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126_1987 AT

126. Verordnung: Änderung der Studienberechtigungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 126. Verordnung: Änderung der Studienberechtigungsverordnung

Auf Grund des § 3 Abs. 2, des § 4 Abs. 2 und 3,

des § 8 Abs. 2 und 3 und des § 16 Abs. 6 des Studienberechtigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 292/1985,

wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft

und Forschung über die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 439/1986, wird wie folgt

geändert

1. Die bisherige Z 3.2 des Anhanges 1 wird als

Z 3.3 bezeichnet;

die bisherigen Z 5.14 bis 5.16 werden als

Z 5.15 bis 5.17 bezeichnet;

die bisherigen Z 5.17 bis 5.23 werden als

Z 5.19 bis 5.25 bezeichnet.

2. Z 3.1 und 3.2 des Anhanges 1 lauten

3. Z 5.13 und 5.14 des Anhanges 1 lauten

4. Nach der nunmehrigen Z 5.17 wird eingefügt

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