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131_1960 AT

131. Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Schweden, betreffend das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Schweden.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 131. Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Schweden, betreffend das Zusatzabkommen zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Schweden.

KÖNIGLICH SCHWEDISCHE

BOTSCHAFT

WIEN

Wien, am 9. März 1960

Herr Bundesminister!

Ich beehre mich, zu Ihrer Kenntnis zu bringen,

daß die schwedische Regierung bereit ist, das

Abkommen zwischen der Regierung des Königreiches

Schweden und der österreichischen Bundesregierung

über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

zwischen Schweden und Österreich

vom 9. April 1954, welches durch einen Notenwechsel

vom 18. Juni 1958 ergänzt wurde, durch

Aufhebung des Punktes 3 des genannten Abkommens

abzuändern.

Das vorliegende Zusatzabkommen soll am

1. April 1960 in Kraft treten.

Jede Partei kann das Zusatzabkommen vorübergehend

aus Gründen der öffentlichen Ordnung

aufheben; diese Aufhebung muß sofort

der anderen Partei im diplomatischen Wege notifiziert

werden.

Jede Partei kann das vorliegende Zusatzabkommen

mit einer Vorankündigung von

einem Monat aufkündigen.

Falls die österreichische Bundesregierung bereit

ist, die oben angeführten Vereinbarungen anzunehmen,

beehre ich mich, vorzuschlagen, daß

diese Note und Ihre Antwort als ein zwischen

unseren beiden Regierungen zustandegekommenes

Zusatzabkommen zu dem eingangs erwähnten

Abkommen vom 9. April 1954 betrachtet

werden.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die

Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Sven Allard m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Bruno Kreisky

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

Wien

BUNDESMINISTERIUM

FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Zl. 112.333-12 RR/60

Wien, am 9. März 1960

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note vom

9. März 1960, welche wie folgt lautet, zu bestätigen

„Ich beehre mich, zu Ihrer Kenntnis zu bringen,

daß die schwedische Regierung bereit ist, das

Abkommen zwischen der Regierung des Königreiches

Schweden und der österreichischen Bundesregierung

über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

zwischen Schweden und Österreich

vom 9. April 1954, welches durch einen Notenwechsel

vom 18. Juni 1958 ergänzt wurde, durch

Aufhebung des Punktes 3 des genannten Abkommens

abzuändern.

Das vorliegende Zusatzabkommen soll am

1. April 1960 in Kraft treten.

Jede Partei kann das Zusatzabkommen vorübergehend

aus Gründen der öffentlichen Ordnung

aufheben; diese Aufhebung muß sofort der

anderen Partei im diplomatischen Wege notifiziert

werden.

Jede Partei kann das vorliegende Zusatzabkommen

mit einer Vorankündigung von

einem Monat aufkündigen.

Falls die österreichische Bundesregierung bereit

ist, die oben angeführten Vereinbarungen

anzunehmen, beehre ich mich, vorzuschlagen,

daß diese Note und Ihre Antwort als ein zwischen

unseren beiden Regierungen zustandegekommenes

Zusatzabkommen zu dem eingangs

erwähnten Abkommen vom 9. April 1954 betrachtet

werden."

Ich beehre mich zu Ihrer Kenntnis zu bringen,

daß die österreichische Bundesregierung mit dem

Vorhergehenden einverstanden ist.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung

meiner besonderen Hochachtung.

Kreisky m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Sven Allard

a. o. und bey. Botschafter

des Königreiches Schweden

Wien

Das in dem vorstehenden Notenwechsel enthaltene Zusatzabkommen ist am 1. April 1960

in Kraft getreten.

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