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129_1981 AT

129. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Studienrichtung Medizin

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 129. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Studienrichtung Medizin

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über die Studienrichtung

Medizin, BGBl. Nr. 123/1973, in der Fassung

BGBl. Nr. 224/1980 wird abgeändert wie folgt

1. § 5 Abs. 5 hat zu entfallen.

2. § 5 Abs. 6 erhält die Bezeichnung Abs. 5.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betraut.

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