130_1961
AT
130. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 130. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.
1961_130_0 130. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates.
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des
Europarates haben folgende Staaten das Europäische
Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs
zwischen den Mitgliedsstaaten des
Europarates, BGBl. Nr. 175/1958, in der Fassung
der Kundmachungen BGBl. Nr. 16 und Nr. 185/
1960, ratifiziert
Staat: Datum des Inkrafttretens
Niederlande 1. März 1961
Luxemburg 1. Mai 1961