lehrerinnen und Lehrern obliegt.
Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Im Unterricht
sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen
Österreich wird in jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben
einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen,
politischen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung
des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten.
Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den
Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale,
nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen.
Das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken
für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im
Zentrum des Fragenbereichs Markt und Wirtschaftskreisläufe.
Die regionale Zuordnung der einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder
Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen
Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden
muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten
Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen
Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem sollen die
Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen
erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist
Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien angewiesen. Sie
ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und
Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten
Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da
sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen
sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.
Lehrstoff
Kernbereich
1. und 2. Klasse
Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden.
Grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind.
Beispiele aus Österreich und Europa sollen in der 1. und 2. Klasse vertreten sein, jeder
außereuropäische Erdteil wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.
1. Klasse
Ein Blick auf die Erde
Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten, Atlas und Bildern.
Wie Menschen in unterschiedlichen Gebieten der Erde leben und wirtschaften
Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle
Voraussetzungen einstellen und dass die Lebensweise einem Wandel unterliegt.
Erkennen, wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst
werden, und erfassen, dass Menschen unterschiedliche, sich verändernde Techniken und Produktionsweisen
anwenden.
Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.
Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen und nutzen
Erkennen, wie Rohstoffe und Nutzenergie gewonnen und zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern
gebracht werden.
Einsehen, dass Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden
sind und dass ihre Nutzung oft die Umwelt belastet.
Ein erster Überblick
Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Beispiele.
Erkennen der Grundstrukturen einfacher Wirtschaftsformen: von der agrarisch dominierten Selbstversorgerwirtschaft
zu arbeitsteiligen Systemen.
Erfassen, dass es auf der Erde eine Regelhaftigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen
gibt.
2. Klasse
Leben in Ballungsräumen
Das Leben in Ballungsräumen und peripheren Räumen vergleichen.
Erfassen von Merkmalen, Aufgaben und Umweltproblemen in Ballungsräumen. Erkennen der Vernetzung
zwischen Kernstadt und Umland.
Erwerben grundlegender Informationen über Städte mit Hilfe kartographischer Darstellungen.
Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben
Erkennen, dass unterschiedliche Gründe die Standortwahl für einen Betrieb beeinflussen.
Erkennen, wie Güter in Betrieben verschiedener Art und Größe in unterschiedlichen Organisationsformen
erzeugt werden.
Erfassen der Auswirkungen von Betrieben und Produktionsprozessen auf die Umwelt.
Verstehen, dass verschiedene Tätigkeiten in der Wirtschaft unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten
voraussetzen.
Der Dienstleistungsbereich
Erkennen der Vielfalt des Dienstleistungsbereichs sowie Verständnis für seine zunehmende Bedeutung
im Wirtschaftsleben.
Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.
Erwerben grundlegender Informationen und Fertigkeiten für die richtige Wahl von Verkehrsmitteln.
Erfassen, wie Regionen durch Verkehrseinrichtungen unterschiedlich erschlossen und belastet
werden.
Die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau
Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und
Wirtschaftszonen der Erde.
Erkennen, dass die Verteilung der Bevölkerung auf der Erde ungleichmäßig ist und dass es Gunst-
und Ungunsträume gibt.
3. und 4. Klasse
Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich,
Europa und auf der Erde. Darstellung in Einzelbildern und Übersichten. Besondere Berücksichtigung von
natürlicher und gestalteter Umwelt, Wirtschaft, Arbeitswelt und Berufsfindung. Aufbau der Bereitschaft,
sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. Weiterentwicklung
topographischer Kenntnisse und methodischer Zugänge zu deren Erwerb. Behandlung eines
Fallbeispiels in Projektform.
3. Klasse
Lebensraum Österreich
Anhand von unterschiedlichen Karten, Luft- und Satellitenbildern die Eigenart österreichischer
Landschaften erfassen.
Einige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung erfassen.
Gestaltung des Lebensraums durch die Menschen
Die Lebenssituation in zentralen und peripheren Gebieten vergleichend erfassen.
Vergleichen unterschiedlicher Standortpotenziale zentraler und peripherer Gebiete an den Beispielen
Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität.
Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung.
Die Notwendigkeit der Raumordnung begreifen.
Einblicke in die Arbeitswelt
Die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung erkennen und erste Wege der Berufsfindung
nutzen.
Den stetigen Wandel der Arbeitswelt erkennen und daraus die Einsicht in die Notwendigkeit der
ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen.
Erkennen, dass in der Wirtschaft unterschiedliche Interessen aufeinander treffen und dass die Methoden
des Interessenausgleichs einem Wandel unterworfen sind.
Erfassen subjektiver und gesamtwirtschaftlicher Probleme der Arbeitslosigkeit sowie nationaler und
europäischer Lösungsansätze.
Wirtschaften im privaten Haushalt
Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten
entsprechend zu planen.
Erfassen von Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft.
Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung für die
Verbraucherinnen und Verbraucher.
Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Europa
Erfassen grundlegender Zusammenhänge der Marktprozesse.
Erkennen der Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich von Volkswirtschaften.
An aktuellen Beispielen erkennen, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft beeinflusst und durch
strukturpolitische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Regionalförderung
betreibt.
Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und ihrer Stellung in der
Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.
4. Klasse
Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa
Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.
Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.
Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um
damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.
Zentren und Peripherien in der Weltwirtschaft
Die Bedeutung ausgewählter Staaten und Regionen für Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen.
Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen wahrnehmen und Erklärungsansätze für deren
Ursachen untersuchen.
Bereitschaft anbahnen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu bewerten und zu unterstützen.
Leben in einer vielfältigen Welt
Erfassen der kulturellen, sozialen und politischen Differenzierung in unterschiedlichen Regionen der
Erde.
Bereitschaft anbahnen, sich mit „dem Anderen“ vorurteilsfrei auseinander zu setzen.
Leben in der „Einen Welt“ – Globalisierung
Zunehmende Verflechtungen und Abhängigkeiten in der Weltwirtschaft und deren Auswirkungen
auf die Gesellschaft erkennen.
Die Bedeutung der „neuen Mächtigen“, wie multinationaler Unternehmen, internationaler Organisationen
und anderer „global players“, erfassen.
Die Verantwortung der Menschen für die „Eine Erde“ erkennen.
Die Bedeutung weiterer Wege der Berufsfindung, der Aus- und Weiterbildung unter dem Aspekt
weltwirtschaftlicher und technologischer Veränderungen erfassen.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schülerinnen und Schüler sollen
– in den verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts Handlungen und Begriffe nach
Möglichkeit mit vielfältigen Vorstellungen verbinden und somit Mathematik als beziehungsreichen
Tätigkeitsbereich erleben;
– mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt
nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln. Das Bilden
mathematischer Modelle und das Erkennen ihrer Grenzen soll zu einem verantwortungsvollen
Umgang mit Aussagen führen, die mittels mathematischer Methoden entstanden sind;
– durch Reflektieren mathematischen Handelns und Wissens Einblicke in Zusammenhänge gewinnen
und Begriffe bilden;
– in Verfolgung entsprechender Lernziele produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes
Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren als mathematische Grundtätigkeiten
durchführen, wobei sie dazu hingeführt werden sollen, Lernprozesse selbstständig zu gestalten;
– durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und heuristischer Methoden
Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung
erproben;
– verschiedene Technologien (zB Computer) einsetzen können.
Unterrichtsziele und Unterrichtsinhalte
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Nutzung grundlegender Kenntnisse,
Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie
gewinnen.
– Arithmetik: Mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen, elektronische Hilfsmittel
benutzen können, Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können.
– Elementare Algebra: Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von
Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden
können; algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können.
– Geometrie: Mit grundlegenden geometrischen Objekten und mit Beziehungen zwischen diesen
Objekten vertraut werden, zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden
anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und Längen-, Flächen- und
Volumsberechnungen durchführen können, geeignete Sachverhalte geometrisch darstellen und
umgekehrt solche Darstellungen deuten können.
Folgende mathematische Grundtätigkeiten sind zu entwickeln
– Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren
von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter
Verfahren, auch in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern
und Spezialisieren.
– Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten,
Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewusster Verwendung von Regeln;
Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlussweisen; Rechtfertigen von Entscheidungen
(etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
– Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen; Überprüfen von Ergebnissen;
Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen
oder Begründungen; Überlegen von Bedeutungen mathematischer Methoden und
Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.
– Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von
Sachverhalten; geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren
graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer
Sachverhalte.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Der Mathematikunterricht soll folgende miteinander vielfältig verknüpfte Grunderfahrungen ermöglichen
– Erscheinungen der Welt um uns in fachbezogener Art wahrzunehmen und zu verstehen,
– Problemlösefähigkeiten zu erwerben, die über die Mathematik hinausgehen.
Diese Grunderfahrungen sollen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen
und der Umwelt gegenüber führen und zur Erkenntnis beitragen, dass Phänomene und Bereiche existieren,
die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind (rationale Distanz).
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Natur und Technik
Die Ziele und Aufgaben tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.
Sprache und Kommunikation
Beschreiben von Objekten und Prozessen; Präzision der Sprachverwendung; Gebrauch und Bedeutung
von Definitionen, Vorgänge des Klassifizierens; Umsetzen von Texten in mathematische Handlungen;
Konzentrieren von Sachverhalten in mathematische Formeln; Auflösen von Formeln in sprachliche
Formulierungen; Vermitteln und Verwenden einer Fachsprache mit spezifischen grammatikalischen
Strukturen.
Mensch und Gesellschaft
Untersuchen von Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens; Erkennen der Stärken
und Grenzen der mathematischen Denkweise; Aufarbeiten gesellschaftlicher Themen mit mathematischen
Methoden (zB Statistik); kritischer Umgang mit empirischem Datenmaterial; planmäßiges, sorgfältiges
und konzentriertes Arbeiten.
Kreativität und Gestaltung
Entwickeln verschiedener Lösungswege zu mathematischen Fragestellungen; Nutzen heuristischer
Strategien.
Gesundheit und Bewegung
Berechnungen, Statistiken und Auswertungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich (Energieverbrauch,
Nährwerttabellen, Belastungskurven).
Didaktische Grundsätze
Jahresplanung
Aufbauend auf die Grundschule ist der weitere Bildungserwerb unter besonderer Berücksichtigung
der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen. Unter
Berücksichtigung der Schulplanung sind in der Jahresplanung die Ziele und Inhalte sowohl von Kern- als
auch Erweiterungsbereich zeitlich anzuordnen und zu gewichten (siehe auch Abschnitt „Kern- und
Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).
In der Jahresplanung ist ein Freiraum für Bedürfnisse von Schülergruppen vorzusehen, in dem
Interessensschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden, insbesondere wenn
regionale, schulische oder berufsvorbereitende Erfordernisse dies nahe legen.
Wesentliche Orientierungsmerkmale für die Jahresplanung sind die Abgrenzung von Kern- und
Erweiterungsbereich sowie die für das Ende der 4. Klasse angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten und
Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Systematisches und situationsbezogenes Lernen, verständnisvolles Lernen
Ein konstruktives Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zur Mathematik soll gefördert werden.
Verständnisvolles Lernen ist ein individueller, aktiver und konstruktiver Prozess. Die Schülerinnen und
Schüler sind nicht Konsumierende eines fix vorgegebenen Wissens, sondern Produzierende ihres Wissens,
mit Betonung auf aktives Erarbeiten, Erforschen, Darstellen, Reflektieren. Mathematische Begriffe und
Verfahren werden durch die eigenen Aktivitäten von den Schülerinnen und Schülern in ihr Wissenssystem
eingebaut. Im Unterricht ist eine Balance zwischen systematischem Lernen und situationsbezogenem
Lernen im praktischen Umgang mit lebensweltlichen Fragestellungen herzustellen.
Unterrichtsformen
Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und projektorientierter Unterricht sollen die bestimmenden
Unterrichtsformen des Mathematikunterrichts sein. Schriftliche Darstellungen von Lösungswegen sollen
erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe – zumindest
teilweise – auseinander gesetzt haben. Auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern ist
handlungsorientiert vorzugehen. Keinesfalls darf der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und
Fertigkeiten beschränkt werden.
Motivierung der Schülerinnen und Schüler
Mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der
Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und
gefestigt werden. Dabei soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen
erfahren werden. Wünschenswert für diese Phase ist eine Mitverantwortung durch die
Schülerinnen und Schüler. Hilfen oder Informationen sollen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder
benötigt werden. Selbstständiges Entdecken und Erfolgserlebnisse sind ein wesentlicher Beitrag zur
Motivation.
Unterrichten in Phasen, Vernetzung, Querverbindungen
Unter Beachtung der Vorkenntnisse sollen Inhalte in einer ersten Phase nur um einige Gesichtspunkte
erweitert, bei einfachen Anwendungen erprobt und erst in einer späteren Phase vertieft und ergänzt
werden. Vernetzungen der Inhalte durch geeignete Unterrichtssequenzen und Aufgabenstellungen sind anzustreben.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und
Schüler sind herzustellen.
Sicherung des Unterrichtsertrages
Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens
geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen
und auch zu begründen.
Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen
und Schülern sollen auch planmäßig Arbeitsaufträge zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten
erteilt werden.
Für die Nachsteuerung des Lernprozesses ist die Beobachtung des Lernfortschrittes notwendig, ohne
dass damit ein Notendruck verbunden sein darf.
Individualisierung und Differenzierung (siehe auch Abschnitt „Förderung durch Differenzierung und
Individualisierung“ im zweiten Teil)
Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen
Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gefördert werden.
Zur Bewältigung von mathematischen Alltagsproblemen sollen thematische Schwerpunkte gesetzt
werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugänge und didaktische Einstiegsmöglichkeiten
geboten werden.
Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitstempos der
Schülerinnen und Schüler, durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung
sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.
Lesen mathematischer Texte, Fachsprache
Ab der 1. Klasse ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit Mathematik
auch in Textform auseinander setzen (zB selbstständiges Erarbeiten aus Musterbeispielen und
Erklärungstexten).
Mathematische Inhalte können etwa durch Üben von Beschreibungen, Erklärungen und Kurzaufsätzen
oder Erstellen von Zusammenfassungen unterschiedlich dargestellt werden. Elementare Begriffe,
Symbole und Darstellungsformen können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer
Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit mathematischer
Sprache und Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von
logischen Zusammenhängen dienen.
Der Nutzen von Nachschlagewerken soll erkannt und der Gebrauch von Formelsammlungen,
Tabellen und ähnlichem gelernt werden.
Aufgabenstellungen
Sowohl der Prozess der Problemlösung als auch das Produkt haben eigenständige Bedeutung. Aufgaben
sollen nach Möglichkeit so gestellt sein, dass ein Scheitern an einer Teilaufgabe die weitere
Bearbeitung nicht völlig unmöglich macht. Aufgaben, die sich auf elementare Tätigkeiten beziehen, und
solche mit aufeinander aufbauenden Lösungsschritten sind möglich und wünschenswert.
Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass sie in verständlicher Sprache und übersichtlicher Form
abgefasst sind, die thematische Verankerung altersadäquat ist und dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden
kann. Unterschiedliche korrekte Interpretationen sind zu akzeptieren.
Arbeiten mit dem Taschenrechner und dem Computer
Grundsätzlich sind schon ab der 1. Klasse Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von
elektronischen Hilfen beim Bearbeiten von Fragestellungen der Mathematik und als informationstechnische
Hilfe (in Form von elektronischen Lexika, Statistiken, Fahrplänen, Datenbanken, …) gegeben.
Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter, experimenteller
Lernformen sind zu nutzen.
Das kritische Vergleichen von Eingaben und Ausgaben bei verschiedenen Programmen und Geräten
bezüglich der Problemstellung kann zum Entwickeln eines problem- und softwareadäquaten Analysierens,
Formulierens und Auswertens beitragen.
Historische Betrachtungen
Den Schülerinnen und Schülern ist an geeigneten Themen Einblick in die Entwicklung mathematischer
Begriffe und Methoden zu geben. Sie sollen einige Persönlichkeiten der Mathematikgeschichte
kennen lernen. Die Mathematik soll als dynamische Wissenschaft dargestellt und ihre Bedeutung bei der
Entwicklung der abendländischen Kultur gezeigt werden. Die Bedeutung der Mathematik in der Gegenwart
soll in den Unterricht einfließen.
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu
entnehmen.
Lehrstoff
Kernbereich
Die Schülerinnen und Schüler sollen praxisorientierte Aufgaben unter dem Aspekt der
Modellbildung möglichst oft rechnerisch, geometrisch und graphisch darstellen, lösen und kritisch
betrachten können. Dabei sollen sie von ihrer unmittelbaren Erlebniswelt ausgehen und ihre Erfahrungen
auch in fächerübergreifende Vorhaben einbringen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen ebenso grundlegendes mathematisches Wissen und Können
erwerben und abstraktes Denken und formale Fähigkeiten entwickeln. Sie sollen im präzisen Arbeiten und
Argumentieren ausgebildet werden und mit mathematischen Darstellungsformen vertraut werden.
Sie sollen elektronische Hilfen und (auch selbst erstellte) Formelsammlungen in steigendem Ausmaß
ab der 1. Klasse verwenden und wiederholt Gelegenheit haben, ihr Vorstellungsvermögen auch computerunterstützt
zu schulen.
Um den Schülerinnen und Schülern einen kontinuierlichen Aufbau ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten
zu ermöglichen, sind Stoffangaben der unteren Klassen in den oberen Klassen mit zu berücksichtigen.
Die Abfolge der Stoffangaben ist nicht als Hinweis auf die Reihenfolge für die unterrichtliche
Planung zu betrachten.
