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129_1985 AT

129. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1984/85

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 129. Verordnung: Begabtenstipendien für das Studienjahr 1984/85

Auf Grund des § 27 Abs. 1 und 2 und des § 37

des Studienförderungsgesetzes 1983, BGBl.

Nr. 436, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

In den folgenden Akademien ist im Studienjahr

1984/85 höchstens die nachstehende Anzahl von

Begabtenstipendien zu vergeben

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