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133. Bundesgesetz: Zivildienstgesetz-Novelle 2001

3 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (3 Artikel)

BGBlPdf 133. Bundesgesetz: Zivildienstgesetz-Novelle 2001

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Zivildienstgesetz 1986, BGBl. Nr. 679, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 28/2000, wird wie folgt geändert

1. In § 3 Abs. 2 wird nach dem Wort „Straßenverkehr“ das Wort „sowie“ durch einen Beistrich ersetzt und

nach dem Wort „Landesverteidigung“ die Wortfolge „und Dienst in den Bereichen Umweltschutz und

Jugendarbeit“ eingefügt.

2. Dem § 5 Abs. 2 werden folgende Sätze angefügt

„Ab dem Zeitpunkt der Abgabe der Zivildiensterklärung kann ein Wunsch auf Zuweisung zu einer

bestimmten gemäß § 4 anerkannten Einrichtung geäußert werden. Dieser Wunsch ist nach Maßgabe der

Erfordernisse des Zivildienstes zu berücksichtigen.“

3. Dem § 8 Abs. 3 werden folgende Sätze angefügt

„Der Rechtsträger kann einen Wunsch auf Zuweisung bestimmter Zivildienstpflichtiger äußern. Dieser

Wunsch ist nach Maßgabe der Erfordernisse des Zivildienstes zu berücksichtigen. Teilt ein Rechtsträger

dem Bundesminister für Inneres mit, dass er bis auf weiteres während des gesamten Jahres mindestens

zwei Drittel der vom Landeshauptmann zugelassenen Zivildienstplätze besetzt haben möchte, so hat der

Bundesminister für Inneres entsprechende Zuweisungen vorzunehmen, so weit nicht Erfordernisse des

Zivildienstes entgegenstehen. Während der Geltungsdauer dieser Mitteilung bedarf es keiner weiteren

Bedarfsanmeldung durch den Rechtsträger.“

4. Nach § 8 Abs. 3 wird folgender Abs. 3a eingefügt

„(3a) Auf Antrag eines Rechtsträgers kann der Bundesminister für Inneres über die Zahl der zuletzt

tatsächlich zugewiesenen Zivildienstpflichtigen hinaus Zuweisungen zu diesem Rechtsträger bis zum

Ausmaß einer Besetzung aller Plätze vornehmen. Die hiefür zu entrichtende Vergütung richtet sich nach

§ 28 Abs. 2.“

5. In § 8 Abs. 6 Z 2 entfällt die Wortfolge „die § 9 Abs. 3 und“.

6. § 9 Abs. 2 lautet

„(2) Der Zivildienstpflichtige darf keiner Einrichtung zugewiesen werden, bei der er im Zeitpunkt

der Zuweisung erwerbstätig ist oder bei der er die Erwerbstätigkeit vor weniger als einem Jahr vor der

Zuweisung beendet hat.“

7. § 9 Abs. 3 entfällt.

8. § 12b Abs. 8 lautet

„(8) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, namens des Bundes einen gemeinnützigen, nicht

auf Gewinn gerichteten Verein zu gründen und zu unterstützen. Ziel dieses Vereins ist es, die Auslandsdienste

insbesondere finanziell zu fördern. Mitglieder können ausschließlich Gebietskörperschaften,

gesetzliche Interessenvertretungen sowie gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften

werden.“

9. Dem § 12b Abs. 8 werden folgende Abs. 9 bis 12 angefügt

„(9) Zur Durchführung seiner Aufgaben verfügt der Verein insbesondere über

1. Zuwendungen, die nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes vom Bund zu gewähren

sind,

2. Zuwendungen anderer Gebietskörperschaften und von gesetzlichen Interessensvertretungen nach

Maßgabe der Beschlüsse ihrer zuständigen Organe und

3. sonstige Zuwendungen.

(10) Zuwendungen gemäß Abs. 9 Z 1 und 2 an den Verein sind mit der Auflage verbunden, dass

Zuwendungen des Vereines an Träger von Auslandsdiensten ihrerseits mit der Auflage verbunden

werden, dem Verein Rechenschaftsberichte vorzulegen.

(11) Die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland haben ihre Wahrnehmungen über den

Auslandsdienst dem Verein mitzuteilen. Ebenso haben ihn die Auslandsdiener über ihre Tätigkeiten zu

informieren.

(12) Der Verein hat dem Bundesminister für Inneres über seine Gebarung, seine Tätigkeiten und

seine Wahrnehmungen jährlich zu berichten und entsprechende Vorschläge, insbesondere auch im

Zusammenhang mit § 12b Abs. 7 zu erstatten.“

10. In § 21 Abs. 2 entfällt der Klammerausdruck „(ausgenommen Abs. 3)“.

11. In § 25 Abs. 1 wird in Z 5 das Wort „und“ durch einen Punkt ersetzt und entfällt Z 6.

12. Nach § 25 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt

„(1a) Der Zivildienstleistende hat Anspruch auf Verpflegung (§ 28 Abs. 1).“

13. In § 25 Abs. 2 Z 3 und 4 entfällt jeweils der Klammerausdruck.

14. In § 25a wird die Zahl „14,73“ durch die Zahl „9,52“ ersetzt.

15. In § 27 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „Bund oder der“.

16. § 28 lautet

„§ 28. (1) Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Zivildienstleistenden

angemessen verpflegt werden, sie die für die Leistung des Zivildienstes erforderliche Ausbildung,

Bekleidung samt deren Reinigung erhalten, die Beiträge für Kranken- und Unfallversicherung im

Umfang der nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz – ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, vorgesehenen

Leistungen entrichtet werden und ihnen die Pauschalvergütung gemäß § 25a geleistet wird.

(2) Die Rechtsträger der Einrichtungen haben dem Bund eine monatliche Vergütung von 3000 S je

Zivildienstleistendem zu leisten.

(3) Rechtsträger von Einrichtungen, die Dienstleistungen im Rettungswesen, in der Katastrophenhilfe,

in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Altenbetreuung, in der Krankenbetreuung, in der

Betreuung von Drogenabhängigen, Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von Menschen in

Schubhaft erbringen, sind von der Vergütungsleistung nach Abs. 2 ausgenommen, es sei denn, es handelt

sich um eine Einrichtung einer Gebietskörperschaft oder eines Rechtsträgers, den eine Gebietskörperschaft

durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen beherrscht. Als

solche Beherrschung gilt nicht, wenn der Rechtsträger die Dienstleistung – ohne sonst an die

Gebietskörperschaft gebunden zu sein – für diese auf Grund eines Vertrages erbringt.

(4) Der Bund hat den nach Abs. 3 begünstigten Rechtsträgern ein Zivildienstgeld auszuzahlen.

Dieses beträgt je Zivildienstleistendem und Monat für Dienst

1. im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe 6000 S und

2. in der Sozial- und Behindertenhilfe, in der Altenbetreuung, in der Krankenbetreuung, in der

Betreuung von Drogenabhängigen, von Vertriebenen, Asylwerbern und Flüchtlingen sowie von

Menschen in Schubhaft 3000 S.

(5) Wird der Zivildienst nur während Bruchteilen eines Monats geleistet, so gebührt für jeden

Kalendertag ein Dreißigstel der in Abs. 2 und 4 genannten Beträge. Keine Verpflichtungen bestehen für

Zeiten, die in den Zivildienst nicht eingerechnet werden. Vom Bund gemäß Abs. 4 geleistete Beträge sind

entsprechend zurückzuzahlen.“

17. Dem § 28 wird folgender § 28a angefügt

„§ 28. (1) Auf Antrag eines Rechtsträgers hat der Landeshauptmann über die Zugehörigkeit einer

Einrichtung zu einem der in § 28 Abs. 2 bis 4 genannten Gebiete mit Bescheid zu erkennen. Bei der

Anerkennung neuer Einrichtungen ist hierüber im Anerkennungsbescheid (§ 4 Abs. 1) abzusprechen.

(2) Kommt ein Rechtsträger seiner Verpflichtung nach § 28 Abs. 1 nicht nach, so ist der Bund

ermächtigt, betroffenen Zivildienstleistenden eine Aushilfe bis zur Höhe der Pauschalvergütung zu

gewähren. Ansprüche von Zivildienstleistenden gegenüber dem Rechtsträger gehen in derselben Höhe auf

den Bund über.“

18. § 29 entfällt.

19. § 30 entfällt.

20. In § 32 Abs. 1 und Abs. 4 entfällt die Wortfolge „§ 25a, 27 und“.

21. In § 32a Abs. 1 entfällt die Wortfolge „nach den §§ 25a und 27 (BGBl. Nr. 187/1994, Art. II Z 30)

und“.

22. § 34 Abs. 2 Z 4 lautet

„4. Der Zustellung des Einberufungsbefehls in den §§ 30 Abs. 1 und 2, 31 Abs. 1 und 3 sowie 33

Abs. 1 Z 1 HGG 1992 die Genehmigung des Zuweisungsbescheides.“

23. § 34 Abs. 3 dritter, vierter und fünfter Satz lauten

„Die Auszahlung des Familienunterhalts und der Wohnkostenbeihilfe erfolgt durch das Bundesministerium

für Inneres. Die Bescheide über deren Zuerkennung oder Änderung sind auch dem Bundesministerium

für Inneres zuzustellen. Die dem Zivildienstleistenden gebührenden Geldleistungen sind so rechtzeitig

zu überweisen, dass ihm diese an dem im § 32 Abs. 2 angeführten Auszahlungstermin zur

Verfügung stehen.“

24. In § 37b Abs. 1 Z 1 wird die Zahl „drei“ durch die Zahl „fünf“ ersetzt.

25. § 37d Abs. 1 zweiter Satz lautet

„Das Wahlrecht kann auch durch Abgabe der Stimme im Wege der Post (Briefwahl) ausgeübt werden.“

26. § 41 entfällt.

27. In § 42 wird das Zitat „§ 41“ durch das Zitat „§ 28“ ersetzt.

28. In § 43 Abs. 2 Z 1 entfällt die Wortfolge „§ 29 Abs. 2 und nach“.

29. Nach § 54 wird folgender Abschnitt VIIa samt Überschrift eingefügt

„ABSCHNITT VIIa

Beauftragung eines Unternehmens

§ 54a. (1) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, mit der Durchführung von ihm übertragenen

Aufgaben der Zivildienstverwaltung gemäß den Abschnitten III, V und VI, ausgenommen die

Erlassung von Verordnungen, ein im Hinblick auf die zu übertragenden Befugnisse und die Gewährleistung

der Aufgabenerfüllung geeignetes Unternehmen nach Durchführung eines Vergabeverfahrens

vertraglich zu beauftragen. Bei der Prüfung der Eignung ist darauf Bedacht zu nehmen, ob das Unternehmen

der sozialen Zielsetzung des Einsatzes von Zivildienstleistenden gerecht wird und die Gleichbehandlung

der Einrichtungen gesichert scheint.

(2) In dem Umfang, in dem vom Unternehmen Bescheide nach diesem Bundesgesetz zu erlassen

sind, ist das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG anzuwenden.

(3) Die Übertragung der Aufgaben an das ausgewählte Unternehmen sowie der Widerruf einer Übertragung

von Aufgaben ist vom Bundesminister für Inneres mittels Verordnung kundzumachen. Zusammen

mit einer Übertragung hat der Bundesminister für Inneres auch festzulegen, welche der in § 57a genannten

Datenarten dem Unternehmen für die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zu übermitteln sind.

(4) Der Bundesminister für Inneres kann den mit dem Unternehmen geschlossenen Vertrag mit

sofortiger Wirkung auflösen und die damit erteilten Befugnisse widerrufen, wenn das Unternehmen eine

wichtige Vertragsbedingung nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist nicht erfüllt.

(5) Das Unternehmen unterliegt bei seiner Tätigkeit im Rahmen der ihm gemäß Abs. 1 übertragenen

Aufgaben der Aufsicht des Bundesministers für Inneres, dem von der Geschäftsführung alle erforderlichen

Auskünfte zu erteilen und alle entsprechenden Unterlagen vorzulegen sind. Der Bundesminister für

Inneres kann dem Unternehmen in Ausübung seines Aufsichtsrechtes allgemeine Weisungen oder

Weisungen im Einzelfall erteilen. Dies gilt insbesondere für die Wahrung öffentlicher Interessen nach

§§ 8a Abs. 6, 13 Abs. 1 Z 1 und 16.

(6) Gegen Bescheide des Unternehmens ist eine Berufung an den Bundesminister für Inneres

zulässig.

(7) Die Dienstnehmer des Unternehmens sind bei Erfüllung der in Vollziehung des Zivildienstgesetzes

übertragenen Aufgaben zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit

bekannt gewordenen Tatsachen auch nach dem Ende des Dienstverhältnisses verpflichtet.

(8) Das beauftragte Unternehmen haftet dem Bund für Schadenersatzleistungen, die dieser nach

Maßgabe des Amtshaftungsgesetzes, BGBl. Nr. 20/1949, für den Schaden am Vermögen oder an der

Person, den ein Dienstnehmer oder ein Organ des beauftragten Unternehmens in Vollziehung dieses

Bundesgesetzes durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt hat, geleistet hat,

sofern der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

(9) Soweit das Unternehmen in Vollziehung der Gesetze tätig ist, ist seine Tätigkeit dem öffentlichen

Bereich gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, zuzurechnen.“

30. Dem § 55 Abs. 1 wird folgender zweiter Satz angefügt

„Der Bundesminister für Inneres hat für ein einheitliches Vorgehen der Überwachungsbehörden Sorge zu

tragen.“

31. In § 55 Abs. 3 wird der erste Beistrich durch einen Punkt ersetzt und entfällt der Nebensatz.

32. In § 56 Abs. 2 erster Satz wird nach der Wortfolge „Bundesministerium für Inneres“ die Wortfolge

„und der örtlich zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde“ eingefügt.

33. In § 57 Abs. 2 wird das Wort „zwei“ jeweils durch das Wort „drei“ ersetzt.

34. In § 57a Abs. 2 wird nach dem Wort „Geburtsdatum“ ein Beistrich und das Wort „ , Sozialversicherungsnummer“

eingefügt.

35. In § 65 entfällt die Wortfolge „sowie 29 Abs. 4“.

36. In § 67 wird nach der Wortfolge „§§ 8a Abs. 3“ die Wortfolge „ , 28 Abs. 1“ eingefügt.

37. Dem § 76b wird folgender Abs. 6 angefügt

„(6) Die mit Rechtsträgern gemäß § 41 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes, BGBl. I

Nr. 133/2000, geschlossenen Verträge verlieren mit Ablauf des 31. Dezember 2000 ihre Gültigkeit.“

37a. Dem § 76b Abs. 6 wird folgender Abs. 7 angefügt

„(7) Sofern der Dienst gemäß § 12b vor dem 1. Jänner 2001 angetreten wurde, ist der Bundesminister

für Inneres ermächtigt, anerkannten Trägern die Kosten, die ihnen daraus entstanden sind, bis zum zuletzt

mit Verordnung gemäß § 12b Abs. 8 in der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I

Nr. 133/2000 festgesetzten Betrag zu ersetzen.“

38. Dem § 76c werden folgende Abs. 15 bis 17 angefügt

„(15) Die §§ 3 Abs. 2, 5 Abs. 2, 8 Abs. 3 und 3a, 8 Abs. 6 Z 2, 9 Abs. 2, 12b Abs. 8 bis 12, 21

Abs. 2, 25 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 2 Z 3 und 4, 25a, 27 Abs. 1, 28, 28a, 32 Abs. 1 und 4, 32a Abs. 1, 34

Abs. 2 Z 4, 34 Abs. 3, 37b Abs. 1 Z 1, 37d Abs. 1, 42, 43 Abs. 2 Z 1, 54a, 55 Abs. 1 und 3, 56 Abs. 2, 57

Abs. 2, 57a Abs. 2, 65, 67 sowie 76b Abs. 6 und Abs. 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I

Nr. 133/2000 treten mit 1. Jänner 2001 in Kraft.

(16) Die §§ 9 Abs. 3, 29, 30 und 41 treten mit 31. Dezember 2000 außer Kraft. Mit Ablauf des

31. Dezember 2004 treten der Abschnitt VIIa sowie in § 3 Abs. 2 die Worte „und Dienst in den Bereichen

Umweltschutz und Jugendarbeit“ außer Kraft und wird der Beistrich durch einen Punkt ersetzt.

(17) Mit Ablauf des 31. Dezember 2004 tritt § 12b Abs. 8 bis 12 außer Kraft und tritt § 12b Abs. 8 in

der Fassung vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 133/2000 wieder in Kraft.“

BGBlPdf 133. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der allgemeinbildenden höheren Schulen; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6 und 39, des § 29 des Minderheiten-

Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 137/1998, sowie des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der allgemeinbildenden

höheren Schulen, BGBl. Nr. 88/1985, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II

Nr. 61/1998, wird wie folgt geändert

1. Artikel II lautet

„Artikel II

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999, werden die Unterrichtsgegenstände der in den

Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfasst sind, in die

in den Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener

Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 des oben angeführten Bundesgesetzes erfasst

sind, wird in den Stundentafeln die Lehrverpflichtungsgruppe in Klammer gesetzt.“

2. Im Artikel III wird dem § 2 folgender Abs. 6 angefügt

„(6) Die nachstehend genannten Bestimmungen dieser Verordnung sowie der Anlagen zu dieser

Verordnung treten wie folgt in Kraft

1. Artikel II sowie jeweils der erste bis dritte Teil der Anlagen A, A/i, A/w, A/m1, A/m², A/m³,

A/sp, A/sl, A/lF, A/me, B, B/m1, B/m², B/sp, C, D und D/m treten mit 1. September 2000 in

Kraft,

2. Anlage A vierter und sechster Teil Abschnitt A bis E sowie Anlage A/sl vierter und sechster Teil

treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 2000, hinsichtlich der 2. Klasse mit 1. September

2001, hinsichtlich der 3. Klasse mit 1. September 2002 und hinsichtlich der 4. Klasse mit

1. September 2003 in Kraft.“

3. Der erste bis dritte Teil der Anlage A lautet

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des

Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am

Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

– die Konkretisierung des Erziehungsauftrags der Schule,

– die Planung und Steuerung des Unterrichts in inhaltlicher und in methodischer Hinsicht,

– die Gestaltung des Erweiterungsbereichs und für schulautonome Lehrplanbestimmungen,

– Planungen der schulpartnerschaftlichen Gremien,

– das standortbezogene Bildungsangebot,

–die Berücksichtigung der individuellen Interessen und persönlichen Lebensrealität der

Schülerinnen und Schüler.

Der Lehrplan gliedert sich in das Allgemeine Bildungsziel, die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze,

den Teil Schul- und Unterrichtsplanung, die Stundentafeln und die Lehrpläne für die einzelnen

Unterrichtsgegenstände.

Das Allgemeine Bildungsziel definiert gemeinsam mit den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen

und dem Teil Schul- und Unterrichtsplanung Verbindlichkeiten, Verantwortlichkeiten und Freiräume bei

der Umsetzung des Lehrplans.

Die Stundentafeln nennen Unterrichtsgegenstände und geben das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände

an, definieren die Freiräume für schulautonome Maßnahmen und sind maßgebend für den

zeitlichen Umfang des Kernbereiches.

In den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände wird die „Bildungs- und Lehraufgabe“

festgelegt, welche sich sowohl auf den Kern- als auch auf den Erweiterungsbereich bezieht. Außerdem

werden Bezüge zum Allgemeinen Bildungsziel und insbesondere Beiträge zu den Bildungsbereichen

angeführt. Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze“ werden Anleitungen zur Gestaltung des Unterrichts

gegeben und im Abschnitt „Lehrstoff“ werden die zu erreichenden Ziele bzw. Inhalte für den Kernbereich

festgelegt.

2. Gesetzlicher Auftrag

Die allgemein bildende höhere Schule hat die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern eine umfassende

und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen

(§ 34 des Schulorganisationsgesetzes).

Die allgemein bildende höhere Schule hat im Sinne des § 2 des Schulorganisationsgesetzes an der

Heranbildung der jungen Menschen mitzuwirken, nämlich beim Erwerb von Wissen, bei der Entwicklung

von Kompetenzen und bei der Vermittlung von Werten. Dabei ist die Bereitschaft zum selbstständigen

Denken und zur kritischen Reflexion besonders zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind in ihrem

Entwicklungsprozess zu einer sozial orientierten und positiven Lebensgestaltung zu unterstützen.

3. Leitvorstellungen

Der Bildungs- und Erziehungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen

insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht.

Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran,

zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung. In diesem Zusammenhang kommt der

Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der

Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige

Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens. Wenn Schülerinnen und Schüler

mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen – gemeinsam

unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der

Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen.

Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen

Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen

Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in

hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu

fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen eigene weltanschauliche Konzepte entwerfen und ihre eigenen

Lebenspläne und eigenen Vorstellungen von beruflichen Möglichkeiten entwickeln. Die Schülerinnen und

Schüler sind sowohl zum selbstständigen Handeln als auch zur Teilnahme am sozialen Geschehen anzuhalten.

Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen Schülerinnen und Schüler Fähigkeiten

erwerben, die später in Ausbildung und Beruf dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung

kommunikativer und kooperativer Aufgaben.

Den Fragen und dem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft

hat der Unterricht mit einer auf ausreichende Information und Wissen aufbauenden Auseinandersetzung

mit ethischen und moralischen Werten und der religiösen Dimension des Lebens zu begegnen. Die jungen

Menschen sind bei der Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten zu fördern und in der

Herausforderung, in ihrem Dasein einen Sinn zu finden, zu stützen.

Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen, der Frauen

und der Männer, sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte

und Erziehungsziele der Schule.

Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen

immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren

für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts

ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien

bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen

in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.

Den Schülerinnen und Schülern sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden

für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung

zu stellen.

Der Unterricht hat sich entsprechend § 17 des Schulunterrichtsgesetzes sowohl an wissenschaftlichen

Erkenntnissen als auch an den Erfahrungen und Möglichkeiten, die die Schülerinnen und Schüler aus

ihrer Lebenswelt mitbringen, zu orientieren.

Im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände hat der Unterricht die

fachspezifischen Aspekte der einzelnen Unterrichtsgegenstände und damit vernetzt fächerübergreifende

und fächerverbindende Aspekte zu berücksichtigen. Dies entspricht der Vernetzung und gegenseitigen

Ergänzung der einzelnen Disziplinen und soll den Schülerinnen und Schülern bei der Bewältigung von

Herausforderungen des täglichen Lebens helfen.

4. Aufgabenbereiche der Schule

Wissensvermittlung

Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Schülerinnen und

Schüler im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu

einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, in altersadäquater Form Problemstellungen zu definieren,

zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren.

Kompetenzen

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst-

und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das

Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen

immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule

wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative

zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken

(„dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Schülerinnen und Schüler auf Situationen

vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen,

sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Schülerinnen und Schüler lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit

anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz

und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension

Die Schülerinnen und Schüler stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach

einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten

Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung

an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und

Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Junge

Menschen sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr

Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von

Alltags- und Grenzsituationen sollen die Schülerinnen und Schüler zu einem eigenständigen und sozial

verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen,

soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und

vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und

Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der jungen Menschen.

5. Bildungsbereiche

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben

werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen

näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen

und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die

fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam

mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen

für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten

schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien

vertreten werden: Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und

Männern, Medienerziehung, Musische Erziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung,

Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung,

Erziehung zur Anwendung neuer Technologien, Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der

Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Schülerinnen und Schüler mit und

über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen

und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen

Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer

Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle

Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit

und gegenseitige Achtung gelegt.

Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale,

ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben

und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und

mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie

sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden,

zu erkennen und kritisch zu prüfen.

Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen;

Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen

Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen

geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv

Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen

sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen.

Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind

für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Schülerinnen und

Schülern ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom

Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist.

Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein

handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben (insbesondere die Arbeits- und Berufswelt)

hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter

gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und

Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen

über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der

Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Die Natur als Grundlage des menschlichen Lebens tritt in vielfältiger, auch technisch veränderter

Gestalt in Erscheinung. Die Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung

für einen bewussten Umgang und die Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft

und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien

geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz

zu vermitteln. Die Schülerinnen und Schüler sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen

Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als

für die Analyse und Lösung von Problemen wesentliche Voraussetzungen sind Formalisierung, Modellbildung,

Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform

der Menschen. Den Schülerinnen und Schülern ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen

zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden.

Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit

den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das

Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen

Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativ-

gestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als

individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Unter Bewusstmachung der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und

soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten

und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im

Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden

Lebensgestaltung zu leisten.

Im Vordergrund stehen dabei die Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten, wobei

den Schülerinnen und Schülern Kompetenz für eine bewegungsorientierte Gestaltung ihrer Freizeit auch

im Hinblick auf einen späteren Ausgleich zur beruflichen Beanspruchung zu vermitteln ist. Durch die

Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist

sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu

beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst

einzusetzen und zu entsorgen.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und

Erziehungsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer

– die Auswahl der Unterrichtsinhalte und Unterrichtsverfahren zur Erreichung dieser Ziele

vorzunehmen,

– im Unterricht Lernsituationen zu gestalten und Lernprozesse einzuleiten und zu unterstützen,

– vielfältige Zugänge zum Wissen zu eröffnen und auch selbst Informationen anzubieten,

– Gelegenheiten zu schaffen, Können zu entwickeln und anzuwenden sowie Erfahrungen und

Eindrücke zu gewinnen.

Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts sind insbesondere folgende Grundsätze zu

beachten

1. Anknüpfen an die Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der Schülerinnen und Schüler

Der Unterricht hat an die Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und an die Vorstellungswelt der

Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Kontinuierliche Kontakte mit vorgelagerten und weiterführenden

Schulen sind zweckmäßig.

2. Interkulturelles Lernen

Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen.

Vielmehr geht es um das gemeinsame Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller

Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht

nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende

Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in

ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.),

sind die Schülerinnen und Schüler zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen

Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

Unterschiedliche Ausgangsbedingungen sind zu berücksichtigen. Eine allenfalls vorhandene Zwei-

oder Mehrsprachigkeit soll positiv besetzt und die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden,

Kenntnisse in der Muttersprache im Unterricht sinnvoll einzubringen.

3. Integration

Unter Beachtung des Prinzips der sozialen Integration ist gemäß § 34 des Schulorganisationsgesetzes

Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in die Unterstufe einer allgemein

bildenden höheren Schule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule entsprechende

Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und

Schüler die Unterrichtsziele der allgemein bildenden höheren Schule anzustreben sind.

Sofern für diese Schülergruppe ein der Behinderung entsprechender Lehrplan der Sonderschule zur

Anwendung kommt, gelten die hier angeführten Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sinngemäß in

Ergänzung der didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Sonderschule.

4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

Die Schülerinnen und Schüler haben vielfältige und unterschiedliche Fähigkeiten, die je nach deren

Entwicklungsstand sowie nach Themenstellung und Herangehensweise im Unterricht in unterschiedlicher

Weise zum Ausdruck kommen. Aufgabe der Schule ist es, die Schülerinnen und Schüler zur bestmöglichen

Entfaltung ihrer individuellen Leistungspotenziale zu führen. Leistungsfähigkeit und besondere

Begabungen sind dabei kontinuierlich zu fördern.

Für den Unterricht ergeben sich daraus folgende mögliche Aufgabenstellungen bzw. pädagogisch-

didaktische Konsequenzen

– Erstellung von differenzierten Lernangeboten, die individuelle Zugänge und auch immer wieder

neue Einstiege und Anreize bieten,

–Eingehen auf die individuell notwendige Arbeitszeit, auf unterschiedliche Lerntypen,

Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und kulturelles Umfeld,

– Berücksichtigung des unterschiedlichen Betreuungsbedarfs,

– Bewusstmachen der Stärken und Schwächen im persönlichen Begabungsprofil der Schülerinnen

und Schüler, wobei bevorzugt an die Stärken anzuknüpfen ist,

–Entwicklung von Rückmeldeverfahren, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich ihr

individuelles Leistungspotenzial optimal entfalten,

– Herstellung eines individuell förderlichen Lernklimas und Vermeidung von Demotivation.

Die methodisch-didaktische Gestaltung soll die Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedürfnisse

der Schülerinnen und Schüler gestatten. Unterrichtsformen, durch die sich Differenzierung und Individualisierung

verwirklichen lassen, reichen von Einzelarbeit über Partnerarbeit bis zu den zahlreichen

Möglichkeiten der Gruppenarbeit. Dazu gehören auch Phasen des offenen Lernens und Wahlmöglichkeiten

für die Schülerinnen und Schüler.

5. Förderunterricht

Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 19 Abs. 4 des Schulunterrichtsgesetzes

(„Frühwarnsystem“) dar, welche der Zielsetzung folgt, Schülerinnen und Schüler, die von

einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt

der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die beim Übertritt in die allgemein bildende höhere

Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, ein

zusätzliches Lernangebot dar. Dabei ist vorauszusetzen, dass es sich um leistungsfähige und leistungswillige

Schülerinnen und Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder

bedroht sind. Einem derartigen Leistungsabfall ist die mangelnde Beherrschung der Unterrichtssprache,

die nicht die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler ist, gleichzusetzen.

Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden

oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen

Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts

im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden

in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

Der Förderunterricht kann in der 1. bis 4. Klasse als Klassen-, Mehrklassen- oder Mehranstaltenkurs

geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen

in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert

durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Schuljahr insgesamt 72 Unterrichtsstunden

und für jede/n Schüler/in 48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

6. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

Auch durch bloße Übernahme von Erfahrungen anderer können das Wissen, Können und Erleben

erweitert werden. Im Unterricht ist durch das Schaffen einer entsprechenden Lernatmosphäre – nicht

zuletzt auf Grund der wachsenden Bedeutung dynamischer Fähigkeiten – die selbsttätige und selbstständige

Form des Lernens besonders zu fördern. Dafür bieten sich auch projektartige und offene Lernformen

an.

Die Schülerinnen und Schüler sind ihrem Alter entsprechend zu kritischem und eigenverantwortlichem

Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Entwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen

bei den Schülerinnen und Schülern anregen und fördern.

Den Schülerinnen und Schülern ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie

gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit

finden.

Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten

von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden

selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für

die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

7. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch

deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden,

die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die

Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu

sein, um die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die

in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die

Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen stellen wesentliche Bereicherungen

dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

8. Bewusste Koedukation

Koedukation beschränkt sich nicht auf gleichzeitiges Unterrichten von Schülerinnen und Schülern.

Vielmehr ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Vorurteilen zu führen. Es ist

wesentlich, Lerninhalte auszuwählen, die gleichermaßen Mädchen und Knaben ansprechen, den Unterricht

so zu gestalten, dass er sowohl den Bedürfnissen der Mädchen als auch der Knaben entgegenkommt,

ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen sowie Erwartungshaltungen und Umgangsformen

der Lehrerinnen und Lehrer gegenüber Mädchen und Knaben zu reflektieren.

Unterricht in geschlechtshomogenen Gruppen kann zu einer Erweiterung des Verhaltens- und Interessensspektrums

von Mädchen und Knaben beitragen. Daher kann es im Zusammenhang mit speziellen

Themen oder Situationen sinnvoll sein, unter Beachtung der im § 8a des Schulorganisationsgesetzes sowie

der auf Grund dieser Bestimmung ergangenen Verordnung festgelegten Voraussetzungen den Unterricht

nach Geschlechtern getrennt durchzuführen.

9. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen; Leistungsbeurteilung

Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen

und Übungen vorzusehen, sodass im Regelfall eine außerschulische Lernunterstützung nicht

nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem

und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und

Strukturen eingeordnet wird.

Hausübungen sollen durch besondere Intentionen, wie zB Sammeln von Materialien und Informationen,

Erkundungen, zusätzliche Übung und Festigung die Unterrichtsarbeit ergänzen. Dabei ist auf

die Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler zu achten (siehe auch § 17 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes).

Eine detaillierte Rückmeldung über die erreichte Leistung ist wichtig und soll auch bei der

Leistungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Klar definierte und bekannt gemachte Bewertungskriterien

sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung sein und Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der

Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Für die Bestimmung des Wesentlichen für die Leistungsbeurteilung sind bei den Lehrstoffangaben

jedes Faches auch die jeweiligen Beiträge zu den Bildungsbereichen, zu den Aufgabenbereichen der

Schule und zu den Leitvorstellungen zu beachten.

Im Rahmen der Bestimmungen über die Leistungsbeurteilung (Leistungsbeurteilungsverordnung)

sind auch Methodenkompetenz und Teamkompetenz in die Leistungsbeurteilung so weit einzubeziehen,

wie sie für den Unterrichtserfolg im jeweiligen Unterrichtsgegenstand relevant sind.

Die Schülerinnen und Schüler sind in die Planung und Gestaltung, Kontrolle und Analyse ihrer

Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse in zunehmendem Maße aktiv einzubeziehen, damit sie schrittweise

Verantwortung für die Entwicklung ihrer eigenen Kompetenzen übernehmen können.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen

Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und

Schülern oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden.

Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes

nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.

Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf

– Konkretisierung der Kernbereiche durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,

– Gestaltung der Erweiterungsbereiche durch die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer,

– fächerverbindende und fächerübergreifende Maßnahmen,

– Abstimmung der Leistungsfeststellungen auf die Unterrichtsarbeit durch den einzelnen Lehrer als

Grundlage für die Beurteilung der Schülerleistungen,

– Ergänzung des Unterrichts durch Schulveranstaltungen,

– Gestaltung des Angebots an Freigegenständen und unverbindlichen Übungen,

– schulautonome Lehrplanbestimmungen.

Aspekte des Lehrens und Lernens wie Unterrichtsgestaltung, Erziehungsstil und individuelle

Förderung sowie Rückmeldungen über das Unterrichts- und Schulgeschehen sind wichtige Bereiche von

Qualität in der Schule. Schulqualität umfasst weiters Elemente wie Schulklima, Schulmanagement,

Außenbeziehungen und Professionalität sowie Personalentwicklung. Die Entwicklung von Schulqualität

wird auch durch geeignete Maßnahmen der Selbstevaluation gefördert.

1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit in verantwortungsbewusster

und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen

zu planen. Auf die Rechte der Schülerinnen und Schüler auf Beteiligung bei der

Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe § 17 und § 57a des Schulunterrichtsgesetzes).

Die Vorgaben im Abschnitt „Kernbereich“ der Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind

verbindlich. Ebenso sind jedenfalls das Allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der

einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie viel Zeit für den

Kernbereich zur Verfügung steht. Die Festlegung insbesondere der konkreten Inhalte und Beispiele

erfolgt durch die jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer. Diese haben außerdem festzulegen, welche Teilziele

im Erweiterungsbereich behandelt werden und wie die beiden Bereiche zusammenwirken.

Die standortbezogene Gestaltung der Erweiterungsbereiche bietet im Sinne der anzustrebenden

gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände die Möglichkeit, sowohl mit jenen

Lehrerinnen und Lehrern, die denselben Unterrichtsgegenstand unterrichten, als auch mit den Lehrerinnen

und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände in den jeweiligen Klassen Planungen und Abstimmungen

durchzuführen. Auf diese Weise kann ein koordiniertes pädagogisches Vorgehen erwirkt werden.

Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte.

Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele

angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in

mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des

Schuljahres.

2. Kern- und Erweiterungsbereich (gilt nur für die 5. bis 8. Schulstufe)

Der Lehrplan unterscheidet in den Pflichtgegenständen und verbindlichen Übungen zwischen einem

Kern- und einem Erweiterungsbereich. Für den Kernbereich sind zwei Drittel der in der subsidiären

Stundentafel (siehe Z 2 im vierten Teil – Stundentafeln) angegebenen Wochenstundenanzahlen vorzusehen.

Neben dieser zeitlichen Begrenzung ist der Kernbereich auch inhaltlich definiert.

Das Allgemeine Bildungsziel und die Allgemeinen Didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs-

und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze der einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen

Übungen gelten für Kern- und Erweiterungsbereich. Der Abschnitt „Lehrstoff“ legt zur Gewährleistung

der Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit den verbindlichen Kernbereich fest. Die Umsetzung der knapp

und abstrakt formulierten Kernanliegen ist verbindliche Aufgabe der jeweiligen Lehrerinnen und Lehrer.

Die zeitliche Gewichtung sowie die konkrete Umsetzung obliegt den jeweiligen Lehrerinnen und Lehrern.

Der Erweiterungsbereich ist standortbezogen durch die jeweilige Lehrerin bzw. den jeweiligen

Lehrer allein oder fachübergreifend im Team zu planen, allenfalls nach Maßgabe schulautonomer Lehrplanbestimmungen.

Bei der Gestaltung des Erweiterungsbereiches sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen

regionale und lokale Gegebenheiten; Bedürfnisse, Interessen und Begabungen der Schülerinnen

und Schüler; Lernfortschritte der Klasse (Bedarf an Vertiefung, Übung usw.); individuelle Schwerpunkte

der Lehrerinnen und Lehrer; materielle und personelle Ressourcen; autonome Lehrplanbestimmungen.

Kern- und Erweiterungsbereich sind sowohl inhaltlich als auch organisatorisch miteinander vernetzt.

Lernformen, Unterrichtsphasen, Schulveranstaltungen usw. sind nicht von vornherein dem einen oder dem

anderen Bereich zugeordnet. Die Zuordnung hat sich vielmehr an den Lernzielen zu orientieren. Sowohl

Leistungsfeststellung als auch Leistungsbeurteilung beziehen sich auf beide Bereiche.

3. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Der Lehrplan eröffnet besonders gekennzeichnete Freiräume, für deren Nutzung schulautonome

Lehrplanbestimmungen erforderlich sind. Auszugehen ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen

in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen

der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch

auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich

fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind,

unter Berücksichtigung der räumlichen, ausstattungsmäßigen und personellen Standortbedingungen

sicherzustellen.

Im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen können zB folgende Schwerpunkte gesetzt

werden

– Fremdsprachenschwerpunkt,

– künstlerisch-kreativer Schwerpunkt,

– naturkundlich-technischer Schwerpunkt,

– ökologischer Schwerpunkt,

– Informatikschwerpunkt,

– gesellschafts- und wirtschaftskundlicher Schwerpunkt,

– interkultureller Schwerpunkt,

– bewegungsorientierter Schwerpunkt,

– Schwerpunkt zur Gesundheit und Ernährung.

Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände eingeführt werden, die in diesem Lehrplan nicht

enthalten sind, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben Lehrstoffumschreibungen auch

Bildungs- und Lehraufgaben und didaktische Grundsätze enthalten. Wenn Unterrichtsgegenstände mit

fächerübergreifendem Charakter geschaffen werden, kann es – um Stoffwiederholungen zu vermeiden –

erforderlich sein, Teile aus den Kernbereichen bestehender Unterrichtsgegenstände in diese Unterrichtsgegenstände

zu verlagern. In den schulautonomen Lehrplanbestimmungen sind diese Verlagerungen

auszuweisen.

Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand erhöht, können

Zusätze zu dessen Fachlehrplan formuliert werden.

Wenn durch schulautonome Lehrplanbestimmungen die Stundenanzahl eines Pflichtgegenstandes

bzw. einer verbindlichen Übung reduziert wird, geht dies zu Lasten des Zeitbudgets für den Erweiterungsbereich.

Eine Verlagerung von Teilen des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände ist

möglich.

Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten

– Abstimmung der inhaltlichen Angebote und der angestrebten Kompetenzen mit den Aufgaben

des allgemein bildenden Schulwesens und insbesondere mit dem Bildungsziel der allgemein

bildenden höheren Schule,

– Sicherstellung eines breit gefächerten Bildungsangebots, das die Vielfalt der Begabungen und

Interessen berücksichtigt,

–Vermeidung einer frühzeitigen Spezialisierung oder einer einengenden Ausrichtung auf

bestimmte Schul- und Berufslaufbahnen,

– Erhaltung der Berechtigungen und Übertrittsmöglichkeiten,

– Vermeidung der Vorwegnahme von Bildungsinhalten anderer Schularten in wesentlichen

Bereichen,

– Einhaltung der Verfahrensbestimmungen (siehe § 64 des Schulunterrichtsgesetzes).

Bezüglich spezieller Vorgaben für autonome Beschlussfassungen siehe auch die Abschnitte „Förderunterricht“,

„Kern- und Erweiterungsbereich“, „fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht“,

„Betreuungsplan für ganztägige Schulformen“ sowie die Stundentafeln.

4. Leistungsfeststellung

Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Gesamtkonzept der Rückmeldung und Leistungsfeststellung

den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Weise bekannt zu geben.

In der 1. bis 4. Klasse beträgt in jenen Unterrichtsgegenständen, für welche im sechsten Teil Schularbeiten

vorgesehen sind, der Zeitrahmen für deren Durchführung pro Schuljahr insgesamt vier bis fünf

Unterrichtseinheiten und die Anzahl der Schularbeiten vier bis sechs. Im ersten Lernjahr einer Fremdsprache

stehen für drei bis vier Schularbeiten drei bis vier Unterrichtseinheiten zur Verfügung.

Die Festlegung der Anzahl der Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome

Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer.

5. Fächerverbindender und fächerübergreifender Unterricht

Die Tradition des Fachunterrichts trägt der Notwendigkeit zu systematischer Spezialisierung Rechnung.

Gleichzeitig sind der Schule aber Aufgaben gestellt, die sich nicht einem einzigen Unterrichtsgegenstand

zuordnen lassen, sondern nur im Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände zu

bewältigen sind. Dieses Zusammenwirken erfolgt durch fächerverbindenden und fächerübergreifenden

Unterricht. Dabei erfolgt eine Bündelung von allgemeinen und fachspezifischen Zielen unter einem

speziellen Blickwinkel, wodurch es den Schülerinnen und Schülern eher ermöglicht wird, sich Wissen in

größeren Zusammenhängen (siehe den ersten Teil „Allgemeines Bildungsziel“) selbstständig anzueignen.

Anregungen bzw. Aufträge für fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht ergeben sich

sowohl aus den Allgemeinen Bestimmungen als auch aus den Lehrplänen der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Im fächerverbindenden Unterricht haben Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen ihres Fachunterrichts

mögliche, die Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen. Die Organisation des

nach Fächern getrennten Unterrichts bleibt hier bestehen.

Bei fächerübergreifender Unterrichtsgestaltung steht ein komplexes, meist lebens- oder gesellschaftsrelevantes

Thema oder Vorhaben im Mittelpunkt. Die einzelnen Unterrichtsgegenstände haben im

integrativen Zusammenwirken – zB im Sinne des Projektunterrichts – ihren themenspezifischen Beitrag

zu leisten. Dies bedingt eine aufgabenbezogene besondere Organisation des Fachunterrichts und des

Stundenplans. Die Organisation kann über längere Zeiträume sowie klassen- und schulstufenübergreifend

erfolgen.

