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130_1987 AT

130. Notenwechsel zur Abänderung der Vereinbarung über die Regelung des nichtplanmäßigen Luftverkehrs zwischen Österreich und Italien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 130. Notenwechsel zur Abänderung der Vereinbarung über die Regelung des nichtplanmäßigen Luftverkehrs zwischen Österreich und Italien

(Übersetzung)

DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER

IN ITALIEN

Rom, am 2. Februar 1987

Herr Botschafter!

Mit Bezug auf den Notenwechsel vom 2. August

1965 Kundgemacht in BGBl. Nr. 285/1965 zwischen dem Botschafter der Republik

Österreich in Italien und dem Minister für Auswärtige

Angelegenheiten der Italienischen Republik

betreffend den nichtplanmäßigen Luftverkehr

beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die zuständigen

österreichischen Behörden nachstehende

Änderung des Paragraphs 1/c dieser Vereinbarung

für wünschenswert halten

„Bei Überflügen und Landungen mit Gelegenheitscharakter,

die von Lufttaxi durchgeführt werden,

deren Kapazität zehn Fluggastsitze nicht überschreitet."

Im Falle, daß die italienischen Stellen dieser

Regelung zustimmen, wird diese Note und Ihre

Antwortnote eine Vereinbarung darstellen, die am

ersten Tag des zweiten Monats, der dem Notenwechsel

folgt, in Kraft tritt.

Ich benütze diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr

Botschafter, die Versicherung meiner ausgezeichneten

Hochachtung zu erneuern.

Friedrich Fröhlichsthai m. p.

Seiner Exzellenz Botschafter

Giacomo Attolico

Generaldirektor

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

der Italienischen Republik

Rom

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Rom, am 2. Februar 1987

Herr Botschafter!

Mit Note heutigen Datums haben Sie mir nachstehendes

zur Kenntnis gebracht

„Herr Botschafter!

Mit Bezug auf den Notenwechsel vom 2. August

1965 (es folgt der weitere Text der Übersetzung

der österreichischen Note in deutscher

Sprache) Hochachtung zu erneuern."

Ich beehre mich, Sie davon zu unterrichten, daß

die italienische Regierung mit dieser Regelung einverstanden

ist.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung

meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Giacomo Attolico m. p.

Seiner Exzellenz

Dr. Friedrich Fröhlichsthai

Österreichischer Botschafter

Rom

Der Notenwechsel tritt am 1. April 1987 in Kraft.

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