132_1982
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132. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus durch Portugal
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 132. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus durch Portugal
1982_132_0 132. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus durch Portugal
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Portugal am 14. Dezember 1981 seine
Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen
zur Bekämpfung des Terrorismus (BGBl.
Nr. 446/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 498/1981) hinterlegt. Das
Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 3
am 15. März 1982 für Portugal in Kraft.
Anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde
hat Portugal nachstehenden Vorbehalt
erklärt
Portugal wird als ersuchter Staat die Auslieferung
wegen strafbarer Handlungen ablehnen, die
im ersuchenden Staat entweder mit der Todesstrafe
oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder einer mit
lebenslanger Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden
Maßnahme bedroht sind.