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132_1982 AT

132. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus durch Portugal

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 132. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus durch Portugal

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat Portugal am 14. Dezember 1981 seine

Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen

zur Bekämpfung des Terrorismus (BGBl.

Nr. 446/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 498/1981) hinterlegt. Das

Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 3

am 15. März 1982 für Portugal in Kraft.

Anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde

hat Portugal nachstehenden Vorbehalt

erklärt

Portugal wird als ersuchter Staat die Auslieferung

wegen strafbarer Handlungen ablehnen, die

im ersuchenden Staat entweder mit der Todesstrafe

oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder einer mit

lebenslanger Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden

Maßnahme bedroht sind.

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