128_1961
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128. Kundmachung: Beitritt der Schweiz zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 128. Kundmachung: Beitritt der Schweiz zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
1961_128_0 128. Kundmachung: Beitritt der Schweiz zur Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche.
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Nach Mitteilung des Generaldirektors der Ernährungs-
und Landwirtschaftsorganisation der
Vereinten Nationen (FAO) ist, seit der Kundmachung
im BGBl. Nr. 51/1960, die Schweiz der
Satzung der Europäischen Kommission zur Bekämpfung
der Maul- und Klauenseuche, BGBl.
Nr. 197/1957, beigetreten.