129_1979
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129. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 129. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1979_129_0 129. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
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Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,
BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember
1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe
von Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt
geändert durch die Verordnung BGBl.
Nr. 148/1978, wird wie folgt geändert
1. Im § 1 hat der Abschnitt VI zu entfallen.
2. Im § 1 erhält der bisherige Abschnitt VII
die Bezeichnung „VI.".
3. § 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 31. März
1980 ihre Wirksamkeit."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. April 1979 in
Kraft.