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130_1992 AT

130. Kundmachung: Ausspruch der Gesetzwidrigkeit der Verordnung über die Festsetzung des Hundertsatzes der Verzugszinsen für den Zeitraum von 1986 bis 1989

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 130. Kundmachung: Ausspruch der Gesetzwidrigkeit der Verordnung über die Festsetzung des Hundertsatzes der Verzugszinsen für den Zeitraum von 1986 bis 1989

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 12. Dezember 1991, V 246/91-8, dem Bundesminister für Arbeit und Soziales zugestellt am 3. Februar 1992, zu Recht erkannt, daß die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 13. Dezember 1982, BGBl. Nr. 612/1982, über die Höhe der Verzugszinsen gemäß § 59 Abs. 1 ASVG, vom Beginn des Jahres 1986 bis Ende des Jahres 1989 gesetzwidrig war.

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