Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
132_1980 AT

132. Verordnung: Errichtung einer Schule zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 132. Verordnung: Errichtung einer Schule zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern

Auf Grund des § 9 Abs. 2 des Bundesgesetzes

über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern

und Sportlehrern, BGBl. Nr. 140/1974, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen eine Bundesanstalt für Leibeserziehung

mit Standort in Linz, Stockbauernstraße 8, errichtet;

sie hat die Bezeichnung „Bundesanstalt

für Leibeserziehung Linz" zu führen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →