126_1980
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126. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 126. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
1980_126_0 126. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Herausgabe von Preisempfehlungen untersagt wird
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Auf Grund des § 100 Abs. 1 des Kartellgesetzes,
BGBl. Nr. 460/1972, wind verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für Handel,
Gewerbe und Industrie vom 14. Dezember
1972, BGBl. Nr. 499, mit der die Herausgabe
von Preisempfehlungen untersagt wird,
zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl.
Nr. 129/1979, wird wie folgt geändert
§ 3 hat zu lauten
„§ 3. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des
31. März 1981 außer Kraft."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. April 1980 in
Kraft.