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127_1970 AT

127. Kundmachung: Annahme des Protokolls zur Abänderung des in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik durch die Schweiz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 127. Kundmachung: Annahme des Protokolls zur Abänderung des in Genf unterzeichneten Internationalen Abkommens über Wirtschaftsstatistik durch die Schweiz

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen hat die Schweiz am

23. Jänner 1970 ihre Annahmeurkunde zum

Protokoll vom 9. Dezember 1948 zur Abänderung

des am 14. Dezember 1928 in Genf unterzeichneten.

Internationalen Abkommens über

Wirtschafusstatistik (BGBl. Nr. 10/1950, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 304/1967) hinterlegt.

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