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127_1955 AT

127. Bundesgesetz: Einige Änderungen der Gewerbeordnung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 127. Bundesgesetz: Einige Änderungen der Gewerbeordnung.

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I.

Die Gewerbeordnung wird abgeändert wie

folgt

1. Im § 1 a Abs. 1 lit. b entfällt die Z. 34 und

es erhält die Z. 35 folgende Fassung

„35. Berater in Versicherungsangelegenheiten,

Werbeberater und, soweit solche Tätigkeiten

nicht den Wirtschaftstreuhändern vorbehalten

sind, Vermögensberater, Betriebsberater, Betriebsorganisatoren;".

2. Im § 13 c wird die Absatzbezeichnung „(1)"

gestrichen und es entfällt der Abs. 2.

Artikel II.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. September

1955 in Kraft.

(2) Mit seiner Vollziehung ist das Bundesministerium

für Handel und Wiederaufbau betraut.

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