Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
128_1982 AT

128. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 128. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Feldkirch

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom

25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird

mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1982 eine weitere Notarstelle

mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →