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126_1980 AT

126. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 126. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird

Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,

BGBl. Nr. 460/1972, wind verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember

1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe

von Preisempfehlungen untersagt wird,

zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.

Nr. 129/1979, wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des

31. März 1981 außer Kraft."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. April 1980 in

Kraft.

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