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129_1988 AT

129. Verordnung: Anerkennung der Anhänger der Syrisch-Orthodoxen Kirche in Österreich als Religionsgesellschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 129. Verordnung: Anerkennung der Anhänger der Syrisch-Orthodoxen Kirche in Österreich als Religionsgesellschaft

Auf Grund des § 2 des Gesetzes vom 20. Mai

1874, RGBl. Nr. 68, betreffend die gesetzliche

Anerkennung von Religionsgesellschaften, wird

verordnet

Die Anerkennung der Anhänger der Syrisch-

Orthodoxen Kirche als Religionsgesellschaft unter

der Bezeichnung „Syrisch-Orthodoxe Kirche in

Österreich" wird hiemit ausgesprochen.

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