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132_1952 AT

132. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung in Angelegenheiten des Dienstrechtes des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 132. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung in Angelegenheiten des Dienstrechtes des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten.

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1930, BGBl. Nr. 127, wird folgender

Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof

die Feststellungen seines Erkenntnisses

vom 18. Juni 1952, KII-1/52/18, zusammengefaßt

hat

„Nach dem Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz

steht die Gesetzgebung in Angelegenheiten

des Dienstrechtes, einschließlich des Besoldungs- und

des Disziplinarrechtes, dem Bund auch hinsichtlich

des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten

(Kindergärtnerinnen, Kindergartenleiterinnen,

Beamte der pädagogischen Aufsicht) zu."

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