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130_1947 AT

130. Verordnung: Erhöhung der Punzierungsgebühren.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 130. Verordnung: Erhöhung der Punzierungsgebühren.

Auf Grund des § 15 des Bundesgesetzes vom

27. Oktober 1921, B. G. Bl. Nr. 601, wird verordnet

Die Gebühr für die Punzierung beträgt

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