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12_1968 AT

12. Bundesgesetz: Zustimmung zum Ausgleich der Arland Papier- und Zellstoff-Fabriken AG.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 12. Bundesgesetz: Zustimmung zum Ausgleich der Arland Papier- und Zellstoff-Fabriken AG.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der Bundesminister für soziale Verwaltung

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen ist ermächtigt, im Rahmen des Ausgleiches

der Arland Papier- und Zellstoff-Fabriken

AG. hinsichtlich der mit 9,852.855 S angemeldeten

Darlehensforderung der Republik

Österreich, dem Ausgleichsvorschlag, der eine

40%ige Quote für die genannte Forderung vorsieht,

zuzustimmen.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für soziale Verwaltung

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen betraut.

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