131. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird kundgemacht
1. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom
26. Juni 1979, BGBl. Nr. 288, betreffend den
Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung
der Weltorganisation für geistiges Eigentum,
unterzeichnet in Stockholm am 14. Mai
1967, wird wie folgt berichtigt
a) Bei „Indien" hat das Datum des Inkrafttretens
statt „31. April 1975" richtig „1. Mai
1975" zu lauten.
b) Statt „Zentralafrika" hat es richtig „Zentralafrikanisches
Kaiserreich" zu lauten.
2. Die Kundmachung der Bundesminister für
Justiz und für Inneres vom 25. Juni 1979, BGBl.
Nr. 299, mit der die zur Entscheidung im Sinn
des § 36 des Mietengesetzes berufenen Gemeinden
festgestellt werden, wird wie folgt berichtigt
In der Z 2 hat es statt „18. Jänner 1977" richtig
„18. Jänner 1979" zu lauten.
3. Das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979, BGBl.
Nr. 317, betreffend den Übergang einer ERP-
Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den
Bund als Alleinschuldner wird wie folgt berichtigt
Im § 2 Abs. 3 hat es statt „S 22728722,15"
richtig „S 22728772,15" zu lauten.
4. Die Verordnung des Bundesministers für
Wissenschaft und Forschung vom 26. August
1979, BGBl. Nr. 410, über die Bilbliotheksordnung
für die Universitäten wird wie folgt berichtigt
a) Im § 6 Abs. 1 Z 5 hat es statt „§ 1 Abs. 3
Z. 5" richtig „§ 1 Abs. 3 Z. 4" zu lauten.
b) Im § 7 Abs. 8 hat es statt „§ 8 Abs. 2"
richtig „§ 6 Abs. 2" zu lauten.
c) Im § 11 Z 3 hat es statt „§ 1 Abs. 3 Z. 1, 2
und 5" richtig „§ 1 Abs. 3 Z. 1, 2 und 4" zu
lauten.
d) Im § 12 Abs. 1 Z 3 hat es statt „diese"
richtig „dies" zu lauten.
5. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen vom 11. Dezember 1979, BGBl.
Nr. 525, mit der die Zollgesetz-Durchführungsverordnung
1973 geändert wird, wird wie folgt
berichtigt
Im Art. 1 Z 1 hat es statt „Zu § 27 Abs. 2 des
Zollgesetzes 1955" richtig „Zu § 127 Abs. 2 des
Zollgesetzes 1955" zu lauten.
6. Das Bundesgesetz vom 5. März 1980, BGBl.
Nr. 118, mit dem das Scheidemünzengesetz 1963
geändert wird, wird wie folgt 'berichtigt
Im Art. I erster Satz hat es statt „73/1974"
richtig „773/1974" zu lauten.
7. Das Genossenschaftsverschmelzungsgesetz,
BGBl. Nr. 223/1980, wird wie folgt berichtigt
Im § 5 Abs. 1 hat es statt „Lösung" richtig
„Löschung" zu lauten.
8. Die Verordnung des Bundesministers für
Finanzen vom 1. Dezember 1980, BGBl.
Nr. 532, mit der die Verordnung zur Durchführung
des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
geändert wird, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I Z 4 haben die Angaben betreffend
das Zollamt Hörbranz wie folgt zu lauten
„Hörbranz Unterhochsteg
Oberhochsteg
Abfertigung im Straßenverkehr,
ausgenommen
die im § 2 genannten
Verfahren".
9. Das Bundesgesetz vom 27. November 1980,
BGBl. Nr. 560, mit dem das Wohnbauförderungsgesetz
1968 geändert wird, wird wie folgt berichtigt
In der Z 22 hat es statt „Beirat" richtig „Bericht"
zu lauten.
10. Das Bundesgesetz vom 20. Jänner 1981,
BGBl. Nr. 56, über die Einrichtung einer überschulischen
Schülervertretung wird wie folgt berichtigt
Im § 14 Albs. 1 hat es statt „Stimme" richtig
„Stimmen" zu lauten.