127_1972
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127. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Schweden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 127. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Schweden
1972_127_0 127. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Schweden
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten
Nationen ist Schweden mit Wirksamkeit
vom 27. April 1972 Vertragsstaat des Übereinkommens
über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche (BGBl.
Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 109/1972)
geworden.