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127_1983 AT

127. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 60 Leitha Straße im Bereich der Gemeinde Eggendorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 127. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 60 Leitha Straße im Bereich der Gemeinde Eggendorf

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird verordnet

Der Straßenteil der B 60 Leitha Straße von

km 3,500 bis km 4,343 wird, soweit er durch die

Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen

— mit Verordnung vom 16. September

1977, BGBl. Nr. 499, bestimmten —

Abschnitt „Wiener Neustadt—Eggendorf" für den

Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße

aufgelassen.

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