132. Kundmachung: Neue Bezeichnung, neue Abkürzung der Bezeichnung und neues Emblem der International Mobile Satellite Organization
Gesetzestext (2 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 109/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass die neue Bezeichnung, die neue Abkürzung der Bezeichnung
und das neue Emblem der International Mobile Satellite Organization, welche im Markenregister
des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem
Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Mit Wirksamwerden dieser Kundmachung tritt die Kundmachung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 1. Februar 1982, BGBl. Nr. 129, betreffend die Bezeichnung, die Abkürzung
der Bezeichnung und das Emblem der Internationalen Seefunksatelliten-Organisation (INMARSAT)
außer Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen
1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages: Protokoll zum Abkommen über Partnerschaft
und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits
und der Ukraine andererseits samt Erklärung einschließlich des diesen als Anlage angeschlossenen
Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits und der
Schlußakte wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung des Protokolls sowie der Erklärung in allen
authentischen Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu
erfolgen.
Die Notifikation gemäß Art. 4 des Protokolls wurde am 30. Oktober 1997 beim Generalsekretär des
Rates der Europäischen Union hinterlegt. Einer Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wenden die
Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten sowie die Ukraine das Protokoll ab 1. März 1998
vorläufig an.
Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits ist im Amtsblatt der
EG L 49 vom 19. Februar 1998 veröffentlicht.