1. Klasse
1.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen
– Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen, dabei auch große
natürliche Zahlen verwenden und mehrstellige Multiplikationen und Divisionen durchführen
können,
– Rechnen mit Maßen und Umwandlungen zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen
Berechnungen,
– anhand von Teilern und Vielfachen Einblicke in Zusammenhänge zwischen natürlichen Zahlen
gewinnen;
– Vorstellungen mit positiven rationalen Zahlen verbinden,
– mit der Darstellung in Dezimal- und Bruchschreibweise vertraut sein,
– einfache Ungleichungen zum Einschranken benutzen;
– mit den positiven rationalen Zahlen Rechnungen mit leicht abschätzbaren Ergebnissen durchführen
und zur Lösung von Problemen in Sachsituationen vielfältig anwenden können,
– Rechnen mit Brüchen, nur in einfachen Fällen, die anschaulich deutbar sind,
– grundlegende Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen,
– elektronische Rechenhilfsmittel einsetzen können,
– Kenntnisse über Umkehroperationen erweitern,
– die Regeln über die Reihenfolge von Rechenoperationen, einschließlich der Klammerregeln,
anwenden können.
1.2 Arbeiten mit Variablen
– mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben können, zB gleichartige Rechenabläufe, die
sich nur durch unterschiedliche Zahlen unterscheiden, oder allgemeine Beziehungen zwischen
Größen,
– insbesondere Formeln bzw. Gleichungen aufstellen,
– Lösungen zu einfachen linearen Gleichungen finden können,
– Formeln anwenden und interpretieren können.
1.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern
– ausgehend von Objekten der Umwelt durch Idealisierung und Abstraktion geometrische Figuren
und Körper sowie ihre Eigenschaften erkennen und beschreiben können,
– aufbauend auf die Grundschule Kenntnisse über grundlegende geometrische Begriffe gewinnen,
– Skizzen von Rechtecken, Kreisen, Kreisteilen, Quadern und ihren Netzen anfertigen können,
– Zeichengeräte zum Konstruieren von Rechtecken, Kreisen und Schrägrissen gebrauchen können,
– Maßstabszeichnungen anfertigen und Längen daraus ermitteln können;
– Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken (und einfachen daraus zusammengesetzten
Figuren),
– sowie Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern (und einfachen daraus zusammengesetzten
Körpern) durchführen können,
– Formeln für diese Umfangs-, Flächen- und Volumsberechnungen aufstellen können;
– Winkel im Umfeld finden und skizzieren,
– Gradeinteilung von Winkeln kennen,
– Winkel mit dem Winkelmesser (Geodreieck) zeichnen können;
– einfache symmetrische Figuren erkennen und herstellen können.
1.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik
– direkte Proportionalitäten erkennen (zB Warenmenge – Geld, Zeit – Weg),
– entsprechende Fragestellungen finden und Berechnungen durchführen können,
– Modelle mit realen Gegebenheiten vergleichen,
– grundlegende Überlegungen zur Sinnhaftigkeit von Modellen für die Praxis anstellen,
– Tabellen und graphische Darstellungen zum Erfassen von Datenmengen verwenden können.
2. Klasse
2.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen
– Festigen und Vertiefen der Fähigkeiten beim Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, um vielfältige
und komplexere Probleme in Sachsituationen bearbeiten zu können,
– Rechnen mit Brüchen (mit kleinen Zählern und Nennern), damit die Rechenregeln im Hinblick
auf die Algebra sicher beherrscht werden,
– diese Rechenregeln für das Bruchrechnen begründen können,
– Bruchdarstellung in Dezimaldarstellung überführen und umgekehrt,
– wichtige Teilbarkeitsregeln kennen und anwenden können;
– Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Zusammenhängen;
– Maße verwenden und Umwandlungen durchführen können in dem Ausmaß, wie es die Bearbeitung
von Sachaufgaben und geometrischen Aufgaben erfordert und es dem Vorstellungsvermögen
der Schülerinnen und Schüler entspricht.
2.2 Arbeiten mit Variablen
– mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben,
– Gleichungen und Formeln aufstellen, insbesondere auch in Sachsituationen,
– unter Verwendung von Umkehroperationen einfache lineare Gleichungen mit einer Unbekannten
lösen und Formeln umformen,
– Formeln interpretieren.
2.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern
– Dreiecke, Vierecke und regelmäßige Vielecke untersuchen, wesentliche Eigenschaften feststellen,
– die Figuren skizzieren und konstruieren können,
– Erkennen, ob Angaben mehrdeutig sind, oder überhaupt nicht in Konstruktionen umgesetzt
werden können,
– kongruente Figuren herstellen können, die Kongruenz begründen können;
– Eigenschaften von Strecken- und Winkelsymmetralen kennen,
– und für Konstruktion anwenden können;
– Flächeninhalte von Figuren berechnen können, die sich durch Zerlegen oder Ergänzen auf
Rechtecke zurückführen lassen,
– Volumina von Prismen berechnen, möglichst in Anwendungsaufgaben.
2.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik
– charakteristische Kennzeichen von indirekten und direkten Proportionalitäten an Beispielen
angeben können,
– einfache Fragestellungen dazu formulieren, sie graphisch darstellen und lösen können,
– Fragen zu sinnvollen Anwendungsbereichen für solche Proportionalitäten stellen;
– relative Häufigkeiten ermitteln können,
– entsprechende graphische Darstellungen lesen, anfertigen und kritisch betrachten können,
– Manipulationsmöglichkeiten erkennen.
3. Klasse
3.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen
– rationale Zahlen in verschiedenen Formen deuten können,
– als Zustände gegenüber einem Nullpunkt,
– als Punkte auf einer Zahlengeraden,
– Erkennen und Beschreiben von Kleiner-Größer-Beziehungen;
– rationale Zahlen für Darstellungen in Koordinatensystemen verwenden können;
– die Regeln für das Rechnen mit rationalen Zahlen wissen und bei Rechenbeispielen (mit
einfachen Zahlen) mit Sicherheit anwenden können;
– Verketten der vier Grundrechnungsarten und derart entstehende Terme auch mit elektronischen
Rechenhilfsmitteln berechnen können,
– Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen;
– Potenzschreibweise kennen und anwenden können,
– Zahlen, vor allem in Sachsituationen, unter Verwendung von Zehnerpotenzen darstellen können.
3.2 Arbeiten mit Variablen
– Formeln (bzw. Terme) umformen und durch Rechenregeln begründen können,
– mit einfachen Potenzen arbeiten können,
– Formeln in Sachsituationen und in der Geometrie aufstellen können,
– Aufgaben aus Anwendungsbereichen und aus der Geometrie durch Umformungen von Formeln
oder Termen lösen können,
– dabei auch Aufgaben variieren und graphische Darstellungen nutzen können,
– Lösen von linearen Gleichungen mit einer Unbekannten.
3.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern
– Vergrößern und Verkleinern von Figuren,
– ähnliche Figuren erkennen und beschreiben;
– Formeln für Flächeninhalte von Dreiecken und Vierecken begründen und damit Flächeninhalte
berechnen können,
– Umkehraufgaben lösen können,
– Gegenstände, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, zeichnerisch darstellen
können,
– Oberfläche, Rauminhalt und Gewicht von Gegenständen, die die Gestalt eines Prismas oder einer
Pyramide haben, berechnen können;
– den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren nutzen können.
3.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik
– lineare Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme
von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können (zB Zinssätze),
– funktionale Abhängigkeiten erkennen, formelmäßig und graphisch darstellen;
– Untersuchen und Darstellen von Datenmengen.
4. Klasse
4.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen
– durch zusammenfassendes Betrachten das Zahlenverständnis vertiefen,
– anhand einfacher Beispiele erkennen, dass es Rechensituationen gibt, die nicht mit Hilfe der
rationalen Zahlen lösbar sind,
– Näherungswerte oder Schranken für irrationale Zahlen angeben können, auch unter Verwendung
elektronischer Hilfsmittel,
– bei Anwendungen Überlegungen zur sinnvollen Genauigkeit anstellen.
4.2 Arbeiten mit Variablen
– Sicherheit beim Arbeiten mit Variablen, Termen, Formeln und Gleichungen steigern,
– Arbeiten mit einfachen Bruchtermen,
– lineare Gleichungen mit zwei Variablen graphisch darstellen und Lösungen angeben können,
– Verfahren zum Lösen von linearen Gleichungssystemen (zwei Gleichungen mit zwei Variablen)
nutzen können,
– durch das Arbeiten mit funktionalen Abhängigkeiten einen intuitiven Funktionsbegriff erarbeiten.
4.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern
– den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren und in Körpern nutzen können,
– eine Begründung des Lehrsatzes des Pythagoras verstehen,
– Berechnungsmöglichkeiten mit Variablen darstellen können;
– Schranken für Umfang und Inhalt des Kreises angeben können,
– Formeln für die Berechnung von Umfang und Flächeninhalt des Kreises wissen und anwenden
können,
– Formeln für die Länge eines Kreisbogens und für die Flächeninhalte von Kreisteilen herleiten
und anwenden können;
– Formeln für die Berechnung der Oberfläche und des Volumens von Drehzylindern und
Drehkegeln sowie für die Kugel erarbeiten und nutzen können.
4.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik
– Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von
elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können,
– funktionale Abhängigkeiten untersuchen und darstellen;
– Untersuchen und Darstellen von Datenmengen unter Verwendung statistischer Kennzahlen (zB
Mittelwert, Median, Quartil, relative Häufigkeit, Streudiagramm).
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
Bildungs- und Lehraufgabe
– Richtige Handhabung und Wartung fachspezifischer Werkzeuge, jeweils in Abstimmung mit der
Aufgabenstellung;
– Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung graphischer Arbeiten;
– Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte;
– Erkennen geometrischer Grundfiguren in größeren Zusammenhängen;
– Entwickeln von Objekten durch Transformieren und Modellieren;
– Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen;
– Erkennen und Verwenden der Geometrie als Sprache; Einsetzen von Handskizzen als Hilfsmittel
bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform;
– Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren;
– Interpretation und Weiterentwicklung geometrischer Darstellungen;
– Anwendung geeigneter Unterrichtssoftware (2D-Systeme, 3D-Systeme).
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der
Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur. Diese Grunderfahrungen tragen zur Erkenntnis bei,
dass Phänomene existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind.
Die oder der Einzelne gewinnt Gestaltungsfreiheit und kann sein technisches Grundwissen in den Dienst
der Gemeinschaft stellen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Sprache als Kommunikationsmittel für das Beschreiben und Erklären geometrischer Objekte und
Vorgänge, die Zeichnung als Sprache der Technik, Präzision im sprachlichen Ausdruck; Zeichnungen als
Mittel der interkulturellen Verständigung.
Mensch und Gesellschaft
Vorbereitung auf die Berufswelt (zB zweckentsprechender Einsatz von Werkzeugen), die Vorteile
von Gründlichkeit und Ordnung erkennen.
Natur und Technik
Erfassen, Strukturieren, Modellieren geometrischer Objekte, Erfassen und Diskutieren von Bewegungsvorgängen
und Transformationen im Raum, Raumvorstellungs- und Intelligenztraining.
Kreativität und Gestaltung
Individuelles Gestalten von geometrischen Objekten und Modellen, kreatives Lösen von geometrischen
Problemstellungen, einen angemessenen Anspruch an Sauberkeit und Genauigkeit graphischer
Ausfertigung entwickeln; Endausfertigung von Zeichnungen nach ästhetischen Gesichtspunkten.
Gesundheit und Bewegung
Entwicklung der Feinmotorik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein; dh. der
rezeptive Anteil ist auf die Vermittlung grundsätzlicher Überlegungen und einführende Unterrichtssequenzen
zu beschränken.
Abgesehen von ausdrücklich streng gefassten Arbeitsaufträgen soll solchen Aufgaben, die die Kreativität
und selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, der Vorzug gegeben
werden.
Die Freihandskizze ist als ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als
selbstständige Darstellungsform einzusetzen.
Beim Einsatz von CAD-Systemen ist auf die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel zur Einzel- oder
Partnerarbeit hinzuwirken. Dabei ist auf die sachgerechte und intelligente Nutzung zu achten.
Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der
Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen,
begleitet werden.
Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen
vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.
Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation
und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.
Es ist größter Wert auf Genauigkeit und Sauberkeit zu legen. Der graphischen Gestaltung der
Arbeiten kommt – abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik – besondere Bedeutung
zu.
Auf Anwendung der Fachsprache ist zu achten.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit
anzuhalten.
Lehrstoff
Kernbereich
3. Klasse
Ebene Geometrie
Kennenlernen und Anwenden von geometrischen Grundelementen und Grundstrukturen.
Eigenständiges Gestalten von Ornamenten und Mustern. Spielerisches Experimentieren.
Anwendung von 2D-Systemen.
Axonometrische Darstellungen ebenflächig begrenzter geometrischer Körper
Kartesisches Koordinatensystem.
Spezielle axonometrische Darstellungen; Sichtbarkeitsüberlegungen.
Ebene Schnitte, einfache Verschneidungen.
Einführung in ein geeignetes 3D-System.
Modellierungsvorgänge; Beispiele aus Alltag, Architektur, Technik.
Erkennen räumlicher Zusammenhänge.
Hauptrisse
Grund-, Auf- und Kreuzriss: Herstellen und rekonstruierendes Lesen solcher Risse.
4. Klasse
Mehrbilderverfahren
Seitenrisse als Darstellungsmittel und Konstruktionshilfe: wahre Länge; wahre Gestalt.
Werkzeichnungen; Bemaßung; Maßstab.
Perspektive
Grundeigenschaften und ihre Anwendung auf einfache Darstellungen.
Ellipse
Anschauliche Erzeugung; Eigenschaften; Anwendungen.
Krumme Flächen
Beispiele, Darstellungsskizzen; Betrachtung und Darstellung: Drehzylinder, Drehkegel, Kugel.
Modellierungsvorgänge; Annäherung im Rahmen geeigneter 3D-Systeme.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat von der 1. bis zur 4. Klasse die Beschäftigung
mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Ökologie und
Umwelt zum Schwerpunkt. In allen vier Klassen dienen diese drei Bereiche zur Strukturierung der
Unterrichtsinhalte.
Der Unterricht ist so zu konzipieren, dass die folgenden Ziele realisiert werden können
– Die Schülerinnen und Schüler sollen zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien,
Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten sehen lernen und Verständnis für biologische
bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben.
– Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu
einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers,
der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung).
– Die Schülerinnen und Schüler sollen die Abhängigkeit der Menschen von Natur und Umwelt
begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die sie für einen umweltbewussten,
nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische
Handlungskompetenz).
– Die Schülerinnen und Schüler sollen ein biologisches „Grundverständnis“ erwerben, welches sie
bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann.
Werte und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw.
biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.
– Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.
– Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und
Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Weckung der Achtung vor Natur und Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die
Folgen von Eingriffen in Ökosysteme. Grenzen der Machbarkeit wissenschaftlichen Experimentierens
und wirtschaftlicher Nutzung.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Mensch und Gesellschaft
Mensch als biologisches und soziales Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit
als biologisches und soziales Phänomen; Arbeitswelt, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur,
Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse.
Natur und Technik
Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher
Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche
Denk- und Arbeitsstrategien.
Sprache und Kommunikation
Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache.
Kreativität und Gestaltung
Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden
Methoden.
Gesundheit und Bewegung
Körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport.
Didaktische Grundsätze
Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu
berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden als auch durch Anwendung des
Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind möglichst häufig zu berücksichtigen,
um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die
Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben
vorzubereiten.
Die Schülerinnen und Schüler sind zu selbstständigem Arbeiten und zur Problemlösefähigkeit unter
Anwendung folgender Arbeitstechniken anzuregen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit
geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, Fachliteratur); Suchen, Verarbeiten und Darstellen
von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente
und Messverfahren.
Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist zu fördern. Naturbegegnung ist anzustreben
(zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen).
Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie
personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.
Zu den drei Themenbereichen ist festzuhalten
„Mensch und Gesundheit“ wird in jeder Schulstufe anhand ausgewählter Themenstellungen bearbeitet,
die Fragen zu Gesundheit und Lebensstil sowie soziale und ethische Aspekte beinhalten. Am
Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler einen altersgemäßen Überblick über Bau und
Funktionen des menschlichen Körpers besitzen. Neben der Förderung des Verständnisses für den eigenen
Körper sowie eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins soll eine an den Schülerinnen und Schülern
orientierte Sexualerziehung zum Tragen kommen.
Bei der Beschäftigung mit dem Themenbereich „Tiere und Pflanzen“ ist heimischen Arten bzw.
jenen Arten, die typisch für die jeweils zu bearbeitenden Ökosysteme sind (siehe „Ökologie und Umwelt“),
der Vorzug zu geben. Weiters sind auch solche zu berücksichtigen, die besondere Bedeutung für
den Menschen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Einblick in die Vielfalt der Organismen
erhalten und deren wesentliche Charakteristika kennen lernen. Durch den Hinweis auf verwandtschaftliche
Beziehungen zwischen den Lebewesen sollen die Schülerinnen und Schüler Verständnis für
die Einordnung der Organismen in ein System entwickeln.
Beim Themenkreis „Ökologie und Umwelt“ sind das Kennenlernen von Organismen und ihr Zusammenwirken,
Einsicht in die Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur sowie Umweltprobleme
und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt. Ziel ist eine solide Basis für umweltfreundliches
Handeln und Verhalten, die sich aus Umweltwissen, Umweltbewusstsein und ökologischer Handlungskompetenz
zusammensetzt. Naturbegegnungen sind vorzusehen. Auch sollen konkrete Aktivitäten im
Sinne der Ökologisierung der Schule gefördert werden.
