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128_1973 AT

128. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 128. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

Nach Mitteilungen der belgischen Regierung

haben folgende weitere Staaten gemäß Artikel VI

§ 1 des Übereinkommens über die gegenseitige

Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen,

BGBl. Nr. 269/1971, die Erfüllung

der verfassungsrechtlichen, für die Inkraftsetzung

des Übereinkommens erforderlichen Formalitäten

mitgeteilt

Staaten : Datum des Einlangens der Mitteilung

Bundesrepublik

Deutschland 10. September 1971

Chile 28. Jänner 1972

Tschechoslowakei 20. April 1972

Ferner ist Ungarn dem Vertragswerk mit

Wirkung vom 12. Dezember 1972 beigetreten.

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