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12_1974 AT

12. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die authentische dreisprachige Fassung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chikago, 1944)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 12. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die authentische dreisprachige Fassung des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt (Chikago, 1944)

Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten

Staaten von Amerika haben folgende

weitere Staaten das Protokoll über die authentische

dreisprachige Fassung des Abkommens

über die Internationale Zivilluftfahrt (Chikago,

1944), BGBl. Nr. 138/1971, ohne Vorbehalt der

Annahme unterzeichnet oder haben es angenommen

oder sind ihm beigetreten

Staaten

Datum der Unterzeichnung oder der

Hinterlegung der Annahme- oder der

Beitrittsurkunde

Neuseeland 15. Juni 1971

Guatemala 6. August 1971

Bahrain 20. August 1971

Katar 5. September 1971

Äquatorialguinea 22. Feber 1972

Italien 1. März 1972

Vereinigte Arabische

Emirate 25. April 1972

Staaten

Datum der Unterzeichnung oder der

Hinterlegung der Annahme- oder der

Beitrittsurkunde

Bangladesh 22. Dezember 1972

Oman 24. Jänner 1973

Swasiland 14. Feber 1973

Fidschi 5. März 1973

Griechenland 20. September 1973

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