12. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 16 Arlberg Schnellstraße und der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinde Pians
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet
1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der S 16
Arlberg Schnellstraße wird im Bereich der Gemeinde
Pians wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
Bau-km 78,00 des mit Verordnung vom 24. September
1981, BGBl. Nr. 455, festgelegten Abschnittes
( = km 7,470 neu) und endet nach der Anschlußstelle
„Pians" bei km 8,716 neu.
2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 171
Tiroler Straße wird im Bereich der Gemeinde Pians
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei
km 158,625 und endet bei km 158,705 an den unter
Punkt 1 festgelegten Rampen der Anschlußstelle
Pians.
3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu
herzustellenden Straßentrassen einschließlich der
Rampen der Anschlußstelle „Pians" aus den beim
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten,
beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie
bei der Gemeinde Pians aufliegenden Planunterlagen
(Plan Nr. 610 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung
des Bundesministers für Bauten und Technik vom
24. September 1981, BGBl. Nr. 455, von deren
Bau-km 78,00 bis Bau-km 79,10 abgeändert.