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130_1974 AT

130. Kundmachung: Kündigung des Internationalen Abkommens über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse durch Schweden und Norwegen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 130. Kundmachung: Kündigung des Internationalen Abkommens über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse durch Schweden und Norwegen

Nach Mitteilung der Italienischen Regierung

haben Schweden und Norwegen mit Wirkung

vom 10. März 1974 bzw. vom 5. September 1974

das Internationale Abkommen über die

Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und

Benennungen für Käse, BGBl. Nr. 135/1955,

gekündigt.

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