128_1973
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128. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 128. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
1973_128_0 128. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
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Nach Mitteilungen der belgischen Regierung
haben folgende weitere Staaten gemäß Artikel VI
§ 1 des Übereinkommens über die gegenseitige
Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen,
BGBl. Nr. 269/1971, die Erfüllung
der verfassungsrechtlichen, für die Inkraftsetzung
des Übereinkommens erforderlichen Formalitäten
mitgeteilt
Staaten : Datum des Einlangens der Mitteilung
Bundesrepublik
Deutschland 10. September 1971
Chile 28. Jänner 1972
Tschechoslowakei 20. April 1972
Ferner ist Ungarn dem Vertragswerk mit
Wirkung vom 12. Dezember 1972 beigetreten.