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127_1972 AT

127. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Schweden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 127. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche durch Schweden

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten

Nationen ist Schweden mit Wirksamkeit

vom 27. April 1972 Vertragsstaat des Übereinkommens

über die Anerkennung und Vollstreckung

ausländischer Schiedssprüche (BGBl.

Nr. 200/1961, letzte Kundmachung betreffend

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 109/1972)

geworden.

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