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132_1975 AT

132. Verordnung: Kundmachung der Zusatzvereinbarungen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherheitskontrollen entsprechend dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 132. Verordnung: Kundmachung der Zusatzvereinbarungen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über die Anwendung von Sicherheitskontrollen entsprechend dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird verordnet

§ 1. Die Kundmachung der Zusatzvereinbarungen

zum Abkommen zwischen der Republik

Österreich und der Internationalen Atomenergie-

Organisation über die Anwendung von Sicherheitskontrollen

entsprechend dem Vertrag über

die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen hat

dadurch zu erfolgen, daß diese Zusatzvereinbarungen

zur Einsicht während der Amtsstunden

im Bundeskanzleramt — Sektion V (Wien 1.,

Hohenstaufengasse 3) aufgelegt werden.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 23. Jänner

1975 in Kraft.

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