Lehrstoff
Kernbereich
1. Klasse
Mensch und Gesundheit
Aufbauend auf den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen ist ein Überblick über Bau und
Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der Organsysteme, zu geben. Gleichzeitig ist eine
Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper anhand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität
anzustreben.
Bewegung: Grundlagen der Bewegung, daran beteiligte Organe, Bewegung – Gesundheit – Wohlbefinden.
Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen
zu behandeln: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation, Empfängnis, Schwangerschaft und
Geburt, körperliche, psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät, Aufklärung über
sexuellen Missbrauch/Prophylaxe.
Tiere und Pflanzen
An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und
Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten, wodurch eine
Basis für altersgemäßes Verständnis verwandtschaftlicher Beziehungen gelegt werden soll.
Die Schwerpunkte bilden Wirbeltiere und Blütenpflanzen. Bei der Auswahl sollen jene Organismen
im Vordergrund stehen, die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind oder den Erlebnisbereich der
Schülerin oder des Schülers bilden. Weiters sind die Haustiere zu berücksichtigen.
Ökologie und Umwelt
Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe
(biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten.
Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden.
Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz
sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.
2. Klasse
Mensch und Gesundheit
Anhand der Bereiche Mikroorganismen und Ökosystem Wald sind die positiven und negativen
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in physischer und psychischer Hinsicht zu behandeln.
Tiere und Pflanzen
An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und
Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.
Die Schwerpunkte bilden Wirbellose und weitere ausgewählte Blütenpflanzen, Sporenpflanzen, Pilze
und Mikroorganismen. Bei der Auswahl stehen vor allem jene Organismen im Vordergrund, die für die
Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer von Bedeutung sind. Weiters ist die Zelle als Grundbaustein
aller Lebewesen zu behandeln.
Ökologie und Umwelt
Anhand der Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer sind ökologische Grundbegriffe (biologisches
Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent)
zu erarbeiten und zu vertiefen.
Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die
Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren
Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an
konkreten Beispielen demonstriert werden.
3. Klasse
Mensch und Gesundheit
Anhand der zu besprechenden Ökosysteme sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit zu behandeln.
Tiere und Pflanzen
An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie
Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.
Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für die menschliche Ernährung eine besondere
Rolle spielen (Nutztiere, Nutzpflanzen). Auf die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf
der Erde ist einzugehen.
Weiters ist die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens, einschließlich des Menschen, zu
behandeln.
Ökologie und Umwelt
Anhand des Ökosystems Boden und eines landwirtschaftlich genutzten Ökosystems (zB Acker,
Wiese) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische
Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu erarbeiten und zu vertiefen. Grundlegende
geologische Kenntnisse sollen dem Verständnis des Bodens und des Zusammenwirkens von
belebter und unbelebter Natur dienen.
Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das
Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge
sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen
demonstriert werden.
4. Klasse
Mensch und Gesundheit
Die Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers (einschließlich der Themenfelder
Gesundheit und Krankheit, Psychosomatik und Immunsystem) sind zu erweitern und zu vervollständigen.
Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen
zu behandeln: Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Empfängnisregelung,
Schwangerschaft, Geburt; AIDS-Prophylaxe.
Tiere und Pflanzen
An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie
Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.
Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für den Themenbereich Stadtökologie und das
gewählte Ökosystem einer anderen Region von Bedeutung sind.
Weiters sind Grundlagen der Vererbung zu erarbeiten und deren Anwendungsmöglichleiten (zB
Gentechnik) auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen zu behandeln und zu diskutieren.
Ökologie und Umwelt
Anhand von Stadtökologie und einem Ökosystem einer anderen Region (zB Meer, Regenwald) sind
ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische,
Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu vertiefen.
Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren
und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten.
Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
CHEMIE am Gymnasium und Realgymnasium
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den
Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten
und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und
Materie vorzunehmen.
Die Aufgabe des Chemieunterrichts ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren
Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem chemisch-
naturwissenschaftlichen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch
– bewusstes Beobachten chemischer Vorgänge;
– Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter
Experimente;
– Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
– Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;
– Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.
Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu
versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Chemie und Technik altersgemäß
einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch
– Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie –
Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
– Kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse
sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen.
Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für
Eigenverantwortung fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumverhalten führen. Dies geschieht
durch
– Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit,
Sorgfalt und Verantwortung;
– Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten
Handelns.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen,
um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser
Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische
Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Natur und Technik
Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur; technische
Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien
in äußeren Eigenschaften.
Sprache und Kommunikation
Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache bzw. Symbolsprache, präziser Sprachgebrauch und
Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.
Mensch und Gesellschaft
Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen,
Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.
Kreativität und Gestaltung
Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.
Gesundheit und Bewegung
Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über
Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.
Didaktische Grundsätze
Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen.
Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom
Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen
und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter
anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen
herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen
besonderer Wert zu legen.
Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im
sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen
Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB
durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich
unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.
Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf
Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu
verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -hilfen sind die
Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die
Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.
Lehrstoff
Kernbereich
4. Klasse
Einteilung und Eigenschaften der Stoffe
Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.
Unterscheiden können zwischen Gemengen und Reinstoffen bzw. deren Eigenschaften.
Kennenlernen von Trennverfahren und deren Anwendung.
Aufbauprinzipien der Materie
Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.
Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.
Erwerb von Basissgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und
einfachster Struktur – Wirkungsbeziehungen.
Grundmuster chemischer Reaktionen
Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung,
die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele.
Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.
Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.
Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung
Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage
andererseits.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.
Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen,
Energiequellen und Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.
Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.
Biochemie und Gesundheitserziehung
Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigsten Stoffklassen.
Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente
und Drogen.
Verständnis erlangen für die Zusammensetzung und Anwendung hygienerelevanter Stoffe.
Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und
Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
CHEMIE am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den
Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten
und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und
Materie vorzunehmen.
Die Aufgabe des Chemieunterrichtes im wirtschaftskundlichen Realgymnasium ist es daher, die
Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler
Besonderheiten, zu einem naturwissenschaftlich fundierten ökonomischen und ökologischen Denken
hinzuführen. Dies geschieht durch
– Anleitung zum bewussten Beobachten chemischer Vorgänge;
– Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter,
möglichst alltags- und wirtschaftsbezogener Experimente;
– Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;
– Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;
– Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.
Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen,
die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Chemie in Haushalt, Wirtschaft,
Alltag, Umwelt und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten.
Dies geschieht durch
– Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie –
Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;
–kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher
Erkenntnisse und ihrer Umsetzung bei Produktionsabläufen sowie mit technikfeindlichen und
unwissenschaftlichen Vorurteilen;
–Förderung des Verständnisses chemischer Zusammenhänge in den Bereichen Haushalt,
Ernährung, Hygiene, Medizin, Pharmazie, Warenkunde und Fremdenverkehr.
Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für
Eigenverantwortung im beruflichen und privaten Bereich fördern und zu mündigem Freizeit- und
Konsumentenverhalten führen. Dies geschieht durch
– Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit,
Sorgfalt und Verantwortung;
– Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten
Handelns.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen,
um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser
Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische
Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Natur und Technik
Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur, technische
Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien
in äußeren Eigenschaften.
Sprache und Kommunikation
Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache/Symbolsprache sowie präziser Sprachgebrauch und
präzises Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer
Vorgänge.
Mensch und Gesellschaft
Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen,
Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.
Kreativität und Gestaltung
Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.
Gesundheit und Bewegung
Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über
Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.
Didaktische Grundsätze
Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler
ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom
Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen
und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter
anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen
herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen
besonderer Wert zu legen.
Der Unterricht soll auch durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) das Lernen im
sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen
Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.
Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB
durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich
unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.
Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf
Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu
verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und – Hilfen sind die
Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die
Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.
Lehrstoff
Kernbereich
3. Klasse
Einteilung und Eigenschaften der Stoffe
Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.
Einsicht gewinnen in die Eigenschaften der Gemenge und Reinstoffe.
Kennenlernen der Möglichkeiten zur Trennung von Gemengen am Beispiel wirtschaftlich wichtiger
Trenn- und Aufbereitungsverfahren.
Aufbauprinzipien der Materie
Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.
Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.
Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.
Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.
Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und
einfachster Struktur – Wirkungsbeziehungen.
Grundmuster chemischer Reaktionen
Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung,
die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.
Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele aus den
Bereichen Verbrennung, Stoffwechsel, Zersetzungen, Elektrolyse, Energiequellen und Korrosion.
Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.
Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.
Erkennen der Bedeutung wirtschaftlich wichtiger Säuren, Basen und Salze sowie ihrer Gewinnung
und Anwendung.
Anorganische Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung
Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage
andererseits.
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.
Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.
Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.
Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.
Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.
Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Wohnen, Verkehr und
neue Technologien.
4. Klasse
Grundmuster organischer Reaktionen
Erfassen der Sonderstellung des Kohlenstoffs in der organischen Chemie und der daraus resultierenden
Eigenschaften und Reaktionsweisen organischer Verbindungen.
Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.
Fossile Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung
Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.
Beurteilen der Unterschiede von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen.
Verständnis erlangen für die Besonderheiten von Makromolekülen und den daraus resultierenden
makroskopischen Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten.
Erwerb von organisch-chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung,
Wohnen, Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.
Grundlagen der Ernährung
Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigen Stoffklassen und Reaktionen.
Erkennen der besonderen Bedeutung organischer Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen wie
Alkohole, Carbonsäuren und Aminosäuren für Ernährung und Stoffwechsel.
Herausarbeitung der Unterschiede zwischen Kohlehydraten, Fetten und Proteinen sowie der
Bedeutung von Mineralstoffen und Vitaminen.
Kennenlernen der Schritte für die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln.
Beurteilung des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln bzw. des biologischen
Landbaus, sowie der Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe unter Berücksichtigung des Welternährungsproblems.
Beurteilung der Problematik der Frischhaltung, Konservierung und Schönung von Lebensmitteln
unter Berücksichtigung österreichischer Gesetze und der EU-Richtlinien.
Reinigung, Hygiene und Gesundheitserziehung
Verstehen der Zusammensetzung und Wirkungsweise von Wasch-, Reinigungs- und Putzmitteln
sowie Hinführen zu verantwortungsbewusster Anwendung.
Erziehung zu gesundheitsbewusstem Ernährungs- und Hygieneverhalten.
Kritische Beurteilung des Einsatzes von Körperpflegemitteln und Kosmetika.
Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Genussmittel, Medikamente und Drogen.
Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und
Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausgehend von fachspezifischen Aspekten wird die enge Verflechtung der Physik mit anderen
Naturwissenschaften bearbeitet: Der Unterrichtsgegenstand trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll
sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.
Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt
– Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge
zu stellen.
Dies geschieht durch
– bewusstes Beobachten physikalischer Vorgänge;
– Verstehen und altersgemäßes Anwenden von typischen Denk- und Arbeitsweisen der Physik;
– Erkennen von Gültigkeitsgrenzen physikalischer Gesetzmäßigkeiten in alltagsbezogenen Situationen;
– eigenständige und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Problemen aus dem Erfahrungsbereich
der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ausgehend von Schülerexperimenten;
– Entwickeln von Erklärungsversuchen beziehungsweise Modellvorstellungen und deren Anwendungen
bei physikalischen Vorgängen in Natur und Technik.
Außerdem hat der Physikunterricht den Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit anderen
Unterrichtsgegenständen die Vielschichtigkeit des Umweltbegriffes bewusst zu machen. Dadurch soll
eine bessere Orientierung in der Umwelt und entsprechend verantwortungsbewusstes Handeln erreicht
werden.
Dies geschieht durch
– Erkennen der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Physik;
– Erkennen von Gefahren, die durch die Anwendung naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse
verursacht werden, und Auseinandersetzung mit problemadäquaten Maßnahmen zur
Minimierung (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz, Zivilschutz, Friedenserziehung
…);
– Einsicht gewinnen in die Bedeutung technischer Entwicklungen für Gesellschaft und Umwelt;
– Einblicke gewinnen in die Berufs- und Arbeitswelt.
Auf Beiträge österreichischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Forscherinnen und Forscher,
Technikerinnen und Techniker sowie Erfinderinnen und Erfinder ist besonders einzugehen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
– Darlegung eines Zusammenhanges zwischen Modellbildung und Weltanschauung.
– Anwendung physikalischer Aussagen bei der Interpretation philosophischer und religiöser
Erklärungsversuche über den Ursprung und die Entwicklung des Universums.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Natur und Technik
Die Ziele und Aufgaben des Physikunterrichtes unterstützen alle wesentlichen Anliegen des
Bildungsbereiches.
Mensch und Gesellschaft
Einfluss von Physik und Technik auf gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen;
kritische Auseinandersetzung mit unwissenschaftlichen bzw. technikfeindlichen Meinungen;
Einfluss moderner Technologien; Aufzeigen möglicher Gefahren bei der Umsetzung von naturwissenschaftlichen
Erkenntnissen in technische Anwendungen; Entwickeln persönlicher Wertvorstellungen und
der Einsicht zur Mitverantwortung im Umgang mit der Umwelt.
Sprache und Kommunikation
Anwendung einer altersadäquaten Fachsprache; präziser Sprachgebrauch bei Beobachtung, Beschreibung
und Protokollierung physikalischer Vorgänge und Planung von Schülerexperimenten.
Gesundheit und Bewegung
Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen; Bedeutung der Physik im Verkehrswesen;
Funktion und wesentliche physikalische Vorgänge beim Gebrauch von Sportgeräten; physikalische Vorgänge
in Medizin und Medizintechnik.
Kreativität und Gestaltung
Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten; Einfluss der Physik auf Ästhetik,
Funktion und Design.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrplan ist aus einzelnen Modulen aufgebaut, deren Abfolge bzw. Gewichtung durch diverse
Schwerpunktsetzungen variiert und beliebig kombiniert werden kann.
Der Physikunterricht soll zu übergeordneten Begriffen und allgemeinen Einsichten führen, die an
Hand weiterer Beispiele auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.
Ausgehend von konkreten Beobachtungen bzw. Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler
sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen
Inhalte zu erarbeiten.
Modellvorstellungen (zB das Teilchenmodell) und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder
Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik
heranzuziehen, um altersadäquat aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.
Bei der Gewinnung von Gesetzen ist neben der Verallgemeinerung von Beobachtungen auf Grund
von Experimenten gelegentlich auch die gedankliche Herleitung und anschließende experimentelle
Überprüfung von Lösungsansätzen (Hypothesen) anzuwenden.
Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.
Nur an geeigneten Beispielen ist die Leistungsfähigkeit mathematischer Methoden für die Physik zu
zeigen. An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem
Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben. Dies bedingt den Einsatz von Schülerversuchen.
Altersgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.
Lehrstoff
Kernbereich
2. Klasse
Die Physik bestimmt unser Leben
Ausgehend vom Interesse und von Fragestellungen, die von den Schülerinnen und Schülern kommen,
soll ein „motivierender Streifzug“ durch unterschiedlichste Bereiche des belebten und unbelebten
Naturgeschehens unternommen werden.
– Die für die Physik typische Denkweise kennen lernen;
– Unterschiede zwischen physikalischen und nicht-physikalischen Denkvorgängen erkennen.
Die Welt, in der wir uns bewegen
Ausgehend von unterschiedlichsten Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur bzw. in der
Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten,
der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten
Körpern ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen.
– Bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden.
Alle Körper bestehen aus Teilchen
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem
Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden.
Weg und Geschwindigkeit; die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und
Kraft; Masse und Trägheit; Gewichtskraft und Reibungskraft.
– Teilchenmodell aller Körper und wichtige Auswirkungen akzeptieren und verstehen;
– grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen
verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;
– grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden
können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;
– Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und
anwenden können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.
Der Traum vom Fliegen
Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen die wesentlichsten Vorgänge beim
Fliegen nach dem Prinzip „leichter als Luft“ und „schwerer als Luft“ verständlich gemacht werden.
– Bewegungsmöglichkeiten von Kleinstkörpern, etwa Staubkörnern, Sporen oder Regentropfen
verstehen;
– die grundlegenden Vorgänge bei einer Ballonfahrt verstehen;
– das „aktive“ Fliegen von beispielsweise Vögeln, Schmetterlingen oder Flugzeugen auf Grund
einfachster Modellvorstellungen verstehen.
3. Klasse
Unser Leben im „Wärmebad“
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes
Verständnis der thermischen Vorgänge in der unbelebten und belebten Welt gewinnen.
– Die Alltagsbegriffe „Wärme“ und „Kälte“ als Bewegungsenergie der Aufbauteilchen der Körper
sowie den Unterschied zwischen „Wärme“ und „Temperatur“ verstehen;
– modellartig verschiedene Formen des Wärmetransportes und wichtige Folgerungen erklären
können; Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung;
– die Bedeutung der Wärmeenergie für Lebewesen in ihrer Umwelt erkennen;
– die Bedeutung der Wärmeenergie im wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhang sehen;
– Zustandsänderungen und dabei auftretende Energieumsetzungen mit Hilfe des Teilchenmodells
erklären können;
– Einsichten in globale und lokale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen (Jahreszeit,
Wasserkreislauf auf der Erde, Meeresströmungen, Windsysteme).
Elektrische Phänomene sind allgegenwärtig
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit grundlegenden
elektrischen Vorgängen im technischen Alltag und in Naturvorgängen vertraut gemacht werden.
– Auswirkungen der elektrisch geladenen Atombausteine auf makroskopische Vorgänge qualitativ
verstehen;
– verschiedene Spannungsquellen als Energieumformer und einfache Stromkreise verstehen;
Gleichstrom und Wechselstrom, Stromstärke, Spannung, Widerstand, das Ohm’sche Gesetz;
– elektrische Erscheinungen in Technik und Natur erklären können.
Elektrotechnik macht vieles möglich
Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verstehen von
Aufbau und Wirkungsweise wichtiger elektrischer Geräte erreicht und die Wichtigkeit von Schutz- und
Sparmaßnahmen erkannt werden.
– Energieumformung, Arbeitsverrichtung und Wirkungsgrad wichtiger Elektrogeräte verstehen;
– grundlegendes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln
(Arten von Sicherungen und Isolation);
– Einsicht in die ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen gewinnen und ökologische
Handlungskompetenz aufbauen.
4. Klasse
Elektrizität bestimmt unser Leben
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes
Verständnis von technischer Erzeugung und Konsum von Elektroenergie gewinnen.
– Einsicht in den Zusammenhang zwischen elektrischer und magnetischer Energie gewinnen;
Permanentmagnet und Elektromagnet; elektromagnetische Induktion;
– grundlegendes Wissen über Herstellung, Transport und „Verbrauch“ elektrischer Energie erwerben
(Generator und Transformator);
– Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen;
–Einsichten in Funktionsprinzipien technischer Geräte aus dem Interessensbereich der
Schülerinnen und Schüler gewinnen (Elektromotor).
Die Welt des Sichtbaren
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Verständnis
über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben und anwenden können.
– Die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern erkennen und die Folgeerscheinungen der
geradlinigen Lichtausbreitung verstehen;
– Funktionsprinzipien optischer Geräte und deren Grenzen bei der Bilderzeugung verstehen und
Einblicke in die kulturhistorische Bedeutung gewinnen (ebener und gekrümmter Spiegel;
Brechung und Totalreflexion, Fernrohr und Mikroskop);
– grundlegendes Wissen über das Zustandekommen von Farben in der Natur erwerben.
Gekrümmte Wege auf der Erde und im Weltall
Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes
Verständnis der Auswirkungen von Kräften auf das Bewegungsverhalten von Körpern gewinnen.
– Eine Bewegung längs einer gekrümmten Bahn als Folge der Einwirkung einer Querkraft verstehen;
Zentripetalkraft;
– die Gewichtskraft als Gravitationskraft deuten können;
– Bewegungen von Planeten und Satelliten grundlegend erklären können.
Das radioaktive Verhalten der Materie
Ausgehend von Alltagsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verständnis
wichtiger Vorgänge in Atomkernen erzielt werden.
– Einsichten in Veränderungen im Atomkern als Ursache der „Radioaktivität“ gewinnen (Eigenschaften
von Alpha-, Beta- und Gammastrahlen);
– radioaktiven Zerfall als ständig auftretenden Vorgang erkennen;
– grundlegende Vorgänge bei der Energieumsetzung in der Sonne, in Sternen und bei Kernreaktionen
verstehen können (Kernfusion, Kernspaltung).
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung
altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller
Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen
musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit,
Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler
eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren musikalische Fertigkeiten
systematisch und aufbauend weiterzuentwickeln. Dabei soll im Laufe der vier Unterrichtsjahre ein
Repertoire an Liedern, Tänzen und Hörbeispielen entwickelt und gefestigt werden. Durch die Beschäftigung
mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit,
Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen –
auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren
und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen
von Musik und deren Nutzung.
Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen sollen unter
Anwendung fachkundiger Äußerung geschult werden. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung
sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. In die Wechselwirkungen
von Musik und Wirtschaft soll anhand regionaler und überregionaler Gegebenheiten Einsicht gewonnen
werden.
Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen,
regionalen und internationalen Kontext zu legen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
– Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
– Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
– Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre,
Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
– Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln;
künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über
Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.
Mensch und Gesellschaft
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung;
gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische
Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des
Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung
zur Genauigkeit.
Natur und Technik
Akustik und Instrumentenkunde; physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische
und kreative Problemlösungsstrategien.
Gesundheit und Bewegung
Künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-
Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung
von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung;
Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.
Kreativität und Gestaltung
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen,
Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft;
nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.
Didaktische Grundsätze
Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören
und Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend
vernetzt werden. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu
berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen
Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen
– Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv,
kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler
soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und
Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale
musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges
Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert
und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig
erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen,
Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen
Kulturleben in und außerhalb der Schule.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit
anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Lehrstoff
Kernbereich
1. und 2. Klasse
Vokales Musizieren
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz,
Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen
musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im
Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen
Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung.
Instrumentales Musizieren
Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst
gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; elementare Liedbegleitung; elementare Gruppenimprovisation.
Bewegen
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen;
gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und
Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch
Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.
Gestalten
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen,
Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien.
Hören
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber
auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen,
Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren.
Grundwissen
Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und
traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt, Rhythmus; Dynamik, Tempo,
Phrasierung; Intervalle, Akkorde; Dur, Moll, pentatonische Elemente; Motiv, Thema; zwei-, dreiteilige
Liedform, Rondo, Variation; Kennenlernen musikalischer Gattungen; optisches und akustisches Erkennen
der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars;
Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen.
3. und 4. Klasse
Vokales Musizieren
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen;
stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires;
Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen
und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte
und aus verschiedenen Kulturkreisen; Sprechstücke.
Instrumentales Musizieren
Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und
elektronischen Instrumenten; verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente; Liedbegleitung in
Verbindung mit musiktheoretischen Grundlagen; einfaches improvisatorisches Musizieren.
Bewegen
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter
Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen
Kulturkreisen.
Gestalten
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen
Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien.
Hören
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen;
kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik.
Grundwissen
Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; Ensembles und
Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und
instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts: Oper,
Oratorium, Musical, Suite, Konzert, symphonische Gattungen; aktuelle Strömungen der Popularmusik;
Musik und Musikerbiografien im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im
regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor;
Kennenlernen von Berufen im Musikbetrieb.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen
in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende
Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik zu erschließen.
Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung und Reflexion mit der eigenen bildnerischen
Tätigkeit verbinden, sollen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen offenen
Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher
und kognitiver Erkenntnisse schaffen. Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations-
und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen
entwickelt werden.
Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen,
technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit,
Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.
Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt
auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen Bereich. Neben
der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige
Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer
Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative und
verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien und das persönliche Engagement in Fragen der
Umweltgestaltung gelegt werden.
Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die
mit der eigenständigen Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der Kreativität, der
Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer
Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewusstseins und kultureller Toleranz wichtige Beiträge zur
Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
– Verknüpfung ästhetischer Anforderungen mit ethischen Grundeinstellungen und Weltanschauungen.
– Einblicke in historische, ethische und ökonomische Bedingungsfelder künstlerischer Prozesse.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen;
Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.
Mensch und Gesellschaft
Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen, Kunst und Religion;
Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität; Einsichten in fremde Kulturen; Verantwortungsbewusstsein
und Handlungskompetenz für die Mitgestaltung der Umwelt.
Natur und Technik
Visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur als Gestaltungsaspekt; Entwicklung
des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens; Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter
und verantwortungsbewusster Einsatz; Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von
Naturwissenschaft und bildender Kunst.
Kreativität und Gestaltung
Erweiterung und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- und Erkenntnisfähigkeit sowie des
Darstellungvermögens; Lust an gestalterischer Tätigkeit; Entwicklung der ästhetischen und emotionalen
Bildung; Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten; Entwicklung kreativer Haltungen und
Methoden sowie eines altersgemäßen ästhetischen Sachwissens; Begabungsförderung im Hinblick auf
Berufe mit künstlerischem bzw. gestalterischem Anforderungsprofil.
Gesundheit und Bewegung
Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten; der menschliche Körper als Ausdrucksmittel
und künstlerisches Medium.
Didaktische Grundsätze
Themen und Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die drei Bereiche bildende Kunst –
visuelle Medien – Umweltgestaltung und Alltagsästhetik behandeln. Im Unterabschnitt Sachgebiete gibt
der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche Aufgliederung. Auswahl und Schwerpunktsetzung
liegen in der Verantwortung der Lehrenden, müssen sich für den Kernbereich aber an den im
Unterabschnitt Lehrstoff genannten Zielen orientieren. Durch entsprechende Themenwahl und Akzentuierung
können auch mehrere der drei Bereiche gleichzeitig angesprochen werden (zB: Architektur als
Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum).
Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen- und
Problemstellungen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer
möglichst großen Anzahl von Aufgaben.
Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit
sollen zentrale Aspekte der Aufgabenstellungen sein.
Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig mit der Reflexion und
mit einer altersgemäßen Vermittlung von Sachinformationen verbinden und die Auseinandersetzung der
Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Arbeiten einschließen.
Um die Qualität von Gestaltungslösungen einsichtiger zu machen, soll die Anwendung von
Techniken und der Einsatz bildnerischer Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und
inhaltlichen Anliegen ursächlich verbunden werden.
Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sollen insofern aufeinander bezogen sein, als sie
aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht
berücksichtigen müssen.
Im Sinne der Anschaulichkeit muss grundsätzlich auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien
geachtet werden. Die Begegnung mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten
können zudem nur im unmittelbaren Vergleich (zB: Doppelprojektion) gewonnen werden.
Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit und Reflexion zu entwickeln,
stellt besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde
als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso zu den Voraussetzungen wie die
Einbeziehung außerschulischer Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.),
die eine Begegnung mit Originalwerken möglich macht.
Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu sichern (Mitschrift, Dokumentationsmappe, Bildersammlung
uä.).
Sachgebiete
Bildende Kunst
Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische
künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage,
Environment, Konzeptkunst, …);
Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen;
Bildordnung: Bildelemente und Struktur;
Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien;
Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte;
Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien.
Visuelle Medien
Zeichnung als Informationsträger (zB: Skizze, Plan, …);
Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design;
Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung;
Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien: Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor,
Diaprojektor, Kopiergerät;
Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation);
gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien;
Kunstwerke als Massenmedien.
Umweltgestaltung und Alltagsästhetik
visuelle Aspekte der Architektur und des Design;
Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität
eines Ortes;
Raumgestaltung, Raumwirkung;
ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen,
Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen;
Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up.
Lehrstoff
Kernbereich
1. und 2. Klasse
Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten
und Kenntnisse. Durch das eigenständige Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und
Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und ihren Gedanken,
Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die
Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der
bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen
erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen und
Schüler sollen erfahren, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und
andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird.
1. Klasse
Im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und
Techniken kennen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden lernen; visuelle
Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können; erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien
erwerben; Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der
eigenen bildnerischen Tätigkeit; Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen,
eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen.
2. Klasse
Bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe sinnvoll zuordnen können,
experimentelle Verfahren als Impuls nutzen lernen; die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der
alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern können; die neuen Bildmedien im Rahmen von
Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen; über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe
Struktur von Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen nutzen lernen;
Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben
eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen.
3. und 4. Klasse
Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung, Erweiterung und zunehmend selbstständige
Anwendung der erworbenen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener
Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens sollen die Schülerinnen
und Schüler unkonventionelle Lösungswege kennen lernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer
Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller
Aussagen umgehen lernen. Dabei können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und
anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen
Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen.
3. Klasse
Erweitertes Wissen über Form-Wirkungs-Zusammenhänge erwerben und selbst anwenden lernen;
visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren können; die kreativen Möglichkeiten der
neuen Bildmedien erfahren und nutzen lernen; die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung
unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation
intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln; ästhetisch bestimmte Aspekte des
Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten lernen.
4. Klasse
Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel
themengerecht bewältigen können; Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit
verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien
in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren können; Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge
und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben; Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der
ästhetischen Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
TECHNISCHES WERKEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch die Auseinandersetzung mit den Sachbereichen „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und
„Produktgestaltung/Design“ sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Leben in einer
hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht zu bewältigen. Dazu soll
Technisches Werken durch entdeckendes, problemlösendes und handelndes Lernen beitragen. Dabei sind
neben der Schwerpunktsetzung auf technische Aspekte auch Elemente des textilen Bereiches zu beachten.
Entwicklung und Anwendung von Strategien zum Erkennen und Lösen von technischen und gestalterischen
Problemen
Einsichten gewinnen in Zusammenhänge von Ursache und Wirkung bei technischen Sachverhalten;
Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch systematisches und divergierendes Denken;
eigenständige Durchführung von Problemlösungs- und Gestaltungsprozessen; ökonomisches Organisieren
von Herstellungsprozessen.
Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Umsetzung kognitiver Lernprozesse in Produkte
und Ergebnisse
Fähigkeiten und Begabungen entwickeln zur Lebens- und Freizeitgestaltung; Sicherheitsbewusstsein
aufbauen und werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen kennen lernen; genaue und
materialgerechte Verarbeitung von Werkstoffen nach funktionalen und gestalterischen Kriterien; Einblicke
in die Berufs- und Arbeitswelt als wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung gewinnen.
Entwicklung von Kompetenzen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit
Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe;
Entwicklung von Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben; Entwicklung von
kritischer Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage für Entscheidungsfindungen;
Erwerb von Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten.
Ermöglichen von sozialen Erfahrungen und Hinführen zu verantwortungsvollem Handeln für eine
menschengerechte Umweltgestaltung
Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen aufbauen;
Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebensraumes; Gesundheitsaspekte bei der Auswahl von Materialien
und Technologien bei baubiologischen und ökologischen Überlegungen berücksichtigen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
– Durch die Abschätzung der Technikfolgen entsteht moralische und ethische Kompetenz für die
Auswirkungen menschlichen Tuns.
– Verantwortungsbewusster Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Erde.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Aneignung entsprechender Fachterminologie und Förderung der Kommunikationsfähigkeit bei der
Analyse von Werkstücken.
Mensch und Gesellschaft
Förderung der Teamfähigkeit, Berufsorientierung, Entwicklung von Kompetenz und Verantwortung
für die Gestaltung des Lebensraums durch modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen
Aufgaben, Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung durch interkulturelle Werkbetrachtung.
Natur und Technik
Förderung systematischen Denkens durch die Entwicklung von Problemlösungsstrategien, Umsetzung
und Erprobung von theoretischen Lösungen in der Realität, Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen
Inhalten und Methoden, Nutzung zeitgemäßer Technologien.
Kreativität und Gestaltung
Förderung von Kreativität und gestalterischen Fähigkeiten durch individuelle Ausdrucksmöglichkeiten
und innovative Problemlösungen, Entwicklung des Darstellungsvermögens durch die systematische
Auseinandersetzung mit Entwurf und Planung von Objekten.
Gesundheit und Bewegung
Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen
und Technologien, Ausbau der Feinmotorik.
Didaktische Grundsätze
Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von
Problemlösungsstrategien gefördert wird.
Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf den Motivationscharakter und auch auf den
unmittelbaren Lebensraum der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen. Wichtigstes Ziel der Unterrichtsarbeit
ist wegen seines starken Motivationscharakters das Herstellen eines konkreten Produkts.
Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass alle Lehrplanbereiche ausreichend berücksichtigt
werden, wobei auch Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen und zu anderen
Unterrichtsgegenständen anzustreben sind. Schwerpunktsetzungen durch spezielle Neigungen und
Fähigkeiten der Lehrkraft, situative Gegebenheiten und das Aufgreifen aktueller Anlässe sind möglich.
Die Planung soll die Anfertigung von altersgemäßen Entwürfen, Skizzen, Werkzeichnungen, gegebenenfalls
auch die Herstellung von Modellen, die Auswahl der Materialien, die Planung von Fertigung
und Prozessabläufen umfassen. Zur Unterstützung der Planung, Darstellung und Herstellung von Werkstücken
sollen zeitgemäße Technologien und Medien eingesetzt werden.
Einsichten in Zusammenhänge können gelegentlich durch experimentierendes und prozesshaftes
Erarbeiten geeigneter Lehrplaninhalte gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte
erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form
dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.
Die kritische Reflexion von Lösungen und allfällige Korrekturen sind wichtige Bestandteile von
Herstellungsprozessen und dienen zur Festigung des Gelernten.
Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar, offene Unterrichtsformen
sind unverzichtbar.
Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form- und Farbauswahl Gestaltungsabsicht
angestrebt werden und im Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der
Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend
aus.
Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten
erlernen und anwenden können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der Material- und
Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet
werden.
Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen,
dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausge-
schlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und
Schülern sind zu berücksichtigen.
Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt
werden: Kreissägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Winkelschleifer.
Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung
ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung
betrieben werden.
Das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler als zentrales Anliegen der Werkerziehung und
die komplexe Auseinandersetzung mit den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei der
Unterrichtsplanung über größere Zeiträume.
Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen
mit entsprechender Ausstattung.
Lehrstoff
Kernbereich
Gebaute Umwelt
Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten „Der Ort“, „Das Bauwerk“, „Das Wohnen“ sollen
die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches
verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft zu entwickeln.
Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung von Bauwerken kennen und
anwenden lernen. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die
daraus resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden.
Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der Fertigung von Modellen Erkenntnisse
gewonnen werden.
1. und 2. Klasse
Der Ort
Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner unmittelbaren Umgebung
und seinem größeren Umfeld durch Erkundung von realen Situationen und geeigneten Plandarstellungen.
Das Bauwerk
Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach
– Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau, Sonderbau (Kirche, Schule,
Krankenhaus, …);
– Gestaltung und Form;
– Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise;
– Baumaterialien.
Das Wohnen
Erleben und verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie individuelles und gemeinsames
Entwickeln von Fantasien und Modellen.
3. und 4. Klasse
Der Ort
Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und infrastrukturellen Zusammenhängen
durch Auseinandersetzung mit konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der
Schülerinnen und Schüler.
Das Bauwerk
Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und funktionale Anforderungen durch
Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit zukunftsorientierten
Technologien im Bau- und Energiebereich.
Das Wohnen
Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen
Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen.
Produktgestaltung – Design
Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten „Gebrauchsgut“ und „Werkzeug“ sollen die Schülerinnen
und Schüler Einsichten und Kompetenzen für die Herstellung und Nutzung von Produkten gewinnen.
Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder Aufgabe sollen sie Kriterien für
die Beurteilung von Produkten entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge
zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie hergestellt werden und zu konsumkritischem
Verhalten führen.
1. und 2. Klasse
Werkzeug
Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden Materialien.
