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12_1959 AT

12. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 12. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit.

Nach einer Mitteilung des Generaldirektors des

Internationalen Arbeitsamtes haben bisher nachstehende

Staaten das Übereinkommen (Nr. 105)

über die Abschaffung der Zwangsarbeit, BGBl.

Nr. 81/1958, ratifiziert

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