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127_1956 AT

127. Verordnung: Vorläufige Regelung der Amtstitel der Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 127. Verordnung: Vorläufige Regelung der Amtstitel der Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung.

Auf Grund des § 9 des Gehaltsüberleitungsgesetzes,

BGBl. Nr. 22/1947, wird verordnet

Die Bundesbeamten der Allgemeinen Verwaltung

führen den Amtstitel ihres Dienstzweiges,

der nach der Dienstzweigeverordnung, BGBl.

Nr. 164/1948, in der geltenden Fassung jener

Dienstpostengruppe und Gehaltsstufe zugeordnet

ist, die nach den Überleitungstabellen zum Gehaltsgesetz

1956, BGBl. Nr. 54; ihrer nunmehrigen

Dienstklasse und Gehaltsstufe entsprechen.

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