6. Gestaltung der Nahtstellen

Der pädagogischen Gestaltung von Schulein- und Schulaustrittsphasen kommt besondere Bedeutung

zu. Erste Erfahrungen beeinflussen die Entstehung von Einstellungen oft sehr nachhaltig, in Abschluss-

und Austrittsphasen ist eine Vorbereitung auf zukünftige Arbeits- und Organisationsformen erforderlich.

Um Voraussetzungen für einen möglichst erfolgreichen Übergang zu schaffen, haben die Lehrerinnen

und Lehrer mit den Erziehungsberechtigten zusammen zu arbeiten (§ 2 und § 62 des Schulunterrichtsgesetzes).

Um die Kontinuität des Lernens zu wahren, ist auf die Lehrplananforderungen und die gebräuchlichen

Lernformen der Volksschule Bezug zu nehmen. Die Lernanforderungen, die an die Schülerinnen

und Schüler gestellt werden, müssen den Übergang von der bisherigen Schulart berücksichtigen und

dürfen nicht zu rasch gesteigert werden. Leistungsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten

individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen (Informationsfeststellungen), die Leistungsbeurteilung

soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

Vor dem Übertritt in eine weiterführende Schule sind die Schülerinnen und Schüler schrittweise und

gezielt auf die neuen Arbeitsweisen und Organisationsformen vorzubereiten.

7. Öffnung der Schule

Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die

Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden

Lernchancen zu nutzen.

Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung

des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der

Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als

Unterrichts- bzw. Lernorte.

Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule einzubeziehen, die ihre

Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Schülerinnen und Schüler weitergeben können.

8. Betreuungsplan für ganztägige Schulformen

Der Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen umfasst die Bereiche gegenstandsbezogene Lernzeit,

individuelle Lernzeit sowie Freizeit (einschließlich Verpflegung).

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– durch gezielte individuelle Förderung, durch partnerschaftliche Lernformen sowie durch die Vermittlung

von Lerntechniken in ihrer Lernbereitschaft und Lernmotivation gefördert werden,

– mehr Gelegenheit für soziales Lernen erhalten und die Kontakte untereinander intensivieren

können – über die Zugehörigkeit zu Gesellschaftsschichten, Religionen, Kulturen uä. hinweg,

– zusätzliche Möglichkeiten zur Entfaltung ihrer Kreativität erhalten,

– ohne Leistungs- und Konkurrenzdruck zu einem sinnvollen Freizeitverhalten (zB spielerische und

sportliche Aktivitäten, Umgang mit den Medien) geführt werden,

– ihre elementaren Bedürfnisse nach Bewegung, Sich-zurückziehen-Können und Erholung auch bei

geringeren räumlichen und zeitlichen Möglichkeiten erfüllen können. Dies setzt allerdings ein

Mindestmaß an Raum und Ausstattung voraus. Wo die Möglichkeit besteht, sollte auch für

Aufenthalt im Freien gesorgt werden.

Zur Verwirklichung dieser Ziele sind folgende Grundsätze zu beachten

Die individuelle Betreuung wird am besten durch innere Differenzierung und häufiges Arbeiten in

kleinen Gruppen erreicht, vor allem dann, wenn die Gruppe aus Schülerinnen und Schülern verschiedener

Klassen besteht. Auf die unterschiedlichen Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist so

einzugehen, dass sowohl Lernschwache als auch überdurchschnittlich Lernbefähigte möglichst wirkungsvoll

gefördert werden. Die biologische Leistungskurve ist bei der Abfolge der Lern- und Freizeiteinheiten

zu berücksichtigen.

Der Zusammenarbeit der für den Betreuungsteil Zuständigen mit den Erziehungsberechtigten und

den Lehrerinnen und Lehrern des Unterrichtsteiles kommt besondere Bedeutung zu.

Die gegenstandsbezogene Lernzeit umfasst drei Wochenstunden (sofern schulautonom keine andere

Festlegung erfolgt), wobei nicht mehrere Stunden an einem Tag vorgesehen werden sollten. Sie ist jeweils

einem bestimmten Pflichtgegenstand, in der Regel einem, für den schriftliche Arbeiten vorgesehen sind,

zuzuordnen. In der gegenstandsbezogenen Lernzeit ist der Ertrag der Unterrichtsarbeit zu sichern und

durch entsprechende Übungen zu festigen. Neue Lehrstoffe dürfen nicht erarbeitet werden. Bei

schriftlichen Arbeiten ist der vollständigen sowie möglichst richtigen und eigenständigen Ausarbeitung

Augenmerk zu schenken. Die Unterstützung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer darf nur so weit gehen,

dass die Erledigung der gestellten Aufgabe selbstständige Leistung der Schülerin bzw. des Schülers bleibt.

Die individuelle Lernzeit umfasst vier Wochenstunden (sofern sich aus schulautonomen Regelungen

nicht anderes ergibt). Im Mittelpunkt der individuellen Lernzeit stehen zweckmäßige und zeitökonomische

Verfahrensweisen des selbstständigen Lernens (Erledigung der Hausübungen, Aneignung des

Lehrstoffes, Vorbereitung auf Leistungsfeststellungen usw.).

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der gegenstandsbezogenen Lernzeit

unter Bedachtnahme auf pädagogische, räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten mit zwei oder

vier Wochenstunden festgesetzt werden. Das Ausmaß der individuellen Lernzeit ist in diesen Fällen

entsprechend auf sechs Wochenstunden zu erhöhen bzw. auf zwei Wochenstunden zu reduzieren.“

4. Anlage A vierter Teil (Stundentafeln) Abschnitt 1 (Unterstufe) lautet

„1. Unterstufe

Unterstufe des Gymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände

und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen

der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht

Wie in Ziffer 2.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl

insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen

und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu

nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte,

interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden

Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Unterstufe des Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände

und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen

der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht

Wie in Ziffer 2.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl

insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen

und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu

nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte,

interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden

Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Unterstufe des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände

und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen

der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht

Wie in Ziffer 2.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl

insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen

und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu

nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte,

interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden

Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Förderunterricht

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im zweiten

Teil.

5. Anlage A sechster Teil (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Abschnitt A (Pflichtgegenstände)

Z 1 lautet

„1. UNTERSTUFE

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen

und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,

– mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen

wahrzunehmen;

– Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen

auseinander zu setzen;

– Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche

Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der

mündliche und schriftliche Sprachgebrauch soll frei von groben Verstößen gegen die Sprach- und

Schreibrichtigkeit sein.

Der Deutschunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden. Er

soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen,

über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können.

Der Deutschunterricht muss Schülerinnen und Schüler, für die Deutsch Zweit-(Dritt- oder Viert-)

Sprache ist, im Anschluss an die Lern- und Lebenserfahrungen ihrer sprachlichen und kulturellen Sozialisation

so fördern, dass damit eine grundlegende Voraussetzung für deren schulische und gesellschaftliche

Integration geschaffen wird.

Die zuerst erworbene Sprache ist in hohem Maß Grundlage für den Erwerb einer Zweitsprache.

Daher soll die Muttersprache beim Zweitspracherwerb nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Den Schülerinnen und Schülern sollen im Deutschunterricht Werte und Lebenshaltungen mit Hilfe

von Texten vermittelt werden. Dabei soll die inhaltliche Auseinandersetzung mit Religion, Weltanschauung

und Tradition die Basis für ein sinnerfülltes, eigenverantwortliches Leben schaffen und zur

Achtung anderer Kulturen und Lebensweisen führen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Deutschunterricht soll beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven,

emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die

konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in

der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.

Mensch und Gesellschaft

Der Deutschunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen

weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch vertretbares

Menschen- und Weltbild fördern.

Natur und Technik

Der Deutschunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen,

Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.

Kreativität und Gestaltung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche

Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.

Didaktische Grundsätze

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von

Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Deutschunterricht

sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden

Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft

bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und Schreibnormen

sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer haben auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen zu achten. Der

individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.

Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige

Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und Herkunftssprachen

zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch …) und

Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und Schüler

die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.

Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen

ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu

achten.

Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu

beschreiben und damit bewusst zu machen.

Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.

Schreiben im Deutschunterricht muss zu wachsender Sicherheit und zur Bereitschaft führen,

unterschiedliche Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft

– das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die

Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,

– das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,

– das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,

– das spielerische und das schöpferische Schreiben.

Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis

zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und

Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen, um

diesen Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden

schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und

zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder

veröffentlicht werden.

Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit

müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit

werden.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden,

soll einen Schwerpunkt des Deutschunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand, insbesondere

die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der Schülerinnen

und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte sind daher

notwendig.

Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.

Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art

sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum

Lesen gelangen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge

des Deutschunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen soll

nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.

Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch

zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten.

Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache

gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und

Schreibung sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.

Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maß vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes

Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesell-

schaftlich bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt

werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung

mit Sprache eingesetzt werden.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen,

bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten.

Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB österreichische Wörterbücher,

heranzuziehen.

Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung

erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend

Rechnung zu tragen hat. Besondere Maßnahmen zur Differenzierung sind vor allem notwendig,

wenn der Deutschunterricht Zweitsprache-Unterricht ist.

Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang und

Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach

dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu

entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Besondere didaktische Grundsätze, wenn Deutsch Zweitsprache ist

Diese Grundsätze gelten als Leitlinien für den regulären Deutschunterricht sowie für den Förderunterricht

für Schülerinnen und Schüler mit einer anderen Muttersprache als Deutsch.

Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer

anderen Muttersprache ist immer ein Missverhältnis zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher

Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen. Als Zugang zu kommunikativen Realsituationen sowie als

Möglichkeit einer kontinuierlichen Reflexion und behutsamen Fehlerkorrektur kommt der Hereinnahme

von ungesteuertem Spracherwerb in den Unterricht große Bedeutung zu.

Im Unterricht sind die rezeptiven Fertigkeiten (Hörverstehen und Leseverstehen) vor den entsprechenden

produktiven Fertigkeiten (Sprechen und Schreiben) zu vermitteln, dh. das Hörverstehen vor dem

Sprechen und das Leseverstehen vor dem Schreiben.

Hörverstehen

Das Hörverstehen stellt im Zweitsprachenunterricht eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche

Kommunikation dar. Hörübungen sollen das Verstehen anbahnen und schulen: das Globalverständnis (die

allgemeine Sinnerfassung) und das Detailverständnis (das Erfassen bestimmter Einzelheiten). Hören soll

dabei kein passiver Vorgang sein, sondern eingebunden werden in kommunikative Situationen, die es den

Schülerinnen und Schülern ermöglichen, verbal oder nonverbal zu reagieren.

Die Entwicklung des rezeptiven Wortschatzes soll vor allem durch sinnerfassendes Hören (und

Lesen) erfolgen.

Hörverstehensübungen müssen auch für die Laut- und Ausspracheschulung eingesetzt werden.

Übungen dieser Art sollen ihr Textmaterial größeren Sinnzusammenhängen entnehmen.

Sprechen

Die Schulung der mündlichen Ausdrucksfähigkeit (einschließlich der richtigen Aussprache und

Intonation) soll einen Schwerpunkt im Unterricht von Deutsch als Zweitsprache bilden.

Der Spracherwerb ist dabei als Prozess zu verstehen, in dessen Verlauf die Schülerinnen und Schüler

befähigt werden, sprachliche Mittel selbstständig einzusetzen und bestimmte Sprachnormen einzuhalten.

Aussprache und Intonation sollen der deutschen Standardsprache möglichst nahe kommen. Neben

der Lautsicherheit ist ein in Rhythmus, Melodieführung und Sprechtempo möglichst natürlicher Sprechton

anzustreben. Auf den engen Zusammenhang mit dem Hörverstehen ist zu achten.

Lesen und Leseverstehen

Beim Zweitspracherwerb kommen dem Lesen folgende Aufgaben zu

– Das laute Lesen soll die Entsprechung von Schriftsymbolen und den dazu gehörigen Lauten

automatisieren, Aussprache, Intonation und Sprachrhythmus sowie die Lesefertigkeit festigen.

– Das stille Lesen soll der Sinnerfassung von Texten (mit unbekannten Elementen) und der

Wortschatzerweiterung dienen.

Das selbstständige Lesen als Mittel zum eigenständigen Spracherwerb ist besonders zu fördern.

Schreiben

Das Schreiben hat im Unterricht Deutsch als Zweitsprache zunächst nur lernunterstützende Funktion.

Es ist erst allmählich zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln und muss zu wachsender Sicherheit

führen und die Bereitschaft wecken, unterschiedliche Schreibformen reproduktiv und produktiv zu gebrauchen.

Rechtschreiben

Von Anfang an sollte danach getrachtet werden, dass der Prozess des Schreibens aktiv vollzogen

wird, dh. er sollte vom Sensorischen zum Kognitiven und zum Motorischen führen (Hinschauen/Hören/

Merken/Aufschreiben).

Spezifische Schwierigkeiten beim Erwerb der deutschen Rechtschreibung ergeben sich vor allem aus

Unterschieden zu den Muttersprachen der Schüler und Schülerinnen, besonders bei

– Laut-Buchstaben-Entsprechungen,

– Abgrenzung von Wörtern,

– Wortzusammensetzungen,

– Groß- und Kleinschreibung,

– Satzzeichen.

Kontrastive Vergleiche (Muttersprache und Deutsch) können Problembereiche deutlich machen und

Fehlschreibungen verhindern.

Auf die unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler und auf Schwierigkeiten,

die sich aus den Unterschieden zu ihrer jeweiligen Muttersprache ergeben, ist durch geeignete

Individualisierungsmaßnahmen einzugehen.

Für die Arbeit mit österreichischen und zweisprachigen Wörterbüchern sollen Nachschlagetechniken

erlernt werden.

Grundkenntnisse aus der Sprachbetrachtung unterstützen das Verständnis für die Rechtschreibung

und sollen daher im Rechtschreibunterricht angewendet werden.

Sprachbetrachtung

Grundsätzlich ist zwischen Erkennungsgrammatik für den muttersprachlichen Unterricht und Erzeugungsgrammatik

für den Zweit- und/oder Fremdsprachunterricht zu unterscheiden

Erlernt man eine Sprache als Zweitsprache, bedient man sich der Erzeugungsgrammatik, die das

bestehende Regelsystem einer Sprache als gegeben annimmt. Dafür bieten Satzmuster oder nach

kommunikativem Bedarf erworbene Teile der Formenlehre rasch die Möglichkeit, mit relativ einfachen

Strukturen sprachrichtig zu kommunizieren.

Erst nach Erarbeitung, Reflexion und Einsicht in die Funktion grammatischer Phänomene können

diese im Bedarfsfall auch benannt werden. Dabei ist zu bedenken, dass viele Funktionen grammatischer

Phänomene des Deutschen in den verschiedenen Muttersprachen der betroffenen Schülerinnen und

Schüler oft keine direkte Entsprechung haben (zB die Funktion des Artikels).

Bei der Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler ist zu

berücksichtigen, dass diese nur einen kleinen Ausschnitt ihrer tatsächlichen Erfahrungs- und Erlebniswelt

in der für sie fremden Sprache wiedergeben können. Schularbeiten sind so zu erstellen, dass sie dem

individuellen Sprachstand der Schülerinnen und Schüler entsprechen. Die Verwendung von zweisprachigen

Wörterbüchern ist zu ermöglichen.

Lehrstoff

Kernbereich

1. Klasse

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich

und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Einfache Mittel kennen

lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht zu führen. Vertraute Gesprächsformen

anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen

ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken;

entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen

Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel

sichern.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und

Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von

Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln

und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und

anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus

Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich

und schriftlich Stellung nehmen lernen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen

Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen

und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen,

wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes

Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen;

erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten,

Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

2. Klasse

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich

und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten

Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit anwenden.

In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich

sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung

kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen

mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen vorbereiten

und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien

bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln

und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und

anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das

Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder

schriftlich wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich

und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen

Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen

und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen,

wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes

Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische

Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,

Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

3. Klasse

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich

und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf

bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In verschiedenen

Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen zu

können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich

sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung

kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben;

Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten

nützen.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende

sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut

werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln

und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und

anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das

Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung

von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen

Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau

im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der

Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten

gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und

Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische

Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,

Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

4. Klasse

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich

und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten

in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in

verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen

Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte

verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen

lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend

reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im öffentlichen

und institutionellen Bereich vertraut werden.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von

Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen

vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen

nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln

und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und

anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und

gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das

Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und

schriftlich präsentieren und erklären.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten)

Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen

zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau

im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der

Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten

gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und

Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische

Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,

Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse

1. bis 4. Klasse

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche)

Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden

Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch

notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den

Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die

Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der

Schülerinnen und Schüler.

Rechtschreiben

Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch

sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und

verstehen. Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen

Schreibung nützen lernen. Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige

Übungen abbauen. Hilfsmittel (Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig

verwenden.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

LEBENDE FREMDSPRACHE

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch,

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch)

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Fremdsprachenunterrichts ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, sich in der

Fremdsprache in altersgemäßer, situationsadäquater und der jeweiligen Leistungsstufe entsprechender

Form zu informieren und auszudrücken.

Der Prozess des Fremdsprachenerwerbs bietet zahlreiche Möglichkeiten der Auseinandersetzung mit

interkulturellen Themen. Das bewusste Aufgreifen solcher Fragestellungen soll zu einer verstärkten

Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler führen und ihr Verständnis für andere Kulturen und

Lebensweisen vertiefen.

Dabei ist der Vergleich mit den eigenen Erfahrungen und den österreichischen Gegebenheiten

anzustreben.

Der Fremdsprachenunterricht soll Grundlage für den weiteren selbstständigen Spracherwerb sein;

darüber hinaus soll er auch einen Beitrag zur Entwicklung adäquaten Sozialverhaltens der Schülerinnen

und Schüler leisten.

Das Erlernen der vier Fertigkeiten (Hörverstehen, mündliche Kommunikation, Leseverstehen,

schriftliche Kommunikation) soll unter Berücksichtigung der Altersgemäßheit die Bewältigung von

Alltags- und Unterrichtssituationen ermöglichen.

Allgemeine Fachziele sind

– Das Verstehen von gesprochener Sprache in direktem Kontakt oder über Medien als Ergebnis der

Erarbeitung von vorgeschlagenen Themen und Sprachmitteln ausgehend von Standardaus-

sprachen sowie einer durchschnittlichen Sprechgeschwindigkeit.

– Der aktive Einsatz der erworbenen Redemittel in für die Schülerinnen und Schüler relevanten

Situationen.

– Das selbstständige Erfassen schriftlicher, fremdsprachlicher Texte verschiedener Art unter

Berücksichtigung der vorgesehenen Themen und Sprachmittel.

– Die schriftliche Anwendung der erworbenen Sprachmittel in adressatenbewusster und mediengerechter

Form (der Textsorte entsprechend) auch unter Einbeziehung neuer Technologien

(Textverarbeitung, E-Mail).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Eine Fremdsprache ist Ausdruck von teilweise anderen und fremden Kultur- und Lebensformen

sowie Wertsystemen. Der Erwerb einer Fremdsprache soll auch dem Kennenlernen dieses Fremden, der

bewussten Auseinandersetzung, dem Abbau von Vorurteilen und der Entfaltung des Wertbewusstseins

dienen. In der Anwendung der Fremdsprache soll wertorientiertes Handeln im politischen, gesellschaftlichen,

wirtschaftlichen, kulturellen und weltanschaulichen Umfeld umgesetzt werden.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Fremdsprachenunterricht soll in seiner Gesamtheit zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches

beitragen.

Mensch und Gesellschaft

Fremdsprache ist Ausdruck von Kultur- und Lebensformen. Wertorientiertes Handeln im politischen,

gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld wird durch Sprache umgesetzt.

Der Erwerb einer Fremdsprache soll auch dem Kennenlernen von Fremdem und der bewussten Auseinandersetzung

damit dienen. Dadurch sollen auch Vorurteile abgebaut werden. Sofern es sich bei der

Fremdsprache um eine Volksgruppensprache handelt, soll deren besondere Beachtung zum gleichberechtigten

und friedlichen Zusammenleben beitragen.

Natur und Technik

Eine Internationalisierung der Fachsprachen hat bereits stattgefunden, Fremdsprachenkenntnisse

erleichtern den Zugang. Themen aus diesem Bereich sollen auch im Fremdsprachenunterricht bearbeitet

werden.

Kreativität und Gestaltung

Anregung kreativer Aktivitäten durch Fremdsprachenunterricht wie zB: fremdsprachliche Theateraufführungen,

Rollenspiele, Verstehen und Verfassen fremdsprachlicher Liedtexte, kreatives Schreiben in

den Fremdsprachen.

Gesundheit und Bewegung

Kommunikative Anlässe über gesunde Lebensführung und den harmonischen Umgang mit dem

gesellschaftlichen Umfeld bzw. der natürlichen Umwelt sollen auch im Fremdsprachenunterricht genutzt

bzw. hergestellt werden.

Sportspezifisches Vokabular soll im Fremdsprachenunterricht vermittelt werden. Auseinandersetzung

(auch) mit landestypischen Sportarten (zB Baseball, Cricket usw.) und gegebenenfalls auch deren

Ausübung soll angeregt werden.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht ist so viel Fremdsprache wie möglich, so wenig Unterrichtssprache wie nötig einzusetzen.

Die Techniken der mündlichen und schriftlichen Übersetzung und Übertragung sind lediglich

punktuell, und nur wenn sie dem besseren Verständnis dienen, einzusetzen.

Der Wortschatzvermittlung in vielfältiger und vernetzter Form (Vokabular im Kontext, Kollokationen,

Vokabular mit impliziter Grammatik, fixe Redewendungen, halbfixe Redewendungen) ist

größtes Gewicht beizumessen.

Die vier Fertigkeiten sind regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Als Ziel ist die Fähigkeit zur

erfolgreichen Kommunikation, die nicht mit fehlerfreier Kommunikation zu verwechseln ist, anzustreben.

Die jeweiligen kommunikativen Anliegen sind beim Üben von Teilfertigkeiten in den Vordergrund zu

stellen. Neue Technologien (Textverarbeitung, E-Mail, Internet) sind einzubeziehen.

Regelmäßige Hörübungen sind durchzuführen, und den Schülerinnen und Schülern sind möglichst

viele Sprechanlässe für den Gebrauch der Fremdsprache anzubieten.

Der funktionale Aspekt der Grammatik hat Vorrang gegenüber dem formalen Aspekt. Das Erarbeiten

und Einüben von grammatischen Strukturen hat möglichst im kommunikativen Zusammenhang zu

geschehen und darf nicht zum Selbstzweck werden.

Ein bewusster und reflektierter Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw.

Muttersprache) ist zu fördern. Dabei sind komparative und kontrastive Methoden in der 1. und 2. Klasse

eher zu vermeiden, in der 3. und 4. Klasse vor allem dort einzusetzen, wo es sinnvoll erscheint und zu

einem verbesserten sprachlichen Bewusstsein der Fremdsprache gegenüber führt.

Der Einsatz von spielerischen und musisch-kreativen Elementen ist erforderlich, da sich dies

einerseits sehr positiv auf die Motivation auswirkt und andererseits auch lernpsychologisch sinnvoll ist.

Landes- und kulturkundliche Informationen sind mit den Themen und kommunikativen Situationen

sinnvoll zu verbinden, handlungsorientiert zu vermitteln und bewusstseinsbildend zu nutzen.

Um möglichst große Authentizität zu gewährleisten sind direkte persönliche Begegnungen (Einsatz

von „native speakers“, Schüleraustausch, Intensivsprachwochen) und Einsatz und Nutzung von audiovisuellen

Medien, neuen Technologien (zB E-Mail, Internet) empfehlenswert.

Das Erleben der Fremdsprache als authentisches Kommunikationsmittel in fächerübergreifenden

Situationen ist anzustreben.

Die Vermittlung und Anwendung von Lerntechniken, insbesondere im Hinblick auf autonomes

Lernen und als Grundlage für das Erlernen weiterer Fremdsprachen, soll zentrales Anliegen sein.

In Englisch und Französisch ist das rezeptive Beherrschen der Lautschrift als Hilfsmittel bezüglich

der Aussprache und Intonation anzustreben (Förderung des selbstständigen Erarbeitens von unbekanntem

Wortmaterial). Standardisierte Akzentzeichen sind als Lernhilfen zu verwenden.

Für den Lernerfolg sind alle vier Fertigkeiten im gleichen Ausmaß (im Anfangsunterricht überwiegend

mündliche Kommunikation) ausschlaggebend. Übersetzungen von Texten kommt keine eigen-

ständige Bedeutung zu. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sind nur eines der Kriterien und können

nicht alleine ausschlaggebend sein.

Die Lehrerinnen und Lehrer sollen auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen achten. Der

individuelle Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu

beachten.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu

entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist – nach Maßgabe der Aufgabenstellung

– zu ermöglichen.

Übungsphasen sind in mündlicher und schriftlicher Form zu integrieren.

Fertigkeitsorientierung steht im Vordergrund des Fremdsprachenunterrichts. Dies ist bei der

Festlegung des Erweiterungsbereichs zu berücksichtigen. Bei Vertiefung der Fertigkeiten ist es nahe

liegend, die Ziele des Kernbereichs weiter zu führen.

Unterschiedliche Voraussetzungen bei den Schülerinnen und Schülern (Lerntypen, Lerntempo,

Neigungen und Interessen, soziale Fertigkeiten, Stärken und Schwächen) müssen durch verschiedene

methodische Zugänge, Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung und entsprechend individualisierte

Arbeits- und Betreuungsformen Berücksichtigung finden.

Falls sich Schülerinnen und Schüler im Klassenverband befinden, denen die betreffende Fremdsprache

als Muttersprache bzw. als Zweitsprache im Familienverband dient, sind deren besondere Kenntnisse

und Fähigkeiten im Unterricht zu nutzen. Eine solche Konstellation stellt meist eine natürliche

Chance dar, mit verschiedenen Varianten der Standardsprache umgehen zu lernen, direkte Informationen

über die kulturellen Hintergründe zu erhalten und ermöglicht eine positive Hervorhebung von Mehrsprachigkeit.

Lehrstoff

Kernbereich

Fertigkeiten

1. Klasse

Rezeptive Fertigkeiten

Regelmäßige Lese- und Hörübungen haben als Ziel

– das Erschließen der Textintention;

– das Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen);

– das Erfassen bestimmter Einzelheiten (Detailverstehen);

– das Erschließen von unbekanntem Sprachmaterial aus dem Zusammenhang.

Hörverstehen

Hörtexte müssen sich am rezeptiven Wortschatz der Schülerinnen und Schüler orientieren. Es sind

vor allem Texte heranzuziehen, die von kommunikativem Wert sind und authentischen Sprechtexten

zumindest nahe kommen.

Zielsetzung ist das Verstehen von

– Einfachen Äußerungen und dem Klassengespräch (wie zB Anweisungen, Fragen und Auskünfte

der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler);

– kurzen Texten, die aus bekannten Elementen bestehen;

– themenbezogenen Texten, die einige unbekannte Elemente enthalten;

– Liedern.

Leseverstehen

Ziel ist die Grundlegung für das stille, sinnerfassende Lesen. Bei der Auswahl der Texte ist einerseits

auf Handlungsrelevanz für den Alltag zu achten, andererseits darauf, dass ein vielfältiges Bild der

Gesellschaft in den Ländern der Zielsprache vermittelt wird. Das Verständnis verschiedener Textsorten

(im Russischen/Serbischen in cyrillischer Schrift) ist anzustreben. Zielsetzung ist das Verstehen von

– kurzen Sachtexten und Mitteilungen;

– einfachen Briefe persönlichen Inhalts;

– Dialogen als Basis für die Entwicklung des Sprechens;

– einfachen fiktionalen Texten;

– Gedichten und Liedern.

Produktive Fertigkeiten

Im Vordergrund steht die Entwicklung der Kommunikationsfähigkeit, wobei der Schulung des

mündlichen Ausdrucks Vorrang zu geben ist. Das Prinzip der Handlungsorientiertheit, Adressatenbewusstheit

und Mediengerechtheit ist zu beachten. Ein korrekter Sprachgebrauch ist anzustreben, jedoch

steht die kommunikative Leistung im Vordergrund.

Mündliche Kommunikation

Die Fremdsprache ist als Kommunikationsmittel im Unterricht zu verwenden.

Zielsetzung dabei ist

– Gesprächsführung über Themen und Texte, die vom Erfahrungs- und Interessenshorizont der

Schülerinnen und Schüler ausgehen und ihn erweitern; sich dabei über ihre Meinungen, Wünsche

und Entscheidungen verständigen;

– die Sprachmittel und damit verbundene kulturspezifische Verhaltenskonventionen für relevante

Alltagssituationen erwerben;

– Schulung der Aussprache und Intonation, wobei die Lautschrift als Unterstützung einbezogen

werden soll, wenn die jeweilige Fremdsprache es erfordert.

Schriftliche Kommunikation

Das Schreiben hat im Anfangsunterricht vorwiegend lernmethodische Funktion. Im Zuge des

Lernfortschritts ist es zu einer eigenständigen Fertigkeit zu entwickeln, wobei die kommunikative

Leistung vorrangig ist. Sprach- und Schreibrichtigkeit sind ebenfalls anzustreben. Zielsetzung dabei ist

– Umgestaltung von erarbeiteten Texten;

– Verfassen von Beschreibungen und einfachsten kreativen Texten;

– Schreiben von einfachen Briefen und Mitteilungen.

2. Klasse

Hörverstehen

Bei der Schulung des Hörverstehens sollen die Texte nicht wesentlich über den rezeptiven Wortschatz

der Schülerinnen und Schüler hinausgehen. Sie sollen auch längere fiktionale Texte im Wesentlichen

erfassen.

Leseverstehen

Die Schülerinnen und Schüler sollen auch längere fiktionale Texte im Wesentlichen erfassen.

Mündliche Kommunikation

Über die Zielsetzungen der 1. Klasse hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler in gelenkter Form

kurze, zusammenhängende Äußerungen über Erlebtes, Beobachtetes, Gelesenes und Gehörtes machen.

Schriftliche Kommunikation

Über die Zielsetzungen der 1. Klasse hinaus ist auch das Schreiben einfacher Zusammenfassungen zu

erarbeiten und zu üben.

3. Klasse

Rezeptive Fertigkeiten

An den generellen Zielsetzungen der 1. und 2. Klasse ist weiterzuarbeiten. Zusätzlich ist die

Einführung in die Arbeit mit dem Wörterbuch vorgesehen. Reflektiert werden soll auch der Unterschied

zwischen gesprochener und geschriebener Sprache. Die Kommentierung von Texten soll angeregt

werden.

Hörverstehen

Es sind vor allem Texte heranzuziehen, die von kommunikativem Wert sind. In zunehmendem

Ausmaß sollen authentische Texte herangezogen werden. Dabei sind unterschiedliche Textsorten zu

bearbeiten.

Zielsetzung ist das Verstehen von

– Klassengesprächen (wie zB Anweisungen, Fragen und Auskünfte der Lehrerinnen und Lehrer

sowie der Schülerinnen und Schüler);

– längeren und komplexeren Texten aus verschiedenen Bereichen des Alltags;

– kurzen fiktionalen Texten;

– Liedern.

Hörtexte sollen über den rezeptiven Wortschatz der Schülerinnen und Schüler in angemessener

Weise hinausgehen.

Leseverstehen

Ziel ist der Ausbau der grundgelegten Lesefertigkeit und die Förderung der Lust am Lesen. Das

Verständnis verschiedener und von der Thematik her anspruchsvollerer Textsorten (im Russischen/

Serbischen in cyrillischer Schrift) mit komplexeren Aufgabenstellungen ist anzustreben. Auswahlkriterien

für Texte: siehe 1. und 2. Klasse. Zielsetzung ist das Verstehen von

– alltagsbezogenen Sachtexten;

– persönlichen Mitteilungen (Notizen, Briefe usw.) auch handschriftlicher Art;

– kurzen Artikeln aus Zeitungen, Magazinen unter Einbeziehung der neuen Technologien (Internet,

E-Mail);

– fiktionalen Texten;

– Liedern und Gedichten.

Neue Technologien sind einzubeziehen.

Produktive Fertigkeiten

Es wird auf die generellen Zielsetzungen der 1. und 2. Klasse verwiesen. Zusätzlich ist die Einführung

in die Arbeit mit dem Wörterbuch vorgesehen. Reflektiert werden soll auch der Unterschied

zwischen gesprochener und geschriebener Sprache. Die Kommentierung von Texten soll angeregt

werden. Ein korrekter Sprachgebrauch ist anzustreben, jedoch steht die kommunikative Leistung im

Vordergrund.

Mündliche Kommunikation

Die Vorkenntnisse sind zu festigen und zu erweitern und die zunehmend selbstständige Anwendung

ist zu fördern. Folgende Ziele sind über die der 1. und 2. Klasse hinausgehend zu verfolgen

– Vorbereitung auf Realsituationen durch Schaffung und Nutzung von Sprechanlässen im Unterricht,

ausgehend von den Erfahrungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler;

– selbstständige Anwendung von erlernten Redemitteln und damit verbundene kulturspezifische

Verhaltenskonventionen für relevante Alltagssituationen;

– Erzählen von Erlebtem, Beobachtetem, Erfundenem usw.;

– kreative Gestaltung von Spielszenen.

Schriftliche Kommunikation

Die Vorkenntnisse sind zu festigen und zu erweitern und zunehmend selbstständig anzuwenden. Da

der Zweck des Schreibens im Vordergrund steht, ist die kommunikative Leistung gegenüber der Schreibrichtigkeit

vorrangig. Neue Technologien sind einzubeziehen. Als Textsorten sind zu erarbeiten

– einfache Beschreibungen und Berichte;

– Notizen und Mitteilungen;

– Briefe und Texte persönlicher Art (zB Lebenslauf);

– einfache Stellungnahmen und Zusammenfassungen;

– kreative Texte und einfache Gebrauchstexte;

– Umgestaltung von Texten.

4. Klasse

Hörverstehen

Über die Zielsetzungen der 3. Klasse hinaus sollen auch längere Texte verwendet werden. Die

Schülerinnen und Schüler sollen auch verschiedene standardsprachliche Varianten der Zielsprache verstehen

lernen.

Leseverstehen

Über die Zielsetzungen der 3. Klasse hinaus sollen die Anforderungen durch die Zunahme der Länge

und des Schwierigkeitsgrades der Texte steigen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ermuntert werden,

sich auch außerhalb der Unterrichtszeit mit fremdsprachlichen Texten auseinander zu setzen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation

Die Zielsetzungen der 3. Klasse für die mündliche und schriftliche Kommunikation gelten auch für

die 4. Klasse, jedoch steht eine zunehmend selbstständige Anwendung der erworbenen Fertigkeiten im

Mittelpunkt. Auch die sprachliche Qualität von mündlichen und schriftlichen Äußerungen soll durch den

Lernzuwachs steigen.

Sprachfunktionen, Themen und Wortschatz

1. bis 4. Klasse

Sprachfunktionen müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit konkreten mündlichen und

schriftlichen Kommunikationssituationen stehen, die sich aus der Erarbeitung von Themen ergeben. Die

genannten Themenbereiche sind zu erarbeiten und sollen an Erfahrungen, Interessen und Verständigungsbedürfnissen

der Schülerinnen und Schüler anknüpfen. Diese Themen sollen den Einblick in die Lebensweisen

und -bedingungen (Vorstellungen, Wünsche, Werte und Normen) von Menschen verschiedener

sozialer Gruppen zum Ziel haben. Landesspezifische Sprach- und Verhaltenskonventionen und die

Alltagskultur der Länder der Zielsprache sind anwendungsorientiert zu vermitteln.

Anzustreben ist ein Basiswortschatz, der sich aus den behandelten Themen und Situationen nach den

Kriterien der Verwendbarkeit, Wahrscheinlichkeit des Auftretens und der Erlernbarkeit ergibt. Es ist

zwischen produktivem, rezeptivem und potenziellem (aus dem Kontext erschließbarem) Wortschatz zu

unterscheiden. Bei der Erarbeitung des Wortschatzes sind nicht nur einzelne Wörter wichtig, sondern vor

allem Kollokationen und fixe Redewendungen, die als lexikalische Einheiten zu erlernen sind.

1. Klasse

Themenbereiche

1. Klasse

Familie und Freunde;

Wohnen und Umgebung;

Schule;

Einstellungen und Werte;

Erlebnisse und Fantasiewelt (einfache fiktionale Texte);

Hobbys und Interessen.

2. Klasse

Die angeführten Sprachfunktionen sind auch in der 2. Klasse dieselben, jedoch sollen der zur Verfügung

stehende Wortschatz, die Geläufigkeit, die raschere Verfügbarkeit und die Komplexität der

sprachlichen Äußerungen zunehmen.

Die Themenbereiche der 1. Klasse sind auch in der 2. Klasse in vertiefender Form zu bearbeiten.

3. Klasse

Für den Bereich der Sprachfunktionen gelten dieselben Vorgaben wie für die 1. und 2. Klasse. Die

Themen und die Qualität der sprachlichen Äußerungen verändern sich auf Grund des Prinzips der

Altersgemäßheit und der zunehmenden sprachlichen Anforderungen.

Themenbereiche

Umwelt und Gesellschaft;

Interkulturelle und landeskundliche Aspekte;

Schule und Arbeitswelt;

Einstellungen und Werte;

Erlebnisse und Fantasiewelt;

Kultur und Medien;

Freizeit- und Konsumverhalten.

4. Klasse

Die angeführten Sprachfunktionen sind auch in der 4. Klasse dieselben, jedoch sollen der zur

Verfügung stehende Wortschatz, die Geläufigkeit, die raschere Verfügbarkeit und die Komplexität der

sprachlichen Äußerungen zunehmen.

Die Themenbereiche der 3. Klasse sind auch in der 4. Klasse, allerdings in vertiefender Form, zu

bearbeiten.

Grammatik – alle Fremdsprachen

Im Sinne der Zirkularität des Sprachenlernens soll die Mehrzahl der anschließend aufgelisteten

Strukturen zwar in den ersten beiden Lernjahren eingeführt, in den Folgejahren aber wiederholt und

erweitert werden. Im Zuge der Erarbeitung der Grammatik ist auf kommunikative Zusammenhänge im

mündlichen und schriftlichen Bereich besonders Bedacht zu nehmen. Grammatische Teilsysteme dürfen

sich keineswegs verselbstständigen und wegen ihrer leichteren Überprüfbarkeit indirekt zum eigentlichen

Lernziel des Fremdsprachenunterrichts werden. Wo es sinnvoll ist, sollen grammatische Strukturen besser

ohne Regelformulierung als lexikalische Einheiten vermittelt werden. Generell ist die situative Einführung

und ein induktives Erschließen grammatischer Sachverhalte aus Textbeispielen anzustreben. Die

anschließenden Aufstellungen enthalten die Basisgrammatik der einzelnen Sprachen, und benennen die

grammatischen Elemente, die im Laufe von vier Lernjahren produktiv beherrscht werden sollen. Das

Vorkommen grammatischer Strukturen im rezeptiven Bereich kann darüber hinausgehen.

Englisch

Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen Einheiten zu den Funktionen ist

exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden zum Teil auch in anderen Zusammenhängen

auftreten.

1. und 2. Klasse

Die mit * markierten grammatischen Elemente, die über das Niveau der produktiv beherrschten

Strukturen hinausgehen, können in der 1. Klasse gelegentlich im rezeptiven Bereich vorkommen, wenn es

für die Schülerinnen und Schüler möglich ist, die jeweilige Bedeutung der Strukturen aus dem Kontext zu

erschließen. Diese sollten in der 2. Klasse aber im wesentlichen auch produktiv angewendet werden

können.

3. und 4. Klasse

Die aufgelisteten Bereiche sind als Ergänzung zu den in der 1. und 2. Klasse erlernten Teilbereichen

zu sehen. Die bereits erlernten Formen sind immer wieder zu verwenden und zu festigen. Im Vordergrund

steht die Funktion der grammatischen Struktur.

Die mit * angeführten grammatischen Elemente, die über das Niveau der produktiv beherrschten

Strukturen hinausgehen, können in der 3. Klasse gelegentlich im rezeptiven Bereich vorkommen, wenn es

für die Schülerinnen und Schüler möglich ist, die jeweilige Bedeutung der Strukturen aus dem Kontext zu

erschließen. Diese sollten in der 4. Klasse im wesentlichen auch produktiv angewendet werden können.

Den mit ** gekennzeichneten Elementen sollen die Schülerinnen und Schüler zwar begegnen, sie

sollen aber nicht Gegenstand von Überprüfungen sein.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Französisch

1. Klasse

2. Klasse

Die grammatischen Elemente der 1. Klasse sind wieder aufzunehmen, weiterzuführen und zu ergänzen.

3. Klasse

Die grammatischen Elemente der 2. Klasse sind wieder aufzunehmen, weiterzuführen und zu ergänzen.

4. Klasse

Die grammatischen Elemente der 3. Klasse sind wieder aufzunehmen, weiterzuführen und zu ergänzen.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Italienisch

1. und 2. Klasse

Die mit * angeführten grammatischen Elemente sollen in der 1. Klasse nur im rezeptiven Bereich

vorkommen, in der 2. Klasse jedoch auch produktiv angewendet werden können.

3. und 4. Klasse

Die mit * angeführten grammatischen Elemente sollen in der 3. Klasse nur im rezeptiven Bereich

vorkommen, in der 4. Klasse jedoch auch produktiv angewendet werden können.

Den mit ** gekennzeichneten Elementen sollen die Schülerinnen und Schüler zwar begegnen, sie müssen

sie aber nicht aktiv beherrschen.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Russisch

1. Klasse

2. Klasse

Der Lehrstoff der 1. Klasse soll wiederholt, gefestigt und weitergeführt werden. Für die Weiterführung

kommen in erster Linie die im Lehrstoff der 1. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und

Beispiele in Frage.

Dabei gilt wiederum, dass darüber hinausgehende Strukturen lexikalisch geboten werden können.

3. Klasse

4. Klasse

Der Lehrstoff der 3. Klasse soll wiederholt, gefestigt und weitergeführt werden. Für die Weiterführung

kommen in erster Linie die im Lehrstoff der 3. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und

Beispiele in Frage.

