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132_1989 AT

132. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 132. Kundmachung: Änderung des Anhanges zum Europäischen Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Italien die im Anhang zum Europäischen

Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs

zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates

(BGBl. Nr. 175/1958, zuletzt geändert durch

BGBl. Nr. 635/1988) kundgemachte Liste wie folgt

geändert

(Übersetzung)

Für Kinder: polizeilich gestempelte, von der

Gemeindebehörde des Geburtsortes

oder des Wohnsitzes ausgestellte

Bescheinigung mit Lichtbild, welche

die Personenstandsdaten enthält.

Von den Vertragsschließenden Parteien des

Abkommens sind keine Einwendungen gegen die

Änderung der Liste erhoben worden; sie ist daher

gemäß Art. 11 des Abkommens mit 16. November

1988 in Kraft getreten.

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