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133_1945 AT

133. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Österreichischen Strafprozeßordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 133. Kundmachung: Wiederverlautbarung der Österreichischen Strafprozeßordnung.

Gemäß § 5 des Verfassungsgesetzes vom

20. Juni 1945, St. G. Bl. Nr. 28, über die Wiederverlautbarung

von Rechtsvorschriften (Wiederverlautbarungsgesetz

—WVG.) wird kundgemacht

In der Amtlichen Sammlung wiederverlautbarter

österreichischer Rechtsvorschriften wurde

unter Nr. 1 die österreichische Strafprozeßordnung

vom 23. Mai 1873, R. G. Bl. Nr. 119, samt

Einführungsgesetz nach dem Stande der Gesetzgebung

vom 13. März 1938 wiederverlautbart.

Der Tag der Herausgabe ist der 15. August

1945.

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