129_1985
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129. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1984/85
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 129. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1984/85
Auf Grund des § 27 Abs. 1 und 2 und des § 37
des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl.
Nr. 436, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
In den folgenden Akademien ist im Studienjahr
1984/85 höchstens die nachstehende Anzahl von
Begabtenstipendien zu vergeben