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129_1979 AT

129. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 129. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 460/1972, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember

1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe

von Preisempfehlungen untersagt wird, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 148/1978, wird wie folgt geändert

1. Im § 1 hat der Abschnitt VI zu entfallen.

2. Im § 1 erhält der bisherige Abschnitt VII

die Bezeichnung „VI.".

3. § 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung verliert mit 31. März

1980 ihre Wirksamkeit."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1979 in

Kraft.

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