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128_1970 AT

128. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel XXVIII des GATT

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 128. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel XXVIII des GATT

Nachdem das am 26. Juni 1969 in Genf abgeschlossene Abkommen zwischen der Republik

Österreich und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel XXVIII des

GATT, welches also lautet

(Übersetzung)

Genf, am 26. Juni 1969

An den Generaldirektor

Genf

VERHANDLUNGEN BETREFFEND DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegationen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften und Österreichs haben

ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme eines in der Liste XXXII vorgesehenen

Zollzugeständnisses laut angeschlossenem Bericht abgeschlossen.

Paul Luyten

Für die Delegation der Kommission

der Europäischen Gemeinschaften

Dr. Rudolf Willenpart

Unter Vorbehalt der Ratifikation

Für die Österreichische Delegation

Ergebnisse der Verhandlungen mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel

XXVIII zur Zurücknahme eines Zollzugeständnisses der Liste Österreich

ÄNDERUNGEN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident

dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte

Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,

vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik

Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 30. Jänner 1970

Der Bundespräsident

Jonas

Der Bundeskanzler

Klaus

Der Bundesminister für Finanzen

Koren

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

Schleinzer

Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie

Mitterer

Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

Waldheim

Die Ratifikationsurkunde zum vorliegenden Abkommen wurde am 4. März 1970 hinterlegt;

das Abkommen ist daher am gleichen Tag in Kraft getreten.

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