Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
133_1976 AT

133. Verordnung: Bewilligungspflicht von Erdöl und Erdölprodukten in der Einfuhr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 133. Verordnung: Bewilligungspflicht von Erdöl und Erdölprodukten in der Einfuhr

Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 401/1974 wird mit

Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

Rechtsgeschäfte oder Handlungen, welche die

Einfuhr nachstehender Waren zum Gegenstand

haben, unterliegen der Bewilligungspflicht im

Umfang des § 3 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes

1968

Tarifnummer Warenbezeichnung

27.09 Erdöle und Öle aus bituminösen

Mineralien, roh

27.10 E Heizöle

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →