12. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der Wolfgangsee Straße im Bereich der Gemeinde St. Gilgen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 158 Wolfgangsee
Straße wird im Bereich der Gemeinde St. Gilgen
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt
bei km 28,500 (alt) bei der Liegenschaft „Lady
Mountbatten" von der bestehenden Trasse der
Wolfgangsee Straße ab, verläuft südlich mehrerer
Villen parallel der alten Trasse der Wolfgangsee
Straße und mündet bei km 29,200 (alt) in die
bestehende Trasse der Wolfgangsee Straße ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Salzburger Landesregierung
und bei der Gemeinde St. Gilgen aufliegenden
Planunterlagen zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 (BStG 1971)
findet auf dem vorangeführten Straßenteil Anwendung.
Die im Abs. 2 vorgesehene Bauverbotszone
beträgt 35 m beiderseits der Straßenachse.