132_1952
AT
132. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung in Angelegenheiten des Dienstrechtes des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 132. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung in Angelegenheiten des Dienstrechtes des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten.
1952_132_0 132. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung in Angelegenheiten des Dienstrechtes des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten.
Originalquelle öffnen
Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1930, BGBl. Nr. 127, wird folgender
Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof
die Feststellungen seines Erkenntnisses
vom 18. Juni 1952, KII-1/52/18, zusammengefaßt
hat
„Nach dem Lehrerdienstrechts-Kompetenzgesetz
steht die Gesetzgebung in Angelegenheiten
des Dienstrechtes, einschließlich des Besoldungs- und
des Disziplinarrechtes, dem Bund auch hinsichtlich
des Fachpersonals öffentlicher Kindergärten
(Kindergärtnerinnen, Kindergartenleiterinnen,
Beamte der pädagogischen Aufsicht) zu."