Darüber hinausgehende Strukturen können lexikalisch geboten werden.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Spanisch

1. und 2. Klasse

Die mit * angeführten grammatischen Elemente sollen in der 1. Klasse vorwiegend im rezeptiven Bereich

vorkommen, in der 2. Klasse jedoch auch produktiv angewendet werden können. Den mit ** gekennzeichneten

Elementen sollen die Schülerinnen und Schüler zwar begegnen, sie sollten aber nicht

Gegenstand von Überprüfungen sein.

3. und 4. Klasse

Die mit * angeführten grammatischen Elemente sollen in der 3. Klasse vorwiegend im rezeptiven Bereich

vorkommen, in der 4. Klasse jedoch auch produktiv angewendet werden können. Den mit ** gekennzeichneten

Elementen sollen die Schülerinnen und Schüler zwar begegnen, sie sollten aber nicht

Gegenstand von Überprüfungen sein.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Tschechisch

1. Klasse

2. Klasse

Der Lehrstoff der 1. Klasse wird wiederholt, gefestigt und weitergeführt. Für die Weiterführung

kommen in erster Linie die im Lehrstoff der 1. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und Beispiele in

Frage.

Dabei gilt wiederum, dass darüber hinausgehende Strukturen lexikalisch geboten werden können.

3. Klasse

4. Klasse

Der Lehrstoff der 3. Klasse soll wiederholt, gefestigt und weitergeführt werden. Für die Weiterführung

kommen in erster Linie die im Lehrstoff der 3. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und

Beispiele in Frage.

Dabei gilt wiederum, dass darüber hinausgehende Strukturen lexikalisch geboten werden können.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Slowenisch

Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen Einheiten zu den Funktionen ist

exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden zum Teil auch in anderen Zusammenhängen

auftreten. Darüber hinaus gehende Formen und Strukturen können auf lexikalischer Ebene

geboten bzw. erarbeitet werden.

1. und 2. Klasse

3. und 4. Klasse

Die aufgelisteten Bereiche sind als Ergänzung zu den in der 1. und 2. Klasse erlernten Teilbereichen

zu sehen. Die bereits erlernten Formen sind immer wieder zu verwenden und zu festigen. Im Vordergrund

steht die Funktion der grammatischen Struktur.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Bosnisch/Kroatisch/Serbisch

Die Unterschiede zwischen Bosnisch, Kroatisch und Serbisch sollen im Rahmen von einzelnen

grammatischen Kategorien und Strukturen geboten werden. Ebenso soll in den lexikalisch gebotenen

Strukturen darauf hingewiesen werden. In den im Lehrplan angeführten Beispielen werden Unterschiede

mit // gekennzeichnet.

1. und 2. Klasse

2. Klasse

Der Lehrstoff der 1. Klasse soll wiederholt und gefestigt werden. Die mit * gekennzeichneten

Strukturen und Beispiele kommen für die Weiterführung in Frage. Darüber hinausgehende Strukturen

können lexikalisch geboten werden.

3. und 4. Klasse

4. Klasse

Der Lehrstoff der 3. Klasse soll wiederholt, gefestigt und weitergeführt werden. Die im Lehrstoff der

3. Klasse mit * gekennzeichneten Strukturen und Beispiele sollen durch die Weiterführung erfasst

werden. Alle darüber hinausgehenden Strukturen können im Rahmen der Sprechhandlungen lexikalisch

geboten werden.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Ungarisch

Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen Einheiten zu den Funktionen ist

exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden auch in anderen Zusammenhängen auftreten

(auch für 3. und 4. Klasse). Darüber hinaus gehende Formen und Strukturen können auf lexikalischer

Ebene geboten bzw. erarbeitet werden.

1. und 2. Klasse

Die mit * angeführten grammatischen Elemente können in der 1. Klasse im rezeptiven Bereich

vorkommen, sollen aber erst in der 2. Klasse produktiv angewendet werden.

3. und 4. Klasse

Die aufgelisteten Bereiche sind als Ergänzung zu den in der 1. und 2. Klasse erlernten Teilbereichen

zu sehen. Die bereits erlernten Formen sind zu vertiefen und zu festigen. Im Vordergrund steht die

Funktion der grammatischen Struktur. Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen

Einheiten zu den Funktionen ist wiederum exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden

zum Teil auch in anderen Zusammenhängen auftreten.

Die mit * angeführten grammatischen Elemente können in der 3. Klasse im rezeptiven Bereich

vorkommen, sollen aber erst in der 4. Klasse produktiv angewendet werden.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

Kroatisch

Die Zuordnung der grammatischen Strukturen und lexikalischen Einheiten zu den Funktionen ist

exemplarisch zu verstehen. Die angeführten Strukturen werden auch in anderen Zusammenhängen

auftreten. Darüber hinaus gehende Formen und Strukturen können auf lexikalischer Ebene geboten bzw.

erarbeitet werden.

1. und 2. Klasse

3. und 4. Klasse

Die aufgelisteten Bereiche sind als Ergänzung zu den in der 1. und 2. Klasse erlernten Teilbereichen

zu sehen. Die bereits erlernten Formen sind immer wieder zu verwenden und zu festigen. Im Vordergrund

steht die Funktion der grammatischen Struktur.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

LATEIN (am Gymnasium)

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Lateinunterricht soll zwei Aufgabenschwerpunkte integrieren

– Vermittlung von Inhalten, die Europa auf der Grundlage der griechisch-römischen Kultur und

Geisteswelt geprägt haben. Die Auseinandersetzung mit ihnen soll ein rezeptiv-reflektorischer,

identitätsstiftender Prozess sein.

– Spracherwerb und sprachbezogene Aspekte: Sachgemäßes Umgehen mit (Original-) Texten, ihre

Übersetzung in gutes (zu den verschiedenen Textsorten passendes) Deutsch und ihre Interpretation

(dem jeweiligen Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler entsprechend) sollen

produktiven Charakter haben.

Dabei sollen das allgemeine Sprachverständnis und die individuelle Sprachkompetenz in der Muttersprache

gefördert und positive Auswirkungen beim Erlernen weiterer Fremdsprachen erzielt werden.

Schließlich soll durch die Reflexion über sprachliche Phänomene die Entwicklung des logischen und

abstrakten Denkens positiv beeinflusst werden.

Die Vermittlung eines Grund- und Kulturwortschatzes, eines wesentlichen Grammatikwissens und

eines kulturkundlichen Hintergrundwissens, das den Kenntnisstand und das Interesse der Schülerinnen

und Schüler berücksichtigt, soll zu einer tragfähigen Basis sprachlich-inhaltlicher Natur als Grundlage für

die Originallektüre führen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die Eigenart der Fremdsprache Latein ermöglicht Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung durch die

Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen, durch Erschließen und Analyse von antiken Normen,

Wertbegriffen und Antworten auf grundlegende gesellschaftliche, politische und weltanschauliche

Fragen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erweiterung und Festigung der aktiven und passiven Sprachkompetenz. Besondere Förderung des

Sprachbewusstseins in der Muttersprache, vor allem durch die kontrastive Wirkung des Übersetzens.

Erkennen, wie stark Latein den modernen europäischen Sprachen in Struktur, Wortschatz, Idiomatik und

Begriffen zugrunde liegt, und wie es dadurch die europäische Gedankenwelt geprägt hat und prägend

fortlebt.

Mensch und Gesellschaft

Ermöglichen von Fremd-, Kontrast- und Selbsterfahrung in der Auseinandersetzung mit modellhaften

Textsequenzen durch Analyse von tradierten Wertbegriffen und Normen unserer Gesellschaft.

Natur und Technik

Kennenlernen der grundlegenden Modelle der Auseinandersetzung mit erkenntnistheoretischen und

ethischen Fragen im Kontext rationaler Welterklärung. Beiträge zur fachsprachlichen Begrifflichkeit

Erklärung der Entstehung (unter Einbeziehung des Griechischen) und die präzise Anwendung von

Fachtermini. Verstehen von Neologismen. Schulung des abstrakten Denkens und der Kombinationsfähigkeit.

Kreativität und Gestaltung

Begegnung mit den Prototypen in Literatur und Kunst mit ihrer ungebrochenen Rezeption und Inspirationswirkung

sowie Anregung zur eigenen Kreativität in verschiedenen Bereichen von künstlerischen

Gestaltungsmöglichkeiten.

Gesundheit und Bewegung

Kennenlernen der antiken Wurzeln des Sports; Sprachelemente und Termini der Medizin und

Biologie.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff soll ökonomisch und effizient dargeboten werden. Dabei soll das jeweilige Lernziel

einerseits durch Aneignung eines auf den Beginn der Originallektüre ausgerichteten Grundwortschatzes,

andererseits durch das Erfassen und Beherrschen der häufigsten Grammatikstrukturen eines lateinischen

Textes erreicht werden.

Es sollen möglichst Originaltexte herangezogen werden bzw. solche, die diesen nahe kommen. Auf

die altersadäquate und den individuellen Lernfortschritt berücksichtigende Vermittlung ist zu achten. Das

sichere Erkennen von Formen sowie das schnelle Erfassen einfacher Satzstrukturen soll unter

Einbeziehung verschiedener Methoden und Techniken entsprechend geübt werden, wie

– Textrekonstruktionen,

– Einsetzübungen,

– Zuordnen von zusammengehörigen Formen,

– einfache lateinische Fragen und Antworten zu einem Text.

Der Einsatz verschiedener Lernformen (offenes, soziales, selbsttätiges Lernen) und Unterrichtsmethoden

soll zu einer Steigerung des Unterrichtsertrages führen. Die Motivation soll durch Hinweise auf

Fremdwörter, Redewendungen und Lehnübersetzungen aus dem Lateinischen, die den Schülerinnen und

Schülern bekannt sind und ihrer Interessenslage entsprechen, erhöht werden.

Dazu soll auch ein Unterricht beitragen, der andere Fächer integriert, historische und aktuelle Bezüge

herstellt und – auch in ganzheitlich-kreativer Form – kulturelle und künstlerische Aspekte nahe bringt.

Selbstevaluation im Lateinunterricht (eigene Fehler erkennen, sie analysieren und vermeiden lernen)

ist auf Grund der stark ausgeprägten grammatikalischen Struktur der lateinischen Sprache leicht zu

erreichen und soll ebenfalls motivationsfördernd wirken.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu

entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zulässig.

Lehrstoff

Kernbereich

3. Klasse 4. Klasse

Fertigkeiten

Rezeptive Fertigkeiten

– Erfassen des Wesentlichen (Globalverstehen);

– Erfassen von schon bekannten Einzelheiten (Detailverstehen).

Produktive Fertigkeiten

– Entwicklung der Fähigkeit, alle Textsorten in gutes, angemessenes Deutsch zu übersetzen;

– Fähigkeit, einen Text sachkundig – je nach Alter – zu interpretieren;

– Fähigkeit zur Reflexion über sprachliche Phänomene durch den bewussten Umgang mit einem

Text.

Themen

– Antike Mythologie: Götter, Heroen, Menschen,

– Römische Kultur, Kunst und Alltagsleben,

– Der römische Staat und seine wichtigsten Gremien,

– Griechisch-römische Geschichte: bedeutende Persönlichkeiten aus Philosophie, Staatswesen und

Kunst,

– Basissprache Latein und ihr Fortleben: Romanische Sprachen, Englisch, Deutsch,

– Rezeption: Prototypen der europäischen Literatur,

– Austria Romana: Inschriften (vor allem lokal-regionale).

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht in Geschichte und Sozialkunde versteht sich als Begegnung mit der Vergangenheit

des eigenen und anderer Kulturkreise. Er leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Orientierung der

Schülerinnen und Schüler in Zeit und Raum und zur Identitätsfindung in einer pluralistisch verfassten

Gesellschaft. Das Kennenlernen verschiedener Modelle menschlicher Existenz in der Vergangenheit soll

zu Verständnis und Toleranz dem Anderen gegenüber in der Gegenwart führen.

Grundbereiche und Dimensionen

Der Unterricht soll sich mit folgenden Grundbereichen der Geschichte beschäftigen: Politik/Herrschaft,

Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Im besonderen Maße ist hierbei von der Erlebnis- und

Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler auszugehen, mit Alltags-, Mentalitäts- und Geschlechtergeschichte

als gleichberechtigte Zugänge.

Zeit und Themen

Erst die Dimension der Zeit eröffnet den Zugang zum Verständnis von Geschichte. Das lässt eine

genetisch-chronologische Betrachtungsweise sinnvoll erscheinen. Die Auswahl des Lehrstoffes sollte

thematisch in Längs- und Querschnitten erfolgen, unter Berücksichtigung der Interessen und des Alters

der Schülerinnen und Schüler.

Universal – national – regional – lokal

Der Unterricht soll Einblick in die Geschichte Europas und der Welt sowie unter Berücksichtigung

regionaler Entwicklungen in die Geschichte Österreichs geben, um die Herausbildung einer reflektierten

Identität zu ermöglichen.

Gegenwartsbezug und politische Bildung

Der Unterricht soll Einsichten in die Pluralität von politischen Leitbildern und Institutionen vermitteln.

Durch die Konfrontation mit Spannungsfeldern wie Ordnung – Freiheit, Herrschaft – Mitbestimmung

und Krieg – Frieden soll ein wichtiger Beitrag zur Erziehung zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

geleistet werden. Ideologiekritische Haltung und Toleranz, Verständnisbereitschaft und Friedenswille sind

wichtige Voraussetzungen für politisches Handeln.

Einsichten und Haltungen

Verstehen historischer Handlungsweisen aus der Zeit heraus und Aufbau eines historischen Bewusstseins.

Gewinnen einer differenzierten Betrachtungsweise durch Begegnungen mit dem räumlich und zeitlich

Anderen.

Erklären gegenwärtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, politischer und kultureller Phänomene

aus der historischen Entwicklung.

Bewusstmachen der vielfältigen Ursachen historischer Ereignisse und der verschiedenen Möglichkeiten

ihrer Deutung.

Schulung multiperspektivischer Betrachtungsweise als Bestandteil eines kritischen politischen

Bewusstseins.

Fertigkeiten und Techniken

Orientierung in Zeit und Umwelt als Produkt menschlichen Wirkens – Zuordnen können (vorher –

nachher) – Entwicklung eines Zeitbegriffs.

Erwerben eines Begriffsinstrumentariums, um historische Informationen aufnehmen und beurteilen

zu können.

Selbstständiges Beschaffen, Aufnehmen und Bewerten von Informationen.

Begründung und Vertretung eigener und Respektierung anderer Positionen als Basis von Dialogfähigkeit.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen unterstützt die Begründung von

Toleranz und gegenseitiger Achtung und die Orientierung des eigenen Lebens an dauerhaften Werten und

Normen. Beiträge zur Entwicklung der Religionen verstärken die Fähigkeit zu differenzierter Einschätzung

von gesellschaftlichen und kulturellen Phänomenen. Die ethischen Normen in ihrer historischen

und zeitgebundenen Ausprägung machen die Notwendigkeit persönlicher Auseinandersetzung deutlich.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Arbeit mit (Quellen- und Autoren-)Texten, Interpretation und Bewertung; Begriffsbildung und

Anwendung; Sammeln und Anwenden von Argumenten im Diskurs.

Natur und Technik

Historische Beispiele zu Naturwissenschaft und Technik; gesellschaftliche Folgen von technischen

Innovationen; Arbeit mit Statistiken; Interpretation von Diagrammen; kritische Bewertung des naturwissenschaftlich-

technischen Fortschritts.

Kreativität und Gestaltung

Rollenspiele zu historischen Themen; künstlerische Gestaltungsmöglichkeiten zu historischen

Themen (Grafik, Collage, Plastik); kultur- und kunstgeschichtliche Einblicke.

Gesundheit und Bewegung

Bewegungskultur in historischen Zusammenhängen; Auswirkung des Ernährungs- und Hygienestandards;

gesellschaftliche und politische Funktion des Sports in verschiedenen Kulturen.

Mensch und Gesellschaft

Die Ziele und Aufgaben des Geschichte- und Sozialkunde-Unterrichts tragen in ihrer Gesamtheit zu

diesem Bildungsbereich bei.

Didaktische Grundsätze

Bei der Bearbeitung der Themen sind die Relevanz für die zukünftige Lebenssituation, der

exemplarische Charakter, der Beitrag zur politischen Bildung, der regionale Aspekt und fächerübergreifende

Bezüge zu berücksichtigen.

Die Gliederung der Themen ist nach systematischen, längsschnittförmigen und chronologischen

Gesichtspunkten möglich. Auf die chronologische und räumliche Verankerung der behandelten

Phänomene ist zu achten.

Die Fragestellungen sollen den Erfahrungen, Problemen und Erkenntnisinteressen der Gegenwart

entstammen. Historische Sachverhalte dürfen aber nicht mit gegenwartsorientierten Kriterien beurteilt

werden, sondern müssen aus dem jeweiligen Kontext heraus erklärt und verstanden werden.

Ein wichtiges Hilfsmittel ist der Vergleich. Die Ähnlichkeit zwischen zwei Phänomenen verführt oft

zur Gleichsetzung, und es ist notwendig, die Unterschiede differenziert herauszuarbeiten. Auf diese Weise

soll ein kritisches historisches Bewusstsein entwickelt werden.

Im Unterricht dienen die fachwissenschaftlichen Begriffe zur Erfassung von historischen und

sozialkundlichen Sachverhalten. Der altersgemäßen Konkretisierung dieser Begriffe ist dabei besondere

Aufmerksamkeit zu schenken.

Es soll ein wichtiges Anliegen des Unterrichts sein, Eigenständigkeit in der Analyse und Interpretation

von Textquellen, Bildern, Karten, Statistiken und Diagrammen zu entwickeln. Diese methodischen

Fähigkeiten stellen eine wichtige Voraussetzung für politisch bewusstes Handeln dar. Dabei ist der

Einsatz der neuen Technologien empfehlenswert.

Historisches Lernen schließt immer eine multiperspektivische Betrachtungsweise ein. Unterschiedliche

Positionen können methodisch ua. durch historische Rollenspiele nachvollzogen werden. Einfühlungsvermögen

und kritische Distanz sind für ein demokratisches Engagement wertvoll. Der Einsatz

verschiedener Sozialformen soll dazu beitragen, Erkenntnisse individuell oder gemeinschaftlich zu

gewinnen. Die kommunikative Kompetenz soll durch das Unterrichtsgespräch in seinen vielfältigen

Formen gefördert werden. Die Entwicklung einer Diskussionskultur, in der die Meinung der anderen

respektiert wird, ist anzustreben.

Historische Sachverhalte können auch vor Ort im Rahmen von Lehrausgängen und durch Museums-

und Ausstellungsbesuche vermittelt werden. Der Einsatz von Medien und die Befragung von Zeitzeugen

sind wichtige Möglichkeiten, um Geschichte zu veranschaulichen. Das dafür notwendige methodische

Instrumentarium muss im Unterricht zugrunde gelegt werden. Es sollen Möglichkeiten eröffnet werden,

durch die die Schülerinnen und Schüler in „freien Arbeitsphasen“ und in Projekten forschendes und

entdeckendes Lernen praktizieren können.

Lehrstoff

Kernbereich

Menschliches Handeln vollzieht sich unter bestimmten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen

und kulturellen Rahmenbedingungen und verändert diese ständig. Die Analyse der einzelnen

Faktoren und das Erkennen von deren Wechselwirkung sind ein wesentliches Anliegen des Unterrichts.

An konkreten historischen Sachverhalten soll beispielhaft gezeigt werden, welche Probleme die Men-

schen in verschiedenen Epochen und Räumen zu bewältigen hatten und wie unterschiedlich oder ähnlich

sie diese gelöst haben.

2. Klasse

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte des Zeitraumes vom ersten Auftreten der

Menschen bis zum Ende des Mittelalters.

Folgende Themenbereiche sind dabei zu behandeln

– Die Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur und ihre Auswirkungen auf die Organisation

des menschlichen Zusammenlebens.

– Das Leben des Menschen in verschiedenen Gemeinschaften und Lebenswelten unter Berücksichtigung

des Alltags und der Geschlechterverhältnisse (Nomadentum, Bauern und Dorf, ritterliches

Leben und höfische Kultur).

– Arbeitswelt, Entwicklung der Arbeitsteilung und Formen des Wirtschaftens (Naturalwirtschaft,

Tauschwirtschaft, Sklavenwirtschaft, mittelalterliche Grundherrschaft, Entstehung des Marktes,

Technikgeschichte).

– Entwicklung verschiedener politischer Herrschaftsformen unter besonderer Berücksichtigung von

verschiedenen Modellen politischer Mitbestimmung (athenische Demokratie, römische Republik,

städtische Autonomie, Ständeversammlung im Mittelalter).

– Soziale und militärische Konflikte, ihre Ursachen und Lösungsversuche an ausgewählten Beispielen.

– Charakteristika früher Hochkulturen und der griechischen und römischen Antike.

– Die Entwicklung von Weltbildern unter Einbeziehung von magischen, mythischen und religiösen

Vorstellungen (Entwicklung des Christentums in Spätantike und Mittelalter, Islam).

– Grenzen und Räume – Besiedlung und Integration des österreichischen Raumes bis zur Entwicklung

einer politischen Einheit unter den Babenbergern und Habsburgern.

– Kunst und Kultur als Ausdrucksform einer Epoche.

3. Klasse

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Beginn der Neuzeit bis zum Ende des

Ersten Weltkrieges.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln

– Neue Perspektiven am Beginn der Neuzeit – ein neues Welt- und Menschenbild (Humanismus

und Renaissance).

– Begegnung und Konfrontation – Europa und die Welt von den Entdeckungen bis zur

europäischen Expansion im Zeitalter des Imperialismus.

– Reform und Revolution als Antwort auf Defizite in Kirche und Staat – von der Reformation über

die Reformen Maria Theresias und Josefs II. bis zur Französischen Revolution.

– Wirtschaft und Gesellschaft – verschiedene Formen des Wirtschaftens und deren Auswirkungen

auf die Arbeitswelt, Freizeit, Familie und die Stellung der Frau (vom Frühkapitalismus bis zur

Industriellen Revolution).

– Entwicklung des modernen Staates – Absolutismus, Verfassungsstaat und früher Parlamentarismus.

– Macht und Hegemonie: Die napoleonische Zeit und das europäische Ordnungssystem am Wiener

Kongress.

– Menschenrechte und das Problem ihrer Durchsetzung.

– Geschichte und Gesellschaft im Vergleich: Amerika und Asien.

– Herausbildung verschiedener politischer Ordnungskonzeptionen – Liberalismus, Nationalismus,

Sozialismus.

– Die Habsburgermonarchie als supranationales Gebilde – die Probleme des Zusammenlebens

verschiedener Völker in einem Staat.

– Staaten und Völker im Krieg – Kriegsursachen und Friedensbemühungen in der Neuzeit bis zum

Ersten Weltkrieg.

– Kunst und Kultur als Ausdruck des Lebensgefühls einer Epoche – von der Renaissance über das

Barock bis zum Jugendstil unter Berücksichtigung der Alltagskultur.

4. Klasse

Der Unterricht soll Einblick geben in die Geschichte vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur

Gegenwart.

Folgende Themenbereiche sind zu behandeln

– Wirtschaft und Gesellschaft im 20. Jahrhundert – Veränderungen in Arbeitswelt und Freizeit,

Wirtschaftskrisen, Familie im Wandel, neues Selbstverständnis der Frau.

– Demokratie und Diktatur in Europa – Krise der Demokratie, Entstehung und Bedingungen

diktatorischer Systeme, Methoden totalitärer Herrschaft: Faschismus, Nationalsozialismus,

Kommunismus.

–Der Nationalsozialismus als Beispiel eines totalitären Systems – Ideologie, Propaganda,

Mobilisierung der Jugend, rassische Verfolgung, organisierter Massenmord, Widerstand.

– Entwicklung und Krise der Demokratie in Österreich – Verfassung, Parteien, Wehrverbände,

autoritäres System, Bürgerkrieg, NS-Zeit.

– Der Zweite Weltkrieg und die internationale Politik nach 1945 – Kalter Krieg, Blockbildung und

Entspannung, das Ende der bipolaren Welt, die UNO.

– Die USA und die Sowjetunion – ein Vergleich verschiedener politischer und gesellschaftlicher

Systeme.

– Die Auflösung der Kolonialreiche und das Ende der europäischen Hegemonie; Nord-Süd-

Konflikte.

– Österreich – die Zweite Republik: politisches System, wirtschaftliche Entwicklung, außenpolitische

Orientierung, Wirtschafts- und Sozialpolitik im Wandel, Möglichkeiten politischer

Mitbestimmung und Mitverantwortung.

– Europa und seine Integration.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Mittelpunkt von Geographie und Wirtschaftskunde steht der Mensch. Seine Aktivitäten und

Entscheidungen in allen Lebensbereichen haben immer auch raumstrukturelle Grundlagen und Auswirkungen.

Diese räumlichen Aspekte menschlichen Handelns sind Gegenstand des Unterrichts.

Besonders thematisiert werden solche Vernetzungen am Beispiel der Wirtschaft, deren allgemeine

Grundlagen zu erarbeiten sind. Es bieten sich vielfältige Ansätze fächerverbindenden Arbeitens an. Neben

der bewussten Wahrnehmung wird die Beschreibung sowie die Erklärung von Sachverhalten, Zusammenhängen

und Entwicklungen des menschlichen Handelns angestrebt. Geographie und Wirtschaftskunde soll

Schülerinnen und Schülern helfen, im privaten, beruflichen und öffentlichen Bereich verantwortungsbewusst

und tolerant zu handeln.

Im Geographie-und-Wirtschaftskunde-Unterricht der 1. bis 4. Klasse wird angestrebt

– Aufbau von Orientierungs- und Bezugssystemen mit Hilfe fachbezogener Arbeitsmittel und

Arbeitstechniken, um Wissen selbstständig erwerben, einordnen und umsetzen zu können.

– Bewusstes Wahrnehmen der räumlichen Strukturiertheit der Umwelt.

– Einsichten in Vorgänge der Raumentwicklung gewinnen, um Fragen der Raumnutzung und

Raumordnung unter Beachtung von Ökonomie und Ökologie zu verstehen.

– Einblick in unterschiedliche Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme gewinnen, um sich mit

aktuellen und zukünftigen politischen Fragen auseinander zu setzen sowie demokratisch und

tolerant handeln zu können.

– Die raumdifferenzierende Betrachtungsweise in anderen Bereichen anwenden sowie Kenntnisse

und Einsichten aus anderen Unterrichtsgegenständen heranziehen können.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt; Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber

Minderheiten; Bewertung ökonomischer Fragestellungen unter ethischen und religiösen Gesichtspunkten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Erwerb von Sprachkompetenz durch Auswertung von Texten, Bildern und grafischen Darstellungsformen;

Einbeziehung aktueller Massenmedien; Entwicklung einer Diskussionskultur.

Mensch und Gesellschaft

Erwerb von Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenz; Entwicklung

von Toleranz gegenüber dem Anderen bzw. gegenüber Minderheiten; Erkennen und Bewerten von

Gegebenheiten und Entwicklungen in der Arbeits- und Berufswelt; Bewertung ökonomischer Fragestellungen

unter ethischen Gesichtspunkten; Einsicht in ökonomische Zusammenhänge; Aufbau eines

Wertesystems zur verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebensraums.

Natur und Technik

Erklärung der Entstehung von Naturvorgängen und ihrer Wirkung auf Mensch und Umwelt; Beschreibung

der Auswirkungen klimatischer Veränderungen auf die Lebenswelt; verantwortungsvoller

Umgang mit der Umwelt; kritische Auseinandersetzung mit Statistiken, Wahrnehmen von Manipulationsmöglichkeiten;

Auseinandersetzung mit einfachen Modellen.

Kreativität und Gestaltung

Kreative Darstellung von Sachverhalten; Entwicklung der Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung

der Umwelt.

Gesundheit und Bewegung

Verwendung einschlägiger Orientierungshilfen; Erkennen des Zusammenhangs zwischen Gesundheit

und Umweltbedingungen; Erfassen der zunehmenden Bedeutung der Freizeitgesellschaft; Erkennen der

kulturellen Differenzierung von Ernährungsgewohnheiten.

Didaktische Grundsätze

In der 1. und 2. Klasse soll der Erwerb elementarer Begriffe, Fertigkeiten und Einsichten anhand

einfacher Sachverhalte angestrebt werden. Dabei soll den Schülerinnen und Schülern die Vielfalt

menschlichen Lebens und Wirtschaftens auf der Erde bewusst werden.

In der 3. und 4. Klasse soll die Erweiterung und Vertiefung dieser Qualifikationen erfolgen. Es sollen

grundlegende Kenntnisse und Einsichten über Österreich und Europa sowie Verständnis für weltweite

Fragestellungen angebahnt werden.

Geographische und wirtschaftskundliche Inhalte sollen im Unterricht nicht nebeneinander stehend

getrennt, sondern in starkem Maße miteinander verflochten in vergleichender Darstellung aller Kontinente

unter möglichst häufiger Berücksichtigung Österreichs behandelt werden.

Der Lehrplan sieht für jede Klasse mehrere Themenkreise vor. Diese werden durch Zielstellungen

näher bestimmt. Ihre Reihenfolge im Lehrplan ist eine Grundlage für die Unterrichtsplanung, deren

Festlegung den Lehrerinnen und Lehrern obliegt.

Der Lehrstoff der 1. bis 4. Klasse ist nach thematischen Schwerpunkten gegliedert. Im Unterricht

sind drei leitende Fragenbereiche immer wieder aufzugreifen

Österreich wird in jeder Schulstufe behandelt, wobei das Hauptgewicht in der 3. Klasse liegt. Neben

einem soliden topographischen Orientierungswissen ist eine Übersicht der demographischen, sozialen,

politischen und ökonomischen Strukturen und Entwicklungstendenzen zu vermitteln sowie die Stellung

des Landes innerhalb Europas herauszuarbeiten.

Die Leitfrage Zentrum/Peripherie stellt den Problemkreis regionaler Disparitäten in den

Mittelpunkt, wobei von lebensweltlich unmittelbar erfahrbaren Beispielen auszugehen ist. Kleinregionale,

nationale, europäische und globale Fragestellungen sind zu berücksichtigen.

Das Wechselspiel zwischen Produktion und Konsum bzw. Angebot und Nachfrage sowie ihr Zusammenwirken

für die Preisbildung, betriebswirtschaftliche und nationalökonomische Prozesse stehen im

Zentrum des Fragenbereichs Markt und Wirtschaftskreisläufe.

Die regionale Zuordnung der einzelnen Beispiele sowie die zusammenfassende Darstellung auf jeder

Schulstufe hat gemeinsam mit topographischen Übungen den Aufbau eines erdumspannenden topographischen

Grundgerüsts zu sichern, das immer wieder herangezogen und weiter verdichtet werden

muss. Topographische Begriffe sollen aber nie um ihrer selbst willen gelernt, sondern immer mit bestimmten

Sachverhalten bzw. Fragestellungen verbunden werden.

Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde muss sich regelmäßig der erreichbaren realen

Umwelt zuwenden. In Lehrausgängen, Wanderungen, Betriebserkundungen und ähnlichem sollen die

Schülerinnen und Schüler unmittelbar an der Wirklichkeit räumliche und wirtschaftliche Situationen

erleben. Viele Lerninhalte sind einer unmittelbaren Begegnung jedoch nicht zugänglich. Deshalb ist

Geographie und Wirtschaftskunde auf die Verwendung unterschiedlicher Medien angewiesen. Sie

ermöglichen die wiederholte Auseinandersetzung mit Lerninhalten und dienen der Objektivierung und

Zuordnung der Einzelbeobachtung. Die Verwendung elektronischer Medien soll zur arbeitsorientierten

Unterrichtsgestaltung wesentliche Impulse beisteuern. Besonders zu fördern sind Unterrichtsprojekte, da

sie eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit komplexen Fragestellungen ermöglichen. Offene Lernformen

sollen eine Individualisierung und Autonomisierung des Lernprozesses gewährleisten.

Lehrstoff

Kernbereich

1. und 2. Klasse

Darstellung menschlichen Lebens und Wirtschaftens; Aufzeigen von Gleichartigkeiten und Unterschieden.

Grundlegende Einsicht, dass Gesellschaft und Wirtschaft räumlich strukturiert sind.

Beispiele aus Österreich und Europa sollen in der 1. und 2. Klasse vertreten sein, jeder

außereuropäische Erdteil wenigstens einmal in einer der beiden Klassen.

1. Klasse

Ein Blick auf die Erde

Erwerben grundlegender Informationen über die Erde mit Globus, Karten, Atlas und Bildern.

Wie Menschen in unterschiedlichen Gebieten der Erde leben und wirtschaften

Erkennen, dass sich Menschen in ihren Lebens- und Konsumgewohnheiten auf regionale und kulturelle

Voraussetzungen einstellen und dass die Lebensweise einem Wandel unterliegt.

Erkennen, wie einfache Wirtschaftsformen von Natur- und Gesellschaftsbedingungen beeinflusst

werden, und erfassen, dass Menschen unterschiedliche, sich verändernde Techniken und Produktionsweisen

anwenden.

Erkennen, wie Menschen mit Naturgefahren umgehen.

Wie Menschen Rohstoffe und Energie gewinnen und nutzen

Erkennen, wie Rohstoffe und Nutzenergie gewonnen und zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern

gebracht werden.

Einsehen, dass Rohstoffe und Energieträger auf der Erde ungleichmäßig verteilt und begrenzt vorhanden

sind und dass ihre Nutzung oft die Umwelt belastet.

Ein erster Überblick

Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Beispiele.

Erkennen der Grundstrukturen einfacher Wirtschaftsformen: von der agrarisch dominierten Selbstversorgerwirtschaft

zu arbeitsteiligen Systemen.

Erfassen, dass es auf der Erde eine Regelhaftigkeit in der Anordnung klimatischer Erscheinungen

gibt.

2. Klasse

Leben in Ballungsräumen

Das Leben in Ballungsräumen und peripheren Räumen vergleichen.

Erfassen von Merkmalen, Aufgaben und Umweltproblemen in Ballungsräumen. Erkennen der Vernetzung

zwischen Kernstadt und Umland.

Erwerben grundlegender Informationen über Städte mit Hilfe kartographischer Darstellungen.

Gütererzeugung in gewerblichen und industriellen Betrieben

Erkennen, dass unterschiedliche Gründe die Standortwahl für einen Betrieb beeinflussen.

Erkennen, wie Güter in Betrieben verschiedener Art und Größe in unterschiedlichen Organisationsformen

erzeugt werden.

Erfassen der Auswirkungen von Betrieben und Produktionsprozessen auf die Umwelt.

Verstehen, dass verschiedene Tätigkeiten in der Wirtschaft unterschiedliche Kenntnisse und Fähigkeiten

voraussetzen.

Der Dienstleistungsbereich

Erkennen der Vielfalt des Dienstleistungsbereichs sowie Verständnis für seine zunehmende Bedeutung

im Wirtschaftsleben.

Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.

Erwerben grundlegender Informationen und Fertigkeiten für die richtige Wahl von Verkehrsmitteln.

Erfassen, wie Regionen durch Verkehrseinrichtungen unterschiedlich erschlossen und belastet

werden.

Die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau

Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und

Wirtschaftszonen der Erde.

Erkennen, dass die Verteilung der Bevölkerung auf der Erde ungleichmäßig ist und dass es Gunst-

und Ungunsträume gibt.

3. und 4. Klasse

Vertiefende Kenntnisse und Einsichten über menschliches Leben und Wirtschaften in Österreich,

Europa und auf der Erde. Darstellung in Einzelbildern und Übersichten. Besondere Berücksichtigung von

natürlicher und gestalteter Umwelt, Wirtschaft, Arbeitswelt und Berufsfindung. Aufbau der Bereitschaft,

sich aktuellen politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden. Weiterentwicklung

topographischer Kenntnisse und methodischer Zugänge zu deren Erwerb. Behandlung eines

Fallbeispiels in Projektform.

3. Klasse

Lebensraum Österreich

Anhand von unterschiedlichen Karten, Luft- und Satellitenbildern die Eigenart österreichischer

Landschaften erfassen.

Einige Ursachen und Folgen der Bevölkerungsverteilung und -entwicklung erfassen.

Gestaltung des Lebensraums durch die Menschen

Die Lebenssituation in zentralen und peripheren Gebieten vergleichend erfassen.

Vergleichen unterschiedlicher Standortpotenziale zentraler und peripherer Gebiete an den Beispielen

Verkehr, Infrastruktur, Versorgung und Umweltqualität.

Erfassen der Zusammenhänge von Wirtschaftsweise und Landnutzung.

Die Notwendigkeit der Raumordnung begreifen.

Einblicke in die Arbeitswelt

Die Bedeutung der Berufswahl für die Lebensgestaltung erkennen und erste Wege der Berufsfindung

nutzen.

Den stetigen Wandel der Arbeitswelt erkennen und daraus die Einsicht in die Notwendigkeit der

ständigen Weiterbildung und Mobilität gewinnen.

Erkennen, dass in der Wirtschaft unterschiedliche Interessen aufeinander treffen und dass die Methoden

des Interessenausgleichs einem Wandel unterworfen sind.

Erfassen subjektiver und gesamtwirtschaftlicher Probleme der Arbeitslosigkeit sowie nationaler und

europäischer Lösungsansätze.

Wirtschaften im privaten Haushalt

Erkennen der Notwendigkeit, im privaten Haushalt Ausgaben den finanziellen Möglichkeiten

entsprechend zu planen.

Erfassen von Möglichkeiten für die Wahrung von Verbraucherinteressen in der Marktwirtschaft.

Erarbeiten der Vorteile und Herausforderungen einer gemeinsamen europäischen Währung für die

Verbraucherinnen und Verbraucher.

Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Europa

Erfassen grundlegender Zusammenhänge der Marktprozesse.

Erkennen der Aussagekraft wichtiger Kennzahlen zum Vergleich von Volkswirtschaften.

An aktuellen Beispielen erkennen, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft beeinflusst und durch

strukturpolitische Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Regionalförderung

betreibt.

Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und ihrer Stellung in der

Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

4. Klasse

Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa

Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.

Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.

Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um

damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Zentren und Peripherien in der Weltwirtschaft

Die Bedeutung ausgewählter Staaten und Regionen für Weltpolitik und Weltwirtschaft erkennen.

Entwicklungsunterschiede zwischen Regionen wahrnehmen und Erklärungsansätze für deren

Ursachen untersuchen.

Bereitschaft anbahnen, Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu bewerten und zu unterstützen.

Leben in einer vielfältigen Welt

Erfassen der kulturellen, sozialen und politischen Differenzierung in unterschiedlichen Regionen der

Erde.

Bereitschaft anbahnen, sich mit „dem Anderen“ vorurteilsfrei auseinander zu setzen.

Leben in der „Einen Welt“ – Globalisierung

Zunehmende Verflechtungen und Abhängigkeiten in der Weltwirtschaft und deren Auswirkungen

auf die Gesellschaft erkennen.

Die Bedeutung der „neuen Mächtigen“, wie multinationaler Unternehmen, internationaler Organisationen

und anderer „global players“, erfassen.

Die Verantwortung der Menschen für die „Eine Erde“ erkennen.

Die Bedeutung weiterer Wege der Berufsfindung, der Aus- und Weiterbildung unter dem Aspekt

weltwirtschaftlicher und technologischer Veränderungen erfassen.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler sollen

– in den verschiedenen Bereichen des Mathematikunterrichts Handlungen und Begriffe nach

Möglichkeit mit vielfältigen Vorstellungen verbinden und somit Mathematik als beziehungsreichen

Tätigkeitsbereich erleben;

– mathematisches Können und Wissen aus verschiedenen Bereichen ihrer Erlebnis- und Wissenswelt

nutzen sowie durch Verwenden von Informationsquellen weiter entwickeln. Das Bilden

mathematischer Modelle und das Erkennen ihrer Grenzen soll zu einem verantwortungsvollen

Umgang mit Aussagen führen, die mittels mathematischer Methoden entstanden sind;

– durch Reflektieren mathematischen Handelns und Wissens Einblicke in Zusammenhänge gewinnen

und Begriffe bilden;

– in Verfolgung entsprechender Lernziele produktives geistiges Arbeiten, Argumentieren und exaktes

Arbeiten, kritisches Denken, Darstellen und Interpretieren als mathematische Grundtätigkeiten

durchführen, wobei sie dazu hingeführt werden sollen, Lernprozesse selbstständig zu gestalten;

– durch das Benutzen entsprechender Arbeitstechniken, Lernstrategien und heuristischer Methoden

Lösungswege und -schritte bei Aufgaben und Problemstellungen planen und in der Durchführung

erproben;

– verschiedene Technologien (zB Computer) einsetzen können.

Unterrichtsziele und Unterrichtsinhalte

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch Erwerb und Nutzung grundlegender Kenntnisse,

Fertigkeiten und Fähigkeiten Einsichten in die Gebiete Arithmetik, elementare Algebra und Geometrie

gewinnen.

– Arithmetik: Mit rationalen Zahlen rechnen, Rechenergebnisse abschätzen, elektronische Hilfsmittel

benutzen können, Gesetzmäßigkeiten des Rechnens kennen und anwenden können.

– Elementare Algebra: Variablen als Mittel zum Beschreiben von Sachverhalten, insbesondere von

Gesetzmäßigkeiten und funktionalen Beziehungen, und zum Lösen von Problemen verwenden

können; algebraische Ausdrücke und Formeln bzw. Gleichungen umformen können.

– Geometrie: Mit grundlegenden geometrischen Objekten und mit Beziehungen zwischen diesen

Objekten vertraut werden, zeichnerische Darstellungen von ebenen und räumlichen Gebilden

anfertigen können, räumliches Vorstellungsvermögen entwickeln und Längen-, Flächen- und

Volumsberechnungen durchführen können, geeignete Sachverhalte geometrisch darstellen und

umgekehrt solche Darstellungen deuten können.

Folgende mathematische Grundtätigkeiten sind zu entwickeln

– Produktives geistiges Arbeiten, insbesondere: Kombinieren vertrauter Methoden; Analysieren

von Problemen, Begründungen, Darstellungen, mathematischen Objekten; Anwenden bekannter

Verfahren, auch in teilweise neuartigen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren; Verallgemeinern

und Spezialisieren.

– Argumentieren und exaktes Arbeiten, insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten,

Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewusster Verwendung von Regeln;

Begründen (Beweisen); Arbeiten mit logischen Schlussweisen; Rechtfertigen von Entscheidungen

(etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).

