Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
127_1960 AT

127. Kundmachung: Notifikation gemäß Artikel 6 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, betreffend Fiskalzölle.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 127. Kundmachung: Notifikation gemäß Artikel 6 des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, betreffend Fiskalzölle.

Die Republik Österreich hat am 23. Juni

1960 nachstehende Notifikation dem Exekutivsekretär

der Europäischen Freihandelsassoziation

überreicht

„Die Republik Österreich notifiziert hiemit

gemäß Artikel 6 Abs. 5 des Übereinkommens

zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

dem Rat folgende Fiskalzölle

Gemäß Artikel 6 Abs. 3 lit. c des genannten

Übereinkommens wird notifiziert, daß jedes in

den Fiskalzöllen enthaltene wirksame Schutzelement

spätestens bis zum 1. Jänner 1965 gemäß

Artikel 6 Abs. 3 lit. b (ii) beseitigt werden wird."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →