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131_1993 AT

131. Kundmachung: Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 131. Kundmachung: Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zur Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste (BGBl. Nr. 430/1924, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 394/1967) hinterlegt bzw. erklärt, sich auch nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit an diese Erklärung gebunden zu erachten

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung

Antigua und Barbuda 25. Oktober 1988

Fidschi 15. März 1972

Lesotho 23. Oktober 1973

Malawi 11. Juni 1969

Mauritius 18. Juli 1969

Mongolei 15. Oktober 1976

Salomonen 3. September 1981

Swasiland 16. Oktober 1970

Ungarn 18. Mai 1928

Kroatien hat erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 3. August 1992 an diese Erklärung gebunden zu erachten.

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