Gebrauchsgut
Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel. Erarbeiten und Herstellen
von Gefäßen und Behältern aus leicht formbaren Werkstoffen.
3. und 4. Klasse
Werkzeug
Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit höheren Anforderungen nach
selbst angefertigten Werkzeichnungen.
Gebrauchsgut
Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und gestalterischen Ansprüchen für Freizeit,
Sport bzw. soziale Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in Einzel- oder
Serienfertigung.
Technik
Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche „Mechanik“, „Strömungs- und Elektrotechnik“
sollen die Schülerinnen und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung,
Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch experimentelle Verfahren kreative
Lösungsansätze suchen, Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können.
1. und 2. Klasse
Mechanik
Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen durch Untersuchen,
Bauen und Erproben; Herstellen von einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Bremsvorrichtung.
Strömungstechnik
Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder Wasserrädern sollen Einsichten in
Grundprinzipien von Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden.
Elektrotechnik
Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder Anlagen und Erarbeiten einfacher
Schaltpläne; Anwendung verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern – vor allem auch in
Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen.
3. und 4. Klasse
Mechanik
Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme; Erkennen
der Problematik von Energieeinsatz und Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen.
Strömungstechnik
Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der
Hydro- und Aerodynamik. Einsatz verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und
Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elektrotechnik.
Elektrotechnik
Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen Schaltplänen. Erarbeiten der
Funktionsweise von Bauteilen und Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln
und Steuern.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
TEXTILES WERKEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Textilunterricht soll die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren
und Konsumieren erschließen. Auf Grund der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche trägt
der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken zu wichtigen Grundanliegen unserer Kultur bei.
Der Unterricht hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung der in diesen
Bereichen auftretenden Alltagssituationen vorzubereiten und sie zu befähigen, diese selbstständig, kritisch
und kreativ zu meistern. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung im textilen Bereich auch technische
Aspekte zu beachten.
Die handlungsorientierte Methode des Faches soll die Vernetzung links- und rechtssphäriger Fähigkeiten,
also intellektuellen Faktenwissens und vernetzt-konzeptuellen Denkens, ermöglichen. Auf Grund
des lebenspraktischen Bezuges des Faches sollen Qualifikationen vermittelt werden, die es den Schülerinnen
und Schüler ermöglichen, an der aktiven, kritischen und kreativen Gestaltung ihrer Umwelt
teilzunehmen, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Ausdauer zu schulen und dabei Wege zur
Selbstverwirklichung zu finden. Dem Interesse der Schüler und Schülerinnen am Experimentieren mit
textilen Materialien und Arbeitstechniken, an der spontanen Gestaltungsfreude, an der eigenen sowie an
der Kleidung der Mitmenschen, am Verkleiden und am Spielen sollen entsprechende Freiräume zur
Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten gewährt werden.
Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden
– Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor, zur Feststellung eigener Bedürfnisse,
zur individuellen Auswahl von Textilien, zur nonverbalen Kommunikation und zum kritischen
Konsumverhalten.
Das kann unter anderem erreicht werden durch
– Entwicklung emotionaler, imaginativer und manueller Fähigkeiten;
– Entwicklung der Sensibilität für Farbe, Musterung, Kontrast, Material, Form, Proportion;
– Entfaltung der subjektiven Kulturfähigkeit in den Bereichen Kleidung und Wohnen;
– Aufbau eines Problembewusstseins für gesellschaftliche und psychologische Zwänge und für die
Komplexität technisch-ökonomischer Zusammenhänge;
– Erleben von eigenen Werthaltungen und Wertentscheidungen, Begründung von Werturteilen;
– Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer,
ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in den Bereichen Kleidung – Mode, Raumgestaltung
– Wohnen, Produktgestaltung – Produktanalyse.
– Kenntnisse der Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungskriterien textiler Materialien
sowie Kenntnisse bezüglich textilen Kulturgutes der eigenen und anderer Kulturen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
– Näherbringen von Symbolen;
– Wertschätzung der Arbeit, Werthaltungen;
– verantwortliches Handeln.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation vom „Be-Greifen“ bis zur Auseinandersetzung mit
Textilien als Medium visueller Botschaften; Entwickeln einer Fachsprache.
Mensch und Gesellschaft
Textiles Kulturgut als materiale Basis für den Erziehungs- und Bildungsprozess; Komplexität
wirtschaftlicher Zusammenhänge; Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt; Beschäftigung mit neuen
Technologien; Aufgeschlossenheit für historische und gegenwärtige Kulturen; Mode, Kult, Werbung.
Natur und Technik
Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen; Auswahl der
Materialien, Recycling.
Kreativität und Gestaltung
Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen; emotionale
Bildung; Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen, Wahl unkonventioneller Formen, Farben, Materialien
und Techniken; Einzigartigkeit des eigenen Produkts.
Gesundheit und Bewegung
Sinnvolle und richtige Wahl der Materialien und Formen von Bekleidung; Schulung der Motorik.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten
aufbauen.
Lernen soll weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden, in Kombination mit kulturhistorischer
Entwicklung, Interpretation oder Reflexion.
Die Verflechtung von praktischer Arbeit und intellektueller Bildung soll sowohl die sensomotorische
als auch die kognitive und emotionale Dimension des Lernens ansprechen und zu umfassenden Lernerfahrungen
führen.
Mehrere Ziele und Lehrplaninhalte können an einem Werkstück erarbeitet werden; dafür bildet die
Zusammenfassung des Lehrstoffes der 1.und 2. Klasse bzw. der 3.und 4. Klasse die Voraussetzung.
Sowohl moderne Wahrnehmungs- und Gestalttheorien als auch Kreativitäts- und Kommunikationstheorien
sollen die Grundlagen der Aufgabenstellungen bilden.
Die schülerzentrierten Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Aktionsformen wie planendes
Entwickeln, problemlösendes, entdeckendes, experimentierendes und spielerisches Lernen ermöglichen.
Dabei soll die Steigerung der differenzierten Wahrnehmungsfähigkeit, des kreativen Ausdrucksvermögens
und der Kritikfähigkeit als Priorität gesehen werden.
Fähigkeiten zum selbstständigen Planen, rationellen Arbeiten und kritischen Konsumverhalten sollen
entwickelt werden.
Textiles Werken soll auch einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit leisten. Den
Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu motivieren, Textiltechniken
zum Selbsttun, zum kreativen Tätigsein und zur Kultivierung eigener Möglichkeiten bei der Gestaltung
ihrer Kleidung und ihrer engeren Umwelt zu gebrauchen.
Die Beschäftigung mit Textilien, das Betrachten von textilen Schöpfungen aus Vergangenheit und
Gegenwart, der Umgang mit textilen Materialien und den dafür notwendigen Geräten soll elementare
Einblicke in die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte gewähren.
Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Techniken sollen problemlösendes
Denken, flexibles Verhalten, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer
gefördert werden.
Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Spezialunterrichtsräumen
mit entsprechender Ausstattung.
Lehrstoff
Kernbereich
Faser – Faden – Textile Flächen/Textiltechnologie
Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe,
textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken, manuelle und maschinelle Techniken, Eigenschaften
und Pflege der Fasern; Gewinnen von Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge.
Erwerb von Kenntnissen zur Analyse, Auswahl und Beurteilung von Textilien; Einkaufsquellen und
ihre Beurteilung hinsichtlich Qualität, Auswahl und Preis; Entwicklung eines kritischen Konsumverhaltens.
1. und 2. Klasse
– Gewinnung der Fasern und ihre Verarbeitung;
– Kennenlernen und Erprobung fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren;
– praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden;
– Eigenschaften der Fasern, Pflege und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte
Auswahl von Textilien erarbeiten.
3. und 4. Klasse
– Anwenden von fadenbildenden, fadenverstärkenden oder flächenbildenden Verfahren;
– Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung;
– Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel kennen lernen;
– textile Prüfverfahren anwenden;
– Textilveredelung praktisch erfahren.
Design/Gestaltungstechniken
Erarbeitung von Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus,
Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit.
Umsetzen eigener Entwürfe unter Berücksichtigung elementarer Gestaltungskriterien für das Design.
Experimentelles und sachkundiges Umgehen mit Materialien und Arbeitstechniken. Reflexion im Hinblick
auf Funktion, Gestaltung und Technik von Produkten.
1. und 2. Klasse
– Kennenlernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden
Verfahren;
– einfache Schnitte entwickeln;
– Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen.
3. und 4. Klasse
– Praktisches Anwenden von flächengestaltenden oder flächenverbindenden Verfahren;
– Schnitte aus Vorlagen gewinnen und einfache Abänderungen konstruieren;
– Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität
des Produkts.
Kultur/Textilgeschichte
1. bis 4. Klasse
– Kennenlernen textiler Verfahren und Sachkultur im Kontext der Kulturtechniken der Menschheitsgeschichte;
– Betrachten und Analysieren textiler Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus der Vergangenheit;
– Erschließung der multikulturellen Welt durch Kulturvergleiche;
– Erkennen ästhetischer Normen und ihrer Wandelbarkeit.
Kleidung/Mode/Bekleidungsphysiologie
Erkennen der Funktion der Kleidung; psychologische und soziologische Aspekte von Kleidung und
Mode; Bedeutung der Kleidung in den jeweiligen Gesellschaftsformen; Thematisierung des Spannungsfeldes
Individualität und Gruppenzugehörigkeit. Kennenlernen der Grundregeln der Bekleidungsphysiologie.
Erarbeitung von Modemerkmalen: Änderungen in Farbe, Design und Schnitt als Mittel zur
Aktualisierung sich rasch wandelnder Modekonzeptionen. Sich Erscheinungsformen und den Wandel der
Mode, ästhetische Normen und ihre Wandelbarkeit, Zielgruppen der Werbung und Klischeevorstellungen
bewusst machen.
1. und 2. Klasse
– Kenntnisse über Funktionen der Kleidung erwerben;
– sich mit den Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken
unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte auseinander
setzen;
– Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken.
3. und 4. Klasse
– Erkennen von Unterschieden selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick
auf Qualität, Originalität und Kosten;
– Einblicke gewinnen in die Phänomene der Mode;
– Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes,
der Gesundheit und des Wohlbefindens;
– Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung
textiler Techniken mit erhöhten Anforderungen.
Wohnen/Raumgestaltung
Erkunden der Nutzung verschiedener Räume, Einrichtungsgegenstände und textiler Elemente der
Innenraumgestaltung. Schärfung der Wahrnehmung durch Beobachten und Vergleichen; Gestaltungsmittel
im Raum wie zB Licht, Form, Farbe, Muster. Erkennen funktionaler und ästhetischer Aspekte von
Räumen sowie individueller Bedürfnisse als Prämisse für die persönliche Gestaltung und das subjektive
Wohlbefinden. Kennenlernen von Raumfunktionen und Raumgestaltung in verschiedenen Epochen und
Kulturen.
1. bis 4. Klasse
– Erwerben von Einsichten über das Wohnen als Grundbedürfnis der Menschen;
– Erwerben elementarer Kenntnisse über Räume, Raumfunktionen und Darstellung von Räumen
(Grundriss, Maße, Maßstab, Plansymbole);
– Gewinnen von Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des
Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).
LEIBESÜBUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und
Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung;
verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit
für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen;
Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein;
Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer
Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit;
Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles
Verständnis.
Im Mittelpunkt stehen
– Förderung der Entwicklung durch ausreichende und vielfältige motorische Aktivität.
– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben
für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.
– Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen
und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.
– Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und
Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.
Die Ziele sind
– Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns,
Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit.
– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten
zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung
in den persönlichen Lebensstil.
– Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen,
besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.
– Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung
zum Umgehen mit Konflikten.
– Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur,
besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und
Werten des Sports.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem
individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender
Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie
Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die
Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet
werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen
und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde
gefordert wird.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Die Besonderheiten der „Sportsprache“ (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung,
Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.
Mensch und Gesellschaft
Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit
in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und
Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr
gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.
Natur und Technik
Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen
und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen.
Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.
Gesundheit und Bewegung
Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen hat eine tragende Rolle bei der Gestaltung der Schule als
gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum.
Kreativität und Gestaltung
Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen
als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung
in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.
Didaktische Grundsätze
Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und
entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes
(Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer
Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den
Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende
Grundlagen zu schaffen.
Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs-
bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand
zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen
und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen
werden.
Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter
und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote
unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung,
wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.
Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler
und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche
Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und
Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das
Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, …).
Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen
hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen
am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen
und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für
wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des
Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag
zu sichern.
Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln
(Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und
Lernverfahren zu vertiefen.
Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten,
aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen
sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.
Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im
Unterricht ausreichend vorzubereiten.
Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler
zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen
lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch
über die Schule hinaus) treffen können.
Lehrstoff
Kernbereich
1. und 2. Klasse: 3. und 4. Klasse
Grundlagen zum Bewegungshandeln
Vielfältige motorische Aktivitäten. Erweitern der vielfältigen motorischen
Aktivitäten.
Grundlegendes Verbessern der konditionellen
Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend
im aeroben Bereich), Beweglichkeit.
Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten
Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener
Geräte und allenfalls Einsatz von
Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich
als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit.
Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten
Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung,
Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit
und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit.
Verbessern der koordinativen Fähigkeiten;
Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens
hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.
Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung
und Aufbau von sportartspezifischen
Grundstrukturen.
Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung;
Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern
und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten
entwickeln.
Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen
Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser;
Schwimmen können in einer Schwimmlage. Einfache
Sprünge.
Schnell und ausdauernd in einer Lage auch in
Wettkampfform schwimmen; Allenfalls Kennenlernen
einer weiteren Lage. Sprünge.
Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten
erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen
verbinden.
Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten
ohne, mit und an Geräten erlernen und üben;
Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach
räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien
gestalten.
Leichte Kunststücke allein und in der
Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und
einander präsentieren.
Kunststücke allein, in der Gruppe und im
Klassenverband (er)finden, erproben, üben und
gemeinsam präsentieren.
Schnell, ausdauernd und über Hindernisse
laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen.
In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und
stoßen.
Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen
(Grund)Formen.
Verbessern und vielfältiges Anwenden von
leichtathletischen (Grund)Formen.
Entwicklung von sportspielübergreifenden
Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein,
miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten
Aspekten. Spielorganisation übernehmen.
Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen durchführen.
Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und
Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und
Üben verschieben.
Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.
Spielerische Bewegungshandlungen
Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem
Spielkönnen durch spontanes und kreatives
Spiel in verschiedenen Situationen mit
Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch
kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und
durch regelgebundene Spiele.
Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter
verstärkt technikrelevanten Aspekten.
Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit,
Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen,
situativ abzuändern und neu zu gestalten.
Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen
übernehmen.
Taktische Maßnahmen setzen können. Taktische Einzelentscheidungen treffen bzw.
gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen
umsetzen können.
Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen
Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung
von Sensibilität für verschiedene Sinne
und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und
Bewegung.
Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls
und von Verständnis für Bewegungsqualität.
Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen
und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck
zu bringen.
Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren
und Erfinden von Bewegungen mit und
ohne Materialien.
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung
und Tanz.
Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung
und Tanz.
Gymnastische Grundformen ohne Geräte und
mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung
als Einzel- und Gruppenarbeit.
Erweiterung der gymnastischen Grundformen
ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von
Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und
Gruppengestaltung umsetzen.
Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.
Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.
Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen
Bedeutung der Bewegung für das physische,
psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.
Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen
auf das physische, psychische und
soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen
Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und
ausgleichende Bewegung) verstehen.
Bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen
mit dem Körper.
Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung
verbessern; Reaktionen des Körpers
erfahren.
Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger
muskulärer Dysbalancen und ebenso
motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer,
Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung
der Haltung.
Fachspezifische Informationen über Körperstatik
(zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB
Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.)
beschaffen.
Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.
Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen
Entdecken und Erschließen von einfachen
Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen
(vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser,
Eis) und Situationen.
Entdecken und Erschließen von komplexen
Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen
(vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser,
Eis) und Situationen.
Erfahrungen mit rollenden und gleitenden
Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe,
Ski) gewinnen.
Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und
gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard).
Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit
gewinnen.
Maßnahmen zur Sichehrheit ergreifen. Selbst
und in der Gruppe Gefahren erkennen.
Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu
Gefahren bei Natursportarten erwerben.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).“
6. Anlage A sechster Teil Abschnitt B (Verbindliche Übungen) lautet
„B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
BERUFSORIENTIERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt
jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.
Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler
an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw.
Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt
steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der
Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.
Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet
werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit,
Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei
im Mittelpunkt stehen.
Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick
auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und
Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit
bildungs- und berufsrelevanten Informationen.
Mensch und Gesellschaft
Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten
kennen lernen.
Natur und Technik
Auswirkung neuer Technologien in den verschiedenen Berufs- und Lebensbereichen.
Kreativität und Gestaltung
Bedeutung von Kunst und Kreativität für Freizeit und Arbeitsleben.
Gesundheit und Bewegung
Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Beruf.
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter
hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung
hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände,
auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.
Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der
Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.
Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit,
selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine
breite Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage,
Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den
Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der
Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.
Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche
Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können
daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen
Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.
Lehrstoff
Kernbereich
Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt – sie sind jedenfalls zu
gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung.
Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler
– die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen
lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen
reflektieren und einschätzen zu lernen (3. und 4. Klasse)
Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive,
psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von
Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, …) (3. und 4. Klasse);
persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte,
eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, …) (3. Klasse);
Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen
(Freizeit, Schule, …) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);
Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);
Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);
Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und
Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).
– Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und
ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können
(3. und 4. Klasse)
Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);
eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);
Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale
Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts-
und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);
die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft
und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte
Arbeit (3. Klasse);
Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).
– durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration
auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die
daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn
einschätzen lernen (3. und 4. Klasse)
Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein
breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);
Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);
Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);
Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen,
Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);
gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);
Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen
(4. Klasse).
– Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger
einbeziehen (3. und 4. Klasse)
Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse);
Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung
(4. Klasse).
– aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen
einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und
Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse)
Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen,
wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);
Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im
Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);
Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen
am Arbeitsmarkt (4. Klasse);
Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);
Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten
(4. Klasse);
steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,
Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).
– sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen
und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und
4. Klasse)
Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);
persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit
persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);
die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);
selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen
(3. und 4. Klasse).
– Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in
ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse)
äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);
geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.)
(3. Klasse);
Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);
Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und
Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).
– die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und
Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme
Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf
vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester)
Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen
sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);
Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse);
Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);
Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);
Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);
Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende
Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, …) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);
Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).
– Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten,
kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse)
Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer;
Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.
– schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und
mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren
können (4. Klasse)
Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);
gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Behinderteneinstellgesetz;
Förderung des Integrationsgedankens.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil).“
7. In Anlage A sechster Teil wird nach der Überschrift des Abschnittes C (C. Freigegenstände) eingefügt
„1. Unterstufe
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES
Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG
Bildungs- und Lehraufgabe
Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und
Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und
ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu
erweitern und zu vertiefen.
Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die
sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen
sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.
Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung
besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre
kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung
her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie
selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.
Didaktische Grundsätze
Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept
charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt.
Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere
Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen
sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.
Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der
Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern.
Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände
(Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, …) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend
einbezogen werden.
Lehrstoff
Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände
benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.
Spezielle Interessen- und Begabungsförderung
Anlass- und bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen
und Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden kommunikativen und kreativen Fähigkeiten
erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit
entdecken.
In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für
gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches
Verhalten entwickeln.
In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten
und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen
weiterentwickeln.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen
Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu
verbessern ist.
Berufsorientierung
Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ mit Schwerpunktsetzungen
gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.
Chor
Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu
ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand „Musikerziehung“ gepflegten Liedgesang ist
das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.
Darstellendes Spiel
Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die
Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung
von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.
Einführung in die Informatik
Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten,
Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen
im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen
Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.
Ernährung und Haushalt
Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigt
werden, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu
sehen ist.
Instrumentalunterricht
Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel erlernen
bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung
im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen.
Kurzschrift
Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen
und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen
des gesprochenen Wortes erlangen.
Maschinschreiben
Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö)
fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.
Schach
Durch das Erlernen des „königlichen Spieles“ sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches
Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte
entwickeln.
Spielmusik
Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude
am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke
vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel
zu achten.
Technisches Werken bzw. Textiles Werken
Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern im Zuge der Alternativstellung
nicht gewählt wurde, kann hier im unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen
dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der
Schülerinnen und Schüler.
Verkehrserziehung
Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum
Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen
fähig sein.
FREMDSPRACHEN
Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/
Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch
Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt A mit
Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
GEOMETRISCHES ZEICHNEN
(am Gymnasium und Wirtschaftskundlichen Realgymnasium)
Siehe den Lehrplan des Pflichtgegenstandes „Geometrisches Zeichnen“ im Abschnitt A mit Ausnahme
des Erweiterungsbereiches.
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe
Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen
ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei
Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im
Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen,
spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt
Der muttersprachliche Unterricht soll helfen,
– über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken und
den Integrationsprozess zu unterstützen,
– über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung
der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen
zu schlagen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.
Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag)
Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem
und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.
Didaktische Grundsätze
Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht
wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind
noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen
Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen)
Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative
Prozesse unterstützen.
Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination
mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.
Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten
(in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.
Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen
(selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, …) begegnet werden.
Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist
Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten
und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache
sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.
Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch
(schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.
Die Vermittlung eines grundlegenden philosophischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung
von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen
Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen
Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.
Lehrstoff
Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf
Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen
Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt
werden.
Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind
– Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in
verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.
– Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der
Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der
Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und
Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).
– Erweiterung der Begiffsbildung und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen
sprachlichen Entwicklung.
– Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB
Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über
Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer
bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im
Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.
– Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und
Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten
Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt
werden können.
Schriftliche Kommunikation
– Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen
von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.
– Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch
sprachliche Sensibilisierung.
Mündliche Kommunikation
– Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf
eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).
– Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Muttersprache im Vergleich
zum Deutschen.
Lesefertigkeit
– Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur
suchen.
– Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.
Sprachbetrachtung
– Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des
Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs.
– Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der
Schülerinnen und Schüler widerspiegeln.
– Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu
bewältigen.
2. Oberstufe“
8. In Anlage A sechster Teil Abschnitt C entfallen in der neuen Z 2 (Oberstufe) die die 1. bis 4. Klasse
betreffenden Bildungs- und Lehraufgaben, Didaktischen Grundsätze und Lehrstoffangaben.
9. In Anlage A sechster Teil wird nach der Überschrift des Abschnittes D (D. Unverbindliche Übungen)
eingefügt
„1. Unterstufe
VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES
Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.
ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).
MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT
Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).
2. Oberstufe“
10. In Anlage A sechster Teil Abschnitt D entfallen in der neuen Z 2 (Oberstufe) die die 1. bis 4. Klasse
betreffenden Bildungs- und Lehraufgaben, Didaktischen Grundsätze und Lehrstoffangaben und es
entfallen „Verkehrserziehung“, „Einführung in die Informatik“, „Berufsorientierung“ zur Gänze.
11. In Anlage A sechster Teil wird nach der Überschrift des Abschnittes E (E. Förderunterricht) eingefügt
„1. Unterstufe
Siehe zweiter Teil Abschnitt „Förderunterricht“.
2. Oberstufe“
12. In Anlage A/i (Lehrplan der Höheren Internatsschule) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ergibt sich durch die einer Höheren Internatsschule zugewiesene Bildungsaufgabe
und ihre Bildungsmöglichkeiten die Entwicklung bestimmter erziehungsrelevanter Lehrplaninhalte in
Schwerpunkten. Diese Forderung ist einerseits eine methodisch-didaktische und erfordert von den
Lehrerinnen und Lehrern die besondere Hervorhebung einzelner lehrplanmäßig vorgegebener Lehrinhalte
in Beachtung ihrer Erziehungswirksamkeit, andererseits ergibt sich daraus die Notwendigkeit zusätzlicher
Lehrinhalte, die über jene der allgemein bildenden höheren Schule hinausgehen.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
13. In Anlage A/w (Lehrplan des Werkschulheims) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung
in der Oberstufe.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
14. In Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf
diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser
Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung
des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem
Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten
Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische
Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen
und den Leibesübungen vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle
Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind
schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den
jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen
selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.
Methodisch kann dieses Ziel nur durch sorgfältig überlegte und auf den jeweiligen Wissensstand der
Schülerinnen und Schüler abgestimmte Pflege aller sinnvollen Querverbindungen erreicht werden.
Anleitungen dafür sind im Rahmen der Didaktischen Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände
gegeben.
Die Heranziehung außerschulischer Fachleute für Referate und Diskussionen und zur Pflege solcher
Querverbindungen ist fallweise möglich.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
15. In Anlage A/m² (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung
der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
16. In Anlage A/m³ (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen
Ausbildung für Studierende der Musik) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, mit folgender Anfügung
Darüber hinaus soll das Realgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen
die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemein bildende höhere Schule zu
besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, mit folgender Anfügung
Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um
Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs-
oder Ausbildungslehrgänge) handelt.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
17. In Anlage A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen
Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
Darüber hinaus führt das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen
Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen
sowie zu vertiefendem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Leibeserziehung und der
Phänomene des Sports.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
18. In Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen) lautet der erste bis dritte Teil
„BUNDESGYMNASIUM FÜR SLOWENEN
(Gymnasium/Realgymnasium)
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
19. Anlage A/sl vierter Teil (Stundentafel) Abschnitt 1 (Unterstufe) lautet
„1. Unterstufe
(Gymnasium und Realgymnasium)
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände
und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen
der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.
Förderunterricht
Wie in Ziffer 2.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übung
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl
insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen
und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu
nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte,
interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden
Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.
Förderunterricht
Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im zweiten
Teil der Anlage A.
20. In Anlage A/sl sechster Teil lautet im Unterrichtsgegenstand „Slowenisch“ der die Unterstufe
betreffende Abschnitt
„Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der
Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.
Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,
– mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen
wahrzunehmen;
– Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen
auseinander zu setzen;
– Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche
Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der
mündliche und schriftliche Sprachgebrauch der Schülerinnen und Schüler soll frei von groben Verstößen
gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein.
Slowenisch als Sprache der slowenischen Volksgruppe in Österreich kann für die einzelne
Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Darauf und auf die
sprachliche Situation (soziale Sprachschichtung) innerhalb der slowenischen Sprachgruppe in Österreich
ist Bedacht zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind behutsam, mit positiver Wertung ihrer
(dialektalen) sprachlichen Herkunft, an eine korrekte Hochsprache heranzuführen. Allgemeines Ziel des
Slowenischunterrichts ist eine differenzierte situationsbezogene Kommunikationsfähigkeit. Gegenstandsübergreifend
(insbesonders mit dem Deutschunterricht) ist eine ausgewogene Bilingualität zu fördern und
anzustreben.
Der Slowenischunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden.
Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen,
über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Besonders zu berücksichtigen
ist dabei die Situation von Schülerinnen und Schülern, für die Slowenisch Zweitsprache ist.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Der Slowenischunterricht soll beitragen die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven,
emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die
konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in
der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.
Mensch und Gesellschaft
Der Slowenischunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen
weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch
vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.
Natur und Technik
Der Slowenischunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen,
Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.
Kreativität und Gestaltung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche
Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.
Gesundheit und Bewegung
Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.
Didaktische Grundsätze
Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von
Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Slowenischunterricht
sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie heraus zum fächerverbindenden
und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen, die für die Einzelnen sowie für die
Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und
Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt
werden.
Die Lehrerinnen und Lehrer sollen auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen achten. Der individuelle
Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.
Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige
Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und
Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch …)
und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und
Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.
Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen
ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu
achten.
Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu
beschreiben und damit bewusst zu machen.
Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.
Schreiben im Slowenischunterricht muss zu wachsender Sicherheit und Bereitschaft führen, unterschiedliche
Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft
– das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die
Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,
– das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,
– das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,
– das spielerische und das schöpferische Schreiben.
Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis
zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und
Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen um diesen
Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden
schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und
zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder
veröffentlicht werden.
Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit
müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit
werden.
Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden,
soll einen Schwerpunkt des Slowenischunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand,
insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der
Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte
sind daher notwendig.
Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.
Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art
sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum
Lesen gelangen.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge
des Slowenischunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen
soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.
Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch
zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten.
Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache
gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung
sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.
Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maße vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes
Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich
bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt
werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung
mit Sprache eingesetzt werden.
Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen,
bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten.
Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB Wörterbücher,
heranzuziehen.
Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung
erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend
Rechnung zu tragen hat.
Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang
und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach
dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist (siehe auch den Abschnitt
Förderung durch Differenzierung und Individualisierung im dritten Teil).
Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt Leistungsfeststellung des dritten Teils der
Anlage A zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.
Lehrstoff
Kernbereich
1. Klasse
Sprache als Grundlage von Beziehungen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich
und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen und ausbauen, Vereinbarungen treffen und gemeinsames Handeln
ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht
zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und
unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche
Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen
Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel
sichern.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und
Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von
Themen nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln
und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und
anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus
Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich
und schriftlich Stellung nehmen lernen.
Sprache als Gestaltungsmittel
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen
Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen
und als Anregung für eigene Texte nützen.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen,
wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes
Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische
Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,
Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sprache als Mittel der kulturellen Praxis
Kreativ-ästhetisch-künstlerische Betätigung in den Bereichen Literatur, darstellendes Spiel, Gestalten
von Klassenzeitungen und bei verschiedenen Formen des geselligen Zusammenlebens (zB Kultur-,
Klassen- und Schulfeste).
Begegnungen (Einsatz neuer Technologien wie Internet und E-Mail, Briefkontakte, Exkursionen,
Sprachwochen, Schüleraustausch usw.) mit vergleichbaren Schulen mit slowenischer Unterrichtssprache
oder zweisprachigem Unterricht im benachbarten Ausland sind empfehlenswert. Dazu gehört auch die
Einbeziehung von slowenischsprachigen Künstlerinnen und Künstlern, Literaturschaffenden und
Fachleuten sowohl aus der Volksgruppe selbst als auch aus dem benachbarten Ausland. Projekthaftes
Lernen ist anzustreben.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse.
2. Klasse
Sprache als Grundlage von Beziehungen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich
und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten
Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit
anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich
sprechen.
Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung
kennen lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen
mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen
vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien
bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln
und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und
anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das
Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder
schriftlich wiedergeben.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich
und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.
Sprache als Gestaltungsmittel
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen
Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen
und als Anregung für eigene Texte nützen.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen,
wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes
Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen;
erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten,
Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sprache als Mittel der kulturellen Praxis
Kreative künstlerische Betätigung in den Bereichen Literatur (zB Literatur- und Kunstkalender mit
selbst geschriebenen Texten und Illustrationen), darstellendes Spiel (zB Puppentheater), in Ausstellungs-
projekten, journalistischen Medienproduktionen (zB mit Fotografie und Tonband) usw. Begegnungen mit
vergleichbaren Schulen im benachbarten Ausland sind empfehlenswert. Projekthaftes Lernen ist
anzustreben.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse.
3. Klasse
Sprache als Grundlage von Beziehungen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich
und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf
bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In
verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen
zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich
sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der
Übermittlung kennen lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben;
Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten
nützen.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende
sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut
werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln
und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und
anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das
Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung
von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen
Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.
Sprache als Gestaltungsmittel
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau
im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der
Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten
gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und
Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische
Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,
Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sprache als Mittel der kulturellen Praxis
Künstlerische und journalistische Arbeit (zB Produktion einer Klassenzeitung, einer Reportage
usw.), Vorbereitung von kulturellen Programmen (zB für besondere Zielgruppen wie Eltern,
Nachbarschulen, Gästegruppen usw.). Projektartige Zusammenarbeit mit Klassen anderer slowenischer,
zweisprachiger oder Volksgruppenschulen.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse.
4. Klasse
Sprache als Grundlage von Beziehungen
Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich
und schriftlich partnergerecht mitteilen.
Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten
in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in
verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen
Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte
verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen
lernen und einsetzen.
Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend
reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im
öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.
Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen
Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von
Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen
vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen
nützen.
Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln
und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und
anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und
gezielt Merkhilfen einsetzen.
Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das
Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und
schriftlich präsentieren und erklären.
Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten)
Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen
zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.
Sprache als Gestaltungsmittel
Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem
Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus
der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten
gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.
Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und
Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).
Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen;
erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten,
Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.
Sprache als Mittel der kulturellen Praxis
Angestrebt wird die kreative Eigentätigkeit der Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht soll
produktorientiert sein. Die soziale Handlungsfähigkeit und sprachliche Kommunikationsfähigkeit soll
gefördert werden. Begegnungen mit dem schulischen Umfeld sollen Bestandteil des Unterricht sein. In
Kunst-, Literatur- und Theaterprojekten sollen die Schülerinnen und Schüler ihre sprachlichen Fähigkeiten
erweitern.
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse.
1. bis 4. Klasse
Sprachbetrachtung und Rechtschreibung
(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche)
Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden
Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch
notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den
Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die
Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der
Schülerinnen und Schüler.
Rechtschreiben
Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch
sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und
verstehen.
Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung
nützen lernen.
Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel
(Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im
dritten Teil der Anlage A).“
21. In Anlage A/lF (Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen
Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung
der fremdsprachlichen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
22. In Anlage A/me (Lehrplan des Realgymnasiums mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie am
Bundesrealgymnasium in Reutte/Tirol) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung
der metallurgischen Ausbildung in der Oberstufe.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der metallurgischen Ausbildung
in der Oberstufe.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
23. In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
24. In Anlage B/m1 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der
musischen Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
25. In Anlage B/m² (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der
musischen Ausbildung für Studierende der Musik) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen
Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemein bildende
höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um
Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs-
oder Ausbildungslehrgänge) handelt.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
26. In Anlage B/sp (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der
sportlichen Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
Darüber hinaus führt das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen
Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen
sowie zu vertieftem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Leibeserziehung und
der Phänomene des Sports.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
27. In Anlage C (Lehrplan des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums) lautet der erste bis
dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Da die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Altersstufen angehören, über eine unterschiedliche
Bildungsreife verfügen, unterschiedliche Vorkenntnisse und oft auch verschiedene sprachliche Eigenart
mitbringen, hat der Unterricht in jedem Gegenstand bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den
Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Technik des Lernens und eine Beratung in schwierigen
Lernsituationen zu gewähren. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sind, vor allem auf der
Übergangstufe, aber auch in der 5. und 6. Klasse, in einem Nachholverfahren, das eine besondere
Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, aufzufrischen und zu ergänzen. Wo bei
größeren Altersunterschieden die Führung gesonderter Klassen nicht erfolgen kann, ist durch innere
Differenzierung auf die unterschiedlichen Altersgruppen Bedacht zu nehmen.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
28. In Anlage D (Lehrpläne des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
für Berufstätige) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A; mit folgenden Abweichungen
Der Ausdruck „Schülerinnen“ bzw. „Schüler“ wird durch den Ausdruck „Studierende“ ersetzt.
Z 2 (Gesetzlicher Auftrag) lautet
„Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige
haben gemäß § 37 Abs. 3 SchOG die Aufgabe, Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben
und nach Vollendung der Schulpflicht eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben
eingetreten sind, zum Bildungsziel einer AHS zu führen. Die dabei zu leistende Bildungsarbeit
orientiert sich an den Ausführungen des § 2 SchOG, sie hat aber auch das reifere Alter, die Berufs- und
Lebenserfahrung, das soziale Umfeld, die stärker ausgeprägten Werthaltungen sowie die Bildungserwartungen
und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen.
Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule gibt den Studierenden im Sinne des § 34
SchOG in einem didaktisch eigenständigen zweiten Bildungsweg eine umfassende Hochschulreife.
Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige
entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in
einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen Organisationsstruktur
und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen
Andragogik.“
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung. Die folgenden Absätze werden angefügt.
„Der Unterricht an der Sonderform ist darüber hinaus durch die besondere Voraussetzung einer
erwachsenengerechten Didaktik charakterisiert.
1. Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer
persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen,
die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerin bzw. der
Lehrer hat die Aufgabe, sich damit auseinanderzusetzen, den manifest gewordenen Bildungswillen
zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten
Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit
zu verhindern.
2. Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche
Vorkenntnisse, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren
Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten stärker geprägt als die
Schülerinnen und Schüler der Tagesschule. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers
hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen. Dem Aspekt des sozialen Lernens kommt hier
eine besondere Bedeutung zu. Wenn immer zweckmäßig und sinnvoll, soll die Lehrerin bzw. der
Lehrer mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit die Kooperationsbereitschaft der Studierenden
untereinander fördern, sie ermutigen, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen, und so den
Prozess des Bildungserwerbes auf eine demokratische, humane und leistungsorientierte Grundlage
zu stellen.
3. Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, wird sich bemühen, auch die Lebens-
und Berufserfahrung der Studierenden in jene Fächer einzubeziehen, in denen dadurch das
angebotene Bildungsgut bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden,
muss die Lehrerin bzw. der Lehrer anpassungsfähig und bereit sein, Anregungen der Studierenden
aufzugreifen, von der Möglichkeit, eine sinnvolle Stoffauswahl aus dem Lehrplan vorzunehmen,
auch Gebrauch zu machen und darüber hinaus aus Aktualitätsgründen auch Themen
aufzugreifen, die über das Lehrplanangebot hinausgehen. Dabei ist aber eine Über- oder
Unterforderung der Studierenden zu vermeiden.
4. Gerade erwachsene Studierende sollen im Sinne einer partnerschaftlichen Unterrichtsgestaltung
die Möglichkeit haben, Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen zu lernen, um in der Lage zu sein,
bei notwendig gewordenen Gewichtungen und Akzentuierungen mitbestimmen zu können.
5. Die Unterrichtsarbeit an der Sonderform für Berufstätige vollzieht sich in einer Studiengemeinschaft
von Studierenden sowie Lehrerinnen und Lehrern. Sie erhält ihre Impulse von der
Lehrerin bzw. dem Lehrer und in der Auseinandersetzung mit dem angebotenen Lehr- und
Bildungsgut; Lehrerinnen und Lehrer sowie Studierende sind gemeinsam für die Erreichung des
Bildungszieles verantwortlich. Berufsbedingte Absenzen sind in einem vertretbaren Ausmaß zu
tolerieren und in der Unterrichtsplanung und Durchführung einzukalkulieren. Das darf aber nicht
dazu führen, dass dadurch starke Stoffeinschränkungen vorgenommen werden.
6. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden
kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein. Diese sind
insbesondere
a) Ermüdung durch die berufliche Tätigkeit.
b) Stark schwankende Aufmerksamkeit und längere Anlaufzeit.
c) Private (familiäre) Verpflichtungen.
d) Knappe Lernzeit und wenig Freizeit.
Daher sind zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrerin bzw. den Lehrer und eine diesen
Umständen angepasste Organisation des Unterrichts unabdingbar. Dazu gehören ua.
a) Von der Stundenplangestaltung her die Möglichkeit, zwei aufeinander folgende Unterrichtseinheiten
pro Fach zuzulassen, damit genug Zeit für Darbietung, Einübung und Transfer zur
Verfügung steht.
b) Die Erarbeitung des Unterrichtsstoffes hat hauptsächlich während der Unterrichtszeit zu
erfolgen. Hausübungen sind auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken. Das
Ausmaß häuslicher Vorbereitung bzw. das Einüben der durchgenommenen Stoffinhalte außerhalb
der eigentlichen Unterrichtszeit liegt im persönlichen Verantwortungsbereich des Studierenden.
Der Lehrerin bzw. dem Lehrer kommt eine beratende Funktion zu.
c) Erwachsene Studierende haben in der Regel ein höheres Abstraktionsvermögen und können
Zusammenhänge oft rascher und besser erkennen als gehäuftes Faktenwissen in kurzer Zeit
aufzunehmen. Daher kommt der Sichtbarmachung von Zusammenhängen in jedem Unterrichtsgegenstand
sowie einer fächerübergreifenden Zusammenschau (eventuell in Form von
Projekten), der Entwicklung der Urteilsfähigkeit, dem Erkennen des Wesentlichen und dem
wertenden Unterscheidungsvermögen größere Bedeutung zu als der Akkumulation von Fakten.
Diese sind in jedem Gegenstand kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und sinnvoll zu
beschränken. Darüber hinaus ist die Pflege des sprachlichen Ausdrucks Aufgabe und Methode
aller Unterrichtsgegenstände.
7. Bei notwendig gewordenen Klassenzusammenlegungen ist Vorsorge zu treffen, dass solche
administrativen Maßnahmen den Studienerfolg der Studierenden nicht beeinträchtigen. Es ist
daher sicherzustellen, dass die Studierenden mit einem vergleichbaren Wissens- und Kenntnisstand
in das nächstfolgende Semester aufsteigen. Die Wiederholung bestimmter Lehrstoffgebiete
im Anschluss an das vorhergehende Semester wird in solchen Fällen daher angebracht sein.
8. Der Unterricht setzt sich zum Ziel, Wissen und Können zu vermitteln. Er schafft damit die
Voraussetzung für die Studierenden, zu einem fundierten und eigenständigen Kritik- und Urteilsvermögen
zu gelangen, und leistet damit auch einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung.
9. Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch
a) zusammenfassende Überblicke und Wiederholung größerer Sachgebiete;
b) einprägsame, wechselnde und nicht ermüdende Methoden zur Festigung des bereits Erarbeiteten;
c) ermutigende und motivierende Impulse.“
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
29. In Anlage D/m (Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie
in Wr. Neustadt) lautet der erste bis dritte Teil
„ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Lehrplaninhalte aus Anlage A werden mit der Maßgabe übernommen, dass der Ausdruck „Schülerinnen“
bzw. „Schüler“ durch den Ausdruck „Studierende“ ersetzt wird.
Dem Allgemeinen Bildungsziel wird angefügt
„Das Realgymnasium für Berufstätige (Soldaten) hat gemäß § 37 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes
die Aufgabe, Angehörige des Bundesheeres zum Bildungsziel einer allgemein bildenden höheren
Schule zu führen. Bei der Bildungsarbeit ist dem reiferen Alter, den Berufs- und Lebenserfahrungen, den
gefestigten weltanschaulichen Positionen und den klarer gefassten Lebenszielen der Studierenden
Rechnung zu tragen. Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule vermittelt den
Studierenden im Sinne des § 34 des zitierten Gesetzes in einem didaktisch eigenständigen zweiten
Bildungsweg eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung und führt sie zugleich zur allgemeinen
Universitätsreife.“
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Den allgemeinen didaktischen Grundsätzen wird angefügt
„Im 1. Semester soll durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des
wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einigermaßen gleichen
Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.“
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.“
Artikel II
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht
1. Artikel IV samt Überschrift lautet
„Artikel IV
Bekanntmachung
Die in den Anlagen jeweils im fünften Teil wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht
wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß
§ 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 256/1993, bekannt gemacht.“
2. Anlage A fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums
und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) lautet
„a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT
1. bis 4. Klasse
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule besonders ihren Auftrag zur Mitwirkung an der
religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser
versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Er ist konfessionell geprägt
und weist durch seine Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen
Standort aus.
Im Mittelpunkt stehen junge Menschen mit ihren Lebens- und Welterfahrungen. Als Raum für das
offene Gespräch bietet der Unterricht die ganzheitliche (kognitive, affektive, handlungsorientierte) Auseinandersetzung
mit unterschiedlichen Überzeugungen. Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler
werden dabei aus der Perspektive der Botschaft des christlichen Glaubens reflektiert, der in der
Menschwerdung Gottes in Jesus Christus seine Mitte hat. Gegenstand des Unterrichts sind das menschliche
Leben und der christliche Glaube und deren Mit-, In- und Gegeneinander. So werden Schülerinnen
und Schüler in ihrer religiösen Wahrnehmungs-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit gefördert.
Der Religionsunterricht soll für religiöse Erfahrung sensibilisieren, für die Geheimnistiefe der
menschlichen Existenz öffnen und in die (Bilder-)Sprache der Religion einüben. Er soll zu eigenverantwortlicher
Entscheidung befähigen und die Achtung vor Menschen mit anderen Anschauungen fördern.
Er soll mit unserer Kultur vertraut machen, die wesentlich vom Christentum geprägt ist, den Zusammenhang
zwischen Glaube und Gesellschaft reflektieren und zu einem Leben in der Gesellschaft ermutigen,
das auf Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ausgerichtet ist.
So leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu einer religiösen
Sachkompetenz, zur Werteerziehung und zur Gestaltung des Schullebens.
Ziele
Das Leben ist der genuine Ort des Heilshandelns Gottes. Die folgenden Zielformulierungen lenken in
ihrer Doppelstruktur die Aufmerksamkeit auf wesentliche Aspekte dieses Lebens.
– Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen
Gottesahnung und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden
biblischen Botschaft offenbart: Gottesfrage
– Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen
Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung
einüben: Religion/en
– Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen
wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen
lernen: Heil – Unheil; Erlösung
– In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits
Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen
entdecken, sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit –
Verantwortung
– In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht
werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen
halten, sich als Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit
begreifen: Schöpfung/Geschöpflichkeit
– In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen
Symbole – Rituale; Sakramente
– Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die
Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste
feiern: Glaube/Kirche
Diese Ziele gelten sowohl für den Kern- als auch für den Erweiterungsbereich.
Beitrag des katholischen Religionsunterrichtes zu den Aufgabenbereichen der Schule
Durch seinen spezifischen Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension unterstützt
der konfessionelle Religionsunterricht grundlegend alle Aufgabenbereiche der Schule. Durch
Wissensvermittlung im Bereich der christlichen Religion, anderer Religionen und Weltanschauungen trägt
der Religionsunterricht zum Verstehen unserer Kultur bei, die stark von der jüdisch-christlichen Tradition
geprägt ist. Junge Menschen lernen Werte zu entdecken, moralisch zu urteilen und zu handeln. So wird
die individuelle und soziale Identität gestärkt und die Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz
gefördert.
Beiträge des katholischen Religionsunterrichtes zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Verstehen religiöser, speziell biblischer Texte
Erschließen des biblischen Ursprungs gängiger Sprachmuster
Einüben von religiösen Kommunikationsformen: zB schweigen, beten, tanzen
Bearbeiten von religiösen Themen in Medien: zB Literatur, Film, Werbung
Auseinandersetzen mit anderen Kulturen und Religionen
Mensch und Gesellschaft
Fragen nach Gott, Sinn und Ziel des Lebens
Beitragen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen
Auseinandersetzen mit Werten und Normen als Orientierungshilfe zur Lebensgestaltung
Fördern von Solidarität, Toleranz und Gerechtigkeit, insbesondere durch soziales Lernen
Verantwortungsbewusstes Umgehen mit der Welt auf der Grundlage biblischen Schöpfungsglaubens
Kulturprägende Kraft des Christentums im Laufe der Geschichte erkennen
Religiöses Brauchtum kennenlernen
Anderen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen begegnen
Natur und Technik
Reflektieren von Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik,
Mensch und Umwelt
Chancen und Grenzen der Machbarkeit auf der Grundlage des biblischen Schöpfungsglaubens erkennen
Mensch als Geschöpf und Gestalter
Kreativität und Gestaltung
(Mit-)Gestalten von Festen und Feiern
Wahrnehmen religiöser Ausdrucksformen in der Kunst
Fördern von Ausdrucksformen der eigenen Religiosität
Gesundheit und Bewegung
Auf Grundlage des biblisch/christlichen Menschenbildes positive Wege der Lebensgestaltung aufzeigen
Reflektieren der ethischen Dimension des Sportes
Einstellungen zu Gesundsein und Kranksein in unserer Gesellschaft im Blick auf die christliche
Ethik kritisch beleuchten
Didaktische Grundsätze
Für alle Ziel- und Inhaltsformulierungen des Lehrplans gilt nachstehende Struktur. Diese beschreibt
keine zeitliche Abfolge der einzelnen Elemente, sondern fordert deren Verschränkung. In der praktischen
Umsetzung soll die Differenziertheit der Unterrichtssituation wahr- und ernstgenommen werden, wodurch
sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen ergeben.
Struktur des Religionsunterrichts
– Es kommt das konkret erfahrene Leben von Mädchen, Buben/Burschen und Lehrerinnen und
Lehrern zum Ausdruck.
– In einem kommunikativen Geschehen werden diese Erfahrungen
– bewusst gemacht, bedacht,
– auf ihre religiöse Sinndimension hin erschlossen,
– mit der biblischen und kirchlichen Überlieferung wechselseitig in Beziehung gebracht.
– Diese Auseinandersetzung will zu einem „neuen“ Handeln ermutigen, das sich in Tun (actio) und
Innehalten (contemplatio) ausdrückt.
In einem so gestalteten Prozess wird die christliche Botschaft nicht nur inhaltlich zum Ausdruck gebracht,
sondern vollzieht sich im Geschehen selbst. Sie kann zu einer Herausforderung für die Schülerinnen
und Schüler werden. Der Erwerb von Wissen und Fertigkeiten ist in diesem Prozess eingebunden.
Religiöse Übungen bieten im Rahmen der Schule einen Raum, der für religiöse Erfahrungen
förderlich ist.
Lehrstoff
Kernbereich
1. Klasse
Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen Gottesahnung
und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft
offenbart: Gottesfrage
– In Weggeschichten die Zuwendung Gottes erahnen und Gott als einen, der mitgeht, kennen
lernen: biblische Weggeschichten, biblisches Basiswissen – Schwerpunkt Neues Testament,
Person und Umwelt Jesu, der Weg als Bild für menschliches Leben.
Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen
Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung einüben: Religion/en
–Die unterschiedlichen religiösen und kulturellen Lebensweisen in Klasse und Schule
wahrnehmen: Zusammenleben, Feiern, Bräuche.
Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen
wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen lernen
Heil – Unheil; Erlösung
– Ängste zur Sprache bringen und im Erfahrungsaustausch (christliche) Wege der Bewältigung
suchen: Gesprächs- und Konfliktkultur.
In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits
Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen entdecken,
sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit – Verantwortung
– Neubeginn in der Schule als Herausforderung für die Rollenfindung und persönliche Entfaltung
wahrnehmen.
– Das Gegen- und Miteinander in Klasse, Familie und anderen Gemeinschaften sehen: Beiträge zur
Gemeinschaftsbildung.
– Eucharistie als Bewährung von Gemeinschaft/Gemeinde erkennen.
In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht
werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen halten, sich als
Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit begreifen: Schöpfung/
Geschöpflichkeit
– Persönliche Fähigkeiten als Gabe und Aufgabe erkennen und für Lebensschätze und Lebensquellen
dankbar werden.
– Eucharistie als Ausdruck von Verdanktsein und Dank sehen.
In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen
Symbole – Rituale; Sakramente
– Elementare Symbole wahrnehmen und deuten: Symbole im Alltag.
– Gesten und Rituale der Zusammengehörigkeit und des Glaubens einüben: Stille, Gebets- und
Meditationsformen, Kreuzzeichen.
Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die
Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste feiern
Glaube/Kirche
– Feste im Leben und in der Schulgemeinschaft mitgestalten und feiern.
– Das Kirchenjahr als Rhythmus christlichen Lebens kennen und seine Feste mitfeiern: Weihnachten,
Ostern, Pfingsten.
2. Klasse
Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen Gottesahnung
und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft
offenbart: Gottesfrage
– In Berufungserzählungen die Zuwendung Gottes erahnen und als Herausforderung für die persönliche
Lebensgestaltung sehen: biblische Berufungserzählungen, biblisches Basiswissen –
Schwerpunkt Altes Testament, Lebensträume.
– Biblische Gottesbilder als Ausdruck der Erfahrung sehen, dass Gott ein Freund des Lebens ist
Vielfalt der biblischen Gottesbilder, eigene Gottesvorstellungen.
Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen
Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung einüben: Religion/en
– Menschen mit ihren unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen aus dem Geist der biblischen
Botschaft heraus ernst nehmen und wertschätzen.
Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen
wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen lernen
Heil – Unheil; Erlösung
– Sich in der Erfahrung von Leid an die Mitmenschen und an Gott wenden: Klage – Psalmen,
Hilfsinstitutionen.
In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits
Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen entdecken,
sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit – Verantwortung
– In der Vielfalt gegenwärtiger Lebensweisen der Botschaft Jesu begegnen: sich an Jesu Umgang
mit verschiedenen Menschen orientieren.
– Den eigenen Platz als Mädchen oder Bub finden und anderen Raum geben.
In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht
werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen halten, sich als
Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit begreifen: Schöpfung/
Geschöpflichkeit
– Beispiele diakonischen Handelns in Kirche und Gesellschaft kennen.
– Die Sehnsucht nach einem Leben in Fülle, wie sie in der Reich Gottes Botschaft Jesu enthalten
ist, stärken.
In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen
Symbole – Rituale; Sakramente
– Gesten und Rituale der Zusammengehörigkeit einüben.
– Sakramente als Zeichen der Liebe und Nähe Gottes im Leben der Menschen verstehen.
Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die
Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste feiern
Glaube/Kirche
– Mit religiösem und kirchlichem Brauchtum vertraut werden.
– Aufgaben und Strukturen der Pfarrgemeinde kennen.
– Spuren des Christlichen aus der Vergangenheit und in der Gegenwart nachgehen.
3. Klasse
Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen Gottesahnung
und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft
offenbart: Gottesfrage
– In Befreiungserzählungen die Botschaft von der Zuwendung Gottes vernehmen: Befreiungserzählungen,
Exodus.
– Die Lebensgeschichte Jesu als Hineingehen Gottes in das Leben der Menschen entdecken
Menschwerdung.
Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen
Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung einüben: Religion/en
– Jüdischen und muslimischen Glaubenstraditionen begegnen.
Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen
wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen lernen
Heil – Unheil; Erlösung
– Unheilvolle Situationen wahrnehmen, eigene Verstrickungen einsehen und sich auf heilsame
Veränderungen einlassen: Schuld, Formen der Vergebung, Versöhnung, Sakrament der Wiederversöhnung.
In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits
Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen entdecken,
sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit – Verantwortung
– Sensibel werden für die Stimme des Gewissens.
– Christliche Grundregeln des Zusammenlebens kennen und im Leben anwenden lernen: Dekalog
und Bergpredigt.
– Die Geschlechtlichkeit als wichtige Dimension des Lebens entdecken und für einen geschlechtergerechten
Umgang sensibel werden.
In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht
werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen halten, sich als
Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit begreifen: Schöpfung/
Geschöpflichkeit
– Vom Angebot und der Fülle des Lebens verantwortungsvoll Gebrauch machen und zwischen
Lebensfreude, Verschwendung und Maßlosigkeit unterscheiden.
– Die Verantwortung für die Gestaltung der Mit- und Umwelt wahrnehmen: Arbeit, Beruf, Freizeit.
In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen
Symbole – Rituale; Sakramente
– Den Einfluss von Kommunikationsmitteln und Medien auf Lebensstil und Gemeinschaft
erforschen und kritisch bewerten.
– Sich mit Kunst auseinandersetzen und in ihr einen Ausdruck von Leben und von Möglichkeiten
religiöser Lebensdeutung erkennen.
Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die
Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste feiern
Glaube/Kirche
– Die Bedeutung des Sonntags für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft erkennen.
– Sich mit den Anfängen der Kirche und ihren prägenden Gestalten auseinandersetzen.
4. Klasse
Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen Gottesahnung
und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft
offenbart: Gottesfrage
– In biblischen und außerbiblischen Darstellungen die Gottessehnsucht der Menschen aufspüren,
deren Gottesbilder mit den eigenen vergleichen und die Spuren Gottes im Leben eines jeden
Menschen wahrnehmen.
– Die Be-geisterung für das Leben gegen Ängste und Resignation wach halten: Vielfalt der Geistbegabungen,
Wirken des Heiligen Geistes.
Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen
Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung einüben: Religion/en
– Östlichen Glaubenstraditionen begegnen.
– Lebensfreundliche und lebensfeindliche Formen von Religiosität unterscheiden: Grundfunktionen
von Religion, Kennzeichen von religiösen Sondergemeinschaften und Sekten.
Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen
wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen lernen
Heil – Unheil; Erlösung
– Größe und Ohnmacht menschlichen Lebens erkennen und positive Wege der Lebensgestaltung
suchen: Genusskultur, Abhängigkeiten.
– Angesichts von Sterben und Tod sich mit der befreienden Botschaft der Auferweckung auseinandersetzen
Leben durch den Tod hindurch.
In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits
Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen entdecken,
sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit – Verantwortung
– Angesichts der Verletzung von Menschenrechten sich für Menschenwürde einsetzen.
– Die Botschaft der Propheten und ihren Ruf nach Gerechtigkeit kennen.
– Gott als einen sehen lernen, der mit den zu Opfern Gemachten solidarisch ist: Eucharistie.
In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht
werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen halten, sich als
Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit begreifen: Schöpfung/
Geschöpflichkeit
– Fragen nach dem Woher und Wozu stellen und sich dabei mit den Antworten der modernen
Wissenschaften und des christlichen Glaubens in ihrem Zu- und Gegeneinander auseinandersetzen.
– Der christlichen Botschaft von einem „neuen Himmel und einer neuen Erde“ begegnen.
In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen
Symbole – Rituale; Sakramente
– Verbale und nonverbale Kommunikationsformen erproben.
– Den Reichtum der biblischen Sprach- und Symbolwelt erschließen.
Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die
Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste feiern
Glaube/Kirche
– In Leben und Glauben der Orts- und Weltkirche Einblick gewinnen.
– Die Entwicklung der Kirchen kennen und anderen Konfessionen begegnen: Ökumene.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereiches werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“
im dritten Teil).
5. bis 8. Klasse
Siehe die Anlage 1 der Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984.“
3. In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) wird nach dem vierten Teil (Stundentafel)
eingefügt
„FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A.“
4. In Anlage D (Lehrpläne des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums
für Berufstätige) fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht) entfällt die Wendung
„, mit Ausnahme des Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht, der in BGBl. Nr. 89/1984
bekanntgemacht ist“.
5. In Anlage 2 der Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984 werden
a) im Abschnitt Lehrstoff nach der Wendung „1. bis 4. Klasse des Realgymnasiums“ folgendes
Zitat eingefügt: „, Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000, Anlage A fünfter Teil lit. a,“,
b) die Wendung „1. bis 4. Klasse Realgymnasium“ durch die Wendung „1. bis 4. Klasse des
Realgymnasiums, Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000, Anlage A fünfter Teil lit. a,“ ersetzt,
c) im Abschnitt Lehrstoff die Worte „Unterrichtsprinzipien“ jeweils durch das Wort „Bildungsbereiche“
ersetzt.
6. In Anlage A fünfter Teil lit. b (Evangelischer Religionsunterricht) sublit. aa (Pflichtgegenstand Evangelischer
Religionsunterricht) lautet der die Unterstufe betreffende Teil
„Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Pflichtgegenstand Evangelische Religion übernimmt die Aufgabe, eine Begegnung mit der
biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, und eine
Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft unter Herausforderung durch das Evangelium in
einem gegenseitigen kritischen Dialog herbeizuführen. In dieser zweifachen Begründung liegt der
spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes für die Erziehung zum mündigen Christen
und Staatsbürger.
Ziele
Es soll zu folgenden Befähigungen und Haltungen bis zum Ende der 8. Schulstufe (4. Klasse der
allgemein bildenden höheren Schule) ermutigt werden
1. Befähigungen
– sich dem Prozess der denkenden Aneignung des Glaubens stellen,
– Kritik an Kirche und Religion auch als mögliche Suche nach der rechten Gestalt des Glaubens
wahrnehmen,
– Missverständnisse und Vorurteile (zB gegenüber Kirche, Glaube und Religion) durchschauen
und abbauen,
– die Struktur von Glaubensaussagen erkennen und wiedererkennen,
– Intentionen und Methoden der verschiedenen Wissenschaften (Theologie, Philosophie, Natur-
und Humanwissenschaften) unterscheiden, sachgemäß zuordnen und anwenden können.
2. Haltungen
– sich vom christlichen Glaubenszeugnis betroffen machen und herausfordern lassen und zu
einer selbst verantworteten Einstellung finden,
– die Glaubensmotivation von Menschen aus Geschichte und Gegenwart wahrnehmen, ernstnehmen
und achten (Toleranz),
– sich mit Wert- und Glaubenshaltungen auseinandersetzen (Dialogfähigkeit),
– sich der ethischen Forderung in Unterscheidung von Gut und Böse stellen,
– Umkehr als Erlösungsangebot verstehen können,
– die eigene religiöse Überzeugung vertreten und argumentieren können (Konfliktfähigkeit),
– Verantwortung gegenüber sich selbst, dem Mitmenschen und der Umwelt wahrnehmen,
– ökumenische und interkulturelle Verständigung anstreben,
– sich als Minderheit für andere Minderheiten einsetzen.
Beiträge des evangelischen Religionsunterrichtes zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Biblische, theologische, religiöse, philosophische Texte interpretieren.
Kommunikationsformen überprüfen und einüben.
Formen religiöser Sprache erschließen.
Mensch und Gesellschaft
An Konflikten arbeiten.
Soziale und wirtschaftliche Verantwortung erkennen.
Zum Frieden erziehen.
Verantwortung für die Schöpfung wahrnehmen.
Rollenbilder von Mann und Frau überprüfen.
Anderen Konfessionen und Religionen begegnen.
Natur und Technik
Spannung und Versöhnung zwischen christlicher Religion und Naturwissenschaften erkennen.
Sich ethischen Fragen der Naturwissenschaften und Technik stellen.
Kreativität und Gestaltung
Religiöse Ausdrucksformen in der Kunst wahrnehmen.
Feste und Feiern gestalten.
Gesundheit und Bewegung
Verantwortung für den eigenen Körper übernehmen.
Ursachen für Süchte wahrnehmen und Alternativen bedenken.
Didaktische Grundsätze
Für den Lernort „Evangelischer Religionsunterricht“ gilt im Speziellen folgender Dreischritt
1. Die Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen, der Lehrer und Lehrerinnen steht mit ihrer Fülle
und Widersprüchlichkeit im Mittelpunkt des Unterrichtes.
– In ihr wird Freude, Glück und Leid erlebt.
– In ihr werden Fragen nach Konstitution und Selbstkonstitution (Identitätsfindung) in einer
multikulturellen, multireligiösen und (post-)modernen Umwelt mit vielfältigen Sinnangeboten
gestellt.
Sie ist Basis und Ziel zugleich.
2. In einem gemeinsamen Lernprozess werden die Lebenserfahrungen und Sinngebungsmodelle auf
ihren Grund hin erschlossen und – dem Auftrag des Evangelischen Religionsunterrichts entsprechend
– biblisch-theologische bzw. reformatorische Ansätze als sinnstiftend angeboten und
diskutiert.
3. Diese Auseinandersetzung soll zu einem neuen eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst
und zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber befähigen.
Von diesem (nicht chronologisch zwingenden) Dreischritt ausgehend stellen die Ziele einen Rahmen
dar, der in pädagogischer Verantwortung von den Lehrerinnen und Lehrern gefüllt werden muss. Die
Inhalte des Kernbereiches sind mögliche Themenbereiche, die zur Erreichung der Ziele dienen sollen.
Lehrstoff
Kernbereich
1. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler
– erleben sich selbst als gewollte, einmalige, ganzheitliche Geschöpfe Gottes,
– denken über Religion nach und bringen ihre bisherigen Erfahrungen zur Sprache,
– begreifen Feste und Feiern als Ausdruck gelebten Glaubens,
– wissen über die Entstehung und Überlieferung der hebräischen Bibel Bescheid und setzen sich
mit einigen wichtigen Texten des Alten Testaments auseinander,
– verstehen die Schöpfungstexte als Auftrag zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der
Schöpfung,
– erkennen, dass das Leben in Gemeinschaft die Notwendigkeit sozialer Regeln braucht und die
eigene Freiheit durch die Freiheit des anderen begrenzt wird.
Inhalte
Erfahrungen, Wünsche, Bedürfnisse; religiöse Sprache und Begriffe; Grundformen menschlicher
Religiosität; Kirche, Synagoge, Moschee; die hebräische Bibel, Patriarchen, Exodus, Propheten,
Schöpfungstexte; die Zehn Gebote.
2. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler
– wissen über die Entstehung und Überlieferung des Neuen Testaments Bescheid,
– erfassen die Schwierigkeiten einer genauen historischen Darstellung des Lebens Jesu und des
Urchristentums,
– setzen sich mit den Hauptinhalten der Lehre Jesu auseinander,
– kennen die Darstellung des Lebens Jesu nach den Evangelien,
– begreifen, dass der Dialog die angemessene Form sozialen und christlichen Verhaltens zwischen
den religiösen Gruppen und christlichen Konfessionen ist.
Inhalte
Mündliche und schriftliche Tradition, Redaktionsgeschichte, Evangelien; neutestamentliche Zeitgeschichte,
der historische Jesus, Bergpredigt, Gerechtigkeit, Feindesliebe, Leben und Sterben Jesu,
Ostertradition, Pfingsten; Urchristentum; Dialog mit anderen Religionen und Konfessionen.
3. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler
– lesen und diskutieren die wesentlichen neutestamentlichen Texte zur Entstehung der Kirche,
– lernen die wichtigsten Konflikte von Christen mit religiösen und politischen Autoritäten kennen,
– begreifen, dass das Leben, das Sterben und die Auferstehung Jesu immer wieder Menschen inspiriert
haben, die überkommenen Formen von Glauben und Leben in Frage zu stellen,
– setzen sich mit den historischen, kulturellen, gesellschaftlichen, ökonomischen und theologischen
Gründen für die Reformation auseinander,
– kennen die Geschichte der evangelischen Kirche in Österreich,
– stellen die Frage nach der Bedeutsamkeit christlichen Handelns für die aktuellen politischen
Verhältnisse,
– setzen sich mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den Konfessionen auseinander.
Inhalte
Pfingsten, Gemeindemodelle im Neuen Testament und in der Kirchengeschichte; Paulus; Christenverfolgungen,
Widerstand und Gehorsam; Kirche und Macht, Kreuzzüge, Ketzer, Hexenverfolgungen,
Reformation, Evangelische Kirche in Österreich; Christsein in der Gesellschaft; Ökumene, Ökumenischer
Rat der Kirchen, Weltkirchenrat.
4. Klasse
Die Schülerinnen und Schüler
– entdecken die Bedeutung der christlichen Kirchen für das politische, wirtschaftliche und soziale
Leben in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft,
– diskutieren die befreiende oder unterdrückende Rolle von Religion für Individuen und Gruppen,
– begreifen, dass die Zugehörigkeit zur Gemeinde der Gläubigen ein unverzichtbares Element des
christlichen Glaubens ist,
– verstehen und unterscheiden zwischen Glauben, Wissen und Handeln als unterschiedliche
Zugänge zur Wirklichkeit,
– respektieren die unterschiedlichen Möglichkeiten, nach Gott zu fragen,
– entdecken die Möglichkeit diakonischen Handelns für sich selbst,
– artikulieren eigene Probleme und Fragen und diskutieren die Antworten des Glaubens.
Inhalte
Missionsgeschichte, Entwicklungshilfe und -politik, Kirche und Kolonialismus, Wirtschaft und
soziale Gerechtigkeit; Kirche und Faschismus, Antijudaismus, Antisemitismus; Barmer Erklärung; Theologie
der Befreiung; Modelle gelebten Christseins; Aufklärung, Glaube und Denken, Evolution, Ökologie,
Diakonie; Kinder- und Erwachsenenglaube, Säkularisierung, neue Religiosität; soziale Randgruppen,
Krankheit, Alter, Leiden, Sterben; Beruf und Arbeit, Sexualität, Partnerschaft, Ehe.
Erweiterungsbereich
Die Inhalte des Erweiterungsbereiches werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe
sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“
im dritten Teil).“
Gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 2. September 1963 zwischen der Republik
Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinander liegender
Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt Kundgemacht in BGBl. Nr. 10/1965 wird
folgende Vereinbarung abgeschlossen
Artikel 1
(1) Am Grenzübergang Gaißau/Rheineck werden auf österreichischem Gebiet nebeneinander
liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
(2) Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 2. September 1963 ist die schweizerische
Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Rheineck zugeordnet.
Artikel 2
(1) Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst
a) die von den Bediensteten der beiden Staaten gemeinschaftlich benützten Anlagen und Räume,
und zwar
– einen Abschnitt der Landesstraße L 19 von 125 Metern Länge, gemessen von der Staatsgrenze
auf der Brücke über den Alten Rhein in Richtung Gaißau bis zum gemeinsam genutzten
Zollgebäude einschließlich des Amtsplatzes;
– den Abschnitt des Radweges von der Staatsgrenze auf der Radwegbrücke über den Alten
Rhein in Richtung Gaißau bis zum gemeinsam genutzten Zollgebäude einschließlich des
Amtsplatzes;
– die das Zollgebäude umgebende, zu diesem gehörende Liegenschaft, das daran angrenzende
Teilstück der Fingstraße und den neben dieser gelegenen Parkplatz;
– die Revisions-, Sozial- und Sanitärräume sowie den Heizungs- und Lagerraum;
– den südwestlich gelegenen Raum des Zollgebäudes Rheinstraße Nr. 3;
b)die den schweizerischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Teile des
Zollgebäudes, und zwar
– die Büroräume auf der Westseite des Erdgeschoßes;
– den Archivraum im Untergeschoß auf der Südwestseite.
(2) Zur gegenseitigen Unterstützung im alltäglichen Dienstbetrieb, insbesondere für den Fall der
Bedrohung oder der Gefährdung des Lebens Dienst habender Organe, anwesender Parteien oder
unbeteiligter Dritter sind die Bediensteten der Vertragsstaaten berechtigt, auch in von ihnen üblicherweise
allein benützten Anlagen, Gebäuden und Teilen davon sich gegenseitig Beistand zu leisten.
Artikel 3
(1) Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung im Einklang mit den innerstaatlichen
Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten und tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat
folgt, in dem die Unterzeichnung vorgenommen wurde, in Kraft. Gleichzeitig wird die Vereinbarung vom
27. Oktober 1967 über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang
Gaissau/Rheineck Kundgemacht in BGBl. Nr. 21/1968 aufgehoben.
(2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von jedem
der vertragschließenden Teile schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Die Vereinbarung
tritt sechs Monate nach Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 24. Mai 2000, in zweifacher Urschrift in deutscher Sprache.
Für die Österreichische Bundesregierung
Christian Prosl
Für den Schweizerischen Bundesrat
Claudio Caratsch
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 mit 1. Juli 2000 in Kraft getreten.