127. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Europäischen Währungsabkommens samt Protokoll über dessen vorläufige Anwendung und seiner Zusatzprotokolle
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Generalsekretär der Organisation für
Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit hat
folgende weitere Ratifikationen beziehungsweise
Beitritte
A. zum Europäischen Währungsabkommen samt
Protokoll über dessen vorläufige Anwendung,
beide vom 5. August 1955 (BGBl. Nr. 75/1960,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 24/1961), nachstehend mit
A bezeichnet,
B. zum Zusatzprotokoll Nr. 2 zur Abänderung
des Europäischen Währungsabkommens vom
27. Juni 1958 (BGBl. Nr. 75/1960, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 24/1961), nachstehend mit B bezeichnet,
C. zum Zusatzprotokoll Nr. 3 zur Abänderung
des Europäischen Währungsabkommens samt
Protokoll über dessen vorläufige Anwendung
vom 15. Jänner 1960 (BGBl. Nr. 142/1960, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 24/1961), nachstehend mit C bezeichnet,
und
D. zum Zusatzprotokoll Nr. 4 zur Abänderung
des Europäischen Währungsabkommens samt
Protokoll über dessen vorläufige Anwendung
vom 12. Dezember 1961 (BGBl. Nr. 157/1962),
nachstehend mit D bezeichnet, notifiziert