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131_1988 AT

131. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 131. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren und des Änderungsprotokolls zu diesem Übereinkommen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des

Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des

Zollwesens haben folgende weitere Staaten ihre

Ratifikations- bzw. Beitritts- oder Annahmeurkunden

zum Internationalen Übereinkommen über das

Harmonisierte System zur Bezeichnung und

Kodierung der Waren und zum Änderungsprotokoll

zu diesem Übereinkommen (BGBl. Nr. 553/

1987) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- bzw. Beitritts- oder

Annahmeurkunde

Irland 22. Dezember 1987

Island 28. Oktober 1987

Kanada 14. Dezember 1987

Republik Korea 27. November 1987

Madagaskar 22. Dezember 1987

Malaysia (Übereinkommen) 15. Dezember 1987

(Protokoll) 17. Dezember 1987

Portugal 4. November 1987

Südafrika 25. November 1987

Tunesien 28. Oktober 1987

Zaire 10. November 1987

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