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128_1974 AT

128. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 128. Verordnung: Errichtung einer dritten Notarstelle in Mödling

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung

vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen

Wien wird mit Wirksamkeit vom

1. Juli 1974 eine weitere Notarstelle mit dem

Amtssitz in Mödling errichtet.

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