127_1955
AT
127. Bundesgesetz: Einige Änderungen der Gewerbeordnung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 127. Bundesgesetz: Einige Änderungen der Gewerbeordnung.
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I.
Die Gewerbeordnung wird abgeändert wie
folgt
1. Im § 1 a Abs. 1 lit. b entfällt die Z. 34 und
es erhält die Z. 35 folgende Fassung
„35. Berater in Versicherungsangelegenheiten,
Werbeberater und, soweit solche Tätigkeiten
nicht den Wirtschaftstreuhändern vorbehalten
sind, Vermögensberater, Betriebsberater, Betriebsorganisatoren;".
2. Im § 13 c wird die Absatzbezeichnung „(1)"
gestrichen und es entfällt der Abs. 2.
Artikel II.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. September
1955 in Kraft.
(2) Mit seiner Vollziehung ist das Bundesministerium
für Handel und Wiederaufbau betraut.