130_1974
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130. Kundmachung: Kündigung des Internationalen Abkommens über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse durch Schweden und Norwegen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 130. Kundmachung: Kündigung des Internationalen Abkommens über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse durch Schweden und Norwegen
1974_130_0 130. Kundmachung: Kündigung des Internationalen Abkommens über die Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und Benennungen für Käse durch Schweden und Norwegen
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Nach Mitteilung der Italienischen Regierung
haben Schweden und Norwegen mit Wirkung
vom 10. März 1974 bzw. vom 5. September 1974
das Internationale Abkommen über die
Anwendung der Ursprungsbezeichnungen und
Benennungen für Käse, BGBl. Nr. 135/1955,
gekündigt.