Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
130_1975 AT

130. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Anwendung des Studienförderungsgesetzes auf bestimmte Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 130. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Anwendung des Studienförderungsgesetzes auf bestimmte Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut

Auf Grund der §§ 1 Abs. 1 lit. d, 8 Abs. 5,

24 Abs. 7 und 34 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 335/1973 und BGBl.

Nr. 182/1974 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

§ 1 der Verordnung des Bundesministers für

Unterricht und Kunst vom 23. August 1973,

BGBl. Nr. 465, betreffend die Anwendung des

Studienförderungsgesetzes auf bestimmte Privatschulen

mit eigenem Organisationsstatut hat zu

lauten

„§ 1. Die Vergleichbarkeit der Religionspädagogischen

Akademie der Diözese Graz-Seckau,

der Religionspädagogischen Akademie der Diözese

Innsbruck, der Religionspädagogischen Akademie

der Diözese Linz und der Religionspädagogischen

Akademie der Erzdiözese Wien mit

den Pädagogischen Akademien wird festgestellt."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres

1974/75 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →