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131_1948 AT

131. Bundesgesetz: 2. Novelle zum Zollüberleitungsgesetz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 131. Bundesgesetz: 2. Novelle zum Zollüberleitungsgesetz.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Das Bundesgesetz vom 18. Juni 1946, B. G. Bl.

Nr. 127, betreffend die Wiederinkraftsetzung der

österreichischen Rechtsvorschriften auf dem Gebiete

der Zölle (Zollüberleitungsgesetz) in der

Fassung des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1947,

B.G.Bl. Nr. 149, wird abgeändert wie folgt

Im § 5 ist die Jahreszahl „1948" durch die

Jahreszahl „1949" zu ersetzen.

Artikel II.

Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1948 in

Kraft.

Artikel III.

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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