127_1956
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127. Verordnung: Vorläufige Regelung der Amtstitel der Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 127. Verordnung: Vorläufige Regelung der Amtstitel der Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung.
1956_127_0 127. Verordnung: Vorläufige Regelung der Amtstitel der Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung.
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Auf Grund des § 9 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,
BGBl. Nr. 22/1947, wird verordnet
Die Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung
führen den Amtstitel ihres Dienstzweiges,
der nach der Dienstzweigeverordnung, BGBl.
Nr. 164/1948, in der geltenden Fassung jener
Dienstpostengruppe und Gehaltsstufe zugeordnet
ist, die nach den Überleitungstabellen zum Gehaltsgesetz
1956, BGBl. Nr. 54; ihrer nunmehrigen
Dienstklasse und Gehaltsstufe entsprechen.