12_1959
AT
12. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 12. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit.
1959_12_0 12. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens (Nr. 105) über die Abschaffung der Zwangsarbeit.
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Nach einer Mitteilung des Generaldirektors des
Internationalen Arbeitsamtes haben bisher nachstehende
Staaten das Übereinkommen (Nr. 105)
über die Abschaffung der Zwangsarbeit, BGBl.
Nr. 81/1958, ratifiziert