132_1984
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132. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 132. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
1984_132_0 132. Verordnung: Festsetzung von Kontingenten für die Beschäftigung von Ausländern
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Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
— AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975,
wird verordnet
§ 1. Für die sich aus der Anlage ergebenden fachlichen
und örtlichen Bereiche werden Kontingente
für die Beschäftigung von Ausländern im Sinne des
§ 2 Abs. 2 AuslBG festgesetzt.
§ 2. Arbeitgeber, in deren Betrieben der Anteil
der Ausländer einen bestimmten Prozentsatz
erreicht hat, dessen Berechnungsart und Höhe sich
aus der Anlage (Merkmal „Beschränkung" in
Spalte 3) ergibt, sind von der Zuteilung weiterer
Kontingentplätze ausgenommen.
§ 3. Die Laufzeit der Kontingente ergibt sich aus
der Anlage (Merkmal „Laufzeit" in Spalte 3) und
bezieht sich jeweils auf das Jahr 1984.