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12_1988 AT

12. Kundmachung: Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 12. Kundmachung: Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

(Übersetzung)

ÄNDERUNGEN DER ANHÄNGE I UND II DES ÜBEREINKOMMENS Kundgemacht in BGBl. Nr. 188/1982, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 154/1987.

beschlossen von der Konferenz der Vertragsparteien bei der 6. Tagung in Ottawa, Kanada, vom 12. bis

24. Juli 1987

Die Konferenz der Vertragsparteien faßte folgende Beschlüsse

a) Die folgenden Arten werden aus Anhang I oder Anhang II des Übereinkommens gestrichen

Die Änderungen sind gemäß Art. XV Abs. 1 lit. c des Übereinkommens mit 22. Oktober 1987 in

Kraft getreten.

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