– Kritisches Denken, insbesondere: Überprüfen von Vermutungen; Überprüfen von Ergebnissen;

Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle; Erkennen von Mängeln in Darstellungen

oder Begründungen; Überlegen von Bedeutungen mathematischer Methoden und

Denkweisen; Überlegen der Bedeutung des Mathematikunterrichts für die eigene Person.

– Darstellen und Interpretieren, insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von

Sachverhalten; geometrisch-zeichnerisches Darstellen von Objekten; Finden und Interpretieren

graphischer Darstellungen; Erstellen und Interpretieren von mathematischen Modellen außermathematischer

Sachverhalte.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Der Mathematikunterricht soll folgende miteinander vielfältig verknüpfte Grunderfahrungen ermöglichen

– Erscheinungen der Welt um uns in fachbezogener Art wahrzunehmen und zu verstehen,

– Problemlösefähigkeiten zu erwerben, die über die Mathematik hinausgehen.

Diese Grunderfahrungen sollen zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein den Mitmenschen

und der Umwelt gegenüber führen und zur Erkenntnis beitragen, dass Phänomene und Bereiche existieren,

die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind (rationale Distanz).

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Natur und Technik

Die Ziele und Aufgaben tragen in ihrer Gesamtheit zu diesem Bildungsbereich bei.

Sprache und Kommunikation

Beschreiben von Objekten und Prozessen; Präzision der Sprachverwendung; Gebrauch und Bedeutung

von Definitionen, Vorgänge des Klassifizierens; Umsetzen von Texten in mathematische Handlungen;

Konzentrieren von Sachverhalten in mathematische Formeln; Auflösen von Formeln in sprachliche

Formulierungen; Vermitteln und Verwenden einer Fachsprache mit spezifischen grammatikalischen

Strukturen.

Mensch und Gesellschaft

Untersuchen von Situationen und Problemen mit Hilfe rationalen Denkens; Erkennen der Stärken

und Grenzen der mathematischen Denkweise; Aufarbeiten gesellschaftlicher Themen mit mathematischen

Methoden (zB Statistik); kritischer Umgang mit empirischem Datenmaterial; planmäßiges, sorgfältiges

und konzentriertes Arbeiten.

Kreativität und Gestaltung

Entwickeln verschiedener Lösungswege zu mathematischen Fragestellungen; Nutzen heuristischer

Strategien.

Gesundheit und Bewegung

Berechnungen, Statistiken und Auswertungen im Gesundheits- und Ernährungsbereich (Energieverbrauch,

Nährwerttabellen, Belastungskurven).

Didaktische Grundsätze

Jahresplanung

Aufbauend auf die Grundschule ist der weitere Bildungserwerb unter besonderer Berücksichtigung

der Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen. Unter

Berücksichtigung der Schulplanung sind in der Jahresplanung die Ziele und Inhalte sowohl von Kern- als

auch Erweiterungsbereich zeitlich anzuordnen und zu gewichten (siehe auch Abschnitt „Kern- und

Erweiterungsbereich“ im dritten Teil).

In der Jahresplanung ist ein Freiraum für Bedürfnisse von Schülergruppen vorzusehen, in dem

Interessensschwerpunkte der Schülerinnen und Schüler Berücksichtigung finden, insbesondere wenn

regionale, schulische oder berufsvorbereitende Erfordernisse dies nahe legen.

Wesentliche Orientierungsmerkmale für die Jahresplanung sind die Abgrenzung von Kern- und

Erweiterungsbereich sowie die für das Ende der 4. Klasse angestrebten Kenntnisse, Fertigkeiten und

Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler.

Systematisches und situationsbezogenes Lernen, verständnisvolles Lernen

Ein konstruktives Verhältnis der Schülerinnen und Schüler zur Mathematik soll gefördert werden.

Verständnisvolles Lernen ist ein individueller, aktiver und konstruktiver Prozess. Die Schülerinnen und

Schüler sind nicht Konsumierende eines fix vorgegebenen Wissens, sondern Produzierende ihres Wissens,

mit Betonung auf aktives Erarbeiten, Erforschen, Darstellen, Reflektieren. Mathematische Begriffe und

Verfahren werden durch die eigenen Aktivitäten von den Schülerinnen und Schülern in ihr Wissenssystem

eingebaut. Im Unterricht ist eine Balance zwischen systematischem Lernen und situationsbezogenem

Lernen im praktischen Umgang mit lebensweltlichen Fragestellungen herzustellen.

Unterrichtsformen

Einzelarbeit, Partnerarbeit, Gruppenarbeit und projektorientierter Unterricht sollen die bestimmenden

Unterrichtsformen des Mathematikunterrichts sein. Schriftliche Darstellungen von Lösungswegen sollen

erst dann angeboten werden, wenn sich die Schülerinnen und Schüler mit einer Aufgabe – zumindest

teilweise – auseinander gesetzt haben. Auch bei leistungsstärkeren Schülerinnen und Schülern ist

handlungsorientiert vorzugehen. Keinesfalls darf der Unterricht auf das Erlernen von Verfahren und

Fertigkeiten beschränkt werden.

Motivierung der Schülerinnen und Schüler

Mit Hilfe von Problemstellungen aus Themenkreisen, die den Erfahrungen und Interessen der

Schülerinnen und Schüler entsprechen, sollen mathematisches Wissen und Können entwickelt und

gefestigt werden. Dabei soll die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebens- und Wissensbereichen

erfahren werden. Wünschenswert für diese Phase ist eine Mitverantwortung durch die

Schülerinnen und Schüler. Hilfen oder Informationen sollen dann erfolgen, wenn sie verlangt oder

benötigt werden. Selbstständiges Entdecken und Erfolgserlebnisse sind ein wesentlicher Beitrag zur

Motivation.

Unterrichten in Phasen, Vernetzung, Querverbindungen

Unter Beachtung der Vorkenntnisse sollen Inhalte in einer ersten Phase nur um einige Gesichtspunkte

erweitert, bei einfachen Anwendungen erprobt und erst in einer späteren Phase vertieft und ergänzt

werden. Vernetzungen der Inhalte durch geeignete Unterrichtssequenzen und Aufgabenstellungen sind anzustreben.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sowie zur Lebenswelt der Schülerinnen und

Schüler sind herzustellen.

Sicherung des Unterrichtsertrages

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gedankengänge, die zum Erwerb mathematischen Wissens

geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren, eigenständig darzustellen

und auch zu begründen.

Üben soll nicht nur auf die Festigung von Fertigkeiten beschränkt bleiben, sondern den Schülerinnen

und Schülern sollen auch planmäßig Arbeitsaufträge zur Schulung der mathematischen Grundtätigkeiten

erteilt werden.

Für die Nachsteuerung des Lernprozesses ist die Beobachtung des Lernfortschrittes notwendig, ohne

dass damit ein Notendruck verbunden sein darf.

Individualisierung und Differenzierung (siehe auch Abschnitt „Förderung durch Differenzierung und

Individualisierung“ im zweiten Teil)

Durch Differenzierungsmaßnahmen sollen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren individuellen

Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnissen und Interessen bestmöglich gefördert werden.

Zur Bewältigung von mathematischen Alltagsproblemen sollen thematische Schwerpunkte gesetzt

werden. Zu solchen Schwerpunktthemen sollen vielfältige mathematische Zugänge und didaktische Einstiegsmöglichkeiten

geboten werden.

Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt unter Berücksichtigung des Arbeitstempos der

Schülerinnen und Schüler, durch den methodischen Zugang, nach Umfang und Komplexität der Aufgabenstellung

sowie nach dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist.

Lesen mathematischer Texte, Fachsprache

Ab der 1. Klasse ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler sich mit Mathematik

auch in Textform auseinander setzen (zB selbstständiges Erarbeiten aus Musterbeispielen und

Erklärungstexten).

Mathematische Inhalte können etwa durch Üben von Beschreibungen, Erklärungen und Kurzaufsätzen

oder Erstellen von Zusammenfassungen unterschiedlich dargestellt werden. Elementare Begriffe,

Symbole und Darstellungsformen können zur Beschreibung mathematischer und außermathematischer

Sachverhalte sinnvoll verwendet werden. Mit wachsender Geläufigkeit im Umgang mit mathematischer

Sprache und Symbolik kann diese Verwendung auch zur Klärung von Begriffen und zur Klärung von

logischen Zusammenhängen dienen.

Der Nutzen von Nachschlagewerken soll erkannt und der Gebrauch von Formelsammlungen,

Tabellen und ähnlichem gelernt werden.

Aufgabenstellungen

Sowohl der Prozess der Problemlösung als auch das Produkt haben eigenständige Bedeutung. Aufgaben

sollen nach Möglichkeit so gestellt sein, dass ein Scheitern an einer Teilaufgabe die weitere

Bearbeitung nicht völlig unmöglich macht. Aufgaben, die sich auf elementare Tätigkeiten beziehen, und

solche mit aufeinander aufbauenden Lösungsschritten sind möglich und wünschenswert.

Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass sie in verständlicher Sprache und übersichtlicher Form

abgefasst sind, die thematische Verankerung altersadäquat ist und dass ohne Zeitdruck gearbeitet werden

kann. Unterschiedliche korrekte Interpretationen sind zu akzeptieren.

Arbeiten mit dem Taschenrechner und dem Computer

Grundsätzlich sind schon ab der 1. Klasse Einsatzmöglichkeiten zur planmäßigen Nutzung von

elektronischen Hilfen beim Bearbeiten von Fragestellungen der Mathematik und als informationstechnische

Hilfe (in Form von elektronischen Lexika, Statistiken, Fahrplänen, Datenbanken, …) gegeben.

Die Möglichkeiten elektronischer Systeme bei der Unterstützung schülerzentrierter, experimenteller

Lernformen sind zu nutzen.

Das kritische Vergleichen von Eingaben und Ausgaben bei verschiedenen Programmen und Geräten

bezüglich der Problemstellung kann zum Entwickeln eines problem- und softwareadäquaten Analysierens,

Formulierens und Auswertens beitragen.

Historische Betrachtungen

Den Schülerinnen und Schülern ist an geeigneten Themen Einblick in die Entwicklung mathematischer

Begriffe und Methoden zu geben. Sie sollen einige Persönlichkeiten der Mathematikgeschichte

kennen lernen. Die Mathematik soll als dynamische Wissenschaft dargestellt und ihre Bedeutung bei der

Entwicklung der abendländischen Kultur gezeigt werden. Die Bedeutung der Mathematik in der Gegenwart

soll in den Unterricht einfließen.

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teils zu

entnehmen.

Lehrstoff

Kernbereich

Die Schülerinnen und Schüler sollen praxisorientierte Aufgaben unter dem Aspekt der

Modellbildung möglichst oft rechnerisch, geometrisch und graphisch darstellen, lösen und kritisch

betrachten können. Dabei sollen sie von ihrer unmittelbaren Erlebniswelt ausgehen und ihre Erfahrungen

auch in fächerübergreifende Vorhaben einbringen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen ebenso grundlegendes mathematisches Wissen und Können

erwerben und abstraktes Denken und formale Fähigkeiten entwickeln. Sie sollen im präzisen Arbeiten und

Argumentieren ausgebildet werden und mit mathematischen Darstellungsformen vertraut werden.

Sie sollen elektronische Hilfen und (auch selbst erstellte) Formelsammlungen in steigendem Ausmaß

ab der 1. Klasse verwenden und wiederholt Gelegenheit haben, ihr Vorstellungsvermögen auch computerunterstützt

zu schulen.

Um den Schülerinnen und Schülern einen kontinuierlichen Aufbau ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten

zu ermöglichen, sind Stoffangaben der unteren Klassen in den oberen Klassen mit zu berücksichtigen.

Die Abfolge der Stoffangaben ist nicht als Hinweis auf die Reihenfolge für die unterrichtliche

Planung zu betrachten.

1. Klasse

1.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

– Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit natürlichen Zahlen vertiefen, dabei auch große

natürliche Zahlen verwenden und mehrstellige Multiplikationen und Divisionen durchführen

können,

– Rechnen mit Maßen und Umwandlungen zur Bearbeitung von Sachaufgaben und geometrischen

Berechnungen,

– anhand von Teilern und Vielfachen Einblicke in Zusammenhänge zwischen natürlichen Zahlen

gewinnen;

– Vorstellungen mit positiven rationalen Zahlen verbinden,

– mit der Darstellung in Dezimal- und Bruchschreibweise vertraut sein,

– einfache Ungleichungen zum Einschranken benutzen;

– mit den positiven rationalen Zahlen Rechnungen mit leicht abschätzbaren Ergebnissen durchführen

und zur Lösung von Problemen in Sachsituationen vielfältig anwenden können,

– Rechnen mit Brüchen, nur in einfachen Fällen, die anschaulich deutbar sind,

– grundlegende Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen,

– elektronische Rechenhilfsmittel einsetzen können,

– Kenntnisse über Umkehroperationen erweitern,

– die Regeln über die Reihenfolge von Rechenoperationen, einschließlich der Klammerregeln,

anwenden können.

1.2 Arbeiten mit Variablen

– mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben können, zB gleichartige Rechenabläufe, die

sich nur durch unterschiedliche Zahlen unterscheiden, oder allgemeine Beziehungen zwischen

Größen,

– insbesondere Formeln bzw. Gleichungen aufstellen,

– Lösungen zu einfachen linearen Gleichungen finden können,

– Formeln anwenden und interpretieren können.

1.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

– ausgehend von Objekten der Umwelt durch Idealisierung und Abstraktion geometrische Figuren

und Körper sowie ihre Eigenschaften erkennen und beschreiben können,

– aufbauend auf die Grundschule Kenntnisse über grundlegende geometrische Begriffe gewinnen,

– Skizzen von Rechtecken, Kreisen, Kreisteilen, Quadern und ihren Netzen anfertigen können,

– Zeichengeräte zum Konstruieren von Rechtecken, Kreisen und Schrägrissen gebrauchen können,

– Maßstabszeichnungen anfertigen und Längen daraus ermitteln können;

– Umfangs- und Flächenberechnungen an Rechtecken (und einfachen daraus zusammengesetzten

Figuren),

– sowie Volums- und Oberflächenberechnungen an Quadern (und einfachen daraus zusammengesetzten

Körpern) durchführen können,

– Formeln für diese Umfangs-, Flächen- und Volumsberechnungen aufstellen können;

– Winkel im Umfeld finden und skizzieren,

– Gradeinteilung von Winkeln kennen,

– Winkel mit dem Winkelmesser (Geodreieck) zeichnen können;

– einfache symmetrische Figuren erkennen und herstellen können.

1.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

– direkte Proportionalitäten erkennen (zB Warenmenge – Geld, Zeit – Weg),

– entsprechende Fragestellungen finden und Berechnungen durchführen können,

– Modelle mit realen Gegebenheiten vergleichen,

– grundlegende Überlegungen zur Sinnhaftigkeit von Modellen für die Praxis anstellen,

– Tabellen und graphische Darstellungen zum Erfassen von Datenmengen verwenden können.

2. Klasse

2.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

– Festigen und Vertiefen der Fähigkeiten beim Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen, um vielfältige

und komplexere Probleme in Sachsituationen bearbeiten zu können,

– Rechnen mit Brüchen (mit kleinen Zählern und Nennern), damit die Rechenregeln im Hinblick

auf die Algebra sicher beherrscht werden,

– diese Rechenregeln für das Bruchrechnen begründen können,

– Bruchdarstellung in Dezimaldarstellung überführen und umgekehrt,

– wichtige Teilbarkeitsregeln kennen und anwenden können;

– Rechnen mit Prozenten in vielfältigen Zusammenhängen;

– Maße verwenden und Umwandlungen durchführen können in dem Ausmaß, wie es die Bearbeitung

von Sachaufgaben und geometrischen Aufgaben erfordert und es dem Vorstellungsvermögen

der Schülerinnen und Schüler entspricht.

2.2 Arbeiten mit Variablen

– mit Variablen allgemeine Sachverhalte beschreiben,

– Gleichungen und Formeln aufstellen, insbesondere auch in Sachsituationen,

– unter Verwendung von Umkehroperationen einfache lineare Gleichungen mit einer Unbekannten

lösen und Formeln umformen,

– Formeln interpretieren.

2.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

– Dreiecke, Vierecke und regelmäßige Vielecke untersuchen, wesentliche Eigenschaften feststellen,

– die Figuren skizzieren und konstruieren können,

– Erkennen, ob Angaben mehrdeutig sind, oder überhaupt nicht in Konstruktionen umgesetzt

werden können,

– kongruente Figuren herstellen können, die Kongruenz begründen können;

– Eigenschaften von Strecken- und Winkelsymmetralen kennen,

– und für Konstruktion anwenden können;

– Flächeninhalte von Figuren berechnen können, die sich durch Zerlegen oder Ergänzen auf

Rechtecke zurückführen lassen,

– Volumina von Prismen berechnen, möglichst in Anwendungsaufgaben.

2.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

– charakteristische Kennzeichen von indirekten und direkten Proportionalitäten an Beispielen

angeben können,

– einfache Fragestellungen dazu formulieren, sie graphisch darstellen und lösen können,

– Fragen zu sinnvollen Anwendungsbereichen für solche Proportionalitäten stellen;

– relative Häufigkeiten ermitteln können,

– entsprechende graphische Darstellungen lesen, anfertigen und kritisch betrachten können,

– Manipulationsmöglichkeiten erkennen.

3. Klasse

3.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

– rationale Zahlen in verschiedenen Formen deuten können,

– als Zustände gegenüber einem Nullpunkt,

– als Punkte auf einer Zahlengeraden,

– Erkennen und Beschreiben von Kleiner-Größer-Beziehungen;

– rationale Zahlen für Darstellungen in Koordinatensystemen verwenden können;

– die Regeln für das Rechnen mit rationalen Zahlen wissen und bei Rechenbeispielen (mit

einfachen Zahlen) mit Sicherheit anwenden können;

– Verketten der vier Grundrechnungsarten und derart entstehende Terme auch mit elektronischen

Rechenhilfsmitteln berechnen können,

– Sicherheit im Kopfrechnen gewinnen;

– Potenzschreibweise kennen und anwenden können,

– Zahlen, vor allem in Sachsituationen, unter Verwendung von Zehnerpotenzen darstellen können.

3.2 Arbeiten mit Variablen

– Formeln (bzw. Terme) umformen und durch Rechenregeln begründen können,

– mit einfachen Potenzen arbeiten können,

– Formeln in Sachsituationen und in der Geometrie aufstellen können,

– Aufgaben aus Anwendungsbereichen und aus der Geometrie durch Umformungen von Formeln

oder Termen lösen können,

– dabei auch Aufgaben variieren und graphische Darstellungen nutzen können,

– Lösen von linearen Gleichungen mit einer Unbekannten.

3.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

– Vergrößern und Verkleinern von Figuren,

– ähnliche Figuren erkennen und beschreiben;

– Formeln für Flächeninhalte von Dreiecken und Vierecken begründen und damit Flächeninhalte

berechnen können,

– Umkehraufgaben lösen können,

– Gegenstände, die die Gestalt eines Prismas oder einer Pyramide haben, zeichnerisch darstellen

können,

– Oberfläche, Rauminhalt und Gewicht von Gegenständen, die die Gestalt eines Prismas oder einer

Pyramide haben, berechnen können;

– den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren nutzen können.

3.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

– lineare Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme

von elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können (zB Zinssätze),

– funktionale Abhängigkeiten erkennen, formelmäßig und graphisch darstellen;

– Untersuchen und Darstellen von Datenmengen.

4. Klasse

4.1 Arbeiten mit Zahlen und Maßen

– durch zusammenfassendes Betrachten das Zahlenverständnis vertiefen,

– anhand einfacher Beispiele erkennen, dass es Rechensituationen gibt, die nicht mit Hilfe der

rationalen Zahlen lösbar sind,

– Näherungswerte oder Schranken für irrationale Zahlen angeben können, auch unter Verwendung

elektronischer Hilfsmittel,

– bei Anwendungen Überlegungen zur sinnvollen Genauigkeit anstellen.

4.2 Arbeiten mit Variablen

– Sicherheit beim Arbeiten mit Variablen, Termen, Formeln und Gleichungen steigern,

– Arbeiten mit einfachen Bruchtermen,

– lineare Gleichungen mit zwei Variablen graphisch darstellen und Lösungen angeben können,

– Verfahren zum Lösen von linearen Gleichungssystemen (zwei Gleichungen mit zwei Variablen)

nutzen können,

– durch das Arbeiten mit funktionalen Abhängigkeiten einen intuitiven Funktionsbegriff erarbeiten.

4.3 Arbeiten mit Figuren und Körpern

– den Lehrsatz des Pythagoras für Berechnungen in ebenen Figuren und in Körpern nutzen können,

– eine Begründung des Lehrsatzes des Pythagoras verstehen,

– Berechnungsmöglichkeiten mit Variablen darstellen können;

– Schranken für Umfang und Inhalt des Kreises angeben können,

– Formeln für die Berechnung von Umfang und Flächeninhalt des Kreises wissen und anwenden

können,

– Formeln für die Länge eines Kreisbogens und für die Flächeninhalte von Kreisteilen herleiten

und anwenden können;

– Formeln für die Berechnung der Oberfläche und des Volumens von Drehzylindern und

Drehkegeln sowie für die Kugel erarbeiten und nutzen können.

4.4 Arbeiten mit Modellen, Statistik

– Wachstums- und Abnahmeprozesse mit verschiedenen Annahmen unter Zuhilfenahme von

elektronischen Rechenhilfsmitteln untersuchen können,

– funktionale Abhängigkeiten untersuchen und darstellen;

– Untersuchen und Darstellen von Datenmengen unter Verwendung statistischer Kennzahlen (zB

Mittelwert, Median, Quartil, relative Häufigkeit, Streudiagramm).

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe

– Richtige Handhabung und Wartung fachspezifischer Werkzeuge, jeweils in Abstimmung mit der

Aufgabenstellung;

– Informationsgewinn durch geeignete Ausfertigung graphischer Arbeiten;

– Erkennen von Strukturen und Eigenschaften geometrischer Objekte;

– Erkennen geometrischer Grundfiguren in größeren Zusammenhängen;

– Entwickeln von Objekten durch Transformieren und Modellieren;

– Anwenden geometrischer Grundkenntnisse auf naturwissenschaftliche und technische Problemstellungen;

– Erkennen und Verwenden der Geometrie als Sprache; Einsetzen von Handskizzen als Hilfsmittel

bei der Entwurfsarbeit, aber auch als selbstständige Darstellungsform;

– Anwendung geeigneter Abbildungsverfahren;

– Interpretation und Weiterentwicklung geometrischer Darstellungen;

– Anwendung geeigneter Unterrichtssoftware (2D-Systeme, 3D-Systeme).

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Der Unterricht in Geometrischem Zeichnen verknüpft die Vorstellung von den Erscheinungen der

Welt in uns und das Verständnis für Raum und Figur. Diese Grunderfahrungen tragen zur Erkenntnis bei,

dass Phänomene existieren, die unabhängig von der augenblicklichen Befindlichkeit des Menschen sind.

Die oder der Einzelne gewinnt Gestaltungsfreiheit und kann sein technisches Grundwissen in den Dienst

der Gemeinschaft stellen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Sprache als Kommunikationsmittel für das Beschreiben und Erklären geometrischer Objekte und

Vorgänge, die Zeichnung als Sprache der Technik, Präzision im sprachlichen Ausdruck; Zeichnungen als

Mittel der interkulturellen Verständigung.

Mensch und Gesellschaft

Vorbereitung auf die Berufswelt (zB zweckentsprechender Einsatz von Werkzeugen), die Vorteile

von Gründlichkeit und Ordnung erkennen.

Natur und Technik

Erfassen, Strukturieren, Modellieren geometrischer Objekte, Erfassen und Diskutieren von Bewegungsvorgängen

und Transformationen im Raum, Raumvorstellungs- und Intelligenztraining.

Kreativität und Gestaltung

Individuelles Gestalten von geometrischen Objekten und Modellen, kreatives Lösen von geometrischen

Problemstellungen, einen angemessenen Anspruch an Sauberkeit und Genauigkeit graphischer

Ausfertigung entwickeln; Endausfertigung von Zeichnungen nach ästhetischen Gesichtspunkten.

Gesundheit und Bewegung

Entwicklung der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll auf die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein; dh. der

rezeptive Anteil ist auf die Vermittlung grundsätzlicher Überlegungen und einführende Unterrichtssequenzen

zu beschränken.

Abgesehen von ausdrücklich streng gefassten Arbeitsaufträgen soll solchen Aufgaben, die die Kreativität

und selbstständige Gestaltungskraft der Schülerinnen und Schüler anregen, der Vorzug gegeben

werden.

Die Freihandskizze ist als ein unverzichtbares Hilfsmittel bei der Entwurfsarbeit, aber auch als

selbstständige Darstellungsform einzusetzen.

Beim Einsatz von CAD-Systemen ist auf die Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel zur Einzel- oder

Partnerarbeit hinzuwirken. Dabei ist auf die sachgerechte und intelligente Nutzung zu achten.

Die Konstruktion auf dem Zeichenblatt soll durch Modelle und andere Hilfsmittel, die der

Entwicklung der Raumanschauung dienen bzw. die geometrischen Hintergründe deutlich machen,

begleitet werden.

Bei der Behandlung von Raumobjekten sollen Aussagen über geometrische Inhalte und Beziehungen

vorwiegend aus der jeweiligen Raumsituation entwickelt werden.

Bei der Abbildung von Raumobjekten soll stets exakt zwischen einer Betrachtung der Raumsituation

und einer Beschreibung des Bildes unterschieden werden.

Es ist größter Wert auf Genauigkeit und Sauberkeit zu legen. Der graphischen Gestaltung der

Arbeiten kommt – abgestimmt auf die jeweils verwendete Ausfertigungstechnik – besondere Bedeutung

zu.

Auf Anwendung der Fachsprache ist zu achten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer geeigneten Form der Dokumentation der Unterrichtsarbeit

anzuhalten.

Lehrstoff

Kernbereich

3. Klasse

Ebene Geometrie

Kennenlernen und Anwenden von geometrischen Grundelementen und Grundstrukturen.

Eigenständiges Gestalten von Ornamenten und Mustern. Spielerisches Experimentieren.

Anwendung von 2D-Systemen.

Axonometrische Darstellungen ebenflächig begrenzter geometrischer Körper

Kartesisches Koordinatensystem.

Spezielle axonometrische Darstellungen; Sichtbarkeitsüberlegungen.

Ebene Schnitte, einfache Verschneidungen.

Einführung in ein geeignetes 3D-System.

Modellierungsvorgänge; Beispiele aus Alltag, Architektur, Technik.

Erkennen räumlicher Zusammenhänge.

Hauptrisse

Grund-, Auf- und Kreuzriss: Herstellen und rekonstruierendes Lesen solcher Risse.

4. Klasse

Mehrbilderverfahren

Seitenrisse als Darstellungsmittel und Konstruktionshilfe: wahre Länge; wahre Gestalt.

Werkzeichnungen; Bemaßung; Maßstab.

Perspektive

Grundeigenschaften und ihre Anwendung auf einfache Darstellungen.

Ellipse

Anschauliche Erzeugung; Eigenschaften; Anwendungen.

Krumme Flächen

Beispiele, Darstellungsskizzen; Betrachtung und Darstellung: Drehzylinder, Drehkegel, Kugel.

Modellierungsvorgänge; Annäherung im Rahmen geeigneter 3D-Systeme.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde hat von der 1. bis zur 4. Klasse die Beschäftigung

mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Tiere und Pflanzen sowie Ökologie und

Umwelt zum Schwerpunkt. In allen vier Klassen dienen diese drei Bereiche zur Strukturierung der

Unterrichtsinhalte.

Der Unterricht ist so zu konzipieren, dass die folgenden Ziele realisiert werden können

– Die Schülerinnen und Schüler sollen zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien,

Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten sehen lernen und Verständnis für biologische

bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben.

– Die Schülerinnen und Schüler sollen Verständnis für den eigenen Körper erwerben, das sie zu

einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst befähigt (Akzeptanz des eigenen Körpers,

der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung).

– Die Schülerinnen und Schüler sollen die Abhängigkeit der Menschen von Natur und Umwelt

begreifen und Wissen, Fähigkeiten/Fertigkeiten erwerben, die sie für einen umweltbewussten,

nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen (ökologische

Handlungskompetenz).

– Die Schülerinnen und Schüler sollen ein biologisches „Grundverständnis“ erwerben, welches sie

bei ihrer zukünftigen Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen unterstützen kann.

Werte und Normen, Fragen der Verantwortung bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw.

biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.

– Die Schülerinnen und Schüler sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.

– Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und

Teamfähigkeit, emotionale Intelligenz sollen erworben bzw. gefördert werden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Weckung der Achtung vor Natur und Leben sowie des Bewusstseins der Verantwortung für die

Folgen von Eingriffen in Ökosysteme. Grenzen der Machbarkeit wissenschaftlichen Experimentierens

und wirtschaftlicher Nutzung.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Mensch und Gesellschaft

Mensch als biologisches und soziales Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit

als biologisches und soziales Phänomen; Arbeitswelt, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch – Natur,

Ökologie – Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse.

Natur und Technik

Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher

Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche

Denk- und Arbeitsstrategien.

Sprache und Kommunikation

Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache.

Kreativität und Gestaltung

Förderung der Kreativität durch Umgang mit Lebewesen und Naturobjekten, Einsatz von kreativitätsfördernden

Methoden.

Gesundheit und Bewegung

Körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport.

Didaktische Grundsätze

Bei der Erarbeitung aller Themen ist stets die Lebenswirklichkeit der Schülerinnen und Schüler zu

berücksichtigen, sowohl bei der Auswahl der Inhalte und Methoden als auch durch Anwendung des

Wissens auf den eigenen Bezugsrahmen. Gesellschaftsrelevante Aspekte sind möglichst häufig zu berücksichtigen,

um der Bedeutung biologischer Erkenntnisse für die Gesellschaft gerecht zu werden und die

Schülerinnen und Schüler auf die zukünftige Beteiligung und Verantwortung am gesellschaftlichen Leben

vorzubereiten.

Die Schülerinnen und Schüler sind zu selbstständigem Arbeiten und zur Problemlösefähigkeit unter

Anwendung folgender Arbeitstechniken anzuregen: Beobachten, Vergleichen, Ordnen; Arbeiten mit

geeigneten Hilfsmitteln (zB Lupe, Mikroskop, Computer, Fachliteratur); Suchen, Verarbeiten und Darstellen

von Information; Identifizieren und Lösen von Problemen; Durchführen einfacher Experimente

und Messverfahren.

Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist zu fördern. Naturbegegnung ist anzustreben

(zB durch Exkursionen, Arbeiten im Freiland, pflegenden Umgang mit Tieren und Pflanzen).

Lern- und Sozialformen wie etwa Gruppenarbeit, soziales Lernen, offenes Lernen sollen die soziale wie

personale/emotionale Kompetenz der Schülerinnen und Schüler fördern.

Zu den drei Themenbereichen ist festzuhalten

„Mensch und Gesundheit“ wird in jeder Schulstufe anhand ausgewählter Themenstellungen bearbeitet,

die Fragen zu Gesundheit und Lebensstil sowie soziale und ethische Aspekte beinhalten. Am

Ende der 4. Klasse sollen die Schülerinnen und Schüler einen altersgemäßen Überblick über Bau und

Funktionen des menschlichen Körpers besitzen. Neben der Förderung des Verständnisses für den eigenen

Körper sowie eines umfassenden Gesundheitsbewusstseins soll eine an den Schülerinnen und Schülern

orientierte Sexualerziehung zum Tragen kommen.

Bei der Beschäftigung mit dem Themenbereich „Tiere und Pflanzen“ ist heimischen Arten bzw.

jenen Arten, die typisch für die jeweils zu bearbeitenden Ökosysteme sind (siehe „Ökologie und Umwelt“),

der Vorzug zu geben. Weiters sind auch solche zu berücksichtigen, die besondere Bedeutung für

den Menschen haben. Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Einblick in die Vielfalt der Organismen

erhalten und deren wesentliche Charakteristika kennen lernen. Durch den Hinweis auf verwandtschaftliche

Beziehungen zwischen den Lebewesen sollen die Schülerinnen und Schüler Verständnis für

die Einordnung der Organismen in ein System entwickeln.

Beim Themenkreis „Ökologie und Umwelt“ sind das Kennenlernen von Organismen und ihr Zusammenwirken,

Einsicht in die Zusammenhänge zwischen belebter und unbelebter Natur sowie Umweltprobleme

und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt. Ziel ist eine solide Basis für umweltfreundliches

Handeln und Verhalten, die sich aus Umweltwissen, Umweltbewusstsein und ökologischer Handlungskompetenz

zusammensetzt. Naturbegegnungen sind vorzusehen. Auch sollen konkrete Aktivitäten im

Sinne der Ökologisierung der Schule gefördert werden.

Lehrstoff

Kernbereich

1. Klasse

Mensch und Gesundheit

Aufbauend auf den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen ist ein Überblick über Bau und

Funktion des menschlichen Körpers, insbesondere der Organsysteme, zu geben. Gleichzeitig ist eine

Vertiefung des Verständnisses für den eigenen Körper anhand der Schwerpunkte Bewegung und Sexualität

anzustreben.

Bewegung: Grundlagen der Bewegung, daran beteiligte Organe, Bewegung – Gesundheit – Wohlbefinden.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen

zu behandeln: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation, Empfängnis, Schwangerschaft und

Geburt, körperliche, psychische Entwicklung und Befindlichkeit in der Pubertät, Aufklärung über

sexuellen Missbrauch/Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und

Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten, wodurch eine

Basis für altersgemäßes Verständnis verwandtschaftlicher Beziehungen gelegt werden soll.

Die Schwerpunkte bilden Wirbeltiere und Blütenpflanzen. Bei der Auswahl sollen jene Organismen

im Vordergrund stehen, die für das Ökosystem Wald von Bedeutung sind oder den Erlebnisbereich der

Schülerin oder des Schülers bilden. Weiters sind die Haustiere zu berücksichtigen.

Ökologie und Umwelt

Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe

(biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden.

Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz

sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

2. Klasse

Mensch und Gesundheit

Anhand der Bereiche Mikroorganismen und Ökosystem Wald sind die positiven und negativen

Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit in physischer und psychischer Hinsicht zu behandeln.

Tiere und Pflanzen

An Beispielen ausgewählter einheimischer Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und

Funktion sowie Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden Wirbellose und weitere ausgewählte Blütenpflanzen, Sporenpflanzen, Pilze

und Mikroorganismen. Bei der Auswahl stehen vor allem jene Organismen im Vordergrund, die für die

Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer von Bedeutung sind. Weiters ist die Zelle als Grundbaustein

aller Lebewesen zu behandeln.

Ökologie und Umwelt

Anhand der Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer sind ökologische Grundbegriffe (biologisches

Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische, Produzent – Konsument – Destruent)

zu erarbeiten und zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die

Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren

Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an

konkreten Beispielen demonstriert werden.

3. Klasse

Mensch und Gesundheit

Anhand der zu besprechenden Ökosysteme sind die positiven und negativen Auswirkungen auf die

menschliche Gesundheit zu behandeln.

Tiere und Pflanzen

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie

Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für die menschliche Ernährung eine besondere

Rolle spielen (Nutztiere, Nutzpflanzen). Auf die Bedeutung der Pflanzen für die Existenz des Lebens auf

der Erde ist einzugehen.

Weiters ist die Entwicklungsgeschichte der Erde und des Lebens, einschließlich des Menschen, zu

behandeln.

Ökologie und Umwelt

Anhand des Ökosystems Boden und eines landwirtschaftlich genutzten Ökosystems (zB Acker,

Wiese) sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische

Nische, Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu erarbeiten und zu vertiefen. Grundlegende

geologische Kenntnisse sollen dem Verständnis des Bodens und des Zusammenwirkens von

belebter und unbelebter Natur dienen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das

Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge

sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen

demonstriert werden.

4. Klasse

Mensch und Gesundheit

Die Kenntnisse über Bau und Funktion des menschlichen Körpers (einschließlich der Themenfelder

Gesundheit und Krankheit, Psychosomatik und Immunsystem) sind zu erweitern und zu vervollständigen.

Sexualität: Unter Einbeziehung der Interessen der Schülerinnen und Schüler sind folgende Themen

zu behandeln: Sexualität als biologisches, psychologisches und soziales Phänomen, Empfängnisregelung,

Schwangerschaft, Geburt; AIDS-Prophylaxe.

Tiere und Pflanzen

An Beispielen ausgewählter Vertreter aus dem Tier- und Pflanzenreich sind Bau und Funktion sowie

Zusammenhänge zwischen Bau, Lebensweise und Umwelt zu erarbeiten.

Die Schwerpunkte bilden diejenigen Organismen, die für den Themenbereich Stadtökologie und das

gewählte Ökosystem einer anderen Region von Bedeutung sind.

Weiters sind Grundlagen der Vererbung zu erarbeiten und deren Anwendungsmöglichleiten (zB

Gentechnik) auch im Hinblick auf gesellschaftliche und ethische Fragen zu behandeln und zu diskutieren.

Ökologie und Umwelt

Anhand von Stadtökologie und einem Ökosystem einer anderen Region (zB Meer, Regenwald) sind

ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische,

Produzent – Konsument – Destruent, Stoffkreisläufe) zu vertiefen.

Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen zu analysieren

und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten.

Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

CHEMIE am Gymnasium und Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den

Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten

und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und

Materie vorzunehmen.

Die Aufgabe des Chemieunterrichts ist es daher, die Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren

Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, zu einem chemisch-

naturwissenschaftlichen Denken hinzuführen. Dies geschieht durch

– bewusstes Beobachten chemischer Vorgänge;

– Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter

Experimente;

– Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;

– Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;

– Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.

Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu

versetzen, die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Chemie und Technik altersgemäß

einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten. Dies geschieht durch

– Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie –

Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;

– Kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse

sowie mit technikfeindlichen und unwissenschaftlichen Vorurteilen.

Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für

Eigenverantwortung fördern und zu mündigem Freizeit- und Konsumverhalten führen. Dies geschieht

durch

– Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit,

Sorgfalt und Verantwortung;

– Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten

Handelns.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen,

um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser

Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische

Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Natur und Technik

Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur; technische

Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien

in äußeren Eigenschaften.

Sprache und Kommunikation

Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache bzw. Symbolsprache, präziser Sprachgebrauch und

Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer Vorgänge.

Mensch und Gesellschaft

Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen,

Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.

Kreativität und Gestaltung

Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.

Gesundheit und Bewegung

Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über

Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.

Didaktische Grundsätze

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler ausgehen.

Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom

Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen

und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter

anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen

herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen

besonderer Wert zu legen.

Der Unterricht soll durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) auch das Lernen im

sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen

Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB

durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich

unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf

Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu

verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und -hilfen sind die

Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die

Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Lehrstoff

Kernbereich

4. Klasse

Einteilung und Eigenschaften der Stoffe

Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.

Unterscheiden können zwischen Gemengen und Reinstoffen bzw. deren Eigenschaften.

Kennenlernen von Trennverfahren und deren Anwendung.

Aufbauprinzipien der Materie

Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.

Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.

Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.

Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.

Erwerb von Basissgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.

Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und

einfachster Struktur – Wirkungsbeziehungen.

Grundmuster chemischer Reaktionen

Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung,

die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.

Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele.

Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.

Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.

Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.

Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung

Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage

andererseits.

Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.

Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.

Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.

Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.

Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.

Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung, Wohnen,

Energiequellen und Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.

Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.

Biochemie und Gesundheitserziehung

Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigsten Stoffklassen.

Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Nahrungs- und Genussmittel, Medikamente

und Drogen.

Verständnis erlangen für die Zusammensetzung und Anwendung hygienerelevanter Stoffe.

Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und

Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

CHEMIE am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Chemieunterricht dient einerseits dazu, die Schülerinnen und Schüler mit dem Wissen und den

Grundfähigkeiten zur Bewältigung stofflicher Alltags-, Freizeit-, Lebens- und Berufsphänomene auszustatten

und hat andererseits die Aufgabe, die gesellschaftliche Erziehung im Bereich von Natur und

Materie vorzunehmen.

Die Aufgabe des Chemieunterrichtes im wirtschaftskundlichen Realgymnasium ist es daher, die

Schülerinnen und Schüler, ausgehend von deren Erfahrungsbereich und unter Berücksichtigung regionaler

Besonderheiten, zu einem naturwissenschaftlich fundierten ökonomischen und ökologischen Denken

hinzuführen. Dies geschieht durch

– Anleitung zum bewussten Beobachten chemischer Vorgänge;

– Kennenlernen chemischer Prinzipien und Arbeitstechniken auch anhand selbst durchgeführter,

möglichst alltags- und wirtschaftsbezogener Experimente;

– Schulung des einfachen Modelldenkens unter Einbeziehung vorhandener Schülervorstellungen;

– Erfassung der Zusammenhänge zwischen Mikrokosmos und alltäglichem Erfahrungsbereich;

– Verstehen der Bedeutung der Chemie für alle Lebensformen und Lebensvorgänge.

Der Chemieunterricht hat weiters die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen,

die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Chemie in Haushalt, Wirtschaft,

Alltag, Umwelt und Technik altersgemäß einzuschätzen sowie auf die Berufs- und Arbeitswelt vorzubereiten.

Dies geschieht durch

– Hinführen zu einem Verständnis für Stoffkreisläufe, für die Wechselbeziehung Ökonomie –

Ökologie und damit zu umweltbewusstem Handeln sowie zu Energie- und Rohstoffsparen;

–kritische Auseinandersetzung mit den Gefahren der Anwendung naturwissenschaftlicher

Erkenntnisse und ihrer Umsetzung bei Produktionsabläufen sowie mit technikfeindlichen und

unwissenschaftlichen Vorurteilen;

–Förderung des Verständnisses chemischer Zusammenhänge in den Bereichen Haushalt,

Ernährung, Hygiene, Medizin, Pharmazie, Warenkunde und Fremdenverkehr.

Ferner soll der Chemieunterricht im Sinne der Persönlichkeitsentwicklung das Bewusstsein für

Eigenverantwortung im beruflichen und privaten Bereich fördern und zu mündigem Freizeit- und

Konsumentenverhalten führen. Dies geschieht durch

– Erziehung zu Team-, Kommunikations- und Solidarfähigkeit sowie Erziehung zu Genauigkeit,

Sorgfalt und Verantwortung;

– Förderung der Gesundheitserziehung, des Zivilschutzgedankens sowie des sicherheitsbewussten

Handelns.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Die Grundlagen legen zur Beurteilung von Gefahren für die Umwelt und von Umweltschutzmaßnahmen,

um eine menschenwürdige Zukunft zu ermöglichen. Entscheidungskompetenz in dieser

Richtung entsteht erst durch ein unverzichtbares chemisches Grundwissen. Auch die ethisch-moralische

Diskussion solcher Zukunftsfragen hat dieses Grundwissen als Basis.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Natur und Technik

Durchgängige Gültigkeit materieller Aufbauprinzipien für sämtliche Bereiche der Natur, technische

Errungenschaften der Gesellschaft unter Berücksichtigung der Widerspiegelung innerer Aufbauprinzipien

in äußeren Eigenschaften.

Sprache und Kommunikation

Unterschied zwischen Alltags- und Fachsprache/Symbolsprache sowie präziser Sprachgebrauch und

präzises Argumentationsverhalten bei Planung, Beobachtung, Beschreibung und Protokollierung chemischer

Vorgänge.

Mensch und Gesellschaft

Bedeutung der Naturwissenschaften für den Lauf der Geschichte und die gesellschaftlichen Bedingungen,

Verknüpfung der Begriffe Wirtschaft – Technik – Wertung – Verantwortung – Ethik.

Kreativität und Gestaltung

Ästhetische und emotionale Bezüge zur stofflichen Um- und Mitwelt.

Gesundheit und Bewegung

Umgang mit Gefahr- und Altstoffen, Ernährungs- und Gesundheitserziehung, Aufklärung über

Drogen und Doping, Bedeutung der Hygiene, Bedeutung der Chemie für den medizinischen Fortschritt.

Didaktische Grundsätze

Der Chemieunterricht soll überwiegend von der Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler

ausgehen. Prinzipiell ist der induktive Weg zum Erkenntnisgewinn anzustreben. Dies bedeutet, dass vom

Lehrerexperiment und vor allem auch vom Schülerexperiment auszugehen ist. Dabei ist den Schülerinnen

und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem Suchen, Forschen und Entdecken zu geben. Unter

anderem sollen einfache Modellvorstellungen sowie das Periodensystem der Elemente für Erklärungen

herangezogen werden. Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative und Je-desto-Fassungen

besonderer Wert zu legen.

Der Unterricht soll auch durch moderne Lern- und Sozialformen (zB Teamarbeit) das Lernen im

sozialen und emotionalen Bereich fördern. Darüber hinaus hat eine Auseinandersetzung mit neuen

Technologien, Unterrichtssoftware und elektronischen Informationssystemen zu erfolgen.

Bei der Unterrichtsgestaltung ist ein ausgewogenes Verhältnis von exemplarischer Vertiefung (zB

durch Projektunterricht, Lehrausgänge und Exkursionen) und informierender Darbietung (womöglich

unterstützt durch Experimente oder Formen des Medieneinsatzes) anzustreben.

Chemieunterricht ist Sicherheitserziehung im weitesten Sinne. Daher muss hier ganz besonders auf

Gefahren, die von Stoffen und Reaktionen ausgehen, hingewiesen werden, ohne zu dramatisieren oder zu

verniedlichen. Durch den vorschriftsmäßigen Gebrauch von Sicherheitsausstattung und – Hilfen sind die

Schülerinnen und Schüler beim Experimentieren auch aktiv an die Sicherheitsstandards zu gewöhnen. Die

Entsorgung ist vor allem wegen der Vorbildfunktion demonstrativ sorgfältig durchzuführen.

Lehrstoff

Kernbereich

3. Klasse

Einteilung und Eigenschaften der Stoffe

Einsicht gewinnen in die verschiedenen Einteilungskriterien für die Materie.

Einsicht gewinnen in die Eigenschaften der Gemenge und Reinstoffe.

Kennenlernen der Möglichkeiten zur Trennung von Gemengen am Beispiel wirtschaftlich wichtiger

Trenn- und Aufbereitungsverfahren.

Aufbauprinzipien der Materie

Einsicht in ein altersgemäßes Teilchen- bzw. Atommodell.

Verstehen des Ordnungsprinzips der Elemente.

Kennenlernen der chemischen Symbol- und Formelsprache.

Erkennen der chemischen Bindung als Ursache für die Vielfalt der Stoffe.

Erwerb von Basiswissen über die Strukturen ausgewählter anorganischer und organischer Stoffe und

einfachster Struktur – Wirkungsbeziehungen.

Grundmuster chemischer Reaktionen

Qualitative Erfassung des Zusammenhanges zwischen der stofflichen und energetischen Veränderung,

die durch die Zerlegung und Neubildung von Bindungen bedingt wird.

Verstehen der Kopplung von Oxidation und Reduktion anhand einfacher Beispiele aus den

Bereichen Verbrennung, Stoffwechsel, Zersetzungen, Elektrolyse, Energiequellen und Korrosion.

Alltagsbezogenes Erkennen der Bedeutung saurer und basischer Lösungen.

Einsicht gewinnen in wichtige Eigenschaften und Reaktionen von Säuren, Basen und Salzen.

Erkennen der Bedeutung wirtschaftlich wichtiger Säuren, Basen und Salze sowie ihrer Gewinnung

und Anwendung.

Anorganische Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung

Erkennen von Luft, Wasser und Boden als Rohstoffquelle einerseits und schützenswerte Lebensgrundlage

andererseits.

Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung wichtiger anorganischer Rohstoffe.

Wissen um den Stellenwert von Altstoffen und deren Entsorgung oder Wiederverwertung.

Einsicht gewinnen in die wirtschaftliche Bedeutung der chemischen Industrie.

Prinzipielles Verstehen von Umweltproblemen als Störung natürlicher Systeme.

Erkennen der Bedeutung chemischer Methoden bei der Minimierung von Schadstoffen.

Erwerb von chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Wohnen, Verkehr und

neue Technologien.

4. Klasse

Grundmuster organischer Reaktionen

Erfassen der Sonderstellung des Kohlenstoffs in der organischen Chemie und der daraus resultierenden

Eigenschaften und Reaktionsweisen organischer Verbindungen.

Verständnis erlangen für typische Eigenschaften der wichtigsten funktionellen Gruppen.

Fossile Rohstoffquellen und ihre verantwortungsbewusste Nutzung

Wissen um die Bedeutung, Gewinnung und Verarbeitung fossiler Rohstoffe.

Beurteilen der Unterschiede von fossilen und nachwachsenden Rohstoffen.

Verständnis erlangen für die Besonderheiten von Makromolekülen und den daraus resultierenden

makroskopischen Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten.

Erwerb von organisch-chemischen Grundkenntnissen in praxisrelevanten Gebieten wie Kleidung,

Wohnen, Energieversorgung, Verkehr und neue Technologien.

Grundlagen der Ernährung

Einsicht gewinnen in die für die Lebensvorgänge wichtigen Stoffklassen und Reaktionen.

Erkennen der besonderen Bedeutung organischer Sauerstoff- und Stickstoffverbindungen wie

Alkohole, Carbonsäuren und Aminosäuren für Ernährung und Stoffwechsel.

Herausarbeitung der Unterschiede zwischen Kohlehydraten, Fetten und Proteinen sowie der

Bedeutung von Mineralstoffen und Vitaminen.

Kennenlernen der Schritte für die Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln.

Beurteilung des Einsatzes von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln bzw. des biologischen

Landbaus, sowie der Verwendung gentechnisch veränderter Rohstoffe unter Berücksichtigung des Welternährungsproblems.

Beurteilung der Problematik der Frischhaltung, Konservierung und Schönung von Lebensmitteln

unter Berücksichtigung österreichischer Gesetze und der EU-Richtlinien.

Reinigung, Hygiene und Gesundheitserziehung

Verstehen der Zusammensetzung und Wirkungsweise von Wasch-, Reinigungs- und Putzmitteln

sowie Hinführen zu verantwortungsbewusster Anwendung.

Erziehung zu gesundheitsbewusstem Ernährungs- und Hygieneverhalten.

Kritische Beurteilung des Einsatzes von Körperpflegemitteln und Kosmetika.

Erste Hinführung zur Entscheidungsfähigkeit betreffend Genussmittel, Medikamente und Drogen.

Altersgemäße Schulung der Einschätzung von Stoffen in Hinblick auf deren Gefährlichkeit und

Erlernen des verantwortungsvollen und sicheren Umgangs mit (Haushalts-)Chemikalien.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Ausgehend von fachspezifischen Aspekten wird die enge Verflechtung der Physik mit anderen

Naturwissenschaften bearbeitet: Der Unterrichtsgegenstand trägt zu allen Bildungsbereichen bei und soll

sich keinesfalls nur auf die Darstellung physikalischer Inhalte beschränken.

Der Unterricht hat das Ziel, den Schülerinnen und Schülern das Modelldenken der Physik (Realwelt

– Modell – Modelleigenschaften – Realwelt) zu vermitteln und physikalisches Wissen in größere Zusammenhänge

zu stellen.

Dies geschieht durch

– bewusstes Beobachten physikalischer Vorgänge;

– Verstehen und altersgemäßes Anwenden von typischen Denk- und Arbeitsweisen der Physik;

– Erkennen von Gültigkeitsgrenzen physikalischer Gesetzmäßigkeiten in alltagsbezogenen Situationen;

– eigenständige und handlungsorientierte Auseinandersetzung mit Problemen aus dem Erfahrungsbereich

der Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit ausgehend von Schülerexperimenten;

– Entwickeln von Erklärungsversuchen beziehungsweise Modellvorstellungen und deren Anwendungen

bei physikalischen Vorgängen in Natur und Technik.

Außerdem hat der Physikunterricht den Schülerinnen und Schülern in Verbindung mit anderen

Unterrichtsgegenständen die Vielschichtigkeit des Umweltbegriffes bewusst zu machen. Dadurch soll

eine bessere Orientierung in der Umwelt und entsprechend verantwortungsbewusstes Handeln erreicht

werden.

Dies geschieht durch

– Erkennen der kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung der Physik;

– Erkennen von Gefahren, die durch die Anwendung naturwissenschaftlich-technischer Erkenntnisse

verursacht werden, und Auseinandersetzung mit problemadäquaten Maßnahmen zur

Minimierung (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz, Zivilschutz, Friedenserziehung

…);

– Einsicht gewinnen in die Bedeutung technischer Entwicklungen für Gesellschaft und Umwelt;

– Einblicke gewinnen in die Berufs- und Arbeitswelt.

Auf Beiträge österreichischer Wissenschafterinnen und Wissenschafter, Forscherinnen und Forscher,

Technikerinnen und Techniker sowie Erfinderinnen und Erfinder ist besonders einzugehen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

– Darlegung eines Zusammenhanges zwischen Modellbildung und Weltanschauung.

– Anwendung physikalischer Aussagen bei der Interpretation philosophischer und religiöser

Erklärungsversuche über den Ursprung und die Entwicklung des Universums.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Natur und Technik

Die Ziele und Aufgaben des Physikunterrichtes unterstützen alle wesentlichen Anliegen des

Bildungsbereiches.

Mensch und Gesellschaft

Einfluss von Physik und Technik auf gesellschaftliche, ökonomische und ökologische Entwicklungen;

kritische Auseinandersetzung mit unwissenschaftlichen bzw. technikfeindlichen Meinungen;

Einfluss moderner Technologien; Aufzeigen möglicher Gefahren bei der Umsetzung von naturwissenschaftlichen

Erkenntnissen in technische Anwendungen; Entwickeln persönlicher Wertvorstellungen und

der Einsicht zur Mitverantwortung im Umgang mit der Umwelt.

Sprache und Kommunikation

Anwendung einer altersadäquaten Fachsprache; präziser Sprachgebrauch bei Beobachtung, Beschreibung

und Protokollierung physikalischer Vorgänge und Planung von Schülerexperimenten.

Gesundheit und Bewegung

Biomechanische Grundlagen von Bewegungsvorgängen; Bedeutung der Physik im Verkehrswesen;

Funktion und wesentliche physikalische Vorgänge beim Gebrauch von Sportgeräten; physikalische Vorgänge

in Medizin und Medizintechnik.

Kreativität und Gestaltung

Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten; Einfluss der Physik auf Ästhetik,

Funktion und Design.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrplan ist aus einzelnen Modulen aufgebaut, deren Abfolge bzw. Gewichtung durch diverse

Schwerpunktsetzungen variiert und beliebig kombiniert werden kann.

Der Physikunterricht soll zu übergeordneten Begriffen und allgemeinen Einsichten führen, die an

Hand weiterer Beispiele auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.

Ausgehend von konkreten Beobachtungen bzw. Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler

sind unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten jeweils die zu Grunde liegenden physikalischen

Inhalte zu erarbeiten.

Modellvorstellungen (zB das Teilchenmodell) und grundlegende Begriffe (zB Trägheit, Kraft oder

Energie) sind an allen geeigneten Stellen zur Erklärung von Vorgängen in Natur und Technik

heranzuziehen, um altersadäquat aufbereitet immer tiefergreifende Verständnisebenen zu erreichen.

Bei der Gewinnung von Gesetzen ist neben der Verallgemeinerung von Beobachtungen auf Grund

von Experimenten gelegentlich auch die gedankliche Herleitung und anschließende experimentelle

Überprüfung von Lösungsansätzen (Hypothesen) anzuwenden.

Bei der Formulierung von Gesetzen ist auf qualitative Je-desto-Fassungen besonderer Wert zu legen.

Nur an geeigneten Beispielen ist die Leistungsfähigkeit mathematischer Methoden für die Physik zu

zeigen. An geeigneten Inhalten ist den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zu möglichst selbstständigem

Untersuchen, Entdecken bzw. Forschen zu geben. Dies bedingt den Einsatz von Schülerversuchen.

Altersgemäße Denkwege und Deutungsversuche der Schülerinnen und Schüler sind zu berücksichtigen.

Lehrstoff

Kernbereich

2. Klasse

Die Physik bestimmt unser Leben

Ausgehend vom Interesse und von Fragestellungen, die von den Schülerinnen und Schülern kommen,

soll ein „motivierender Streifzug“ durch unterschiedlichste Bereiche des belebten und unbelebten

Naturgeschehens unternommen werden.

– Die für die Physik typische Denkweise kennen lernen;

– Unterschiede zwischen physikalischen und nicht-physikalischen Denkvorgängen erkennen.

Die Welt, in der wir uns bewegen

Ausgehend von unterschiedlichsten Bewegungsabläufen im Alltag, im Sport, in der Natur bzw. in der

Technik sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes Verständnis der Bewegungsmöglichkeiten,

der Bewegungsursachen und der Bewegungshemmungen von belebten und unbelebten

Körpern ihrer täglichen Erfahrungswelt sowie des eigenen Körpers gewinnen.

– Bewegungsfördernde und bewegungshemmende Vorgänge verstehen und anwenden.

Alle Körper bestehen aus Teilchen

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit dem

Teilchenmodell und seinen Auswirkungen auf diverse Körpereigenschaften vertraut gemacht werden.

Weg und Geschwindigkeit; die gleichförmige und die gleichförmig beschleunigte Bewegung; Masse und

Kraft; Masse und Trägheit; Gewichtskraft und Reibungskraft.

– Teilchenmodell aller Körper und wichtige Auswirkungen akzeptieren und verstehen;

– grundlegende Zusammenhänge zwischen dem Teilchenaufbau und grundlegenden Wärmephänomenen

verstehen; Temperatur, Wärme, Wärmemenge und Wärmedehnung;

– grundlegendes Wissen über Entstehung und Ausbreitung des Schalls erwerben und anwenden

können; Druck, Frequenz, Tonhöhe, Lautstärke, Schallgeschwindigkeit;

– Ursache des Schwimmens, Schwebens und Sinkens von Körpern im Wasser verstehen und

anwenden können; Dichte von Stoffen, Gewichtsdruck in Flüssigkeiten und in Luft.

Der Traum vom Fliegen

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sollen die wesentlichsten Vorgänge beim

Fliegen nach dem Prinzip „leichter als Luft“ und „schwerer als Luft“ verständlich gemacht werden.

– Bewegungsmöglichkeiten von Kleinstkörpern, etwa Staubkörnern, Sporen oder Regentropfen

verstehen;

– die grundlegenden Vorgänge bei einer Ballonfahrt verstehen;

– das „aktive“ Fliegen von beispielsweise Vögeln, Schmetterlingen oder Flugzeugen auf Grund

einfachster Modellvorstellungen verstehen.

3. Klasse

Unser Leben im „Wärmebad“

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes

Verständnis der thermischen Vorgänge in der unbelebten und belebten Welt gewinnen.

– Die Alltagsbegriffe „Wärme“ und „Kälte“ als Bewegungsenergie der Aufbauteilchen der Körper

sowie den Unterschied zwischen „Wärme“ und „Temperatur“ verstehen;

– modellartig verschiedene Formen des Wärmetransportes und wichtige Folgerungen erklären

können; Wärmeleitung, Wärmeströmung, Wärmestrahlung;

– die Bedeutung der Wärmeenergie für Lebewesen in ihrer Umwelt erkennen;

– die Bedeutung der Wärmeenergie im wirtschaftlichen und ökologischen Zusammenhang sehen;

– Zustandsänderungen und dabei auftretende Energieumsetzungen mit Hilfe des Teilchenmodells

erklären können;

– Einsichten in globale und lokale Wettervorgänge und Klimaerscheinungen gewinnen (Jahreszeit,

Wasserkreislauf auf der Erde, Meeresströmungen, Windsysteme).

Elektrische Phänomene sind allgegenwärtig

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler immer intensiver mit grundlegenden

elektrischen Vorgängen im technischen Alltag und in Naturvorgängen vertraut gemacht werden.

– Auswirkungen der elektrisch geladenen Atombausteine auf makroskopische Vorgänge qualitativ

verstehen;

– verschiedene Spannungsquellen als Energieumformer und einfache Stromkreise verstehen;

Gleichstrom und Wechselstrom, Stromstärke, Spannung, Widerstand, das Ohm’sche Gesetz;

– elektrische Erscheinungen in Technik und Natur erklären können.

Elektrotechnik macht vieles möglich

Ausgehend von Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verstehen von

Aufbau und Wirkungsweise wichtiger elektrischer Geräte erreicht und die Wichtigkeit von Schutz- und

Sparmaßnahmen erkannt werden.

– Energieumformung, Arbeitsverrichtung und Wirkungsgrad wichtiger Elektrogeräte verstehen;

– grundlegendes Sicherheitsbewusstsein im Umgang mit elektrischen Einrichtungen entwickeln

(Arten von Sicherungen und Isolation);

– Einsicht in die ökologische Bedeutung von Energiesparmaßnahmen gewinnen und ökologische

Handlungskompetenz aufbauen.

4. Klasse

Elektrizität bestimmt unser Leben

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes

Verständnis von technischer Erzeugung und Konsum von Elektroenergie gewinnen.

– Einsicht in den Zusammenhang zwischen elektrischer und magnetischer Energie gewinnen;

Permanentmagnet und Elektromagnet; elektromagnetische Induktion;

– grundlegendes Wissen über Herstellung, Transport und „Verbrauch“ elektrischer Energie erwerben

(Generator und Transformator);

– Gefahren des elektrischen Stromflusses erkennen und sicherheitsbewusstes Handeln erreichen;

–Einsichten in Funktionsprinzipien technischer Geräte aus dem Interessensbereich der

Schülerinnen und Schüler gewinnen (Elektromotor).

Die Welt des Sichtbaren

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler grundlegendes Verständnis

über Entstehung und Ausbreitungsverhalten des Lichtes erwerben und anwenden können.

– Die Voraussetzungen für die Sichtbarkeit von Körpern erkennen und die Folgeerscheinungen der

geradlinigen Lichtausbreitung verstehen;

– Funktionsprinzipien optischer Geräte und deren Grenzen bei der Bilderzeugung verstehen und

Einblicke in die kulturhistorische Bedeutung gewinnen (ebener und gekrümmter Spiegel;

Brechung und Totalreflexion, Fernrohr und Mikroskop);

– grundlegendes Wissen über das Zustandekommen von Farben in der Natur erwerben.

Gekrümmte Wege auf der Erde und im Weltall

Ausgehend von Alltagserfahrungen sollen die Schülerinnen und Schüler ein immer tiefergehendes

Verständnis der Auswirkungen von Kräften auf das Bewegungsverhalten von Körpern gewinnen.

– Eine Bewegung längs einer gekrümmten Bahn als Folge der Einwirkung einer Querkraft verstehen;

Zentripetalkraft;

– die Gewichtskraft als Gravitationskraft deuten können;

– Bewegungen von Planeten und Satelliten grundlegend erklären können.

Das radioaktive Verhalten der Materie

Ausgehend von Alltagsvorstellungen der Schülerinnen und Schüler soll ein grundlegendes Verständnis

wichtiger Vorgänge in Atomkernen erzielt werden.

– Einsichten in Veränderungen im Atomkern als Ursache der „Radioaktivität“ gewinnen (Eigenschaften

von Alpha-, Beta- und Gammastrahlen);

– radioaktiven Zerfall als ständig auftretenden Vorgang erkennen;

– grundlegende Vorgänge bei der Energieumsetzung in der Sonne, in Sternen und bei Kernreaktionen

verstehen können (Kernfusion, Kernspaltung).

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung

altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller

Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen

musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit,

Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler

eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.

Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren musikalische Fertigkeiten

systematisch und aufbauend weiterzuentwickeln. Dabei soll im Laufe der vier Unterrichtsjahre ein

Repertoire an Liedern, Tänzen und Hörbeispielen entwickelt und gefestigt werden. Durch die Beschäftigung

mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen –

auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren

und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen

von Musik und deren Nutzung.

Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen sollen unter

Anwendung fachkundiger Äußerung geschult werden. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung

sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. In die Wechselwirkungen

von Musik und Wirtschaft soll anhand regionaler und überregionaler Gegebenheiten Einsicht gewonnen

werden.

Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen,

regionalen und internationalen Kontext zu legen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

– Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.

– Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.

– Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre,

Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.

– Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln;

künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über

Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien.

Mensch und Gesellschaft

Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung;

gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische

Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des

Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung

zur Genauigkeit.

Natur und Technik

Akustik und Instrumentenkunde; physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische

und kreative Problemlösungsstrategien.

Gesundheit und Bewegung

Künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-

Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung

von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung;

Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.

Kreativität und Gestaltung

Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen,

Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft;

nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.

Didaktische Grundsätze

Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören

und Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend

vernetzt werden. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu

berücksichtigen.

Grundlage für theoretisches Wissen soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen

Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen

– Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv,

kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler

soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und

Kulturkreisen vor allem praxisorientiert geweckt und weiterentwickelt werden. Dabei sind auch regionale

musikalische Traditionen zu berücksichtigen.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges

Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert

und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig

erleben.

Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen,

Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen

Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit

anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Lehrstoff

Kernbereich

1. und 2. Klasse

Vokales Musizieren

Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz,

Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen

musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im

Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen

Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung.

Instrumentales Musizieren

Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst

gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; elementare Liedbegleitung; elementare Gruppenimprovisation.

Bewegen

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen;

gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und

Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch

Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.

Gestalten

Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen,

Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien.

Hören

Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber

auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen,

Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren.

Grundwissen

Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und

traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt, Rhythmus; Dynamik, Tempo,

Phrasierung; Intervalle, Akkorde; Dur, Moll, pentatonische Elemente; Motiv, Thema; zwei-, dreiteilige

Liedform, Rondo, Variation; Kennenlernen musikalischer Gattungen; optisches und akustisches Erkennen

der gebräuchlichsten Instrumente und deren Spielweisen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars;

Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen.

3. und 4. Klasse

Vokales Musizieren

Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen;

stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires;

Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen

und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte

und aus verschiedenen Kulturkreisen; Sprechstücke.

Instrumentales Musizieren

Erweiterung der Musizierpraxis mit Körperinstrumenten, Rhythmusinstrumenten, Stabspielen und

elektronischen Instrumenten; verstärkter Einsatz vorhandener Klasseninstrumente; Liedbegleitung in

Verbindung mit musiktheoretischen Grundlagen; einfaches improvisatorisches Musizieren.

Bewegen

Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter

Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen

Kulturkreisen.

Gestalten

Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen

Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien.

Hören

Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen;

kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik.

Grundwissen

Anwenden, Festigen und Erweitern der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; Ensembles und

Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und

instrumentaler Gattungen aus verschiedenen Epochen unter Berücksichtigung des 20. Jahrhunderts: Oper,

Oratorium, Musical, Suite, Konzert, symphonische Gattungen; aktuelle Strömungen der Popularmusik;

Musik und Musikerbiografien im sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im

regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Erkennen von Musik als Wirtschaftsfaktor;

Kennenlernen von Berufen im Musikbetrieb.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung stellt sich die Aufgabe, grundlegende Erfahrungen

in visueller Kommunikation und Gestaltung zu vermitteln und Zugänge zu den Bereichen bildende

Kunst, visuelle Medien, Umweltgestaltung und Alltagsästhetik zu erschließen.

Komplexe Lernsituationen, in denen sich Anschauung und Reflexion mit der eigenen bildnerischen

Tätigkeit verbinden, sollen mit den für ästhetische Gestaltungsprozesse charakteristischen offenen

Problemstellungen die Voraussetzungen für ein Lernen mit allen Sinnen und die Vernetzung sinnlicher

und kognitiver Erkenntnisse schaffen. Auf dieser Grundlage sollen Wahrnehmungs-, Kommunikations-

und Erlebnisfähigkeit gesteigert und Vorstellungskraft, Fantasie, individueller Ausdruck und Gestaltungsvermögen

entwickelt werden.

Die eigene Gestaltungsarbeit soll Einsichten in die Zusammenhänge von Produkt und Prozess ermöglichen,

technische und handwerkliche Grundlagen vermitteln und Offenheit, Experimentierfreudigkeit,

Flexibilität und Beharrlichkeit als wichtige Voraussetzungen für kreatives Gestalten erlebbar machen.

Die Ergänzung und Relativierung der subjektiven Erfahrungen durch grundlegendes Sachwissen zielt

auf Erweiterung der Wahrnehmungs-, Erkenntnis- und Handlungsqualitäten im visuellen Bereich. Neben

der Entwicklung persönlicher Erlebnisfähigkeit und Freude an bildender Kunst sollen auch verstandesmäßige

Zugänge eröffnet und das reflektorische und kritische Potenzial von Kunstwerken in altersgemäßer

Form bewusst gemacht werden. In gleicher Weise soll eine sachliche Basis für die kreative und

verantwortungsbewusste Nutzung der neuen Medien und das persönliche Engagement in Fragen der

Umweltgestaltung gelegt werden.

Die Lernchancen des Faches reichen über fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten hinaus. Die

mit der eigenständigen Gestaltungsarbeit verbundene Selbsterfahrung, die Förderung der Kreativität, der

Handlungsbereitschaft und der Freude am eigenen Tun können ebenso wie die Wertschätzung ästhetischer

Vielfalt und die Entwicklung kulturellen Bewusstseins und kultureller Toleranz wichtige Beiträge zur

Persönlichkeitsbildung und zur Wahrnehmung sozialer Verantwortung leisten.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

– Verknüpfung ästhetischer Anforderungen mit ethischen Grundeinstellungen und Weltanschauungen.

– Einblicke in historische, ethische und ökonomische Bedingungsfelder künstlerischer Prozesse.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Verbinden sprachlicher und bildhafter Kommunikationsmittel; mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen;

Verbalisieren ästhetischer Erfahrungen.

Mensch und Gesellschaft

Wechselbeziehung zwischen Kunst und gesellschaftlichen Entwicklungen, Kunst und Religion;

Zusammenhang von Kunst und kultureller Identität; Einsichten in fremde Kulturen; Verantwortungsbewusstsein

und Handlungskompetenz für die Mitgestaltung der Umwelt.

Natur und Technik

Visuelle Aspekte von Naturphänomenen; Maß, Zahl und Struktur als Gestaltungsaspekt; Entwicklung

des Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögens; Werkstoffe und Techniken sowie deren sachgerechter

und verantwortungsbewusster Einsatz; Aspekte wechselseitiger Beziehung in der Entwicklung von

Naturwissenschaft und bildender Kunst.

Kreativität und Gestaltung

Erweiterung und Differenzierung der sinnlichen Wahrnehmungs- und Erkenntnisfähigkeit sowie des

Darstellungvermögens; Lust an gestalterischer Tätigkeit; Entwicklung der ästhetischen und emotionalen

Bildung; Entwicklung technischer und handwerklicher Fähigkeiten; Entwicklung kreativer Haltungen und

Methoden sowie eines altersgemäßen ästhetischen Sachwissens; Begabungsförderung im Hinblick auf

Berufe mit künstlerischem bzw. gestalterischem Anforderungsprofil.

Gesundheit und Bewegung

Förderung von motorischen und sensorischen Fähigkeiten; der menschliche Körper als Ausdrucksmittel

und künstlerisches Medium.

Didaktische Grundsätze

Themen und Aufgabenstellungen müssen auf jeder Schulstufe die drei Bereiche bildende Kunst –

visuelle Medien – Umweltgestaltung und Alltagsästhetik behandeln. Im Unterabschnitt Sachgebiete gibt

der Lehrplan stichwortartig Hinweise auf eine mögliche Aufgliederung. Auswahl und Schwerpunktsetzung

liegen in der Verantwortung der Lehrenden, müssen sich für den Kernbereich aber an den im

Unterabschnitt Lehrstoff genannten Zielen orientieren. Durch entsprechende Themenwahl und Akzentuierung

können auch mehrere der drei Bereiche gleichzeitig angesprochen werden (zB: Architektur als

Kunstwerk, Propagandamedium und gestalteter Lebensraum).

Die vertiefende und mehrdimensionale Auseinandersetzung mit ausgewählten Themen- und

Problemstellungen sowie Vernetzungs- und Transferleistungen sind wichtiger als die Behandlung einer

möglichst großen Anzahl von Aufgaben.

Motivation der Schülerinnen und Schüler und deren Freude an eigenständiger bildnerischer Tätigkeit

sollen zentrale Aspekte der Aufgabenstellungen sein.

Die Unterrichtssequenzen sollen praktische Gestaltungsaufgaben gleichwertig mit der Reflexion und

mit einer altersgemäßen Vermittlung von Sachinformationen verbinden und die Auseinandersetzung der

Schülerinnen und Schüler mit ihren eigenen Arbeiten einschließen.

Um die Qualität von Gestaltungslösungen einsichtiger zu machen, soll die Anwendung von

Techniken und der Einsatz bildnerischer Mittel nicht Selbstzweck sein, sondern mit thematischen und

inhaltlichen Anliegen ursächlich verbunden werden.

Die einzelnen Unterrichtssequenzen und Projekte sollen insofern aufeinander bezogen sein, als sie

aufbauende Lernschritte und Schwierigkeitsgrade in thematischer, gestalterischer und technischer Hinsicht

berücksichtigen müssen.

Im Sinne der Anschaulichkeit muss grundsätzlich auf optimale Qualität der verwendeten Bildmedien

geachtet werden. Die Begegnung mit dem Original ist auf jeden Fall anzustreben. Manche Einsichten

können zudem nur im unmittelbaren Vergleich (zB: Doppelprojektion) gewonnen werden.

Der Anspruch, Lernchancen aus der Vernetzung von praktischer Arbeit und Reflexion zu entwickeln,

stellt besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die wöchentliche Doppelstunde

als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens zählt ebenso zu den Voraussetzungen wie die

Einbeziehung außerschulischer Lernorte (Galerien, Museen, Ateliers, Begehung von Architektur usw.),

die eine Begegnung mit Originalwerken möglich macht.

Der Unterrichtsertrag ist in geeigneter Form zu sichern (Mitschrift, Dokumentationsmappe, Bildersammlung

uä.).

Sachgebiete

Bildende Kunst

Malerei, Grafik, Schrift, Plastik/Objekt, Architektur, Foto, Film, Video, Computer, zeitgenössische

künstlerische Medien und Ausdrucksformen (zB: Aktionskunst, Happening, Performance, Montage,

Environment, Konzeptkunst, …);

Bildfunktionen und Bildsujets, Bildauffassungen;

Bildordnung: Bildelemente und Struktur;

Farbe: Licht, Farbwahrnehmung, Funktion und Wirkung der Farbe, Maltechniken, Farbtheorien;

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte;

Kunstvermittlung: Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien.

Visuelle Medien

Zeichnung als Informationsträger (zB: Skizze, Plan, …);

Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design;

Schrift und Bild: Plakat, Zeitung, Illustrierte, Comics, visuelle Aspekte der Werbung;

Sprache und Bild: Vortrag, Präsentation; Präsentationsmedien: Wandtafel, Kunstmappen, Overheadprojektor,

Diaprojektor, Kopiergerät;

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation);

gesellschaftliche Bedeutung der Bildmedien;

Kunstwerke als Massenmedien.

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik

visuelle Aspekte der Architektur und des Design;

Stadtbilder, Stadtstrukturen, Idealstädte, Stadtutopien, Denkmalschutz, Kulturtourismus, Identität

eines Ortes;

Raumgestaltung, Raumwirkung;

ästhetisch geprägte Situationen und Prozesse: kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen,

Feste und Feiern, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen;

Selbstdarstellung: Körpersprache, Mode, Make-up.

Lehrstoff

Kernbereich

1. und 2. Klasse

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf die Aneignung grundlegender Erfahrungen, Fertigkeiten

und Kenntnisse. Durch das eigenständige Lösen von Gestaltungsaufgaben sollen die Schülerinnen und

Schüler visuelle Darstellungsformen für Sachverhalte, Ideen und Konzepte finden und ihren Gedanken,

Gefühlen, Fantasien und Utopien mit bildnerischen Mitteln Ausdruck verleihen lernen. Durch die

Reflexion der eigenen Gestaltungsleistungen und durch die Auseinandersetzung mit Werken der

bildenden Kunst, mit visuellen Medien, mit Themen der Umweltgestaltung und Alltagsästhetik sollen

erste Einblicke in Struktur und Funktion visueller Gestaltung gewonnen werden. Die Schülerinnen und

Schüler sollen erfahren, dass visuelle Wahrnehmung in vielen Fällen durch haptische, akustische und

andere Sinneseindrücke unterstützt und wesentlich mitbestimmt wird.

1. Klasse

Im spielerischen Umgang mit den bildnerischen Mitteln unterschiedliche Gestaltungsweisen und

Techniken kennen und zur Visualisierung altersgemäßer Themenstellungen anwenden lernen; visuelle

Wahrnehmungen sprachlich mitteilen können; erste Erfahrungen im Umgang mit neuen Bildmedien

erwerben; Werke der bildenden Kunst kennen lernen – nach Möglichkeit im Zusammenhang mit der

eigenen bildnerischen Tätigkeit; Situationen der Umweltgestaltung im persönlichen Umfeld wahrnehmen,

eigene Ansprüche formulieren und visuell darstellen lernen.

2. Klasse

Bildnerische Techniken und Gestaltungsweisen einer gestellten Aufgabe sinnvoll zuordnen können,

experimentelle Verfahren als Impuls nutzen lernen; die Wahrnehmung von Bildern und Zeichen der

alltäglichen Lebenswelt bewusst machen und erörtern können; die neuen Bildmedien im Rahmen von

Gestaltungsaufgaben als Werkzeug kennen lernen; über Teilaspekte erste Einblicke in die komplexe

Struktur von Kunstwerken erhalten und Erkenntnisse für eigene Gestaltungsleistungen nutzen lernen;

Umweltgestaltung als Gemeinschaftsaufgabe erkennen und in der Bearbeitung altersgemäßer Gestaltungsaufgaben

eigene Konzepte mit den Entwürfen anderer abstimmen und optimieren lernen.

3. und 4. Klasse

Themen und Aufgabenstellungen zielen auf Vertiefung, Erweiterung und zunehmend selbstständige

Anwendung der erworbenen Erfahrungen, Fertigkeiten und Kenntnisse. In der engen Verbindung eigener

Gestaltungserfahrungen mit der Reflexion und dem Erwerb spezifischen Sachwissens sollen die Schülerinnen

und Schüler unkonventionelle Lösungswege kennen lernen, die Vielgestaltigkeit ästhetischer

Ausdrucksmöglichkeiten erfahren, Vielfalt als Qualität erkennen und mit der Mehrdeutigkeit visueller

Aussagen umgehen lernen. Dabei können Erfahrungen im Verbinden sprachlicher mit visuellen und

anderen nonverbalen Kommunikationsweisen erworben werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen

Informationsquellen und Einrichtungen der Kunstvermittlung kennen und selbstständig nutzen lernen.

3. Klasse

Erweitertes Wissen über Form-Wirkungs-Zusammenhänge erwerben und selbst anwenden lernen;

visuelle Phänomene strukturiert beschreiben und analysieren können; die kreativen Möglichkeiten der

neuen Bildmedien erfahren und nutzen lernen; die Auseinandersetzung mit Kunstwerken durch Vernetzung

unterschiedlicher Betrachtungsaspekte und durch Einbeziehung gesicherter Sachinformation

intensivieren und Kriterien für die Werkanalyse entwickeln; ästhetisch bestimmte Aspekte des

Alltagslebens erkennen und im persönlichen Bereich gestalten lernen.

4. Klasse

Aufgabenstellungen zunehmend durch die eigenständige Wahl der Technik und der Gestaltungsmittel

themengerecht bewältigen können; Grundgesetze visueller Kommunikation mit den damit

verbundenen Möglichkeiten der Manipulation kennen und kritisch beurteilen lernen; die neuen Bildmedien

in komplexe Gestaltungsaufgaben integrieren können; Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge

und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben; Projekte der Umweltgestaltung durch Nutzung der

ästhetischen Zugänge analysieren lernen und in eigenen Gestaltungsversuchen Alternativen entwickeln.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

TECHNISCHES WERKEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Durch die Auseinandersetzung mit den Sachbereichen „Gebaute Umwelt“, „Technik“ und

„Produktgestaltung/Design“ sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, das Leben in einer

hochtechnisierten Welt in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht zu bewältigen. Dazu soll

Technisches Werken durch entdeckendes, problemlösendes und handelndes Lernen beitragen. Dabei sind

neben der Schwerpunktsetzung auf technische Aspekte auch Elemente des textilen Bereiches zu beachten.

Entwicklung und Anwendung von Strategien zum Erkennen und Lösen von technischen und gestalterischen

Problemen

Einsichten gewinnen in Zusammenhänge von Ursache und Wirkung bei technischen Sachverhalten;

Förderung von Kreativität und Innovationsfähigkeit durch systematisches und divergierendes Denken;

eigenständige Durchführung von Problemlösungs- und Gestaltungsprozessen; ökonomisches Organisieren

von Herstellungsprozessen.

Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Umsetzung kognitiver Lernprozesse in Produkte

und Ergebnisse

Fähigkeiten und Begabungen entwickeln zur Lebens- und Freizeitgestaltung; Sicherheitsbewusstsein

aufbauen und werkgerechten Einsatz von Maschinen und Werkzeugen kennen lernen; genaue und

materialgerechte Verarbeitung von Werkstoffen nach funktionalen und gestalterischen Kriterien; Einblicke

in die Berufs- und Arbeitswelt als wichtigen Beitrag zur Berufsorientierung gewinnen.

Entwicklung von Kompetenzen durch Sammeln von Erfahrungen aus der praktischen Arbeit

Steigerung der Sensibilität durch sinnliches Erleben beim Verarbeiten verschiedener Werkstoffe;

Entwicklung von Zielstrebigkeit und Konsequenz beim Lösen gestellter Aufgaben; Entwicklung von

kritischer Selbsteinschätzung, Frustrationstoleranz und Kritikfähigkeit als Grundlage für Entscheidungsfindungen;

Erwerb von Urteilsvermögen und Qualitätsbewusstsein bei der Bewertung von Produkten.

Ermöglichen von sozialen Erfahrungen und Hinführen zu verantwortungsvollem Handeln für eine

menschengerechte Umweltgestaltung

Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit bei Planungs- und Herstellungsprozessen aufbauen;

Mitgestaltung des gemeinschaftlichen Lebensraumes; Gesundheitsaspekte bei der Auswahl von Materialien

und Technologien bei baubiologischen und ökologischen Überlegungen berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

– Durch die Abschätzung der Technikfolgen entsteht moralische und ethische Kompetenz für die

Auswirkungen menschlichen Tuns.

– Verantwortungsbewusster Umgang mit den begrenzten Ressourcen der Erde.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Aneignung entsprechender Fachterminologie und Förderung der Kommunikationsfähigkeit bei der

Analyse von Werkstücken.

Mensch und Gesellschaft

Förderung der Teamfähigkeit, Berufsorientierung, Entwicklung von Kompetenz und Verantwortung

für die Gestaltung des Lebensraums durch modellhaftes Lösen von gestalterischen und technischen

Aufgaben, Förderung von Toleranz und gegenseitiger Achtung durch interkulturelle Werkbetrachtung.

Natur und Technik

Förderung systematischen Denkens durch die Entwicklung von Problemlösungsstrategien, Umsetzung

und Erprobung von theoretischen Lösungen in der Realität, Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen

Inhalten und Methoden, Nutzung zeitgemäßer Technologien.

Kreativität und Gestaltung

Förderung von Kreativität und gestalterischen Fähigkeiten durch individuelle Ausdrucksmöglichkeiten

und innovative Problemlösungen, Entwicklung des Darstellungsvermögens durch die systematische

Auseinandersetzung mit Entwurf und Planung von Objekten.

Gesundheit und Bewegung

Entwicklung von Gesundheits- und Sicherheitsbewusstsein beim Einsatz von Werkzeugen, Werkstoffen

und Technologien, Ausbau der Feinmotorik.

Didaktische Grundsätze

Werken soll ein kreativer Prozess sein, in dem die Eigenständigkeit bei der Entwicklung von

Problemlösungsstrategien gefördert wird.

Bei der Auswahl und Vermittlung der Inhalte ist auf den Motivationscharakter und auch auf den

unmittelbaren Lebensraum der Schülerinnen und Schüler bedacht zu nehmen. Wichtigstes Ziel der Unterrichtsarbeit

ist wegen seines starken Motivationscharakters das Herstellen eines konkreten Produkts.

Bei der Planung des Unterrichts ist sicherzustellen, dass alle Lehrplanbereiche ausreichend berücksichtigt

werden, wobei auch Querverbindungen zwischen den verschiedenen Bereichen und zu anderen

Unterrichtsgegenständen anzustreben sind. Schwerpunktsetzungen durch spezielle Neigungen und

Fähigkeiten der Lehrkraft, situative Gegebenheiten und das Aufgreifen aktueller Anlässe sind möglich.

Die Planung soll die Anfertigung von altersgemäßen Entwürfen, Skizzen, Werkzeichnungen, gegebenenfalls

auch die Herstellung von Modellen, die Auswahl der Materialien, die Planung von Fertigung

und Prozessabläufen umfassen. Zur Unterstützung der Planung, Darstellung und Herstellung von Werkstücken

sollen zeitgemäße Technologien und Medien eingesetzt werden.

Einsichten in Zusammenhänge können gelegentlich durch experimentierendes und prozesshaftes

Erarbeiten geeigneter Lehrplaninhalte gewonnen werden, wobei in diesem Fall keine fertigen Endprodukte

erzielt werden müssen. Ergebnisse von solchen Auseinandersetzungen sollen in geeigneter Form

dargestellt oder präsentiert werden, um zur Festigung des Gelernten beizutragen.

Die kritische Reflexion von Lösungen und allfällige Korrekturen sind wichtige Bestandteile von

Herstellungsprozessen und dienen zur Festigung des Gelernten.

Exkursionen und Lehrausgänge stellen wesentliche Ergänzungen des Unterrichts dar, offene Unterrichtsformen

sind unverzichtbar.

Bei der Entwicklung von Werkstücken soll durch Material-, Form- und Farbauswahl Gestaltungsabsicht

angestrebt werden und im Endprodukt erkennbar sein. Die geforderte Eigenständigkeit bei der

Problemlösung schließt die Verwendung von fertigen Bausätzen und rezeptartigen Anleitungen weitgehend

aus.

Bei der Herstellung der Werkstücke sollen die Schülerinnen und Schüler handwerkliche Grundfertigkeiten

erlernen und anwenden können. In der 1. und 2. Klasse sollen die Grundbegriffe der Material- und

Werkzeugkunde, in der 3. und 4. Klasse darüber hinaus spezielle Anwendungsmöglichkeiten erarbeitet

werden.

Maschinen, Geräte und Materialien sind in den Werkräumen so zu verwenden bzw. aufzustellen,

dass eine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit nach menschlichem Ermessen ausge-

schlossen ist. Individuelle Voraussetzungen und der Entwicklungsstand von einzelnen Schülerinnen und

Schülern sind zu berücksichtigen.

Folgende Werkzeuge und Maschinen dürfen von Schülerinnen und Schülern in keinem Fall benützt

werden: Kreissägen, Hobelmaschinen, Fräsmaschinen, Winkelschleifer.

Auf die Gefahren beim Arbeiten mit elektrischem Strom und auf Maßnahmen zur Unfallverhütung

ist jedenfalls und eindringlich hinzuweisen. Werkstücke dürfen nur mit maximal 24 Volt Stromspannung

betrieben werden.

Das praktische Arbeiten der Schülerinnen und Schüler als zentrales Anliegen der Werkerziehung und

die komplexe Auseinandersetzung mit den Inhalten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität bei der

Unterrichtsplanung über größere Zeiträume.

Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Sonderunterrichtsräumen

mit entsprechender Ausstattung.

Lehrstoff

Kernbereich

Gebaute Umwelt

Durch die Auseinandersetzung mit den Inhalten „Der Ort“, „Das Bauwerk“, „Das Wohnen“ sollen

die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, an der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensbereiches

verantwortungsvoll mitzuwirken bzw. Fantasien und Denkmodelle für die Zukunft zu entwickeln.

Sie sollen elementare Grundlagen für die Gestaltung und Nutzung von Bauwerken kennen und

anwenden lernen. Dabei sollen die Wechselwirkungen zwischen Mensch und Architektur erkannt, die

daraus resultierenden Probleme analysiert und Lösungsmöglichkeiten entwickelt werden.

Neben dem Erleben gebauter Architektur können auch aus der Fertigung von Modellen Erkenntnisse

gewonnen werden.

1. und 2. Klasse

Der Ort

Auseinandersetzung mit der Lage eines Bauwerks, seinem Außenraum, seiner unmittelbaren Umgebung

und seinem größeren Umfeld durch Erkundung von realen Situationen und geeigneten Plandarstellungen.

Das Bauwerk

Kennenlernen von Kategorien zur Unterscheidung nach

– Nutzung und Raumbedarf: Wohnbau, Industrie- und Bürobau, Sonderbau (Kirche, Schule,

Krankenhaus, …);

– Gestaltung und Form;

– Konstruktionen: Massivbauweise, Skelettbauweise;

– Baumaterialien.

Das Wohnen

Erleben und verbalisieren unterschiedlicher Raumeindrücke sowie individuelles und gemeinsames

Entwickeln von Fantasien und Modellen.

3. und 4. Klasse

Der Ort

Erkennen und Erfassen von städtebaulichen, raumplanerischen und infrastrukturellen Zusammenhängen

durch Auseinandersetzung mit konkreten Anlässen aus dem engeren Erlebnisbereich der

Schülerinnen und Schüler.

Das Bauwerk

Einsichten gewinnen in grundlegende Gestaltungsprinzipien und funktionale Anforderungen durch

Erleben und Vergleichen von unterschiedlichen Gebäudetypen. Auseinandersetzung mit zukunftsorientierten

Technologien im Bau- und Energiebereich.

Das Wohnen

Entwickeln von Konzepten für das Wohnen von Menschen mit ähnlichen oder unterschiedlichen

Bedürfnissen. Auseinandersetzung mit Ausstattung und Funktionalität von Wohnräumen.

Produktgestaltung – Design

Bei der Auseinandersetzung mit den Inhalten „Gebrauchsgut“ und „Werkzeug“ sollen die Schülerinnen

und Schüler Einsichten und Kompetenzen für die Herstellung und Nutzung von Produkten gewinnen.

Durch das Erarbeiten eines Anforderungskatalogs am Beginn jeder Aufgabe sollen sie Kriterien für

die Beurteilung von Produkten entwickeln. Beim Erstellen einer Produktanalyse sollen Zusammenhänge

zwischen Form, Funktion, Werkstoff, Ökologie und Ökonomie hergestellt werden und zu konsumkritischem

Verhalten führen.

1. und 2. Klasse

Werkzeug

Herstellen einfacher Werkzeuge aus leicht zu bearbeitenden Materialien.

Gebrauchsgut

Herstellen von einfachen, funktionstüchtigen Produkten für Alltag und Spiel. Erarbeiten und Herstellen

von Gefäßen und Behältern aus leicht formbaren Werkstoffen.

3. und 4. Klasse

Werkzeug

Herstellen von anspruchsvolleren Werkzeugen aus Materialien mit höheren Anforderungen nach

selbst angefertigten Werkzeichnungen.

Gebrauchsgut

Anfertigen von Werkstücken mit höheren funktionalen und gestalterischen Ansprüchen für Freizeit,

Sport bzw. soziale Bereiche. Planen, Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgütern in Einzel- oder

Serienfertigung.

Technik

Durch die Auseinandersetzung mit Inhalten der Teilbereiche „Mechanik“, „Strömungs- und Elektrotechnik“

sollen die Schülerinnen und Schüler systematische Denkprozesse bei der Problemerkennung,

Analyse und Zielformulierung entwickeln. Sie sollen auch durch experimentelle Verfahren kreative

Lösungsansätze suchen, Entscheidungen treffen und so zu einer Problemlösung finden können.

1. und 2. Klasse

Mechanik

Gewinnen von Einsichten in einfache mechanische Vorgänge an Maschinen durch Untersuchen,

Bauen und Erproben; Herstellen von einfachen Fahrzeugen, eventuell mit Lenk- und Bremsvorrichtung.

Strömungstechnik

Durch Fertigung von Flug- oder Schiffsmodellen, Wind- oder Wasserrädern sollen Einsichten in

Grundprinzipien von Maschinen, die Luft- und Wasserströmungen nutzen, gewonnen werden.

Elektrotechnik

Gewinnen von Einsichten in einfache elektrische Schaltungen oder Anlagen und Erarbeiten einfacher

Schaltpläne; Anwendung verschiedener Arten von Stromquellen und Verbrauchern – vor allem auch in

Verbindung mit Aufgaben aus anderen Lehrplanbereichen.

3. und 4. Klasse

Mechanik

Gewinnen von Einsichten in verschiedene Antriebs-, Lenkungs- und Steuerungssysteme; Erkennen

der Problematik von Energieeinsatz und Wirkungsgrad bei Fahrzeugen und Maschinen.

Strömungstechnik

Erweitern und Vertiefen des Verständnisses für verschiedene Funktionsweisen aus dem Bereich der

Hydro- und Aerodynamik. Einsatz verschiedener Antriebs- und Steuerungssysteme bei Schiffs- und

Flugmodellen, Kraft- und Energiemaschinen – gegebenenfalls unter Einbeziehung der Elektrotechnik.

Elektrotechnik

Lesen und Verstehen von elektrischen und einfachen elektronischen Schaltplänen. Erarbeiten der

Funktionsweise von Bauteilen und Anwenden bei einfachen Grundschaltungen insbesondere zum Regeln

und Steuern.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

TEXTILES WERKEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Textilunterricht soll die Tätigkeitsbereiche Kleiden, Wohnen, Gestalten, Arbeiten bzw. Produzieren

und Konsumieren erschließen. Auf Grund der gesellschaftlichen Bedeutung dieser Bereiche trägt

der Unterrichtsgegenstand Textiles Werken zu wichtigen Grundanliegen unserer Kultur bei.

Der Unterricht hat das Ziel, alle Schülerinnen und Schüler auf die Bewältigung der in diesen

Bereichen auftretenden Alltagssituationen vorzubereiten und sie zu befähigen, diese selbstständig, kritisch

und kreativ zu meistern. Dabei sind neben der Schwerpunktsetzung im textilen Bereich auch technische

Aspekte zu beachten.

Die handlungsorientierte Methode des Faches soll die Vernetzung links- und rechtssphäriger Fähigkeiten,

also intellektuellen Faktenwissens und vernetzt-konzeptuellen Denkens, ermöglichen. Auf Grund

des lebenspraktischen Bezuges des Faches sollen Qualifikationen vermittelt werden, die es den Schülerinnen

und Schüler ermöglichen, an der aktiven, kritischen und kreativen Gestaltung ihrer Umwelt

teilzunehmen, Teamfähigkeit, Genauigkeit, Konzentration und Ausdauer zu schulen und dabei Wege zur

Selbstverwirklichung zu finden. Dem Interesse der Schüler und Schülerinnen am Experimentieren mit

textilen Materialien und Arbeitstechniken, an der spontanen Gestaltungsfreude, an der eigenen sowie an

der Kleidung der Mitmenschen, am Verkleiden und am Spielen sollen entsprechende Freiräume zur

Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten gewährt werden.

Folgende Kompetenzen sollen vermittelt werden

– Fähigkeiten zur Informationsbeschaffung auf dem Textilsektor, zur Feststellung eigener Bedürfnisse,

zur individuellen Auswahl von Textilien, zur nonverbalen Kommunikation und zum kritischen

Konsumverhalten.

Das kann unter anderem erreicht werden durch

– Entwicklung emotionaler, imaginativer und manueller Fähigkeiten;

– Entwicklung der Sensibilität für Farbe, Musterung, Kontrast, Material, Form, Proportion;

– Entfaltung der subjektiven Kulturfähigkeit in den Bereichen Kleidung und Wohnen;

– Aufbau eines Problembewusstseins für gesellschaftliche und psychologische Zwänge und für die

Komplexität technisch-ökonomischer Zusammenhänge;

– Erleben von eigenen Werthaltungen und Wertentscheidungen, Begründung von Werturteilen;

– Fertigkeiten in den textilen Grundtechniken unter Berücksichtigung funktionaler, soziologischer,

ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte in den Bereichen Kleidung – Mode, Raumgestaltung

– Wohnen, Produktgestaltung – Produktanalyse.

– Kenntnisse der Eigenschaften, Einsatzmöglichkeiten und Gestaltungskriterien textiler Materialien

sowie Kenntnisse bezüglich textilen Kulturgutes der eigenen und anderer Kulturen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

– Näherbringen von Symbolen;

– Wertschätzung der Arbeit, Werthaltungen;

– verantwortliches Handeln.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Möglichkeiten der nonverbalen Kommunikation vom „Be-Greifen“ bis zur Auseinandersetzung mit

Textilien als Medium visueller Botschaften; Entwickeln einer Fachsprache.

Mensch und Gesellschaft

Textiles Kulturgut als materiale Basis für den Erziehungs- und Bildungsprozess; Komplexität

wirtschaftlicher Zusammenhänge; Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt; Beschäftigung mit neuen

Technologien; Aufgeschlossenheit für historische und gegenwärtige Kulturen; Mode, Kult, Werbung.

Natur und Technik

Berücksichtigung von technischen, ökonomischen und ökologischen Voraussetzungen; Auswahl der

Materialien, Recycling.

Kreativität und Gestaltung

Ausformung des Geschmacks, des persönlichen Stils und Erkennen eigener Interessen; emotionale

Bildung; Sicherheit bei ästhetischen Entscheidungen, Wahl unkonventioneller Formen, Farben, Materialien

und Techniken; Einzigartigkeit des eigenen Produkts.

Gesundheit und Bewegung

Sinnvolle und richtige Wahl der Materialien und Formen von Bekleidung; Schulung der Motorik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten

aufbauen.

Lernen soll weitgehend in Handlungsprozessen stattfinden, in Kombination mit kulturhistorischer

Entwicklung, Interpretation oder Reflexion.

Die Verflechtung von praktischer Arbeit und intellektueller Bildung soll sowohl die sensomotorische

als auch die kognitive und emotionale Dimension des Lernens ansprechen und zu umfassenden Lernerfahrungen

führen.

Mehrere Ziele und Lehrplaninhalte können an einem Werkstück erarbeitet werden; dafür bildet die

Zusammenfassung des Lehrstoffes der 1.und 2. Klasse bzw. der 3.und 4. Klasse die Voraussetzung.

Sowohl moderne Wahrnehmungs- und Gestalttheorien als auch Kreativitäts- und Kommunikationstheorien

sollen die Grundlagen der Aufgabenstellungen bilden.

Die schülerzentrierten Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Aktionsformen wie planendes

Entwickeln, problemlösendes, entdeckendes, experimentierendes und spielerisches Lernen ermöglichen.

Dabei soll die Steigerung der differenzierten Wahrnehmungsfähigkeit, des kreativen Ausdrucksvermögens

und der Kritikfähigkeit als Priorität gesehen werden.

Fähigkeiten zum selbstständigen Planen, rationellen Arbeiten und kritischen Konsumverhalten sollen

entwickelt werden.

Textiles Werken soll auch einen Beitrag zur sinnvollen Gestaltung der Freizeit leisten. Den

Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse vermittelt werden, die sie dazu motivieren, Textiltechniken

zum Selbsttun, zum kreativen Tätigsein und zur Kultivierung eigener Möglichkeiten bei der Gestaltung

ihrer Kleidung und ihrer engeren Umwelt zu gebrauchen.

Die Beschäftigung mit Textilien, das Betrachten von textilen Schöpfungen aus Vergangenheit und

Gegenwart, der Umgang mit textilen Materialien und den dafür notwendigen Geräten soll elementare

Einblicke in die Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte gewähren.

Durch die Auseinandersetzung mit textilen Materialien und Techniken sollen problemlösendes

Denken, flexibles Verhalten, Toleranz und Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer

gefördert werden.

Für den praxisorientierten Unterricht empfiehlt sich die Nutzung von geeigneten Spezialunterrichtsräumen

mit entsprechender Ausstattung.

Lehrstoff

Kernbereich

Faser – Faden – Textile Flächen/Textiltechnologie

Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Herstellung und Gewinnung textiler Rohstoffe,

textile Verfahrens-, Fertigungs- und Produktionstechniken, manuelle und maschinelle Techniken, Eigenschaften

und Pflege der Fasern; Gewinnen von Einsichten in ökonomische und ökologische Zusammenhänge.

Erwerb von Kenntnissen zur Analyse, Auswahl und Beurteilung von Textilien; Einkaufsquellen und

ihre Beurteilung hinsichtlich Qualität, Auswahl und Preis; Entwicklung eines kritischen Konsumverhaltens.

1. und 2. Klasse

– Gewinnung der Fasern und ihre Verarbeitung;

– Kennenlernen und Erprobung fadenbildender oder fadenverstärkender Verfahren;

– praktisches Anwenden flächenbildender Verfahren mit Fasern und Fäden;

– Eigenschaften der Fasern, Pflege und Pflegekennzeichen im Hinblick auf die sachgerechte

Auswahl von Textilien erarbeiten.

3. und 4. Klasse

– Anwenden von fadenbildenden, fadenverstärkenden oder flächenbildenden Verfahren;

– Planen und Erproben der Einzel- und Serienfertigung;

– Einsatzmöglichkeiten neuer technologischer Hilfsmittel kennen lernen;

– textile Prüfverfahren anwenden;

– Textilveredelung praktisch erfahren.

Design/Gestaltungstechniken

Erarbeitung von Gestaltungsgrundlagen des Designs wie Farbe, Form, Struktur, Musterung, Rhythmus,

Harmonie, Kontrast und Proportion zur Entwicklung der Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit.

Umsetzen eigener Entwürfe unter Berücksichtigung elementarer Gestaltungskriterien für das Design.

Experimentelles und sachkundiges Umgehen mit Materialien und Arbeitstechniken. Reflexion im Hinblick

auf Funktion, Gestaltung und Technik von Produkten.

1. und 2. Klasse

– Kennenlernen, Umsetzen und praktisches Anwenden von flächenverbindenden oder flächengestaltenden

Verfahren;

– einfache Schnitte entwickeln;

– Grundformen und ihre Abwandlungen kennen lernen.

3. und 4. Klasse

– Praktisches Anwenden von flächengestaltenden oder flächenverbindenden Verfahren;

– Schnitte aus Vorlagen gewinnen und einfache Abänderungen konstruieren;

– Reflexion der Planungs- und Durchführungsarbeiten sowie der Erscheinungsform und Funktionalität

des Produkts.

Kultur/Textilgeschichte

1. bis 4. Klasse

– Kennenlernen textiler Verfahren und Sachkultur im Kontext der Kulturtechniken der Menschheitsgeschichte;

– Betrachten und Analysieren textiler Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus der Vergangenheit;

– Erschließung der multikulturellen Welt durch Kulturvergleiche;

– Erkennen ästhetischer Normen und ihrer Wandelbarkeit.

Kleidung/Mode/Bekleidungsphysiologie

Erkennen der Funktion der Kleidung; psychologische und soziologische Aspekte von Kleidung und

Mode; Bedeutung der Kleidung in den jeweiligen Gesellschaftsformen; Thematisierung des Spannungsfeldes

Individualität und Gruppenzugehörigkeit. Kennenlernen der Grundregeln der Bekleidungsphysiologie.

Erarbeitung von Modemerkmalen: Änderungen in Farbe, Design und Schnitt als Mittel zur

Aktualisierung sich rasch wandelnder Modekonzeptionen. Sich Erscheinungsformen und den Wandel der

Mode, ästhetische Normen und ihre Wandelbarkeit, Zielgruppen der Werbung und Klischeevorstellungen

bewusst machen.

1. und 2. Klasse

– Kenntnisse über Funktionen der Kleidung erwerben;

– sich mit den Möglichkeiten individueller Gestaltung und Aktualisierung von Kleidungsstücken

unter Berücksichtigung funktionaler und ästhetisch-gestalterischer Gesichtspunkte auseinander

setzen;

– Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung textiler Techniken.

3. und 4. Klasse

– Erkennen von Unterschieden selbst gefertigter und industriell hergestellter Produkte im Hinblick

auf Qualität, Originalität und Kosten;

– Einblicke gewinnen in die Phänomene der Mode;

– Analyse und Bewertung von Material, Schnitt und Ausführung hinsichtlich des Verwendungszweckes,

der Gesundheit und des Wohlbefindens;

– Planung und Herstellung oder Veränderung von Kleidung und Accessoires unter Anwendung

textiler Techniken mit erhöhten Anforderungen.

Wohnen/Raumgestaltung

Erkunden der Nutzung verschiedener Räume, Einrichtungsgegenstände und textiler Elemente der

Innenraumgestaltung. Schärfung der Wahrnehmung durch Beobachten und Vergleichen; Gestaltungsmittel

im Raum wie zB Licht, Form, Farbe, Muster. Erkennen funktionaler und ästhetischer Aspekte von

Räumen sowie individueller Bedürfnisse als Prämisse für die persönliche Gestaltung und das subjektive

Wohlbefinden. Kennenlernen von Raumfunktionen und Raumgestaltung in verschiedenen Epochen und

Kulturen.

1. bis 4. Klasse

– Erwerben von Einsichten über das Wohnen als Grundbedürfnis der Menschen;

– Erwerben elementarer Kenntnisse über Räume, Raumfunktionen und Darstellung von Räumen

(Grundriss, Maße, Maßstab, Plansymbole);

– Gewinnen von Beurteilungskompetenz bezüglich Einrichtungsgegenständen und Textilien des

Innenraums durch selbstständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll gleichrangig zur Entwicklung der Sach-, Selbst- und

Sozialkompetenz beitragen: durch vielseitiges Bewegungskönnen und vielfältige Bewegungserfahrung;

verantwortungsbewusstes Bewegungshandeln; handlungsleitendes und wertbezogenes Wissen; Wahrnehmungsfähigkeit

für den eigenen Körper und das eigene Bewegungsverhalten; Selbstvertrauen;

Entfaltung von Leistungsbereitschaft, Spielgesinnung, Kreativität, Bewegungsfreude und Gesundheitsbewusstsein;

Umgang mit Geschlechterrollen im Sport und Berücksichtigung geschlechtsspezifischer

Interessen und Bedürfnisse; partnerschaftliches Handeln; Übernehmen von Aufgaben; Teamfähigkeit;

Durchsetzungsvermögen unter Beachtung fairen Handelns; Regelbewusstsein und interkulturelles

Verständnis.

Im Mittelpunkt stehen

– Förderung der Entwicklung durch ausreichende und vielfältige motorische Aktivität.

– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Entdecken von Vorlieben

für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung in den persönlichen Lebensstil.

– Entfaltung von Freude an der Bewegung. Entwicklung von Bewegungskönnen, Leistungsvermögen

und der Fähigkeit zum Spielen und Gestalten.

– Aufbau einer bewegungsorientierten, gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und

Mitwelt verantwortlichen Lebensführung sowie einer lebenslangen Bewegungsbereitschaft.

Die Ziele sind

– Ausbildung und Weiterentwicklung der konditionellen und koordinativen Grundlagen des Bewegungshandelns,

Verbesserung der individuellen Leistungsfähigkeit.

– Erwerb eines grundlegenden und vielseitigen Bewegungskönnens und das Schaffen von Möglichkeiten

zum Entdecken von Vorlieben für bestimmte Bewegungsformen und deren Einbeziehung

in den persönlichen Lebensstil.

– Vielfältige Körper- und Bewegungserfahrungen in unterschiedlichen Situationen und Räumen,

besonders auch in erlebnishaften und naturnahen Bewegungstätigkeiten.

– Befähigung zum Bewegungshandeln sowohl in Kooperation als auch in Konkurrenz und Befähigung

zum Umgehen mit Konflikten.

– Kritisch-konstruktive Auseinandersetzung (Handeln und Wissen) mit Phänomenen der Bewegungskultur,

besonders mit solchen der jeweiligen Trendsportarten, sowie mit Normen und

Werten des Sports.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule

Vielfältige Bewegungserfahrungen sollen den Aufbau der eigenen Persönlichkeit und neben dem

individuellen Engagement auch das Übernehmen von Verantwortung im Team und Anstreben bedeutender

Ziele in der Gemeinschaft widerspiegeln. Ein sinnerfülltes Leben soll kennen gelernt werden sowie

Werte und Normen im Bereich Sport, die zu ethischem Handeln führen. Im Wettkampfsport sollen die

Wertekonflikte zwischen Erfolg und Fairness sowie Konkurrenz und Solidarität sportpädagogisch gestaltet

werden. Vor dem Hintergrund des medial dargebotenen Hochleistungssports sollen die Schülerinnen

und Schüler lernen, dass sportmoralisches Handeln vom unaufgebbaren Wert der Personen- und Menschenwürde

gefordert wird.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Die Besonderheiten der „Sportsprache“ (schriftlich, mündlich) als Mittel der Verständigung in Bewegung,

Sport und Spiel; Körpersprache als nonverbale Kommunikation.

Mensch und Gesellschaft

Durch gezielte Strukturierung und Intervention können Prozesse zur Kooperation und Teamfähigkeit

in Gang gesetzt, sozial bzw. motorisch Schwache integriert, das Selbstwertgefühl Einzelner gehoben und

Schülerinnen und Schüler an Grenzsituationen herangeführt werden. Der Unterrichtsgegenstand kann sehr

gut dazu beitragen, Problemlösungsverhalten und Konfliktlösungsstrategien zu vermitteln.

Natur und Technik

Unterschiedlichste Körper- und Bewegungserfahrungen können die Grundlagen von biologischen

und physikalischen Bedingungen auch in verschiedenen Elementen (Wasser, Luft) deutlich machen.

Natursportarten können Zusammenhänge zwischen Ökologie und Sport aufzeigen.

Gesundheit und Bewegung

Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen hat eine tragende Rolle bei der Gestaltung der Schule als

gesundheits- und bewegungsfördernder Lebensraum.

Kreativität und Gestaltung

Zu den wesentlichen Anliegen des Unterrichtsgegenstands Leibesübungen zählen sowohl für Mädchen

als auch für Knaben traditionelle und zeitgenössische Formen der Bewegung und ihre Entwicklung

in Tanz, Gymnastik und Bewegungstheater. Freie Gestaltung von Bewegungen und Bewegungserfindung.

Didaktische Grundsätze

Die Bildungs- und Lehraufgabe ist in jeder der vier Schulstufen unter Setzen von alters- und

entwicklungsgemäßen Schwerpunkten zu erfüllen. Diese Schwerpunkte sind den Teilbereichen des Lehrstoffes

(Bewegungshandlungen) gleichmäßig zuzuordnen und auch unter Beachtung geschlechtsspezifischer

Anliegen festzulegen. Werden im Erweiterungsbereich Inhalte vorgesehen, die nicht an den

Kernbereich anschließen, so sind entsprechend der Vorerfahrung der Schülerinnen und Schüler ausreichende

Grundlagen zu schaffen.

Bei der Wahl der Lehrwege sowie bei der Festlegung der Anforderungen ist das motorische Entwicklungs-

bzw. Leistungsniveau durch Einholen von Informationen und Erhebungen über den Leistungsstand

zu berücksichtigen. Leistungskontrollen können einen Lern- und Übungsanreiz für die Schülerinnen

und Schüler darstellen und auch als Rückmeldungen für die Unterrichtsplanung und -durchführung herangezogen

werden.

Die Vermittlung der motorischen Grundlagen hat in jedem Fall unter Berücksichtung gesundheitsorientierter

und motorisch fördernder Gesichtspunkte zu erfolgen. Dazu gehören vielfältige Bewegungsangebote

unter Bedachtnahme auf die individuelle gesundheitliche und physiologische Reizsetzung,

wobei auf die unteren und oberen Grenzen der Wirksamkeit Bedacht zu nehmen ist.

Die Lernbereitschaft kann durch Einbeziehung der Bewegungswelt der Schülerinnen und Schüler

und entsprechender Trends im freizeitlichen Bewegungshandeln gesteigert werden. Eine weitere mögliche

Motivation zum Sporttreiben sind die Vorbereitung und Teilnahme an jugendgemäßen Vorführungen und

Wettkämpfen (Schulvorführungen und -wettkämpfe, Vereins- und Verbandswettkämpfe) sowie das

Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖGA, ÖJSTA, ÖSA, ÖLTA, Helferschein, …).

Auf eine sinnvolle Verteilung (zB Vielfalt, Ergänzung, Kontrast) der Lehrinhalte über die vier Schulstufen

hinweg ist zu achten. Dabei sollen die Inhalte des Unterrichts nicht nur von den Rahmenbedingungen

am jeweiligen Schulstandort abhängen, sondern auch von den Möglichkeiten bei Schulveranstaltungen

und Schulwettkämpfen, sowie von einer Kooperation mit außerschulischen Partnern. Für

wesentliche Inhalte (zB das Erlernen und Verbessern des Schwimmkönnens) ist auch die Abwicklung des

Unterrichts in Kurs- oder Blockform an geeigneten Übungsstätten vorzusehen, um so den Unterrichtsertrag

zu sichern.

Theoriegeleitete Inhalte (Zusammenhänge, Begründungen, Sinninhalte) sind ausgehend vom Bewegungshandeln

(Erleben und Erfahren) zu vermitteln und möglichst in fächerübergreifenden Lehr- und

Lernverfahren zu vertiefen.

Eine angestrebte Leistungssteigerung hat sich an von Schülerinnen und Schülern eigen- und mitbestimmten,

aber auch an fremdbestimmten Leistungsmaßstäben zu orientieren; die individuellen Voraussetzungen

sind dabei zu beachten und kognitive Grundlagen zur Leistungsverbesserung zu vermitteln.

Auf Schulveranstaltungen mit bewegungserziehlichen Inhalten sind die Schülerinnen und Schüler im

Unterricht ausreichend vorzubereiten.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler

zu gewährleisten. Schülerinnen und Schüler sollen Risiko und Gefahren bei der Sportausübung einschätzen

lernen und selbst und für andere Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung beim Sporttreiben (auch

über die Schule hinaus) treffen können.

Lehrstoff

Kernbereich

1. und 2. Klasse: 3. und 4. Klasse

Grundlagen zum Bewegungshandeln

Vielfältige motorische Aktivitäten. Erweitern der vielfältigen motorischen

Aktivitäten.

Grundlegendes Verbessern der konditionellen

Fähigkeiten: Schnelligkeit, Kraft, Ausdauer (vorwiegend

im aeroben Bereich), Beweglichkeit.

Weiterer Ausbau der konditionellen Fähigkeiten

Schnelligkeit; Kraft (auch Verwendung angemessener

Geräte und allenfalls Einsatz von

Fitnessgeräten), Ausdauer (sowohl im aeroben Bereich

als auch im anaeroben Bereich), Beweglichkeit.

Stabilisieren der koordinativen Fähigkeiten

Gleichgewicht, Raumwahrnehmung und Orientierung,

Rhythmusfähigkeit, Reaktionsfähigkeit

und kinästhetische Differenzierungsfähigkeit.

Verbessern der koordinativen Fähigkeiten;

Bewusstmachen des eigenen Bewegungsverhaltens

hinsichtlich Bewegungsqualität und Bewegungsökonomie.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung

und Aufbau von sportartspezifischen

Grundstrukturen.

Gewinnen von Körper- und Bewegungserfahrung;

Sportartspezifische Grundstrukturen verfeinern

und daraus komplexe Bewegungsfertigkeiten

entwickeln.

Könnens- und leistungsorientierte Bewegungshandlungen

Vielfältiges Bewegen und Spielen im Wasser;

Schwimmen können in einer Schwimmlage. Einfache

Sprünge.

Schnell und ausdauernd in einer Lage auch in

Wettkampfform schwimmen; Allenfalls Kennenlernen

einer weiteren Lage. Sprünge.

Bewegungsfertigkeiten ohne, mit und an Geräten

erlernen, üben und zu kurzen Bewegungsfolgen

verbinden.

Anspruchsvollere Bewegungsfertigkeiten

ohne, mit und an Geräten erlernen und üben;

Bewegungsverbindungen erarbeiten und nach

räumlich-zeitlichen sowie ästhetischen Kriterien

gestalten.

Leichte Kunststücke allein und in der

Kleingruppe (er)finden, erproben, üben und

einander präsentieren.

Kunststücke allein, in der Gruppe und im

Klassenverband (er)finden, erproben, üben und

gemeinsam präsentieren.

Schnell, ausdauernd und über Hindernisse

laufen. Weit, hoch und über Hindernisse springen.

In die Weite und auf Ziele werfen, schleudern und

stoßen.

Erlernen, Üben und Anwenden von leichtathletischen

(Grund)Formen.

Verbessern und vielfältiges Anwenden von

leichtathletischen (Grund)Formen.

Entwicklung von sportspielübergreifenden

Fähigkeiten und Fertigkeiten.

Entwicklung der Sportspielfähigkeit (allein,

miteinander und gegeneinander) unter technikrelevanten

Aspekten. Spielorganisation übernehmen.

Wettkämpfe (und deren Vorformen) in den verschiedensten Sportarten und Sportspielen durchführen.

Leisten und Wettkämpfen unter den Aspekten Leistungswille, Fairness und Umgang mit Sieg und

Niederlage; Leistungsgrenzen erfahren und respektieren, aber auch durch eigenständiges Lernen und

Üben verschieben.

Angemessener Aufbau kognitiver Grundlagen zu sportlicher Leistung und Leistungsverbesserung.

Spielerische Bewegungshandlungen

Entwickeln von Spielfähigkeit und vielseitigem

Spielkönnen durch spontanes und kreatives

Spiel in verschiedenen Situationen mit

Gegenständen, mit Geräten und ohne Geräte, durch

kooperative Spiele, Spiele ohne Verlierer und

durch regelgebundene Spiele.

Weiterentwicklung der Spielfähigkeit unter

verstärkt technikrelevanten Aspekten.

Entwickeln von Regelbewusstsein als Fähigkeit,

Spielvereinbarungen und Spielregeln anzuerkennen,

situativ abzuändern und neu zu gestalten.

Zunehmend genaue Regelauslegung. Spielleitungen

übernehmen.

Taktische Maßnahmen setzen können. Taktische Einzelentscheidungen treffen bzw.

gruppen- und mannschaftstaktische Maßnahmen

umsetzen können.

Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen

Aufbau von Körperwahrnehmung; Entwicklung

von Sensibilität für verschiedene Sinne

und von ästhetischer Erfahrung in Ausdruck und

Bewegung.

Entwicklung eines differenzierten Bewegungsgefühls

und von Verständnis für Bewegungsqualität.

Entwickeln der Fähigkeit, Erlebnisse, Stimmungen

und Gefühle in Bewegung zum Ausdruck

zu bringen.

Eigenständiges und kreatives Variieren, Kombinieren

und Erfinden von Bewegungen mit und

ohne Materialien.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung

und Tanz.

Umsetzen von Musik und Rhythmus in Bewegung

und Tanz.

Gymnastische Grundformen ohne Geräte und

mit Geräten und deren räumlich-zeitliche Gestaltung

als Einzel- und Gruppenarbeit.

Erweiterung der gymnastischen Grundformen

ohne Geräte und mit Geräten; Koordination von

Raum, Zeit und Dynamik erfahren; als Einzel- und

Gruppengestaltung umsetzen.

Einfache akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Akrobatische und gauklerische Fertigkeiten.

Gesundheitsorientiert-ausgleichende Bewegungshandlungen

Bedeutung der Bewegung für das physische,

psychische und soziale Wohlbefinden erfassen.

Einfluss der Körperfunktionen und Bewegungswirkungen

auf das physische, psychische und

soziale Wohlbefinden (zB Verbessern der organischen

Leistungsfähigkeit, aktive Erholung und

ausgleichende Bewegung) verstehen.

Bewusstes und eigenverantwortliches Umgehen

mit dem Körper.

Körpergefühl entwickeln und Körperwahrnehmung

verbessern; Reaktionen des Körpers

erfahren.

Erfahren, Ausgleichen und Vermeiden allfälliger

muskulärer Dysbalancen und ebenso

motorischer Defizite in den Bereichen Ausdauer,

Kraft und Beweglichkeit unter besonderer Berücksichtigung

der Haltung.

Fachspezifische Informationen über Körperstatik

(zB Wirbelsäule) und Körperfunktionen (zB

Muskelfunktion, Ermüdung, Pulsfrequenz usw.)

beschaffen.

Erlernen der Gefahrenvermeidung, des richtigen Verhaltens in Gefahrensituationen und bei Unfällen.

Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen

Entdecken und Erschließen von einfachen

Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen

(vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser,

Eis) und Situationen.

Entdecken und Erschließen von komplexen

Bewegungen in unterschiedlichen Umgebungen

(vorzugsweise in der Natur: zB Schnee, Wasser,

Eis) und Situationen.

Erfahrungen mit rollenden und gleitenden

Geräten (zB Fahrrad, Rollbrett, Inline-Skater, Eislaufschuhe,

Ski) gewinnen.

Erweiterung der Erfahrung mit rollenden und

gleitenden Geräten (zB auch mit Einrad, Snowboard).

Gemeinsam handeln und dabei an Sicherheit

gewinnen.

Maßnahmen zur Sichehrheit ergreifen. Selbst

und in der Gruppe Gefahren erkennen.

Altersgemäße fachspezifische Kenntnisse zu Art, Aufbau und Wartung von Geräten sowie zu

Gefahren bei Natursportarten erwerben.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).“

6. Anlage A sechster Teil Abschnitt B (Verbindliche Übungen) lautet

„B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

BERUFSORIENTIERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Berufsorientierung findet viele Ansatzpunkte in den anderen Unterrichtsgegenständen, verfolgt

jedoch darüber hinausgehende, eigenständige Ziele.

Der Unterricht in Berufsorientierung strebt die Entscheidungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler

an und soll zwei Hauptkomponenten integrieren: Ichstärke (Selbstkompetenz) und Wissen um die bzw.

Auseinandersetzung mit der Berufswelt (Sach- und Methodenkompetenz). Sozialkompetenz gewinnt

steigende Bedeutung in der Berufswelt: Sie soll sowohl Gegenstand der Untersuchung als auch der

Einübung im Rahmen der Berufsorientierung sein.

Somit soll ein wesentlicher Beitrag zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler geleistet

werden. Die Entwicklung und Stärkung von Hoffnung, Wille, Entscheidungsfähigkeit, Zielstrebigkeit,

Tüchtigkeit, Leistungsbereitschaft, Durchhaltevermögen und Beziehungsfähigkeit soll dabei

im Mittelpunkt stehen.

Berufsorientierung bietet auch Gelegenheit, traditionelle Einstellungen und Vorurteile im Hinblick

auf Berufs- und Bildungswege zu überprüfen, und zielt darauf ab, den Raum möglicher Berufs- und

Bildungsentscheidungen, insbesondere für Schülerinnen, zu erweitern.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Schulung des präzisen Sprachgebrauches; Gewinnung von und kritische Auseinandersetzung mit

bildungs- und berufsrelevanten Informationen.

Mensch und Gesellschaft

Arbeits- und Berufswelt unter kulturellen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten

kennen lernen.

Natur und Technik

Auswirkung neuer Technologien in den verschiedenen Berufs- und Lebensbereichen.

Kreativität und Gestaltung

Bedeutung von Kunst und Kreativität für Freizeit und Arbeitsleben.

Gesundheit und Bewegung

Dimensionen der Gesundheit als Faktor in Arbeit und Beruf.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll die Tatsache berücksichtigen, dass Berufsorientierung prozesshaften Charakter

hat. Er soll die Berufs- und Bildungswahl einleiten, begleiten und zur selbstständigen Berufs- und Bildungswahlentscheidung

hinführen. Dabei ist auf berufsorientierende Inhalte anderer Unterrichtsgegenstände,

auch früherer Schulstufen, Bezug zu nehmen.

Die Beiträge der Berufsorientierung zur Persönlichkeitsbildung bedingen eine besondere Art der

Unterrichtsgestaltung: anschauliches, unmittelbares Erleben und Selbsttätigkeit sind dafür Voraussetzung.

Für die Umsetzung im Unterricht bieten sich an: Klassengespräche, Rollenspiele, Gruppenarbeit,

selbstständige Einzelarbeit, personale Begegnungen, Realbegegnungen. Realbegegnungen bieten eine

breite Palette von Möglichkeiten: Schul-, Betriebs- und Berufserkundungen, Berufspraktische Tage,

Besuch von Berufsinformationsmessen usw. Sie erfordern eine fundierte Vor- und Nachbereitung mit den

Schülerinnen und Schülern und intensive Kooperation zwischen den Schulen und Betrieben. Bei der

Terminisierung ist auf den Gesamtablauf des Berufsorientierungsprozesses zu achten.

Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Entscheidungen der Bildungs- und Berufsplanung persönliche

Entscheidungen sind und häufig im Kreis der Familie oder in Einzelberatungen stattfinden. Sie können

daher im Unterricht nur vorbereitet werden. Die zielgerichtete Inanspruchnahme von außerschulischen

Beratungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler ist zu fördern.

Lehrstoff

Kernbereich

Im Folgenden werden die Lernziele der Berufsorientierung angeführt – sie sind jedenfalls zu

gewährleisten. Die aufgezählten Themenbereiche zeigen einen Weg zur Umsetzung.

Die Berufsorientierung soll dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler

– die eigenen Wünsche, Interessen und Neigungen entdecken, erforschen und hinterfragen

lernen sowie Begabungen und Fähigkeiten wahrnehmen können, um persönliche Erwartungen

reflektieren und einschätzen zu lernen (3. und 4. Klasse)

Erfahrungen mit Tätigkeiten, in denen Fähigkeiten angesprochen werden (kognitive, affektive,

psychomotorische), Auseinandersetzung mit Berufsbiographien, kulturelle Thematisierung von

Arbeit (Dichtung, Musik, Werkzeug, Kleidung, Sozialformen, …) (3. und 4. Klasse);

persönliche Lebens- und Berufsplanung kritisch reflektieren und überprüfen (Präkonzepte,

eigenes Rollenverständnis, geschlechtsspezifische Sozialisation, …) (3. Klasse);

Selbstreflexion in Bezug auf Interessen, Neigungen, Fähigkeiten aus den verschiedenen Lebensbereichen

(Freizeit, Schule, …) und Verknüpfung mit der Berufswahl (3. Klasse);

Veränderbarkeit des Berufswunsches, Berufswunschverlauf (3. und 4. Klasse);

Anforderungsprofile für berufliche Tätigkeiten und Ausbildungen (3. und 4. Klasse);

Berufswunsch und Realisierbarkeit im Wirkungsgefüge von zB Eltern, Freundinnen und

Freunden, Wirtschaft und Gesellschaft (4. Klasse).

