Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
132_1965 AT

132. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 132. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Auf Grund des Artikels 60 Absatz 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von

1929 in Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1962, BGBl. Nr. 247, wird

kundgemacht

Das Bundesvolk hat in dem am 23. Mai 1965 stattgefundenen Wahlgang Franz Jonas zum

Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →