133_1980
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133. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1979/80
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 133. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1979/80
1980_133_0 133. Verordnung: Feststellung der Zahl der Begabtenstipendien für das Studienjahr 1979/80
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Auf Grund des § 23 Abs. 1 und 2 und des
§ 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.
Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 330/1971, 335/1973, 182/1974 und
228/1977 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
An den folgernden Akademien ist im Studienjahr
1979/80 höchstens die nachstehende Anzahl
von Begabtenstipendien zu vergeben