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130_1967 AT

130. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 130. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Brüsseler Zollrates haben folgende weitere

Staaten das Zollabkommen über das Carnet

A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von

Waren (A. T. A. Abkommen) vom 6. Dezember

1961, BGBl. Nr. 239/1963, ratifiziert beziehungsweise

sind diesem beigetreten

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde

Vereinigtes Königreich

von Großbritannien

und Nordirland

(mit Erklärung) 19. Juli 1963

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde

Kuba 24. September 1963

Königreich der

Niederlande

(mit Erklärung) 17. Jänner 1964

Spanien 6. April 1964

Schweden 19. März 1964

Italien 19. Juni 1964

Finnland 1. August 1964

Bulgarien 31. Juli 1964

Dänemark 14. April 1965

Irland 15. April 1965

Bundesrepublik

Deutschland 15. Oktober 1965

Israel 25. August 1966

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde

erklärt, daß dieses Abkommen

gemäß seinem Art. 25 Abs. 1 auch für

Jersey, die Insel Man und Guernsey gilt und gemäß

Art. 26 Abs. 1 Carnets A. T. A. für

den Postverkehr nicht anerkannt werden.

Das Königreich der Niederlande hat bei Hinterlegung

der Beitrittsurkunde erklärt, daß dieses

Abkommen auch für die Niederländischen Antillen

gilt.

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