132_1980
AT
132. Verordnung: Errichtung einer Schule zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 132. Verordnung: Errichtung einer Schule zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
1980_132_0 132. Verordnung: Errichtung einer Schule zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern
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Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Bundesgesetzes
über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern
und Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Finanzen eine Bundesanstalt für Leibeserziehung
mit Standort in Linz, Stockbauernstraße 8, errichtet;
sie hat die Bezeichnung „Bundesanstalt
für Leibeserziehung Linz" zu führen.