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131. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 131. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird kundgemacht

1. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom

26. Juni 1979, BGBl. Nr. 288, betreffend den

Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung

der Weltorganisation für geistiges Eigentum,

unterzeichnet in Stockholm am 14. Mai

1967, wird wie folgt berichtigt

a) Bei „Indien" hat das Datum des Inkrafttretens

statt „31. April 1975" richtig „1. Mai

1975" zu lauten.

b) Statt „Zentralafrika" hat es richtig „Zentralafrikanisches

Kaiserreich" zu lauten.

2. Die Kundmachung der Bundesminister für

Justiz und für Inneres vom 25. Juni 1979, BGBl.

Nr. 299, mit der die zur Entscheidung im Sinn

des § 36 des Mietengesetzes berufenen Gemeinden

festgestellt werden, wird wie folgt berichtigt

In der Z 2 hat es statt „18. Jänner 1977" richtig

„18. Jänner 1979" zu lauten.

3. Das Bundesgesetz vom 27. Juni 1979, BGBl.

Nr. 317, betreffend den Übergang einer ERP-

Verbindlichkeit der indischen Regierung auf den

Bund als Alleinschuldner wird wie folgt berichtigt

Im § 2 Abs. 3 hat es statt „S 22728722,15"

richtig „S 22728772,15" zu lauten.

4. Die Verordnung des Bundesministers für

Wissenschaft und Forschung vom 26. August

1979, BGBl. Nr. 410, über die Bilbliotheksordnung

für die Universitäten wird wie folgt berichtigt

a) Im § 6 Abs. 1 Z 5 hat es statt „§ 1 Abs. 3

Z. 5" richtig „§ 1 Abs. 3 Z. 4" zu lauten.

b) Im § 7 Abs. 8 hat es statt „§ 8 Abs. 2"

richtig „§ 6 Abs. 2" zu lauten.

c) Im § 11 Z 3 hat es statt „§ 1 Abs. 3 Z. 1, 2

und 5" richtig „§ 1 Abs. 3 Z. 1, 2 und 4" zu

lauten.

d) Im § 12 Abs. 1 Z 3 hat es statt „diese"

richtig „dies" zu lauten.

5. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 11. Dezember 1979, BGBl.

Nr. 525, mit der die Zollgesetz-Durchführungsverordnung

1973 geändert wird, wird wie folgt

berichtigt

Im Art. 1 Z 1 hat es statt „Zu § 27 Abs. 2 des

Zollgesetzes 1955" richtig „Zu § 127 Abs. 2 des

Zollgesetzes 1955" zu lauten.

6. Das Bundesgesetz vom 5. März 1980, BGBl.

Nr. 118, mit dem das Scheidemünzengesetz 1963

geändert wird, wird wie folgt 'berichtigt

Im Art. I erster Satz hat es statt „73/1974"

richtig „773/1974" zu lauten.

7. Das Genossenschaftsverschmelzungsgesetz,

BGBl. Nr. 223/1980, wird wie folgt berichtigt

Im § 5 Abs. 1 hat es statt „Lösung" richtig

„Löschung" zu lauten.

8. Die Verordnung des Bundesministers für

Finanzen vom 1. Dezember 1980, BGBl.

Nr. 532, mit der die Verordnung zur Durchführung

des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes

geändert wird, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I Z 4 haben die Angaben betreffend

das Zollamt Hörbranz wie folgt zu lauten

„Hörbranz Unterhochsteg

Oberhochsteg

Abfertigung im Straßenverkehr,

ausgenommen

die im § 2 genannten

Verfahren".

9. Das Bundesgesetz vom 27. November 1980,

BGBl. Nr. 560, mit dem das Wohnbauförderungsgesetz

1968 geändert wird, wird wie folgt berichtigt

In der Z 22 hat es statt „Beirat" richtig „Bericht"

zu lauten.

10. Das Bundesgesetz vom 20. Jänner 1981,

BGBl. Nr. 56, über die Einrichtung einer überschulischen

Schülervertretung wird wie folgt berichtigt

Im § 14 Albs. 1 hat es statt „Stimme" richtig

„Stimmen" zu lauten.

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