127_1970
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127. Kundmachung: Annahme des Protokolls zur Abänderung des in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik durch die Schweiz
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 127. Kundmachung: Annahme des Protokolls zur Abänderung des in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik durch die Schweiz
1970_127_0 127. Kundmachung: Annahme des Protokolls zur Abänderung des in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik durch die Schweiz
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Nach Mitteilung des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen hat die Schweiz am
23. Jänner 1970 ihre Annahmeurkunde zum
Protokoll vom 9. Dezember 1948 zur Abänderung
des am 14. Dezember 1928 in Genf unterzeichneten.
Internationalen Abkommens über
Wirtschafusstatistik (BGBl. Nr. 10/1950, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 304/1967) hinterlegt.