– Arbeit in ihrer vielfältigen Bedeutung und Form als Elementarfaktor für die Menschen und

ihren Lebensraum erkennen und ihr einen persönlichen Stellenwert zuordnen können

(3. und 4. Klasse)

Arbeit im unmittelbaren Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler (3. und 4. Klasse);

eigene und die Erfahrung anderer mit Arbeit (3. und 4. Klasse);

Vergleich von Arbeit in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsräumen; Weltwirtschaft und globale

Entwicklungen, volkswirtschaftliche Zusammenhänge (Lohn- und Preisentwicklung, Wirtschafts-

und Sozialpolitik), europäische Entwicklungen (4. Klasse);

die vielfältigen Formen von Arbeit, zB: unbezahlte Arbeit (Hausarbeit, Arbeit für Gemeinschaft

und Familie, informeller Sektor) – Erwerbsarbeit, selbstbestimmte Arbeit – fremdbestimmte

Arbeit (3. Klasse);

Arbeit und Gesundheit, Arbeitsbedingungen und Gesundheitssicherung (4. Klasse).

– durch Auseinandersetzung mit der Problematik der geschlechtsspezifischen Konzentration

auf bestimmte Ausbildungswege und des nach Geschlechtern geteilten Arbeitsmarkts die

daraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Lebens- und Berufslaufbahn

einschätzen lernen (3. und 4. Klasse)

Stärkung des Selbstwertgefühls, insbesondere von Mädchen, hinsichtlich der Eignung für ein

breites Ausbildungs- und Berufsspektrum (3. und 4. Klasse);

Doppelbelastung von berufstätigen Frauen und Lösungsansätze (3. und 4. Klasse);

Partnerschaft und Aufgabenteilung in Familie, Ehe und Lebensgemeinschaften (3. und 4. Klasse);

Rollenverständnis (biologische Rolle, soziale Rolle, Berufsrolle) von Mädchen und Frauen,

Knaben und Männern (3. und 4. Klasse);

gesetzliche Grundlagen, zB Ehegesetz, Gleichbehandlungsgesetz usw. (3. Klasse);

Bezahlung, Aufstiegsmöglichkeiten, Wiedereinstiegsproblematik, Teilzeitbeschäftigung, Weiterbildungschancen

(4. Klasse).

– Eltern, Funktion der Erziehungsberechtigten als wesentliche Entscheidungsträger

einbeziehen (3. und 4. Klasse)

Reflexion der eigenen Entscheidungsmöglichkeiten innerhalb der Familie (3. und 4. Klasse);

Erschließung von Eltern, Verwandten, Freunden und Freundinnen als Quelle der Unterstützung

(4. Klasse).

– aktuelle Formen sowie die Veränderbarkeit von Arbeit und Berufen erkennen, Entwicklungen

einschätzen lernen und eine persönliche Strategie für die eigene Berufs- und

Lebensplanung aufbauen können (3. und 4. Klasse)

Veränderungen und Weiterentwicklung von Arbeit und Berufen unter historischen, politischen,

wirtschaftlichen, sozialen, ergonomischen und ökologischen Aspekten (3. Klasse);

Auswirkungen neuer Technologien auf die verschiedenen Berufs- und Lebensbereiche im

Zusammenhang mit Arbeit erforschen (3. Klasse);

Arbeitslosigkeit als strukturelles Phänomen – mögliche persönliche Strategien und Fördermaßnahmen

am Arbeitsmarkt (4. Klasse);

Interessenvertretungen und Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts (4. Klasse);

Basisqualifikationen als Ausgangspunkt für Spezialisierungen und Weiterbildungsmöglichkeiten

(4. Klasse);

steigende Bedeutung von sozialen Kompetenzen (Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit,

Tragen von Verantwortung usw.) im Berufs- und Wirtschaftsleben (4. Klasse).

– sich in den verschiedenen Berufsbereichen zurecht finden lernen, Charakteristika erkennen

und nach eigenem Interesse vertiefte Einblicke in ausgewählte Berufe gewinnen (3. und

4. Klasse)

Berufe nach bestimmten Kriterien Berufsfeldern zuordnen (3. und 4. Klasse);

persönlich ausgewählte Berufe und Arbeitsbereiche erkunden, Erkenntnisse ableiten und mit

persönlichen Einstellungen und Haltungen in Zusammenhang bringen (3. Klasse);

die Arbeits- und Berufswelt erfahren, Realbegegnungen (3. und 4. Klasse);

selbstständiges Einholen und kritisches Auseinandersetzen mit berufsrelevanten Informationen

(3. und 4. Klasse).

– Erwartungshaltungen und Beeinflussungen von außen wahrnehmen, ergründen und in

ihrer Wirkung einschätzen lernen (3. und 4. Klasse)

äußere Einflüsse auf die Entwicklung des Berufswunsches (3. Klasse);

geschlechtsspezifische Vorurteile (Rollenbilder, geschlechtsspezifische Arbeitsteilung usw.)

(3. Klasse);

Lebens- und Berufsbiographien (3. Klasse);

Statistiken und Datenmaterial zu beruflichen Positionen, Einkommenshöhen, Arbeitsplatz- und

Ausbildungsangebot usw. (4. Klasse).

– die vielfältigen Ausbildungswege in Österreich mit ihren besonderen Anforderungen und

Bildungsabschlüssen charakterisieren können sowie über Eintritts- und Übertrittsprobleme

Bescheid wissen, um einen für sie richtigen Ausbildungsweg zu finden und sich darauf

vorbereiten zu können (3. Klasse/2. Semester und 4. Klasse/1. Semester)

Angebotsprofile und Eingangsvoraussetzungen der weiterführenden Schulen bzw. Schulstufen

sowie der Lehre, Inhalte und Abschlüsse (3. Klasse);

Aufnahmeverfahren der Schulen und Betriebe, zB Tests, Bewerbungen (4. Klasse);

Kombination von Theorie und Praxis in den Ausbildungswegen (4. Klasse);

Schulabbruch und daraus resultierende Konsequenzen (4. Klasse);

Bildungsabschlüsse und Berufschancen (3. Klasse);

Umstiegsmöglichkeiten und Anrechenbarkeiten, Zugangsbedingungen in weitere aufbauende

Ausbildungen (Kolleg, Fachhochschule, …) exemplarisch kennenlernen (4. Klasse);

Notwendigkeit und Angebote lebensbegleitender Weiterbildung (3. Klasse).

– Beratungseinrichtungen, die Hilfe für die Planung der beruflichen Ausbildung anbieten,

kennen lernen und das Angebot für sich nutzen können (4. Klasse)

Schülerberatung, Schulpsychologie; Arbeitsmarktservice, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer;

Projekte, Förderprogramme; sonstige Beratungs- und Informationsquellen.

– schwierige berufliche Situationen für bestimmte Gruppen erkennen, Zusammenhänge und

mögliche Gründe dafür überlegen, Veränderungsmöglichkeiten aufzeigen und diskutieren

können (4. Klasse)

Berufsbiographien (zB Ausländer/innen, Behinderte, ältere Arbeitnehmer/innen);

gesetzliche Bestimmungen, zB Ausländerbeschäftigungsgesetz, Behinderteneinstellgesetz;

Förderung des Integrationsgedankens.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil).“

7. In Anlage A sechster Teil wird nach der Überschrift des Abschnittes C (C. Freigegenstände) eingefügt

„1. Unterstufe

VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Bildungs- und Lehraufgabe

Ein Freigegenstand zur allgemeinen Interessen- und Begabungsförderung gibt Schülerinnen und

Schülern die Gelegenheit, ihre persönlichen Interessen und individuellen Begabungen zu entdecken und

ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Kenntnisse in besonderer Weise zu entwickeln, zu entfalten, zu

erweitern und zu vertiefen.

Die Aufgaben und Ziele orientieren sich in diesem Zusammenhang an Themen und Tätigkeiten, die

sich aus dem Lebensalltag der Schülerinnen und Schüler, aus dem Unterricht in den Pflichtgegenständen

sowie aus den Bildungsbereichen ergeben.

Wesentliches Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung

besonders zu fördern. Bedacht ist darauf zu nehmen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre

kognitiven, affektiven und kreativen Fähigkeiten entfalten können. Wo es von der inhaltlichen Aufgabenstellung

her angebracht ist, soll ganzheitliches, angewandtes und forschendes Lernen sowie

selbstständiger Bildungserwerb ermöglicht werden.

Didaktische Grundsätze

Die allgemeine Interessen- und Begabungsförderung ist durch ein besonders offenes Lehrstoffkonzept

charakterisiert, das weit gehende Freiräume für die Auswahl einzelner Themenbereiche zulässt.

Neben den Merkmalen der flexiblen Stoffauswahl und Stoffbegrenzung ist vor allem auch die besondere

Rolle schülerorientierter Arbeitsformen hervorzuheben, die im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen

sollen und deren Ausbau ein eigenständiges Ziel darstellt.

Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll Initiative, Selbstständigkeit, Selbsttätigkeit und Selbstfindung der

Schülerinnen und Schüler ebenso wie entsprechende kooperative und kommunikative Prozesse fördern.

Bei der Wahl der Themen bzw. der Aufgabenstellungen und der Festlegung der weiteren Umstände

(Stoffe, Arbeitsweisen, Organisationsformen, Zeit, Ort, …) sollen die Schülerinnen und Schüler weitestgehend

einbezogen werden.

Lehrstoff

Im Folgenden werden die grundsätzlichen Zielstellungen der in Frage kommenden Unterrichtsgegenstände

benannt. Die konkrete inhaltliche Ausprägung des Lehrstoffes hat an der Schule zu erfolgen.

Spezielle Interessen- und Begabungsförderung

Anlass- und bedarfsorientiert sind – entsprechend den Interessen und Begabungen der Schülerinnen

und Schüler – Schwerpunkte aus folgenden Zielstellungen zu wählen

Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre grundlegenden kommunikativen und kreativen Fähigkeiten

erproben und erweitern und dabei die vielfältigen Möglichkeiten der persönlichen Ausdrucksfähigkeit

entdecken.

In Auseinandersetzung mit sozialen und politischen Fragestellungen sollen sie Verständnis für

gesellschaftliche bzw. historische Zusammenhänge sowie verantwortungsbewusstes, tolerantes und demokratisches

Verhalten entwickeln.

In Auseinandersetzung mit den Gesetzmäßigkeiten der Natur, mit technologischen Gestaltungsmöglichkeiten

und Umweltfragen sollen sie ihre Handlungskompetenz erweitern und ihre Wertvorstellungen

weiterentwickeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden der Wahrnehmung und Reflexion ihrer persönlichen

Befindlichkeit (seelisch, geistig und körperlich) entwickeln und lernen Wege zu finden, wie sie zu

verbessern ist.

Berufsorientierung

Vertiefende Inhalte aus dem Lehrplan der verbindlichen Übung „Berufsorientierung“ mit Schwerpunktsetzungen

gemäß den Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler.

Chor

Die Schülerinnen und Schüler sollen Freude am Singen, Verständnis für die Musik und die Liebe zu

ihr entwickeln. In Verbindung mit dem im Pflichtgegenstand „Musikerziehung“ gepflegten Liedgesang ist

das einstimmige und das mehrstimmige Lied zu üben.

Darstellendes Spiel

Die Darstellung ist ein kreativer Prozess, der alle Schülerinnen und Schüler zu erfassen hat. Die

Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten, wie etwa Beschaffung und Herstellung

von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen.

Einführung in die Informatik

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sicherheit in der Bedienung von Computern samt Peripheriegeräten,

Geläufigkeit bei der Verwendung üblicher Anwendersoftware und grundlegende Kompetenzen

im Umgang mit neuen Technologien insgesamt gewinnen und interessensorientierte Arbeiten mit neuen

Technologien sowohl individuell als auch im Team durchführen können.

Ernährung und Haushalt

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Bewältigung von Aufgaben im privaten Haushalt befähigt

werden, wobei der Haushalt in seiner Gesamtheit als Versorgungs-, Wirtschafts- und Sozialbereich zu

sehen ist.

Instrumentalunterricht

Die Schülerinnen und Schüler sollen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Instrumentalspiel erlernen

bzw. erwerben, wobei ihnen vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung

im Solo- und Ensemblespiel eröffnet werden sollen.

Kurzschrift

Die Schülerinnen und Schüler sollen Diktate fehlerfrei und sauber aufnehmen und diese sicher lesen

und wortgetreu in Langschrift wiedergeben können. Sie sollen Wendigkeit und Genauigkeit im Erfassen

des gesprochenen Wortes erlangen.

Maschinschreiben

Die Schülerinnen und Schüler sollen im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf-jklö)

fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit beherrschen.

Schach

Durch das Erlernen des „königlichen Spieles“ sollen die Schülerinnen und Schüler logisch-systematisches

Denken unter Betonung sachgesetzlicher, ökonomischer und ästhetisch-kreativer Gesichtspunkte

entwickeln.

Spielmusik

Durch das gemeinsame Spielen auf Musikinstrumenten sollen die Schülerinnen und Schüler Freude

am Musizieren und musikalisches Verständnis entwickeln und auf das Hören größerer Musikwerke

vorbereitet sein. Bei der Wahl der Instrumente ist nach Möglichkeit auf die Eignung zum Zusammenspiel

zu achten.

Technisches Werken bzw. Textiles Werken

Jener Unterrichtsgegenstand, der von den Schülerinnen und Schülern im Zuge der Alternativstellung

nicht gewählt wurde, kann hier im unverbindlichen Bereich angeboten werden. Die Inhalte entsprechen

dem jeweiligen Pflichtgegenstand, mit Schwerpunktsetzungen gemäß den Interessen und Bedürfnissen der

Schülerinnen und Schüler.

Verkehrserziehung

Die Schülerinnen und Schüler sollen eine kritische und verantwortungsbewusste Einstellung zum

Straßenverkehr erwerben und zu bewusstem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen

fähig sein.

FREMDSPRACHEN

Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/

Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch

Siehe den Lehrplan des jeweiligen Pflichtgegenstandes „Lebende Fremdsprache“ im Abschnitt A mit

Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

GEOMETRISCHES ZEICHNEN

(am Gymnasium und Wirtschaftskundlichen Realgymnasium)

Siehe den Lehrplan des Pflichtgegenstandes „Geometrisches Zeichnen“ im Abschnitt A mit Ausnahme

des Erweiterungsbereiches.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe

Vorrangiges Bildungsziel für Schülerinnen und Schüler aus zweisprachigen Lebenszusammenhängen

ist die Erreichung eines hohen Grades der Zweisprachigkeit (Muttersprache und Deutsch). Da sie zwei

Primärsprachen erlernen, ergeben sich grundsätzlich analoge Bildungs- und Lehraufgaben wie im

Deutschunterricht. Es wird daher auf die betreffenden Stellen des Lehrplanes für Deutsch verwiesen,

spezifische bzw. über den Deutschunterricht hinausgehende Aspekte werden explizit ausgeführt

Der muttersprachliche Unterricht soll helfen,

– über die Förderung einer positiven Einstellung zur Zweisprachigkeit die Identität zu stärken und

den Integrationsprozess zu unterstützen,

– über die Auseinandersetzung mit der Herkunft und der aktuellen Lebenswelt sowie der Aufarbeitung

der bikulturellen/zweisprachigen Erfahrungen Brücken zwischen Kulturen und Generationen

zu schlagen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Die Beiträge des muttersprachlichen Unterrichts sind analog jenen des Deutschunterrichts.

Mensch und Gesellschaft (zusätzlicher Beitrag)

Auseinandersetzung und Bewusstmachen von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Eigenem

und Fremdem und schließlich von Interferenzen zwischen den beteiligten Sprachen und Kulturen.

Didaktische Grundsätze

Auf Grund der Gemeinsamkeiten der Didaktik des muttersprachlichen Unterrichts mit dem Deutschunterricht

wird auf die entsprechenden Passagen im Lehrplan für Deutsch verwiesen. Darüber hinaus sind

noch weitere Überlegungen zu berücksichtigen

Sprach- und kulturübergreifendes, fächerübergreifendes Arbeiten, Lernen an und in (interkulturellen)

Projekten soll gegenseitiges Verständnis und Toleranz fördern und entwickeln und somit integrative

Prozesse unterstützen.

Zur Erreichung der Zweisprachigkeit ist die inhaltliche und methodische Verknüpfung bzw. Koordination

mit dem Deutschunterricht notwendig und sinnvoll.

Für das Herausarbeiten von Gemeinsamem und Unterschiedlichem, von Berührungen und Kontakten

(in Geschichte, Kultur, Literatur und Sprache) sind kontrastive Verfahren anzuwenden.

Der heterogenen Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler kann durch verschiedene Lernformen

(selbsttätiges Lernen, Lernen im Tandem oder in Gruppen, Projektlernen, …) begegnet werden.

Da die Beherrschung der Muttersprache die Basis für den Erwerb von Fremdsprachen darstellt, ist

Koordination mit dem Fremdsprachenunterricht notwendig. Kontrastive Reflexionen über Gemeinsamkeiten

und Unterschiede sowie Interferenzen zwischen dem Deutschen, der Muttersprache und der Fremdsprache

sind geeignet, Verwechslungen hintanzuhalten und den Lernertrag zu sichern.

Inhaltliches Reproduzieren von verschiedenen Textsorten in der Muttersprache sowie in Deutsch

(schriftlich wie mündlich) sind geeignet, für Interferenzen zu sensibilisieren und sie schließlich zu vermeiden.

Die Vermittlung eines grundlegenden philosophischen Rüstzeugs – Einführung in die Verwendung

von Wörterbüchern, morphologischen Tabellen und Nachschlagewerken – bereits vom Beginn des muttersprachlichen

Unterrichts an ist geeignet, die Selbstständigkeit und Sicherheit vor allem bei schriftlichen

Arbeiten und beim (inhaltsbezogenen) Lesen zu fördern.

Lehrstoff

Die Einstellung der Schülerinnen und Schüler zu ihrer Muttersprache sowie zum Deutschen ist auf

Grund der jeweiligen Sozialisationsbedingungen unterschiedlich. Ähnlich verhält es sich bei den sprachlichen

Voraussetzungen. Daher kann der Lehrstoff nur bedingt nach Klassen bzw. Schulstufen eingeteilt

werden.

Über den Deutschunterricht hinausgehende Aufgabenbereiche sind

– Entwicklung und Festigung einer funktionalen schriftlichen wie mündlichen Zweisprachigkeit in

verschiedensten Situationen, Anwendungsbereichen und funktionalen Stilen.

– Sensibilisierung für sprachliche Richtigkeit (bei der Aussprache, bei der Rechtschreibung, in der

Grammatik, Syntax und Semantik, Lexik, in der Stilistik), insbesondere vor dem Hintergrund der

Interferenzen zwischen der Muttersprache und dem Deutschen auf der Basis der Reflexion und

Analyse über die eigene Sprachverwendung (der Muttersprache und des Deutschen).

– Erweiterung der Begiffsbildung und des Fachwortschatzes mit dem Ziel einer ausgeglichenen

sprachlichen Entwicklung.

– Die Sprachbetrachtung soll zum Erkennen von Sprachstrukturen und zum Sprachvergleich (zB

Ausdruck der Zeit, Handlungsverlauf, Rektion, Phraseologie) hinführen. Die Reflexion über

Sprechakte und Redemittel, über Verwendungszusammenhänge (Sprachpragmatik), soll zu einer

bewussten Sprachverwendung und gewählten Ausdrucksweise in der Muttersprache und im

Deutschen führen und nachlässiges Sprachmischen verhindern helfen.

– Kompetenz in der Muttersprache erfordert ein Grundwissen über die Literatur, Landes- und

Kulturkunde des Herkunftslandes, zweisprachige Kompetenz setzt voraus, dass die beteiligten

Sprachen und Kulturen von den Schülerinnen und Schülern zueinander in Beziehung gesetzt

werden können.

Schriftliche Kommunikation

– Entwicklung der sprachlichen Darstellung eigener Erfahrungen, Gefühle, Meinungen, Verfassen

von sachbezogenen Texten und Konfrontation der Ausdrucksformen mit dem Deutschen.

– Sicherung der Rechtschreibung, Hintanhalten von Interferenzen mit dem Deutschen durch

sprachliche Sensibilisierung.

Mündliche Kommunikation

– Erweiterung der Sprechfähigkeit und des Inventars des Sprachhandelns unter Bezugnahme auf

eine Vielfalt von soziokommunikativen Situationen (situatives Sprachhandeln).

– Sensibilisierung für den Einsatz von sprachlichen Registern in der Muttersprache im Vergleich

zum Deutschen.

Lesefertigkeit

– Lust am Lesen entwickeln, Vergleiche und Berührungspunkte mit der deutschsprachigen Literatur

suchen.

– Vergleich von muttersprachlichem Original und deutscher Übersetzung.

Sprachbetrachtung

– Nachdenken über Sprechen und Sprache (Muttersprache und Deutsch) zur Festigung des

Sprachbewusstseins und Förderung der Sicherheit des Sprachgebrauchs.

– Sich bewusst machen und versprachlichen, in welchen Sprachen sich die Lebenswelten der

Schülerinnen und Schüler widerspiegeln.

– Sensibilisierung für das Phänomen der Sprachmischung mit dem Ziel, Interferenzen leichter zu

bewältigen.

2. Oberstufe“

8. In Anlage A sechster Teil Abschnitt C entfallen in der neuen Z 2 (Oberstufe) die die 1. bis 4. Klasse

betreffenden Bildungs- und Lehraufgaben, Didaktischen Grundsätze und Lehrstoffangaben.

9. In Anlage A sechster Teil wird nach der Überschrift des Abschnittes D (D. Unverbindliche Übungen)

eingefügt

„1. Unterstufe

VERTIEFUNG BZW. ERGÄNZUNG EINES PFLICHTGEGENSTANDES

Siehe die Lehrpläne der einzelnen Pflichtgegenstände im Abschnitt A mit Ausnahme des Erweiterungsbereiches.

ALLGEMEINE INTERESSEN- UND BEGABUNGSFÖRDERUNG

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Siehe Abschnitt C (Freigegenstände).

2. Oberstufe“

10. In Anlage A sechster Teil Abschnitt D entfallen in der neuen Z 2 (Oberstufe) die die 1. bis 4. Klasse

betreffenden Bildungs- und Lehraufgaben, Didaktischen Grundsätze und Lehrstoffangaben und es

entfallen „Verkehrserziehung“, „Einführung in die Informatik“, „Berufsorientierung“ zur Gänze.

11. In Anlage A sechster Teil wird nach der Überschrift des Abschnittes E (E. Förderunterricht) eingefügt

„1. Unterstufe

Siehe zweiter Teil Abschnitt „Förderunterricht“.

2. Oberstufe“

12. In Anlage A/i (Lehrplan der Höheren Internatsschule) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Darüber hinaus ergibt sich durch die einer Höheren Internatsschule zugewiesene Bildungsaufgabe

und ihre Bildungsmöglichkeiten die Entwicklung bestimmter erziehungsrelevanter Lehrplaninhalte in

Schwerpunkten. Diese Forderung ist einerseits eine methodisch-didaktische und erfordert von den

Lehrerinnen und Lehrern die besondere Hervorhebung einzelner lehrplanmäßig vorgegebener Lehrinhalte

in Beachtung ihrer Erziehungswirksamkeit, andererseits ergibt sich daraus die Notwendigkeit zusätzlicher

Lehrinhalte, die über jene der allgemein bildenden höheren Schule hinausgehen.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

13. In Anlage A/w (Lehrplan des Werkschulheims) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der handwerklichen Ausbildung

in der Oberstufe.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

14. In Anlage A/m1 (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf

diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser

Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung

des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem

Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten

Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische

Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen

und den Leibesübungen vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle

Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind

schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den

jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen

selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.

Methodisch kann dieses Ziel nur durch sorgfältig überlegte und auf den jeweiligen Wissensstand der

Schülerinnen und Schüler abgestimmte Pflege aller sinnvollen Querverbindungen erreicht werden.

Anleitungen dafür sind im Rahmen der Didaktischen Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände

gegeben.

Die Heranziehung außerschulischer Fachleute für Referate und Diskussionen und zur Pflege solcher

Querverbindungen ist fallweise möglich.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

15. In Anlage A/m² (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung

der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

16. In Anlage A/m³ (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen

Ausbildung für Studierende der Musik) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung

Darüber hinaus soll das Realgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen

die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemein bildende höhere Schule zu

besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, mit folgender Anfügung

Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um

Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs-

oder Ausbildungslehrgänge) handelt.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

17. In Anlage A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen

Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

Darüber hinaus führt das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen

Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen

sowie zu vertiefendem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Leibeserziehung und der

Phänomene des Sports.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

18. In Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen) lautet der erste bis dritte Teil

„BUNDESGYMNASIUM FÜR SLOWENEN

(Gymnasium/Realgymnasium)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

19. Anlage A/sl vierter Teil (Stundentafel) Abschnitt 1 (Unterstufe) lautet

„1. Unterstufe

(Gymnasium und Realgymnasium)

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Wie in Z 2, wobei in Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände

und unverbindliche Übungen im Hinblick auf die Bedürfnisse, Interessen, Begabungen und Neigungen

der Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden können.

Förderunterricht

Wie in Ziffer 2.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übung

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Das Angebot hat ausgewogen und so breit zu sein, dass die Schülerinnen und Schüler eine Auswahl

insbesondere aus dem naturwissenschaftlich-technischen, musisch-kreativen, sprachlichen, sportlichen

und spielerisch-forschenden Bereich vorfinden. Auf eine Schwerpunktsetzung ist jedenfalls Bedacht zu

nehmen. Wird ein Unterrichtsgegenstand mit entsprechenden Anforderungen für besonders begabte,

interessierte bzw. vorgebildete Schülerinnen und Schüler geführt, kann dies in einem entsprechenden

Zusatz zur Gegenstandsbezeichnung ausgewiesen werden.

Förderunterricht

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im zweiten

Teil der Anlage A.

20. In Anlage A/sl sechster Teil lautet im Unterrichtsgegenstand „Slowenisch“ der die Unterstufe

betreffende Abschnitt

„Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Slowenischunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations- und Handlungsfähigkeit der

Schülerinnen und Schüler durch Lernen mit und über Sprache zu fördern.

Im Besonderen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden,

– mit Sprache Erfahrungen und Gedanken auszutauschen, Beziehungen zu gestalten und Interessen

wahrzunehmen;

– Sachinformationen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu vermitteln und sich mit Sachthemen

auseinander zu setzen;

– Ausdrucksformen von Texten und Medien und deren Wirkung zu verstehen sowie sprachliche

Gestaltungsmittel kreativ einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen. Der

mündliche und schriftliche Sprachgebrauch der Schülerinnen und Schüler soll frei von groben Verstößen

gegen die Sprach- und Schreibrichtigkeit sein.

Slowenisch als Sprache der slowenischen Volksgruppe in Österreich kann für die einzelne

Schülerin/den einzelnen Schüler Erst-, Zweit- oder Umgebungssprache sein. Darauf und auf die

sprachliche Situation (soziale Sprachschichtung) innerhalb der slowenischen Sprachgruppe in Österreich

ist Bedacht zu nehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind behutsam, mit positiver Wertung ihrer

(dialektalen) sprachlichen Herkunft, an eine korrekte Hochsprache heranzuführen. Allgemeines Ziel des

Slowenischunterrichts ist eine differenzierte situationsbezogene Kommunikationsfähigkeit. Gegenstandsübergreifend

(insbesonders mit dem Deutschunterricht) ist eine ausgewogene Bilingualität zu fördern und

anzustreben.

Der Slowenischunterricht muss mit den anderen Unterrichtsgegenständen verknüpft gesehen werden.

Er soll die sprachlichen Mittel sichern und erweitern, damit die Schülerinnen und Schüler sich über Sachthemen,

über Beziehungen und über Sprache angemessen verständigen können. Besonders zu berücksichtigen

ist dabei die Situation von Schülerinnen und Schülern, für die Slowenisch Zweitsprache ist.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Der Slowenischunterricht soll beitragen die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ihre kognitiven,

emotionalen und kreativen Möglichkeiten zu nutzen und zu erweitern. Der kritische Umgang mit und die

konstruktive Nutzung von Medien ist eine wichtige Aufgabe. Die sprachliche und kulturelle Vielfalt in

der Gesellschaft soll als bereichernd erfahren werden.

Mensch und Gesellschaft

Der Slowenischunterricht soll Urteils- und Kritikfähigkeit, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen

weiterentwickeln. Er soll die Auseinandersetzung mit Werten im Hinblick auf ein ethisch

vertretbares Menschen- und Weltbild fördern.

Natur und Technik

Der Slowenischunterricht soll durch zunehmend präzise Verwendung von Sprache dazu beitragen,

Phänomene und Zusammenhänge zu benennen und zu beschreiben.

Kreativität und Gestaltung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Gestaltungserfahrungen mit Sprache machen und sinnliche

Zugänge mit kognitiven Erkenntniswegen verbinden.

Gesundheit und Bewegung

Die Schülerinnen und Schüler sollen Sprech- und Atemtechnik üben.

Didaktische Grundsätze

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache (Sprache als Grundlage von Beziehungen, als Trägerin von

Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen, als Gestaltungsmittel) legen für den Slowenischunterricht

sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie heraus zum fächerverbindenden

und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen, die für die Einzelnen sowie für die

Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen. Sprach- und

Schreibnormen sollen in allen Verwendungszusammenhängen angemessen berücksichtigt und behandelt

werden.

Die Lehrerinnen und Lehrer sollen auf die Qualität der sprachlichen Äußerungen achten. Der individuelle

Lernfortschritt und das Bemühen um die Optimierung von Arbeitsergebnissen sind zu beachten.

Sprechen verlangt von den Schülerinnen und Schülern, sich in zunehmendem Maß auf die jeweilige

Sprechsituation einzustellen und dabei auch unterschiedliche Leistungen von Standardsprache und

Herkunftssprachen zu erfahren. In geeigneten Gesprächs- (Partner-, Kleingruppen-, Klassengespräch …)

und Redeformen (spontanes, vorbereitetes und textgebundenes Sprechen) sollen die Schülerinnen und

Schüler die Wirkungsweise verschiedener verbaler und nonverbaler Ausdrucksmittel erleben.

Hilfen zum verständlichen Sprechen sollen angeboten werden. Auf individuelle Sprechhemmungen

ist Bedacht zu nehmen, auf die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schülerinnen und Schüler ist zu

achten.

Einfache Methoden der Beobachtung und Aufzeichnung sollen helfen das Gesprächsverhalten zu

beschreiben und damit bewusst zu machen.

Gelegenheiten zum Sprechhandeln, auch in realen Situationen, sind so oft wie möglich zu nützen.

Schreiben im Slowenischunterricht muss zu wachsender Sicherheit und Bereitschaft führen, unterschiedliche

Schreibformen zu gebrauchen. Das betrifft

– das handlungsbezogene Schreiben, das je nach der Situation stärker auf das Thema, die

Schreibabsicht oder die Erwartungen der Leserinnen und Leser ausgerichtet sein kann,

– das Schreiben als Hilfsmittel zum Lernen,

– das Schreiben als Ausdruck des eigenen Wahrnehmens, Fühlens und Denkens,

– das spielerische und das schöpferische Schreiben.

Das Verfassen von Texten ist als mehrschichtiger Prozess zu sehen, der vom Schreibvorhaben bis

zum fertigen Text reicht. Je nach der Schreibentwicklung und den Fähigkeiten der Schülerinnen und

Schüler sind geeignete Methoden und technische Hilfsmittel (zB Computer) gezielt einzusetzen um diesen

Schreibprozess zu unterstützen. Durch die regelmäßige Beschäftigung mit eigenen und fremden

schriftlichen Arbeiten sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, Texte einzuschätzen, zu beurteilen und

zu optimieren. Texte von Schülerinnen und Schülern sollen in geeigneter Weise zugänglich gemacht oder

veröffentlicht werden.

Die beim Verfassen von Texten auftretenden Mängel in der Beherrschung der Sprach- und Schreibrichtigkeit

müssen zu individuellen, bei Bedarf zu gemeinsamen Schwerpunkten der Unterrichtsarbeit

werden.

Das Lesen und Verstehen von Texten, die schriftlich oder durch andere Medien vermittelt werden,

soll einen Schwerpunkt des Slowenischunterrichts bilden. Bei der Auswahl sind der Leistungsstand,

insbesondere die Lesefertigkeit und -fähigkeit, und die Interessen und Konsumgewohnheiten der

Schülerinnen und Schüler zu bedenken. Individualisierung und Differenzierung beim Angebot der Texte

sind daher notwendig.

Altersgemäße mediale und lokale kulturelle Angebote sind einzubeziehen.

Durch regelmäßige, methodisch abwechslungsreiche Beschäftigung mit Texten verschiedener Art

sollen die Schülerinnen und Schüler zu gründlichem Textverständnis und zu positiver Einstellung zum

Lesen gelangen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibunterricht sind grundsätzlich in die Handlungszusammenhänge

des Slowenischunterrichts einzubinden. Die Auseinandersetzung mit Sprach- und Schreibnormen

soll nicht Selbstzweck sein und auch nicht auf vordergründiges Begriffswissen abzielen.

Ausgangspunkte sollen vor allem Texte und komplexe Situationen sein, bisweilen ist es aber auch

zielführend, einzelne Teilbereiche der Grammatik oder Rechtschreibung zunächst isoliert zu betrachten.

Über beide Zugänge sollen die Schülerinnen und Schüler Einblick in Bau und Funktion der Sprache

gewinnen: Durch die Beschäftigung mit Text-, Satz- und Wortgrammatik sowie mit Lautung und Schreibung

sollen die Schülerinnen und Schüler ihr Sprachwissen erweitern.

Grammatische Inhalte und Begriffe müssen in dem Maße vermittelt werden, wie es ein altersgemäßes

Nachdenken und Sprechen über Sprache erfordert. Sprach- und Schreibnormen werden als gesellschaftlich

bedeutende Faktoren der Sprachbeherrschung betrachtet, ihre Veränderbarkeit soll aufgezeigt

werden. Spielerische und entdeckende Verfahren sollen als ein wesentlicher Zugang zur Auseinandersetzung

mit Sprache eingesetzt werden.

Grammatisches und orthographisches Wissen soll die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen,

bewusst mit Sprache umzugehen, über Sprache zu reden und eigene Texte selbstständig zu überarbeiten.

Dazu ist es zweckmäßig, Hilfsmittel in Buchform und elektronischer Form, zB Wörterbücher,

heranzuziehen.

Die Beschäftigung mit Sprach- und Schreibnormen soll nach Gesichtspunkten der inneren Differenzierung

erfolgen, die den individuellen Besonderheiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler weitgehend

Rechnung zu tragen hat.

Die Differenzierung und Individualisierung erfolgt durch den methodischen Zugang, nach Umfang

und Komplexität der Aufgabenstellung, nach dem Arbeitstempo der Schülerinnen und Schüler sowie nach

dem Anspruchsniveau, das mit der jeweiligen Aufgabenstellung verbunden ist (siehe auch den Abschnitt

Förderung durch Differenzierung und Individualisierung im dritten Teil).

Der Zeitrahmen für Schularbeiten ist dem Abschnitt Leistungsfeststellung des dritten Teils der

Anlage A zu entnehmen. Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist zu ermöglichen.

Lehrstoff

Kernbereich

1. Klasse

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich

und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen und ausbauen, Vereinbarungen treffen und gemeinsames Handeln

ermöglichen: Einfache Mittel kennen lernen und anwenden um Gespräche partner- und situationsgerecht

zu führen. Vertraute Gesprächsformen anwenden und neue kennen lernen. In vielfältigen Situationen und

unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte verfassen um persönliche

Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Eigene Absichten und Absichten anderer wahrnehmen und mit eigenen

Worten ausdrücken. Anliegen mündlich und schriftlich vorbringen; dafür einfache sprachliche Mittel

sichern.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen befragen; Auskünfte einholen. Mit Ordnungs- und

Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von

Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln

und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und

anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Aus

Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem Wesentliches wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich

und schriftlich Stellung nehmen lernen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen

Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen

und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen,

wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes

Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische

Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,

Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprache als Mittel der kulturellen Praxis

Kreativ-ästhetisch-künstlerische Betätigung in den Bereichen Literatur, darstellendes Spiel, Gestalten

von Klassenzeitungen und bei verschiedenen Formen des geselligen Zusammenlebens (zB Kultur-,

Klassen- und Schulfeste).

Begegnungen (Einsatz neuer Technologien wie Internet und E-Mail, Briefkontakte, Exkursionen,

Sprachwochen, Schüleraustausch usw.) mit vergleichbaren Schulen mit slowenischer Unterrichtssprache

oder zweisprachigem Unterricht im benachbarten Ausland sind empfehlenswert. Dazu gehört auch die

Einbeziehung von slowenischsprachigen Künstlerinnen und Künstlern, Literaturschaffenden und

Fachleuten sowohl aus der Volksgruppe selbst als auch aus dem benachbarten Ausland. Projekthaftes

Lernen ist anzustreben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse.

2. Klasse

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich

und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Die schon bekannten

Mittel der Gesprächsführung ausbauen und erweitern. Gesprächsformen mit zunehmender Sicherheit

anwenden. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich

sprechen.

Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung

kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene Absichten beschreiben und vergleichen lernen. Anliegen

mündlich und schriftlich vorbringen; weitere sprachliche Mittel kennen lernen und erproben.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Personen zu verschiedenen Themenbereichen befragen; Fragen

vorbereiten und zielführend stellen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut werden; Bibliotheken, Medien

bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln

und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und

anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und Notizen anlegen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das

Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem anhand von Notizen ordnen und mündlich oder

schriftlich wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu einfachen Sachverhalten und Äußerungen mündlich

und schriftlich Stellung nehmen. Eigene Überlegungen äußern und begründen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Persönliche Zugänge zu literarischen

Texten finden, im Besonderen aus der Kinder- und Jugendliteratur. Einfache Gestaltungsmittel erkennen

und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Einfache Möglichkeiten kennen lernen,

wie in Medien Themen und Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes

Erproben). Deren Wirkung auf sich und andere wahrnehmen und beschreiben.

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen;

erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten,

Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprache als Mittel der kulturellen Praxis

Kreative künstlerische Betätigung in den Bereichen Literatur (zB Literatur- und Kunstkalender mit

selbst geschriebenen Texten und Illustrationen), darstellendes Spiel (zB Puppentheater), in Ausstellungs-

projekten, journalistischen Medienproduktionen (zB mit Fotografie und Tonband) usw. Begegnungen mit

vergleichbaren Schulen im benachbarten Ausland sind empfehlenswert. Projekthaftes Lernen ist

anzustreben.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse.

3. Klasse

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich

und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Den Gesprächsverlauf

bewusst wahrnehmen und zunehmend eigenständig auf Partner/innen und Situationen eingehen. In

verschiedenen Gesprächsformen den Gesprächsverlauf beobachten und beschreiben um ihn beeinflussen

zu können. In vielfältigen Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich

sprechen. Texte verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der

Übermittlung kennen lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch einander widersprechende Absichten beschreiben;

Stellung beziehen. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; formale und mediale Möglichkeiten

nützen.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen; entsprechende

sprachliche und technische Mittel kennen lernen und erproben. Mit Ordnungs- und Suchhilfen vertraut

werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln

und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und

anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem Informationen entnehmen und gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das

Wesentliche von Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem mündlich und schriftlich auch unter Verwendung

von Merk- und Veranschaulichungshilfen wiedergeben.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten (auch aus Texten) und Äußerungen

Argumente sammeln, ordnen und zu einfachen mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen zusammenfassen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem Anspruchsniveau

im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus der

Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten

gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und

Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen; erzählerische

Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten, Wörtern,

Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprache als Mittel der kulturellen Praxis

Künstlerische und journalistische Arbeit (zB Produktion einer Klassenzeitung, einer Reportage

usw.), Vorbereitung von kulturellen Programmen (zB für besondere Zielgruppen wie Eltern,

Nachbarschulen, Gästegruppen usw.). Projektartige Zusammenarbeit mit Klassen anderer slowenischer,

zweisprachiger oder Volksgruppenschulen.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse.

4. Klasse

Sprache als Grundlage von Beziehungen

Erlebnisse, Erfahrungen, Gedanken austauschen: Erlebnisse, Erfahrungen und Gedanken mündlich

und schriftlich partnergerecht mitteilen.

Beziehungen aufnehmen, ausbauen und gemeinsames Handeln ermöglichen: Eigenes Gesprächsverhalten

in seiner Wirkung abschätzen und situations- und partnergerecht einsetzen können. Sich in

verschiedenen Gesprächsformen – versuchsweise auch leitend – angemessen verhalten. In vielfältigen

Situationen und unter verschiedenen Bedingungen ausdrucksvoll und verständlich sprechen. Texte

verfassen um persönliche Beziehungen auszudrücken; entsprechende Formen der Übermittlung kennen

lernen und einsetzen.

Interessen wahrnehmen: Verschiedene, auch versteckte Absichten erkennen und zuordnen; entsprechend

reagieren. Anliegen sprachlich differenziert vorbringen; auch mit Anforderungen im

öffentlichen und institutionellen Bereich vertraut werden.

Sprache als Trägerin von Sachinformationen aus verschiedenen Bereichen

Informationsquellen erschließen: Informationen von Personen gezielt einholen (auch in Form von

Interviews); entsprechende sprachliche und technische Mittel einsetzen. Mit Ordnungs- und Suchhilfen

vertraut werden; Bibliotheken, Medien bzw. andere Informationssysteme zur Erarbeitung von Themen

nützen.

Informationen aufnehmen und verstehen: Die Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen weiterentwickeln

und das individuelle Lesetempo steigern; Lesetechniken zur Informationsentnahme kennen lernen und

anwenden. Aus Gehörtem und Gesehenem – auch größeren Umfangs – Informationen entnehmen und

gezielt Merkhilfen einsetzen.

Informationen für bestimmte Zwecke bearbeiten sowie schriftlich und mündlich vermitteln: Das

Wesentliche aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem wirkungsvoll und anschaulich mündlich und

schriftlich präsentieren und erklären.

Sich mit Sachthemen auseinander setzen: Zu Sachverhalten und Äußerungen (auch aus Texten)

Argumente sammeln, ordnen und zu ausführlicheren mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen

zusammenfassen. Standpunkte anderer in zunehmendem Maß berücksichtigen.

Sprache als Gestaltungsmittel

Literarische Textformen und Ausdrucksmittel kennen lernen: Literarische Texte mit höherem

Anspruchsniveau im Hinblick auf Thema, Form und Umfang erleben und verstehen, im Besonderen aus

der Jugendliteratur. Grundlegende Einblicke in Entstehungs- und Wirkungszusammenhänge von Texten

gewinnen. Gestaltungsmittel erkennen und als Anregung für eigene Texte nützen.

Ausdrucksformen in verschiedenen Medien kennen lernen: Verstehen, wie in Medien Themen und

Inhalte gezielt aufbereitet und gestaltet werden (auch durch eigenes Erproben).

Kreative sprachliche Gestaltungsmittel kennen lernen: Schriftlich und mündlich erzählen;

erzählerische Mittel einsetzen um Texte bewusst zu gestalten. Durch kreativen Umgang mit Lauten,

Wörtern, Sätzen oder Texten Möglichkeiten sprachlicher Gestaltung erleben und erproben.

Sprache als Mittel der kulturellen Praxis

Angestrebt wird die kreative Eigentätigkeit der Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht soll

produktorientiert sein. Die soziale Handlungsfähigkeit und sprachliche Kommunikationsfähigkeit soll

gefördert werden. Begegnungen mit dem schulischen Umfeld sollen Bestandteil des Unterricht sein. In

Kunst-, Literatur- und Theaterprojekten sollen die Schülerinnen und Schüler ihre sprachlichen Fähigkeiten

erweitern.

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

Siehe Abschnitt 1. bis 4. Klasse.

1. bis 4. Klasse

Sprachbetrachtung und Rechtschreibung

(bezieht sich auf die jeweils genannten Aufgabenbereiche)

Sprachliche Erscheinungsformen betrachten und anwenden

Wissen über Sprache erwerben und anwenden, wie es für einen möglichst fehlerfreien Sprachgebrauch

notwendig ist. Einblicke in Struktur und Funktion von Sprache gewinnen, und zwar aus den

Bereichen der Pragmatik, der Semantik und der Text-, Satz- und Wortgrammatik. Maßgebend für die

Auswahl sind der Entwicklungsstand, die Leistungsfähigkeit und der sprachliche Erfahrungsbereich der

Schülerinnen und Schüler.

Rechtschreiben

Den Gebrauchswortschatz entsprechend dem jeweiligen Thema stetig erweitern und orthographisch

sichern. Die Regelhaftigkeit von Sprachformen und Schreibung in zunehmendem Maße erkennen und

verstehen.

Neben anderen Hilfen Wortbedeutungen und Wortbildung zum Erschließen der richtigen Schreibung

nützen lernen.

Individuelle Rechtschreibschwächen herausfinden und durch regelmäßige Übungen abbauen. Hilfsmittel

(Wörterbücher, elektronische Programme ua.) benützen lernen und regelmäßig verwenden.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im

dritten Teil der Anlage A).“

21. In Anlage A/lF (Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen

Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung

der fremdsprachlichen Ausbildung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der fremdsprachlichen Ausbildung.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

22. In Anlage A/me (Lehrplan des Realgymnasiums mit zusätzlicher Ausbildung in Metallurgie am

Bundesrealgymnasium in Reutte/Tirol) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung

der metallurgischen Ausbildung in der Oberstufe.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der metallurgischen Ausbildung

in der Oberstufe.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

23. In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

24. In Anlage B/m1 (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der

musischen Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

25. In Anlage B/m² (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der

musischen Ausbildung für Studierende der Musik) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen

Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemein bildende

höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um

Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs-

oder Ausbildungslehrgänge) handelt.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

26. In Anlage B/sp (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der

sportlichen Ausbildung) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

Darüber hinaus führt das Oberstufenrealgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen

Ausbildung zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen

sowie zu vertieftem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Leibeserziehung und

der Phänomene des Sports.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

27. In Anlage C (Lehrplan des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums) lautet der erste bis

dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Da die Schülerinnen und Schüler verschiedenen Altersstufen angehören, über eine unterschiedliche

Bildungsreife verfügen, unterschiedliche Vorkenntnisse und oft auch verschiedene sprachliche Eigenart

mitbringen, hat der Unterricht in jedem Gegenstand bedachtsam zu beginnen. Bei Bedarf ist den

Schülerinnen und Schülern eine Einführung in die Technik des Lernens und eine Beratung in schwierigen

Lernsituationen zu gewähren. Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten sind, vor allem auf der

Übergangstufe, aber auch in der 5. und 6. Klasse, in einem Nachholverfahren, das eine besondere

Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderlich macht, aufzufrischen und zu ergänzen. Wo bei

größeren Altersunterschieden die Führung gesonderter Klassen nicht erfolgen kann, ist durch innere

Differenzierung auf die unterschiedlichen Altersgruppen Bedacht zu nehmen.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

28. In Anlage D (Lehrpläne des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

für Berufstätige) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A; mit folgenden Abweichungen

Der Ausdruck „Schülerinnen“ bzw. „Schüler“ wird durch den Ausdruck „Studierende“ ersetzt.

Z 2 (Gesetzlicher Auftrag) lautet

„Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige

haben gemäß § 37 Abs. 3 SchOG die Aufgabe, Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben

und nach Vollendung der Schulpflicht eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben

eingetreten sind, zum Bildungsziel einer AHS zu führen. Die dabei zu leistende Bildungsarbeit

orientiert sich an den Ausführungen des § 2 SchOG, sie hat aber auch das reifere Alter, die Berufs- und

Lebenserfahrung, das soziale Umfeld, die stärker ausgeprägten Werthaltungen sowie die Bildungserwartungen

und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen.

Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule gibt den Studierenden im Sinne des § 34

SchOG in einem didaktisch eigenständigen zweiten Bildungsweg eine umfassende Hochschulreife.

Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige

entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in

einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen Organisationsstruktur

und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen

Andragogik.“

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung. Die folgenden Absätze werden angefügt.

„Der Unterricht an der Sonderform ist darüber hinaus durch die besondere Voraussetzung einer

erwachsenengerechten Didaktik charakterisiert.

1. Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer

persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen,

die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerin bzw. der

Lehrer hat die Aufgabe, sich damit auseinanderzusetzen, den manifest gewordenen Bildungswillen

zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten

Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit

zu verhindern.

2. Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche

Vorkenntnisse, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren

Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten stärker geprägt als die

Schülerinnen und Schüler der Tagesschule. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers

hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen. Dem Aspekt des sozialen Lernens kommt hier

eine besondere Bedeutung zu. Wenn immer zweckmäßig und sinnvoll, soll die Lehrerin bzw. der

Lehrer mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit die Kooperationsbereitschaft der Studierenden

untereinander fördern, sie ermutigen, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen, und so den

Prozess des Bildungserwerbes auf eine demokratische, humane und leistungsorientierte Grundlage

zu stellen.

3. Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, wird sich bemühen, auch die Lebens-

und Berufserfahrung der Studierenden in jene Fächer einzubeziehen, in denen dadurch das

angebotene Bildungsgut bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden,

muss die Lehrerin bzw. der Lehrer anpassungsfähig und bereit sein, Anregungen der Studierenden

aufzugreifen, von der Möglichkeit, eine sinnvolle Stoffauswahl aus dem Lehrplan vorzunehmen,

auch Gebrauch zu machen und darüber hinaus aus Aktualitätsgründen auch Themen

aufzugreifen, die über das Lehrplanangebot hinausgehen. Dabei ist aber eine Über- oder

Unterforderung der Studierenden zu vermeiden.

4. Gerade erwachsene Studierende sollen im Sinne einer partnerschaftlichen Unterrichtsgestaltung

die Möglichkeit haben, Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen zu lernen, um in der Lage zu sein,

bei notwendig gewordenen Gewichtungen und Akzentuierungen mitbestimmen zu können.

5. Die Unterrichtsarbeit an der Sonderform für Berufstätige vollzieht sich in einer Studiengemeinschaft

von Studierenden sowie Lehrerinnen und Lehrern. Sie erhält ihre Impulse von der

Lehrerin bzw. dem Lehrer und in der Auseinandersetzung mit dem angebotenen Lehr- und

Bildungsgut; Lehrerinnen und Lehrer sowie Studierende sind gemeinsam für die Erreichung des

Bildungszieles verantwortlich. Berufsbedingte Absenzen sind in einem vertretbaren Ausmaß zu

tolerieren und in der Unterrichtsplanung und Durchführung einzukalkulieren. Das darf aber nicht

dazu führen, dass dadurch starke Stoffeinschränkungen vorgenommen werden.

6. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden

kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein. Diese sind

insbesondere

a) Ermüdung durch die berufliche Tätigkeit.

b) Stark schwankende Aufmerksamkeit und längere Anlaufzeit.

c) Private (familiäre) Verpflichtungen.

d) Knappe Lernzeit und wenig Freizeit.

Daher sind zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrerin bzw. den Lehrer und eine diesen

Umständen angepasste Organisation des Unterrichts unabdingbar. Dazu gehören ua.

a) Von der Stundenplangestaltung her die Möglichkeit, zwei aufeinander folgende Unterrichtseinheiten

pro Fach zuzulassen, damit genug Zeit für Darbietung, Einübung und Transfer zur

Verfügung steht.

b) Die Erarbeitung des Unterrichtsstoffes hat hauptsächlich während der Unterrichtszeit zu

erfolgen. Hausübungen sind auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken. Das

Ausmaß häuslicher Vorbereitung bzw. das Einüben der durchgenommenen Stoffinhalte außerhalb

der eigentlichen Unterrichtszeit liegt im persönlichen Verantwortungsbereich des Studierenden.

Der Lehrerin bzw. dem Lehrer kommt eine beratende Funktion zu.

c) Erwachsene Studierende haben in der Regel ein höheres Abstraktionsvermögen und können

Zusammenhänge oft rascher und besser erkennen als gehäuftes Faktenwissen in kurzer Zeit

aufzunehmen. Daher kommt der Sichtbarmachung von Zusammenhängen in jedem Unterrichtsgegenstand

sowie einer fächerübergreifenden Zusammenschau (eventuell in Form von

Projekten), der Entwicklung der Urteilsfähigkeit, dem Erkennen des Wesentlichen und dem

wertenden Unterscheidungsvermögen größere Bedeutung zu als der Akkumulation von Fakten.

Diese sind in jedem Gegenstand kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und sinnvoll zu

beschränken. Darüber hinaus ist die Pflege des sprachlichen Ausdrucks Aufgabe und Methode

aller Unterrichtsgegenstände.

7. Bei notwendig gewordenen Klassenzusammenlegungen ist Vorsorge zu treffen, dass solche

administrativen Maßnahmen den Studienerfolg der Studierenden nicht beeinträchtigen. Es ist

daher sicherzustellen, dass die Studierenden mit einem vergleichbaren Wissens- und Kenntnisstand

in das nächstfolgende Semester aufsteigen. Die Wiederholung bestimmter Lehrstoffgebiete

im Anschluss an das vorhergehende Semester wird in solchen Fällen daher angebracht sein.

8. Der Unterricht setzt sich zum Ziel, Wissen und Können zu vermitteln. Er schafft damit die

Voraussetzung für die Studierenden, zu einem fundierten und eigenständigen Kritik- und Urteilsvermögen

zu gelangen, und leistet damit auch einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung.

9. Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch

a) zusammenfassende Überblicke und Wiederholung größerer Sachgebiete;

b) einprägsame, wechselnde und nicht ermüdende Methoden zur Festigung des bereits Erarbeiteten;

c) ermutigende und motivierende Impulse.“

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

29. In Anlage D/m (Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie

in Wr. Neustadt) lautet der erste bis dritte Teil

„ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Lehrplaninhalte aus Anlage A werden mit der Maßgabe übernommen, dass der Ausdruck „Schülerinnen“

bzw. „Schüler“ durch den Ausdruck „Studierende“ ersetzt wird.

Dem Allgemeinen Bildungsziel wird angefügt

„Das Realgymnasium für Berufstätige (Soldaten) hat gemäß § 37 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes

die Aufgabe, Angehörige des Bundesheeres zum Bildungsziel einer allgemein bildenden höheren

Schule zu führen. Bei der Bildungsarbeit ist dem reiferen Alter, den Berufs- und Lebenserfahrungen, den

gefestigten weltanschaulichen Positionen und den klarer gefassten Lebenszielen der Studierenden

Rechnung zu tragen. Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule vermittelt den

Studierenden im Sinne des § 34 des zitierten Gesetzes in einem didaktisch eigenständigen zweiten

Bildungsweg eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung und führt sie zugleich zur allgemeinen

Universitätsreife.“

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Den allgemeinen didaktischen Grundsätzen wird angefügt

„Im 1. Semester soll durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des

wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einigermaßen gleichen

Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.“

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.“

Artikel II

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht

1. Artikel IV samt Überschrift lautet

„Artikel IV

Bekanntmachung

Die in den Anlagen jeweils im fünften Teil wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht

wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß

§ 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 256/1993, bekannt gemacht.“

2. Anlage A fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht des Gymnasiums, des Realgymnasiums

und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) lautet

„a) KATHOLISCHER RELIGIONSUNTERRICHT

1. bis 4. Klasse

Bildungs- und Lehraufgabe

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule besonders ihren Auftrag zur Mitwirkung an der

religiösen Bildung (§ 2 Schulorganisationsgesetz) in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes. Dieser

versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule. Er ist konfessionell geprägt

und weist durch seine Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen

Standort aus.

Im Mittelpunkt stehen junge Menschen mit ihren Lebens- und Welterfahrungen. Als Raum für das

offene Gespräch bietet der Unterricht die ganzheitliche (kognitive, affektive, handlungsorientierte) Auseinandersetzung

mit unterschiedlichen Überzeugungen. Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler

werden dabei aus der Perspektive der Botschaft des christlichen Glaubens reflektiert, der in der

Menschwerdung Gottes in Jesus Christus seine Mitte hat. Gegenstand des Unterrichts sind das menschliche

Leben und der christliche Glaube und deren Mit-, In- und Gegeneinander. So werden Schülerinnen

und Schüler in ihrer religiösen Wahrnehmungs-, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit gefördert.

Der Religionsunterricht soll für religiöse Erfahrung sensibilisieren, für die Geheimnistiefe der

menschlichen Existenz öffnen und in die (Bilder-)Sprache der Religion einüben. Er soll zu eigenverantwortlicher

Entscheidung befähigen und die Achtung vor Menschen mit anderen Anschauungen fördern.

Er soll mit unserer Kultur vertraut machen, die wesentlich vom Christentum geprägt ist, den Zusammenhang

zwischen Glaube und Gesellschaft reflektieren und zu einem Leben in der Gesellschaft ermutigen,

das auf Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ausgerichtet ist.

So leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu einer religiösen

Sachkompetenz, zur Werteerziehung und zur Gestaltung des Schullebens.

Ziele

Das Leben ist der genuine Ort des Heilshandelns Gottes. Die folgenden Zielformulierungen lenken in

ihrer Doppelstruktur die Aufmerksamkeit auf wesentliche Aspekte dieses Lebens.

– Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen

Gottesahnung und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden

biblischen Botschaft offenbart: Gottesfrage

– Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen

Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung

einüben: Religion/en

– Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen

wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen

lernen: Heil – Unheil; Erlösung

– In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits

Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen

entdecken, sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit –

Verantwortung

– In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht

werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen

halten, sich als Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit

begreifen: Schöpfung/Geschöpflichkeit

– In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen

Symbole – Rituale; Sakramente

– Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die

Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste

feiern: Glaube/Kirche

Diese Ziele gelten sowohl für den Kern- als auch für den Erweiterungsbereich.

Beitrag des katholischen Religionsunterrichtes zu den Aufgabenbereichen der Schule

Durch seinen spezifischen Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension unterstützt

der konfessionelle Religionsunterricht grundlegend alle Aufgabenbereiche der Schule. Durch

Wissensvermittlung im Bereich der christlichen Religion, anderer Religionen und Weltanschauungen trägt

der Religionsunterricht zum Verstehen unserer Kultur bei, die stark von der jüdisch-christlichen Tradition

geprägt ist. Junge Menschen lernen Werte zu entdecken, moralisch zu urteilen und zu handeln. So wird

die individuelle und soziale Identität gestärkt und die Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz

gefördert.

Beiträge des katholischen Religionsunterrichtes zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Verstehen religiöser, speziell biblischer Texte

Erschließen des biblischen Ursprungs gängiger Sprachmuster

Einüben von religiösen Kommunikationsformen: zB schweigen, beten, tanzen

Bearbeiten von religiösen Themen in Medien: zB Literatur, Film, Werbung

Auseinandersetzen mit anderen Kulturen und Religionen

Mensch und Gesellschaft

Fragen nach Gott, Sinn und Ziel des Lebens

Beitragen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen

Auseinandersetzen mit Werten und Normen als Orientierungshilfe zur Lebensgestaltung

Fördern von Solidarität, Toleranz und Gerechtigkeit, insbesondere durch soziales Lernen

Verantwortungsbewusstes Umgehen mit der Welt auf der Grundlage biblischen Schöpfungsglaubens

Kulturprägende Kraft des Christentums im Laufe der Geschichte erkennen

Religiöses Brauchtum kennenlernen

Anderen Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen begegnen

Natur und Technik

Reflektieren von Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik,

Mensch und Umwelt

Chancen und Grenzen der Machbarkeit auf der Grundlage des biblischen Schöpfungsglaubens erkennen

Mensch als Geschöpf und Gestalter

Kreativität und Gestaltung

(Mit-)Gestalten von Festen und Feiern

Wahrnehmen religiöser Ausdrucksformen in der Kunst

Fördern von Ausdrucksformen der eigenen Religiosität

Gesundheit und Bewegung

Auf Grundlage des biblisch/christlichen Menschenbildes positive Wege der Lebensgestaltung aufzeigen

Reflektieren der ethischen Dimension des Sportes

Einstellungen zu Gesundsein und Kranksein in unserer Gesellschaft im Blick auf die christliche

Ethik kritisch beleuchten

Didaktische Grundsätze

Für alle Ziel- und Inhaltsformulierungen des Lehrplans gilt nachstehende Struktur. Diese beschreibt

keine zeitliche Abfolge der einzelnen Elemente, sondern fordert deren Verschränkung. In der praktischen

Umsetzung soll die Differenziertheit der Unterrichtssituation wahr- und ernstgenommen werden, wodurch

sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen ergeben.

Struktur des Religionsunterrichts

– Es kommt das konkret erfahrene Leben von Mädchen, Buben/Burschen und Lehrerinnen und

Lehrern zum Ausdruck.

– In einem kommunikativen Geschehen werden diese Erfahrungen

– bewusst gemacht, bedacht,

– auf ihre religiöse Sinndimension hin erschlossen,

– mit der biblischen und kirchlichen Überlieferung wechselseitig in Beziehung gebracht.

– Diese Auseinandersetzung will zu einem „neuen“ Handeln ermutigen, das sich in Tun (actio) und

Innehalten (contemplatio) ausdrückt.

In einem so gestalteten Prozess wird die christliche Botschaft nicht nur inhaltlich zum Ausdruck gebracht,

sondern vollzieht sich im Geschehen selbst. Sie kann zu einer Herausforderung für die Schülerinnen

und Schüler werden. Der Erwerb von Wissen und Fertigkeiten ist in diesem Prozess eingebunden.

Religiöse Übungen bieten im Rahmen der Schule einen Raum, der für religiöse Erfahrungen

förderlich ist.

Lehrstoff

Kernbereich

1. Klasse

Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen Gottesahnung

und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft

offenbart: Gottesfrage

– In Weggeschichten die Zuwendung Gottes erahnen und Gott als einen, der mitgeht, kennen

lernen: biblische Weggeschichten, biblisches Basiswissen – Schwerpunkt Neues Testament,

Person und Umwelt Jesu, der Weg als Bild für menschliches Leben.

Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen

Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung einüben: Religion/en

–Die unterschiedlichen religiösen und kulturellen Lebensweisen in Klasse und Schule

wahrnehmen: Zusammenleben, Feiern, Bräuche.

Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen

wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen lernen

Heil – Unheil; Erlösung

– Ängste zur Sprache bringen und im Erfahrungsaustausch (christliche) Wege der Bewältigung

suchen: Gesprächs- und Konfliktkultur.

In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits

Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen entdecken,

sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit – Verantwortung

– Neubeginn in der Schule als Herausforderung für die Rollenfindung und persönliche Entfaltung

wahrnehmen.

– Das Gegen- und Miteinander in Klasse, Familie und anderen Gemeinschaften sehen: Beiträge zur

Gemeinschaftsbildung.

– Eucharistie als Bewährung von Gemeinschaft/Gemeinde erkennen.

In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht

werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen halten, sich als

Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit begreifen: Schöpfung/

Geschöpflichkeit

– Persönliche Fähigkeiten als Gabe und Aufgabe erkennen und für Lebensschätze und Lebensquellen

dankbar werden.

– Eucharistie als Ausdruck von Verdanktsein und Dank sehen.

In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen

Symbole – Rituale; Sakramente

– Elementare Symbole wahrnehmen und deuten: Symbole im Alltag.

– Gesten und Rituale der Zusammengehörigkeit und des Glaubens einüben: Stille, Gebets- und

Meditationsformen, Kreuzzeichen.

Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die

Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste feiern

Glaube/Kirche

– Feste im Leben und in der Schulgemeinschaft mitgestalten und feiern.

– Das Kirchenjahr als Rhythmus christlichen Lebens kennen und seine Feste mitfeiern: Weihnachten,

Ostern, Pfingsten.

2. Klasse

Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen Gottesahnung

und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft

offenbart: Gottesfrage

– In Berufungserzählungen die Zuwendung Gottes erahnen und als Herausforderung für die persönliche

Lebensgestaltung sehen: biblische Berufungserzählungen, biblisches Basiswissen –

Schwerpunkt Altes Testament, Lebensträume.

– Biblische Gottesbilder als Ausdruck der Erfahrung sehen, dass Gott ein Freund des Lebens ist

Vielfalt der biblischen Gottesbilder, eigene Gottesvorstellungen.

Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen

Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung einüben: Religion/en

– Menschen mit ihren unterschiedlichen Lebens- und Glaubensformen aus dem Geist der biblischen

Botschaft heraus ernst nehmen und wertschätzen.

Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen

wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen lernen

Heil – Unheil; Erlösung

– Sich in der Erfahrung von Leid an die Mitmenschen und an Gott wenden: Klage – Psalmen,

Hilfsinstitutionen.

In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits

Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen entdecken,

sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit – Verantwortung

– In der Vielfalt gegenwärtiger Lebensweisen der Botschaft Jesu begegnen: sich an Jesu Umgang

mit verschiedenen Menschen orientieren.

– Den eigenen Platz als Mädchen oder Bub finden und anderen Raum geben.

In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht

werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen halten, sich als

Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit begreifen: Schöpfung/

Geschöpflichkeit

– Beispiele diakonischen Handelns in Kirche und Gesellschaft kennen.

– Die Sehnsucht nach einem Leben in Fülle, wie sie in der Reich Gottes Botschaft Jesu enthalten

ist, stärken.

In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen

Symbole – Rituale; Sakramente

– Gesten und Rituale der Zusammengehörigkeit einüben.

– Sakramente als Zeichen der Liebe und Nähe Gottes im Leben der Menschen verstehen.

Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die

Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste feiern

Glaube/Kirche

– Mit religiösem und kirchlichem Brauchtum vertraut werden.

– Aufgaben und Strukturen der Pfarrgemeinde kennen.

– Spuren des Christlichen aus der Vergangenheit und in der Gegenwart nachgehen.

3. Klasse

Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen Gottesahnung

und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft

offenbart: Gottesfrage

– In Befreiungserzählungen die Botschaft von der Zuwendung Gottes vernehmen: Befreiungserzählungen,

Exodus.

– Die Lebensgeschichte Jesu als Hineingehen Gottes in das Leben der Menschen entdecken

Menschwerdung.

Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen

Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung einüben: Religion/en

– Jüdischen und muslimischen Glaubenstraditionen begegnen.

Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen

wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen lernen

Heil – Unheil; Erlösung

– Unheilvolle Situationen wahrnehmen, eigene Verstrickungen einsehen und sich auf heilsame

Veränderungen einlassen: Schuld, Formen der Vergebung, Versöhnung, Sakrament der Wiederversöhnung.

In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits

Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen entdecken,

sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit – Verantwortung

– Sensibel werden für die Stimme des Gewissens.

– Christliche Grundregeln des Zusammenlebens kennen und im Leben anwenden lernen: Dekalog

und Bergpredigt.

– Die Geschlechtlichkeit als wichtige Dimension des Lebens entdecken und für einen geschlechtergerechten

Umgang sensibel werden.

In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht

werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen halten, sich als

Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit begreifen: Schöpfung/

Geschöpflichkeit

– Vom Angebot und der Fülle des Lebens verantwortungsvoll Gebrauch machen und zwischen

Lebensfreude, Verschwendung und Maßlosigkeit unterscheiden.

– Die Verantwortung für die Gestaltung der Mit- und Umwelt wahrnehmen: Arbeit, Beruf, Freizeit.

In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen

Symbole – Rituale; Sakramente

– Den Einfluss von Kommunikationsmitteln und Medien auf Lebensstil und Gemeinschaft

erforschen und kritisch bewerten.

– Sich mit Kunst auseinandersetzen und in ihr einen Ausdruck von Leben und von Möglichkeiten

religiöser Lebensdeutung erkennen.

Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die

Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste feiern

Glaube/Kirche

– Die Bedeutung des Sonntags für das Leben des Einzelnen und der Gesellschaft erkennen.

– Sich mit den Anfängen der Kirche und ihren prägenden Gestalten auseinandersetzen.

4. Klasse

Auf Sehnsüchte und vielfältige Gottesbilder aufmerksam werden und sich mit der eigenen Gottesahnung

und dem dreieinen Gott auseinander setzen, wie er sich in der befreienden biblischen Botschaft

offenbart: Gottesfrage

– In biblischen und außerbiblischen Darstellungen die Gottessehnsucht der Menschen aufspüren,

deren Gottesbilder mit den eigenen vergleichen und die Spuren Gottes im Leben eines jeden

Menschen wahrnehmen.

– Die Be-geisterung für das Leben gegen Ängste und Resignation wach halten: Vielfalt der Geistbegabungen,

Wirken des Heiligen Geistes.

Bewusst in einer Welt kultureller und religiöser Vielfalt leben und sich dabei mit unterschiedlichen

Lebens- und Glaubensweisen auseinander setzen sowie Toleranz und Wertschätzung einüben: Religion/en

– Östlichen Glaubenstraditionen begegnen.

– Lebensfreundliche und lebensfeindliche Formen von Religiosität unterscheiden: Grundfunktionen

von Religion, Kennzeichen von religiösen Sondergemeinschaften und Sekten.

Die Fragwürdigkeit des Lebens angesichts individueller und gesellschaftlicher Grenzsituationen

wahrnehmen und dabei verschiedene Wege zur Bewältigung von Schuld, Leid und Tod kennen lernen

Heil – Unheil; Erlösung

– Größe und Ohnmacht menschlichen Lebens erkennen und positive Wege der Lebensgestaltung

suchen: Genusskultur, Abhängigkeiten.

– Angesichts von Sterben und Tod sich mit der befreienden Botschaft der Auferweckung auseinandersetzen

Leben durch den Tod hindurch.

In einer Gesellschaft, die einerseits eine Vielfalt von Lebensmöglichkeiten bietet, andererseits

Lebenschancen entzieht, sich orientieren und dabei die eigene Würde und die der anderen entdecken,

sowie Möglichkeiten solidarischen Lebens und Handelns entwickeln: Freiheit – Verantwortung

– Angesichts der Verletzung von Menschenrechten sich für Menschenwürde einsetzen.

– Die Botschaft der Propheten und ihren Ruf nach Gerechtigkeit kennen.

– Gott als einen sehen lernen, der mit den zu Opfern Gemachten solidarisch ist: Eucharistie.

In einer Welt, in der Ressourcen, Konsum- und Gestaltungsmöglichkeiten genützt und missbraucht

werden, Position beziehen und dabei die Sehnsucht nach „einem Leben in Fülle“ offen halten, sich als

Geschöpf und die Welt als Schöpfung in Dankbarkeit und Verantwortlichkeit begreifen: Schöpfung/

Geschöpflichkeit

– Fragen nach dem Woher und Wozu stellen und sich dabei mit den Antworten der modernen

Wissenschaften und des christlichen Glaubens in ihrem Zu- und Gegeneinander auseinandersetzen.

– Der christlichen Botschaft von einem „neuen Himmel und einer neuen Erde“ begegnen.

In der Bilder- und Medienwelt bewusst leben und sinnstiftende religiöse Ausdrucksformen erschließen

Symbole – Rituale; Sakramente

– Verbale und nonverbale Kommunikationsformen erproben.

– Den Reichtum der biblischen Sprach- und Symbolwelt erschließen.

Die Beschleunigung des Lebens und das schnelle Vergessen unterbrechen und im Innehalten die

Wurzeln des Christlichen und seine kirchliche Gestalt in unserer Kultur entdecken und Feste feiern

Glaube/Kirche

– In Leben und Glauben der Orts- und Weltkirche Einblick gewinnen.

– Die Entwicklung der Kirchen kennen und anderen Konfessionen begegnen: Ökumene.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereiches werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“

im dritten Teil).

5. bis 8. Klasse

Siehe die Anlage 1 der Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984.“

3. In Anlage B (Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums) wird nach dem vierten Teil (Stundentafel)

eingefügt

„FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.“

4. In Anlage D (Lehrpläne des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums

für Berufstätige) fünfter Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht) entfällt die Wendung

„, mit Ausnahme des Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht, der in BGBl. Nr. 89/1984

bekanntgemacht ist“.

5. In Anlage 2 der Bekanntmachung BGBl. Nr. 89/1984 werden

a) im Abschnitt Lehrstoff nach der Wendung „1. bis 4. Klasse des Realgymnasiums“ folgendes

Zitat eingefügt: „, Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000, Anlage A fünfter Teil lit. a,“,

b) die Wendung „1. bis 4. Klasse Realgymnasium“ durch die Wendung „1. bis 4. Klasse des

Realgymnasiums, Verordnung BGBl. II Nr. 133/2000, Anlage A fünfter Teil lit. a,“ ersetzt,

c) im Abschnitt Lehrstoff die Worte „Unterrichtsprinzipien“ jeweils durch das Wort „Bildungsbereiche“

ersetzt.

6. In Anlage A fünfter Teil lit. b (Evangelischer Religionsunterricht) sublit. aa (Pflichtgegenstand Evangelischer

Religionsunterricht) lautet der die Unterstufe betreffende Teil

„Unterstufe

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Pflichtgegenstand Evangelische Religion übernimmt die Aufgabe, eine Begegnung mit der

biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, und eine

Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft unter Herausforderung durch das Evangelium in

einem gegenseitigen kritischen Dialog herbeizuführen. In dieser zweifachen Begründung liegt der

spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes für die Erziehung zum mündigen Christen

und Staatsbürger.

Ziele

Es soll zu folgenden Befähigungen und Haltungen bis zum Ende der 8. Schulstufe (4. Klasse der

allgemein bildenden höheren Schule) ermutigt werden

1. Befähigungen

– sich dem Prozess der denkenden Aneignung des Glaubens stellen,

– Kritik an Kirche und Religion auch als mögliche Suche nach der rechten Gestalt des Glaubens

wahrnehmen,

– Missverständnisse und Vorurteile (zB gegenüber Kirche, Glaube und Religion) durchschauen

und abbauen,

– die Struktur von Glaubensaussagen erkennen und wiedererkennen,

– Intentionen und Methoden der verschiedenen Wissenschaften (Theologie, Philosophie, Natur-

und Humanwissenschaften) unterscheiden, sachgemäß zuordnen und anwenden können.

2. Haltungen

– sich vom christlichen Glaubenszeugnis betroffen machen und herausfordern lassen und zu

einer selbst verantworteten Einstellung finden,

– die Glaubensmotivation von Menschen aus Geschichte und Gegenwart wahrnehmen, ernstnehmen

und achten (Toleranz),

– sich mit Wert- und Glaubenshaltungen auseinandersetzen (Dialogfähigkeit),

– sich der ethischen Forderung in Unterscheidung von Gut und Böse stellen,

– Umkehr als Erlösungsangebot verstehen können,

– die eigene religiöse Überzeugung vertreten und argumentieren können (Konfliktfähigkeit),

– Verantwortung gegenüber sich selbst, dem Mitmenschen und der Umwelt wahrnehmen,

– ökumenische und interkulturelle Verständigung anstreben,

– sich als Minderheit für andere Minderheiten einsetzen.

Beiträge des evangelischen Religionsunterrichtes zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation

Biblische, theologische, religiöse, philosophische Texte interpretieren.

Kommunikationsformen überprüfen und einüben.

Formen religiöser Sprache erschließen.

Mensch und Gesellschaft

An Konflikten arbeiten.

Soziale und wirtschaftliche Verantwortung erkennen.

Zum Frieden erziehen.

Verantwortung für die Schöpfung wahrnehmen.

Rollenbilder von Mann und Frau überprüfen.

Anderen Konfessionen und Religionen begegnen.

Natur und Technik

Spannung und Versöhnung zwischen christlicher Religion und Naturwissenschaften erkennen.

Sich ethischen Fragen der Naturwissenschaften und Technik stellen.

Kreativität und Gestaltung

Religiöse Ausdrucksformen in der Kunst wahrnehmen.

Feste und Feiern gestalten.

Gesundheit und Bewegung

Verantwortung für den eigenen Körper übernehmen.

Ursachen für Süchte wahrnehmen und Alternativen bedenken.

Didaktische Grundsätze

Für den Lernort „Evangelischer Religionsunterricht“ gilt im Speziellen folgender Dreischritt

1. Die Lebenswelt der Schüler und Schülerinnen, der Lehrer und Lehrerinnen steht mit ihrer Fülle

und Widersprüchlichkeit im Mittelpunkt des Unterrichtes.

– In ihr wird Freude, Glück und Leid erlebt.

– In ihr werden Fragen nach Konstitution und Selbstkonstitution (Identitätsfindung) in einer

multikulturellen, multireligiösen und (post-)modernen Umwelt mit vielfältigen Sinnangeboten

gestellt.

Sie ist Basis und Ziel zugleich.

2. In einem gemeinsamen Lernprozess werden die Lebenserfahrungen und Sinngebungsmodelle auf

ihren Grund hin erschlossen und – dem Auftrag des Evangelischen Religionsunterrichts entsprechend

– biblisch-theologische bzw. reformatorische Ansätze als sinnstiftend angeboten und

diskutiert.

3. Diese Auseinandersetzung soll zu einem neuen eigenverantwortlichen Umgang mit sich selbst

und zu einer offenen Haltung der Umwelt gegenüber befähigen.

Von diesem (nicht chronologisch zwingenden) Dreischritt ausgehend stellen die Ziele einen Rahmen

dar, der in pädagogischer Verantwortung von den Lehrerinnen und Lehrern gefüllt werden muss. Die

Inhalte des Kernbereiches sind mögliche Themenbereiche, die zur Erreichung der Ziele dienen sollen.

Lehrstoff

Kernbereich

1. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

– erleben sich selbst als gewollte, einmalige, ganzheitliche Geschöpfe Gottes,

– denken über Religion nach und bringen ihre bisherigen Erfahrungen zur Sprache,

– begreifen Feste und Feiern als Ausdruck gelebten Glaubens,

– wissen über die Entstehung und Überlieferung der hebräischen Bibel Bescheid und setzen sich

mit einigen wichtigen Texten des Alten Testaments auseinander,

– verstehen die Schöpfungstexte als Auftrag zu Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der

Schöpfung,

– erkennen, dass das Leben in Gemeinschaft die Notwendigkeit sozialer Regeln braucht und die

eigene Freiheit durch die Freiheit des anderen begrenzt wird.

Inhalte

Erfahrungen, Wünsche, Bedürfnisse; religiöse Sprache und Begriffe; Grundformen menschlicher

Religiosität; Kirche, Synagoge, Moschee; die hebräische Bibel, Patriarchen, Exodus, Propheten,

Schöpfungstexte; die Zehn Gebote.

2. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

– wissen über die Entstehung und Überlieferung des Neuen Testaments Bescheid,

– erfassen die Schwierigkeiten einer genauen historischen Darstellung des Lebens Jesu und des

Urchristentums,

– setzen sich mit den Hauptinhalten der Lehre Jesu auseinander,

– kennen die Darstellung des Lebens Jesu nach den Evangelien,

– begreifen, dass der Dialog die angemessene Form sozialen und christlichen Verhaltens zwischen

den religiösen Gruppen und christlichen Konfessionen ist.

Inhalte

Mündliche und schriftliche Tradition, Redaktionsgeschichte, Evangelien; neutestamentliche Zeitgeschichte,

der historische Jesus, Bergpredigt, Gerechtigkeit, Feindesliebe, Leben und Sterben Jesu,

Ostertradition, Pfingsten; Urchristentum; Dialog mit anderen Religionen und Konfessionen.

3. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

– lesen und diskutieren die wesentlichen neutestamentlichen Texte zur Entstehung der Kirche,

– lernen die wichtigsten Konflikte von Christen mit religiösen und politischen Autoritäten kennen,

– begreifen, dass das Leben, das Sterben und die Auferstehung Jesu immer wieder Menschen inspiriert

haben, die überkommenen Formen von Glauben und Leben in Frage zu stellen,

– setzen sich mit den historischen, kulturellen, gesellschaftlichen, ökonomischen und theologischen

Gründen für die Reformation auseinander,

– kennen die Geschichte der evangelischen Kirche in Österreich,

– stellen die Frage nach der Bedeutsamkeit christlichen Handelns für die aktuellen politischen

Verhältnisse,

– setzen sich mit den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen den Konfessionen auseinander.

Inhalte

Pfingsten, Gemeindemodelle im Neuen Testament und in der Kirchengeschichte; Paulus; Christenverfolgungen,

Widerstand und Gehorsam; Kirche und Macht, Kreuzzüge, Ketzer, Hexenverfolgungen,

Reformation, Evangelische Kirche in Österreich; Christsein in der Gesellschaft; Ökumene, Ökumenischer

Rat der Kirchen, Weltkirchenrat.

4. Klasse

Die Schülerinnen und Schüler

– entdecken die Bedeutung der christlichen Kirchen für das politische, wirtschaftliche und soziale

Leben in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft,

– diskutieren die befreiende oder unterdrückende Rolle von Religion für Individuen und Gruppen,

– begreifen, dass die Zugehörigkeit zur Gemeinde der Gläubigen ein unverzichtbares Element des

christlichen Glaubens ist,

– verstehen und unterscheiden zwischen Glauben, Wissen und Handeln als unterschiedliche

Zugänge zur Wirklichkeit,

– respektieren die unterschiedlichen Möglichkeiten, nach Gott zu fragen,

– entdecken die Möglichkeit diakonischen Handelns für sich selbst,

– artikulieren eigene Probleme und Fragen und diskutieren die Antworten des Glaubens.

Inhalte

Missionsgeschichte, Entwicklungshilfe und -politik, Kirche und Kolonialismus, Wirtschaft und

soziale Gerechtigkeit; Kirche und Faschismus, Antijudaismus, Antisemitismus; Barmer Erklärung; Theologie

der Befreiung; Modelle gelebten Christseins; Aufklärung, Glaube und Denken, Evolution, Ökologie,

Diakonie; Kinder- und Erwachsenenglaube, Säkularisierung, neue Religiosität; soziale Randgruppen,

Krankheit, Alter, Leiden, Sterben; Beruf und Arbeit, Sexualität, Partnerschaft, Ehe.

Erweiterungsbereich

Die Inhalte des Erweiterungsbereiches werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe

sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“

im dritten Teil).“

BGBlPdf 133. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Gaißau/Rheineck

Gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 2. September 1963 zwischen der Republik

Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Errichtung nebeneinander liegender

Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt Kundgemacht in BGBl. Nr. 10/1965 wird

folgende Vereinbarung abgeschlossen

Artikel 1

(1) Am Grenzübergang Gaißau/Rheineck werden auf österreichischem Gebiet nebeneinander

liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.

(2) Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 2. September 1963 ist die schweizerische

Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Rheineck zugeordnet.

Artikel 2

(1) Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst

a) die von den Bediensteten der beiden Staaten gemeinschaftlich benützten Anlagen und Räume,

und zwar

– einen Abschnitt der Landesstraße L 19 von 125 Metern Länge, gemessen von der Staatsgrenze

auf der Brücke über den Alten Rhein in Richtung Gaißau bis zum gemeinsam genutzten

Zollgebäude einschließlich des Amtsplatzes;

– den Abschnitt des Radweges von der Staatsgrenze auf der Radwegbrücke über den Alten

Rhein in Richtung Gaißau bis zum gemeinsam genutzten Zollgebäude einschließlich des

Amtsplatzes;

– die das Zollgebäude umgebende, zu diesem gehörende Liegenschaft, das daran angrenzende

Teilstück der Fingstraße und den neben dieser gelegenen Parkplatz;

– die Revisions-, Sozial- und Sanitärräume sowie den Heizungs- und Lagerraum;

– den südwestlich gelegenen Raum des Zollgebäudes Rheinstraße Nr. 3;

b)die den schweizerischen Bediensteten zur alleinigen Benützung überlassenen Teile des

Zollgebäudes, und zwar

– die Büroräume auf der Westseite des Erdgeschoßes;

– den Archivraum im Untergeschoß auf der Südwestseite.

(2) Zur gegenseitigen Unterstützung im alltäglichen Dienstbetrieb, insbesondere für den Fall der

Bedrohung oder der Gefährdung des Lebens Dienst habender Organe, anwesender Parteien oder

unbeteiligter Dritter sind die Bediensteten der Vertragsstaaten berechtigt, auch in von ihnen üblicherweise

allein benützten Anlagen, Gebäuden und Teilen davon sich gegenseitig Beistand zu leisten.

Artikel 3

(1) Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung im Einklang mit den innerstaatlichen

Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten und tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat

folgt, in dem die Unterzeichnung vorgenommen wurde, in Kraft. Gleichzeitig wird die Vereinbarung vom

27. Oktober 1967 über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang

Gaissau/Rheineck Kundgemacht in BGBl. Nr. 21/1968 aufgehoben.

(2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von jedem

der vertragschließenden Teile schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Die Vereinbarung

tritt sechs Monate nach Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 24. Mai 2000, in zweifacher Urschrift in deutscher Sprache.

Für die Österreichische Bundesregierung

Christian Prosl

Für den Schweizerischen Bundesrat

Claudio Caratsch

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 3 Abs. 1 mit 1. Juli 2000 in Kraft getreten.

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