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133_1959 AT

133. Kundmachung: Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen durch Haiti und den Beitritt Kambodschas zu demselben.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 133. Kundmachung: Ratifikation des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen durch Haiti und den Beitritt Kambodschas zu demselben.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen hat Haiti das Internationale

Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung

und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen

vom 12. September 1923, BGBl.

Nr. 158/1925, in der Fassung des Protokolls vom

12. November 1947, BGBl. Nr. 192/1950, ratifiziert

und ist Kambodscha demselben beigetreten.

Gemäß Artikel X des Übereinkommens vom

12. September 1923 ziehen die Ratifikation dieses

Übereinkommens sowie der Beitritt zu demselben

ohne weiteres und ohne besondere Anzeige

den gleichzeitigen Beitritt zum Internationalen

Abkommen vom 4. Mai 1910, betreffend

die Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger

Veröffentlichungen, RGBl. Nr. 116/1912, in der

Fassung des Protokolls vom 4. Mai 1949, BGBL

Nr. 191/1950, nach sich.

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