128. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel XXVIII des GATT
Gesetzestext (1 Artikel)
Nachdem das am 26. Juni 1969 in Genf abgeschlossene Abkommen zwischen der Republik
Österreich und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel XXVIII des
GATT, welches also lautet
(Übersetzung)
Genf, am 26. Juni 1969
An den Generaldirektor
Genf
VERHANDLUNGEN BETREFFEND DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Die Delegationen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Österreichs haben
ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme eines in der Liste XXXII vorgesehenen
Zollzugeständnisses laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.
Paul Luyten
Für die Delegation der Kommission
der Europäischen Gemeinschaften
Dr. Rudolf Willenpart
Unter Vorbehalt der Ratifikation
Für die Österreichische Delegation
Ergebnisse der Verhandlungen mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel
XXVIII zur Zurücknahme eines Zollzugeständnisses der Liste Österreich
ÄNDERUNGEN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident
dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte
Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,
vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land-
und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik
Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 30. Jänner 1970
Der Bundespräsident
Jonas
Der Bundeskanzler
Klaus
Der Bundesminister für Finanzen
Koren
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
Schleinzer
Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie
Mitterer
Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Waldheim
Die Ratifikationsurkunde zum vorliegenden Abkommen wurde am 4. März 1970 hinterlegt;
das Abkommen ist daher am gleichen Tag in Kraft getreten.